summerbreeze wird genauso assi

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putzi8011

W:O:A Metalhead
3 Jan. 2005
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brandstiftung isses ja eigentlich nicht mal, sondern nur ein offenes feuer. kenn jetzt die genaue definition von branstiftung nicht, aber sie haben "nur" ihr eigenes zeug verbrannt. da der veranstalter jedoch offenes feuer laut agb´s verbietet, wäre ich an seiner stelle da auch rigoros und würde bänder abschneiden bzw. hausverbot erteilen. wer nicht in der lage ist, sich an die einfachen grundsätze zu halten, die in den agb´s genannt werden, der ist selbst schuld und muss auch mit den konsequenzen rechnen.
 

putzi8011

W:O:A Metalhead
3 Jan. 2005
389
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Jetzt stellt sich eben nur die Frage: welcher Veranstalter hält sich an seine eigene ABG? ;)

kA, ich als wacken-orga würds machen, als wenn die paar schwachmaten weniger dazu führen würden, dass das wacken mal nicht ausverkauft ist. auf dauer hätts bestimmt nen abschreckenden effekt, und die leute würden sich vielleicht nicht ganz so blöde aufführen, wenn man ihnen mit geldstrafen oder ausschluss droht. und ich würds mir ja dreimal überlegen, sowas zu bringen in der hoffnung, dass es niemand sieht. dann isses ja auch nicht so "lustig".
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
brandstiftung isses ja eigentlich nicht mal, sondern nur ein offenes feuer. kenn jetzt die genaue definition von branstiftung nicht, aber sie haben "nur" ihr eigenes zeug verbrannt. da der veranstalter jedoch offenes feuer laut agb´s verbietet, wäre ich an seiner stelle da auch rigoros und würde bänder abschneiden bzw. hausverbot erteilen. wer nicht in der lage ist, sich an die einfachen grundsätze zu halten, die in den agb´s genannt werden, der ist selbst schuld und muss auch mit den konsequenzen rechnen.

1. jo, stimmt genau: Brandstiftung ist grds. nur möglich an FREMDEN Sachen.

2. für Hausverbot etc. müsste man wissen, wer das Feuer gelegt hat... und das dürfte wohl schwer nachweisbar sein!?
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
hab grad folgendes im summer breeze forum gefunden:

"Donnerstag Mittag Rewe Schlacht! Wer war noch alles im Laden, als der ganze Supermarkt förmlich auseinander genommen wurde?

Vll hat ja auch einer ein nettes Video das er in Youtube stellen will!"

wie man sieht, wird nicht nur das wacken von solchen schwachmaten heimgesucht, sondern auch schon kleinere festivals. an der medienpräsenz kanns also nicht liegen.

Die scheinen tatsächlich im Supermarkt waren quer durch den laden geschmissen zu haben, weil sie es super witzig fanden. ich find ja schon die lebensmittelschlachten in wacken total daneben!! aber dann noch sowas in nem supermarkt mit sachen, die ich noch nicht einmal bezahlt habe??

hat man die Leute eigentlich geschnappt, sprich deren Personalien festgestellt, etc..? (keine Lust den ganzen Thread zu durchsuchen ^^)
 

putzi8011

W:O:A Metalhead
3 Jan. 2005
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2. für Hausverbot etc. müsste man wissen, wer das Feuer gelegt hat... und das dürfte wohl schwer nachweisbar sein!?

sehr unpädagogisch, aber: androhung einer gruppenstrafe? da zieht schon einer den schwanz ein, weil er angst hat, nächstes jahr nicht mehr auf das coooooooole wacken fahren zu dürfen.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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sehr unpädagogisch, aber: androhung einer gruppenstrafe? da zieht schon einer den schwanz ein, weil er angst hat, nächstes jahr nicht mehr auf das coooooooole wacken fahren zu dürfen.

naja, dabei triffst du halt auch viele Unschuldige...!

- und die könnten im Nachhinein auch noch ihr Geld zurück + Schadensersatz verlangen;
und da/falls nicht nachweisbar ist, wer das Feuer gelegt hat, könnten sogar die Täter ihr Geld zurück verlangen!
 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Also wenn nicht Brandstiftung, wie nennt man das das dann wenn jemand sein Eigentum auf fremdem Grund und Boden verbrennt? Bzw. aus welchem Grund kann der Eigentümer den Zündler dann anzeigen/verklagen?
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Also wenn nicht Brandstiftung, wie nennt man das das dann wenn jemand sein Eigentum auf fremdem Grund und Boden verbrennt?
Bzw. aus welchem Grund kann der Eigentümer den Zündler dann anzeigen/verklagen?

Naja, strafbar wird es jedenfalls nicht sein;
Brandstiftung an den (fremden) Grashalmen kommt nicht in Betracht, wenn man es nicht als "fremde Heide" i.S.v. § 306 I Nr. 5 StGB ansieht (und selbst dann wäre es bei einem m² wohl kaum strafbar).

Der Eigentümer kann Schadensersatz verlangen (bzw. natürlich das Unterlassen fordern, solange es noch brennt und den Täter vom Grundstück verweisen);
fraglich ist aber, inwieweit ein bisschen verbrannte Rasenfläche einen "Schaden" darstellt...!

Beim Festival wird ein solcher Verstoß gegen die AGB zudem sicher zum Rausschmiss berechtigen. (Würden die Täter dem nicht nachkommen, wäre es Hausfriedensbruch.)
 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Naja, strafbar wird es jedenfalls nicht sein;
Brandstiftung an den (fremden) Grashalmen kommt nicht in Betracht, wenn man es nicht als "fremde Heide" i.S.v. § 306 I Nr. 5 StGB ansieht (und selbst dann wäre es bei einem m² wohl kaum strafbar).

Der Eigentümer kann Schadensersatz verlangen (bzw. natürlich das Unterlassen fordern, solange es noch brennt und den Täter vom Grundstück verweisen);
fraglich ist aber, inwieweit ein bisschen verbrannte Rasenfläche einen "Schaden" darstellt...!

Beim Festival wird ein solcher Verstoß gegen die AGB zudem sicher zum Rausschmiss berechtigen. (Würden die Täter dem nicht nachkommen, wäre es Hausfriedensbruch.)

Hab mir grad noch mal die weiteren §§ angeguckt. Wäre der von mir geschilderte Fall nicht Herbeiführen einer Brandgefahr?

§ 306f
Herbeiführen einer Brandgefahr

(1) Wer fremde
1. feuergefährdete Betriebe oder Anlagen,
2. Anlagen oder Betriebe der Land- oder Ernährungswirtschaft, in denen sich deren Erzeugnisse befinden,
3. Wälder, Heiden oder Moore oder
4. bestellte Felder oder leicht entzündliche Erzeugnisse der Landwirtschaft, die auf Feldern lagern,

durch Rauchen, durch offenes Feuer oder Licht, durch Wegwerfen brennender oder glimmender Gegenstände oder in sonstiger Weise in Brandgefahr bringt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer eine in Absatz 1 Nr. 1 bis 4 bezeichnete Sache in Brandgefahr bringt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt oder in den Fällen des Absatzes 2 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
 

-=|Fallen Angel|=-

W:O:A Metalhead
14 Nov. 2005
3.060
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Münsta :P
www.devilz-girl.de
Ich war zwar auch da, aber die ganzen Schwachmaten sind irgendwie total an mir vorbei gegangen ^^

Von der Rewe aktion hab ich auch gehört - das video stellt laut dem was ich gehört habe nur den anfang dar, danach ging wohl einiges zu bruch und von einigen leuten wurden die personalien aufgenommen,....

das ist, was ich dazu gehört habe.

das festival an sich war aber für mich sehr entspannend und nicht zu voll, auch die assis hielten sich in grenzen, was ich aber aus der tatsache schließe, das ich nicht auf dem normalen campingplatz war, und auf dem festivalgelände weitgehend assi-freie-zone war... außer den üblichen "ich muss unbedingt auffallen aktionen" - keine randale und sowas.

was ich aber zum kotzen fand, war der zustand der normalen campingflächen nach dem festival am sonntag - brandflecken, zertümmerte zelte, pavillions, stühle, grills... alles... da war ich schon froh, das wir woanders gecampt haben...
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
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Bielefeld
Hab mir grad noch mal die weiteren §§ angeguckt. Wäre der von mir geschilderte Fall nicht Herbeiführen einer Brandgefahr?

denke ich nicht; welches Tatobjekt in Absatz I sollte denn betroffen sein?
("Heide" wird man wohl kaum bejahen können... die anderen Alternativen weniger?!)

Und ob das merkmal "Brandgefahr" scheint mir auch fraglich (da zum einen dutzende Leute herum standen; ausserdem schien der Rasen nass? ...und last but not least: wie ist "Brandgefahr" zu verstehen, wenn ein Feuer bereits am Brennen ist? Liegt ein "Brand" erst bei einer bestimmten Größe vor?
Letzteres vermutlich nicht, da zumindest bei der "einfachen" Brandstiftung nach § 306 StGB bereits jedes kleine Flämmchen genügt).