Tickethandel bei ebay und sonst wo

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BastiSito

W:O:A Metalhead
6 Juni 2010
2.543
16
63
Da hinten, wo es so riecht.
Naja ich meine mal egal ob man die Karte verkauft oder als Geschenk dazu gibt, wenn man sie auf ebay nicht anbieten darf, darf man sie nicht anbieten. Bis auf diese eine Auktion die ich gepostet habe (und da wird ja eigentlich nicht direkt eine Karte angeboten) und die erste "Gratis zum Becher Auktion" wurden auch alle Auktionen dieser Art gelöscht. Man darf es also anscheinend nicht. Sonst könnte man ja alles was nicht erlaubt ist einfach so verhökern wenn man es als Geschenk zur eigentlichen Auktion dazu gibt.



Ich hätte noch circa 25 Wackenbecher.
Ich gebe auch persönlich gemalte "Geschenke" *zwinker.zwinker* *augenlid.runterzieh* *wild.grimassier* dazu.....


So, mal sehen für wieviel Tacken ich damit die ollen Becher samt nem vollgekritzelten DIN A4-Blatt verkaufe, weil irgendein Vollpfosten auf n Ticket hofft.
 

ringtraeger

W:O:A Metalhead
7 Nov. 2012
626
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Ich hätte noch circa 25 Wackenbecher.
Ich gebe auch persönlich gemalte "Geschenke" *zwinker.zwinker* *augenlid.runterzieh* *wild.grimassier* dazu.....


So, mal sehen für wieviel Tacken ich damit die ollen Becher samt nem vollgekritzelten DIN A4-Blatt verkaufe, weil irgendein Vollpfosten auf n Ticket hofft.

dann jetzt aber auch zum verkauf anbieten und das viele Geld in volle Wackenbecher stecken
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
In der Tat ist es rechtlich so, dass er den Becher für 1€ anbietet also kein Wucher. Ersteigert aber nun jemand den Becher für 500€, aus welchen Gründen auch immer, so ist das sein gutes Recht. Auch das ist rechtlich einwandfrei, wenn ihm der Becher so viel Wert ist dann kann er das gerne so machen.

Gibt der Verkäufer als Geschenk noch die Karte dazu, dann kann er auch das machen. Erkennt dann der Käufer den wahren Wert der Karte dann kann er auch dementsprechend bieten. Hier ist dann lediglich die Frage zu klären ob der Verkäufer auch den Wert der Karte kennt, denn sonst würde ihn der Käufer "arglistig täuschen" wenn er den Becher für 3 euro kaufen sollte, wohlwissend das die Karte 150€ wert ist.
Davon ist hier aber nicht auszugehen da Beide den Wert der Karte kennen würden.

Rechtlich wäre dann nur noch zu klären, ob diese Art der weitergabe ebenfalls durch die WOA-AGBs verboten ist.

Arglistige Täuschung kann beim Käufer niemals vorliegen. Er macht ein Angebot und wenn der Verkäufer drauf eingeht, ist er selbst Schuld. Das trifft vielleicht auf gewöhnliche Verkäufe zu, nicht aber auf Auktionen. Denn der Artikel wird ja einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht, und im Prinzip muss der Verkäufer immer das Risiko eingehen, einen hochwertigen Artikel zum Mindestpreis loszuwerden.
 

johanna.

Member
25 Sep. 2012
98
0
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Ich konnte meine Neugier nicht zügeln und hab mal nachgefragt.
Das Geschenk zum Becher ist, ihr werdet es nicht glauben, der Zauberwürfel der bereits auf dem Bild zu sehen ist;). Die Auktion scheint nur dafür da zu sein, dass er seine Tickets außerhalb von ebay los wird.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Haaaaa, ha ha ha!
Und dann auch noch die abgemalte Karte hinstellen! Wie geil! Das ist dann ein Köder! Auf die Art bekommt er Interessenten und Kontakte für seine Karten, und außerdem betrügt er einen gutgläubigen Käufer, der nicht erst nachfragt, sondern meint es sei die Karte! :ugly::ugly::ugly:
 

masterpunish

W:O:A Metalhead
24 Feb. 2007
193
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Natürlich kann beim käufer auch arglistige Täuschung vorliegen. Da gab es gerade erst ein Urteil über nen Teppich. Bei dem hat der Käufer sofort gesehen der Million Wert ist und hat den einer Frau für paar Euronen abgekauft. Die hat das dann rausgefunden und den Kerl verklagt und bei Gericht gewonnen.

Das gleiche könnte ja auch bei einer Auktion passieren.

Dennoch wüsste ich mal gerne auf welcher Grundlage die Auktionen verboten werden.
 

walki13

W:O:A Metalhead
6 März 2011
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Natürlich kann beim käufer auch arglistige Täuschung vorliegen. Da gab es gerade erst ein Urteil über nen Teppich. Bei dem hat der Käufer sofort gesehen der Million Wert ist und hat den einer Frau für paar Euronen abgekauft. Die hat das dann rausgefunden und den Kerl verklagt und bei Gericht gewonnen.

Das gleiche könnte ja auch bei einer Auktion passieren.

Dennoch wüsste ich mal gerne auf welcher Grundlage die Auktionen verboten werden.

Aber der Verkäufer hat doch das Ticket, bzw. Becher oder sonst was, erst gekauft, weshalb er auch den ungefähren Wert kennen sollte. Hätte die Frau den Teppich vor 3 Wochen für 3,82 Millionen gekauft, dann hätte sie ihn doch auch nicht für viel weniger hergegeben.
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
6.862
1.720
120
54
Hamburg/Langenhorn
Ich konnte meine Neugier nicht zügeln und hab mal nachgefragt.
Das Geschenk zum Becher ist, ihr werdet es nicht glauben, der Zauberwürfel der bereits auf dem Bild zu sehen ist;). Die Auktion scheint nur dafür da zu sein, dass er seine Tickets außerhalb von ebay los wird.

So sieht's aus.Er suggeriert kaufwilligen Leuten"hey ich hätte auch ein Ticket zu verkaufen,darf es aber nicht offiziell anbieten also meldet euch per Nachricht".Die Leute welche Ihn drauf anschreiben zahlen auch den verlangten Kurs bzw der Höchstbietende bekommt den Zuschlag und er ist sein Ticket los ohne rechtlich belangbar zu sein.
 

johanna.

Member
25 Sep. 2012
98
0
51
Da mir die E-Mail Adresse die er mir ungefragt gegeben verdammt bekannt vorkam, hab ich mal nachgesehen und das ist anscheinend derselbe Typ vor dem hier unter "Verkaufe" schon mal in einem Thread (Achtung Wucherer)gewarnt wurde. Er scheints ja nicht aufgeben zu wollen.
 

olafmartin

Member
11 Dez. 2011
47
0
51
Berlin
Also ein "Einzeltäter"

Dass hier immer derselbe Anbieter identifiziert wird heisst ja, dass es sich bei dem Schwarzhandel wohl nicht um ein Massenphänomen handelt, sondern um einige wenige, die sich da besonders clever vorkommen.
Es dürften also glücklicherweise über 90% der Tickets auf normalem Weg an den Fan gelangt sein.
 

MasterOfDesaster

W:O:A Metalhead
11 Sep. 2008
201
0
61
Hunsrück
www.boondockfan.com
Wer auf sowas bietet ist einfach nur hohl im Kopf und strunzdoof. Und davon leben die ganzen Ebay-Anbieter (und letztlich auch ebay). Frei nach Forrest Gump seiner Mama: Dumm ist der, der dummes tut.

Und ich hoffe immer noch, das die ganzen Wiederverkäufer an Ihren Tickets elendig ersticken.
 
Zuletzt bearbeitet:

johanna.

Member
25 Sep. 2012
98
0
51
Tja so wie es aussieht, werden auch solche Auktionen gelöscht, wenn man sie meldet. Der hat versucht mit einem neuen Account nochmal dasselbe abzuziehen, nur noch ein bisschen dreister also hab ichs mal gemeldet und es wurde sehr schnell gelöscht. Ebay mag es wohl gar nicht wenn man versucht sie zu umgehen;).