Joa, der kommt natürlich einige Wochen (Monate?) später. Schicker Briefkopf von der Staatsanwaltschaft oder Polizei, den man abends nach der Arbeit aufmacht. Am nächsten Tag darf man dann in seiner Personalabteilung andackeln (in nahezu jedem Arbeitsvertrag steht drin, dass bei laufenden Strafverfahren gegen den AN der AG zu benachrichtigen ist). Ob der Schreck so kurz ist, wage ich zu bezweifeln.
Nah, nicht so einfach. Ich spreche von der Körperverletzung durch das mutwillige Beschallen der schlafwilligen Festivalbesucher mit einer Musikanlage, für die keine Betriebserlaubnis vorliegt, in hoher Lautstärke.
Vielleicht werden sie von den Polizisten vor Ort nicht ernst- mit Sicherheit jedoch aufgenommen (nicht die Ruhestörung, das bringt nichts -- wir reden von Körperverletzung). Was ein -- eventuell mit der Situation nicht vertrauter, eventuell gelangweilter, eventuell erfolgsuchender Staatsanwalt daraus macht... Ich würde das Schicksal nicht herausfordern wollen.