Tickethandel bei ebay und sonst wo

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Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
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Hamburg/Langenhorn
Find ich total wichtig......so mit vielen Punkten dazwischen schreiben........ das gibt einem so......eine überlegte Note, als würde man zwischendurch........grübeln......

Mal generell: Heute morgen waren bei meinem Bäcker die Käsebrötchen ausverkauft. Ich vermute dahinter professionelle Käsebrötchenweiterverkäufer, die das überteuert machen um sich zu bereichern.

Ich habe dem Bäcker vorgeschlagen pro Stunde nur 10 zu verkaufen, damit man zukünftig auch später immer welche kriegt. Er hat sich sehr über den Vorschlag gefreut, er hat ganz laut gelacht.

schön ...wenn es Dir.....gefällt...Hälloooooooh...
 

ChrisundNadine27

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2011
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Wedel Kreis Pinneberg
Bescheuert oder was?

Habe bei Ebay gerade was entdeckt, hier mal ne Artikelnummer 321006935251!
Dieser Vollpfosten versteigert ab Startpreis 600,00 Euro... 2 Tickets für 2013 ist das noch normal?

Das es wirklich solche Junkie´s gibt ehrlich mal .....


Bin Ich/Wir froh das wir unsere Tickets haben!
 

johanna.

Member
25 Sep. 2012
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Ticketoptionen gabs dieses Jahr auch schon für die X-Mas Tickets. Die habens auch reingeschrieben dass sie die Tickets noch nicht haben, aber verkauft haben sies trotzdem.

Ist nur leider nicht dasseleb ;). Kauft man eine Ticketoption für einX-mas Ticket, wartet man darauf nur ein paar Wochen. Kauf ich mir im September eine Option, weil die Tickets erst Juni/Juli versendet werden dann warte ich im schlimmsten Fall 10 Monate darauf.
Nach ein paar Wochen könnte ich meine Überweisung noch rückgängig machen. Nach zehn Monaten würde ich nicht mal davon ausgehen, dass man den verkäufer überhaupt noch ausfindig machen kann. Und rechtliche Schritte kann man jawohl schlecht einleiten.
Das würde unglaublich viel Betrüger aufn Plan rufen. Klar wäre das nicht schön, für die, die von denen tickets gekauft haben aber langfristig würden die Leute lernen, dass man sich mal lieber sein Ticket im VVK kauft, anstatt bei irgendwelchen dubiosen Händlern im Internet.

Den schwarzmarkt komplett vermeiden kann man damit natürlich nicht aber mit richtig personalisierten Tickets wäre das leider auch nicht möglich.
Ich seh ehrlich gesagt nur 2 Wege, den schwarzhandel komplett zu unterbinden. Allerdings ist dass dann entweder mit hohen kosten verbunden und/oder man muss seine Daten speichern lassen. Aber das will ja niemand.
 

johanna.

Member
25 Sep. 2012
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51
überweisungen kann man gar nicht rückgängig machen

Also ich vertrau der Aussage eines Sparkassen mitarbeiters sowie seriösen seiten doch eher als einen kurzen unbegründeten Forumsbeitrag.
Und mein Sparkassenheini sagt es ist möglich. Ich habs auch schon des öfteren auf seriösen seiten gelesen.

Kann man auch hier nachlesen
 
Zuletzt bearbeitet:

cob-2000

Newbie
12 Okt. 2012
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46

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Doch das geht. Ging meinem Freund so bei dem eine Überweisung an ihn storniert wurde. Er wurde darüber nicht mal informiert, hat es dann irgendwann später auf dem Kontoauszug gesehen... ;)

Deine "seriöse Seite" scheint sich aber irgendwie selbst zu wiedersprechen ;-)
http://www.piloh.de/rueckgaengig-ueberweisung.html

geht auf jedenfall UNTER BESTIMMTEN VORRAUSSETZUNGEN !!! aber sehr kompliziert...steht so ja auch in BEIDEN Artikeln....( meistens ist die Überweisung allerdings binnen 2 std dem Empfänger gutgeschrieben) also wenig aussichtslos

Lastschriften wiederum bis zu 6 Wochen nach abbuchung...und paypal haftet bei konzert tickets im "regelfall" auch nicht. deshalb die einzig wahre und unproblematische sache, tickettauschbörse nutzen AUSSCHLIESSLICH über MEtaltux gehen und freuen für faires Geld eine ehrliche Karte zu bekommen.

Ich kann die "dummköpfe" einfach nicht verstehen die immer noch bei ebay die tickets kaufen...
 

miri1972

W:O:A Metalhead
2 Aug. 2012
114
0
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okay, die 2 std. gehts evtl. noch, aber in der regel eher nicht.

aber die lastschriften stimmen so auch nicht:

genehmigte, also mit einverständnis innerhalb 6 wochen ab rechnungsabschluß. kann also auch länger sein.

und nicht genehmigte 13 monate ab abbuchung
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
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okay, mal n ganz einfacher vorschlag:
Wieso verschickt man die Karten nicht erst im Juni? Ich weiß, ich weiß, dann müsste man ja die bestellungen speichern und da gehen die datenschützer wieder sofort an die Decke. Aber ich geh selbst einmal im Jahr aufn festival bei dem die tickets erst n paar Wochen vorher verschickt werden un da gabs noch nie Probleme wegen Datenschutz und ich habe auch noch keine beschwerde über nicht angekommen tickets gelesn.
Würde man die Tickets einfach später losschicken, könnte man auf ebay auch vorher nichts verkaufen. Und ein, zwei Monate vor nem Festival ist der andrang nicht mehr so groß, als das sich das für den schwarzmarkt noch großartig rechnen würde.
In Anbetracht der Tatsache
das es auch jetzt schon Ticketbörsen gibt,
die Konzertkarten anbieten, welche noch nicht einmal im Vorverkauf erhältlich sind (geschweige denn verschickt wurden^^),
behalte ich mir vor anzuzweifeln
das dein "Vorschlag" irgendeinen nennenswerten Effekt hätte...

...abgesehen von der Belustigung der "Zielgruppe". ^^

Also ich vertrau der Aussage eines Sparkassen mitarbeiters sowie seriösen seiten doch eher als einen kurzen unbegründeten Forumsbeitrag.
Und mein Sparkassenheini sagt es ist möglich. Ich habs auch schon des öfteren auf seriösen seiten gelesen.

Kann man auch hier nachlesen
Ist ja witzig. Nicht einmal ein Impressum...
Und DAS nennst du eine seriöse Seite ? ^^


Wenn du diesbezüglich tatsächlich einmal Informationen aus einer seriösen Quelle beziehen möchtest empfehle ich dir das BGB.

Versuch's mal mit Kapitel 3 (Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten),
Unterkapitel 2 (Ausführung von Zahlungsvorgängen),
und da speziell § 675p (Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags)...
 

johanna.

Member
25 Sep. 2012
98
0
51
Ist ja witzig. Nicht einmal ein Impressum...
Und DAS nennst du eine seriöse Seite ? ^^
Impressum rechts oben ;). Aber ansonsten wars die erst beste seite die ich gefunden hab. Ich informier mich nicht gern übers Internet und ich wollte nicht ewig wegen einer eigentlich recht belanglosen Diskussion suchen ;).

Versuch's mal mit Kapitel 3 (Erbringung und Nutzung von Zahlungsdiensten),
Unterkapitel 2 (Ausführung von Zahlungsvorgängen),
und da speziell § 675p (Unwiderruflichkeit eines Zahlungsauftrags)...
Na ich werd ganz sicher nicht anfangen das BGB zu welzen wegen einer einfachen frage die mir jeder Bankmitarbeiter beantworten kann. Bei mir wurde mal ne Überweisung rückgängig gemacht, vielleicht wars n sonderfall.

Können wir uns nicht darauf einigen, dass Banküberweisungen n bisschen off-topic sind ;). Ich geb auch gerne zu das an Überweisungen nicht zu rütteln ist ;).