Donngal
W:O:A Metalhead
"Art 2.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In
diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden"
Man müsste die Definition des ersten Wortes nur etwas ändern...
Dann wären wir aber nochmal bei einer ganz anderen Diskussion... Welche Grundrechte müssen auch für Tiere gelten, und wenn wir da sind kommt die weitere Frage "Für welche Tiere?"