Achim und sein Bauwagen

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cwes

W:O:A Metalhead
6 Mai 2007
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Günnis Antwort habe ich gelesen und daher beziehe ich mich hier nicht auf ihn, sondern auf diejenigen, die sich bei dem Wunsch nach geringerer Lautstärke uneinsichtig zeigen:

Es lässt sich argumentieren, dass niemand von denen Veranstalter des Festivals ist. Die Befugnis, eine Anlage, die eine große Fläche beschallt, zu betreiben dürfte daher i.d.R. nicht vorliegen. Schon gar nicht in enormer Lautstärke. Lärm, wenn er denn vorsätzlich verursacht und vorsätzlich auf Dritte gerichtet ist, kann u.U. als Körperverletzung gewertet werden.

Da stellt man dann einfach einen Strafantrag bei der herbeigerufenen Polizei und dokumentiert alles schön (aufschreiben, Digipics, Zeugen). Ich wette, dass da nicht viel bei rumkommt (Einstellung d. Verfahrens), aber einen Brief in der Hand zu halten, in dem steht "Gegen Sie wird wegen der folgenden Straftatbestände ermittelt..." ist für Normalos, die auf dem Wacken mal die Sau rauslassen wollen, sehr heilsam, weil sie später zu Hause meist an Ihre Zukunft denken und Risikoavers sind.

Try it, works fine.
 

sc0p10n

W:O:A Metalhead
7 Feb. 2009
1.422
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:rolleyes::rolleyes:
Success-Kid-THIS-IS-EPIC-BUMP.jpg
 

Cradle84

W:O:A Metalhead
16 Mai 2007
1.111
0
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Kreis Ludwigsburg in Württemberg
Da stellt man dann einfach einen Strafantrag bei der herbeigerufenen Polizei und dokumentiert alles schön (aufschreiben, Digipics, Zeugen). Ich wette, dass da nicht viel bei rumkommt (Einstellung d. Verfahrens), aber einen Brief in der Hand zu halten, in dem steht "Gegen Sie wird wegen der folgenden Straftatbestände ermittelt..." ist für Normalos, die auf dem Wacken mal die Sau rauslassen wollen, sehr heilsam, weil sie später zu Hause meist an Ihre Zukunft denken und Risikoavers sind.

Nette Idee aber mich würde das in Wacken erstmal nicht inteessieren... später dann wenn ich nüchtern zu hause bin vielleicht ja... aber dann ist sein Problem für dieses Wacken ja trotzdem noch nicht gelöst.
 

harry1980

W:O:A Metalhead
3 Nov. 2003
4.330
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44
Günnis Antwort habe ich gelesen und daher beziehe ich mich hier nicht auf ihn, sondern auf diejenigen, die sich bei dem Wunsch nach geringerer Lautstärke uneinsichtig zeigen:

Es lässt sich argumentieren, dass niemand von denen Veranstalter des Festivals ist. Die Befugnis, eine Anlage, die eine große Fläche beschallt, zu betreiben dürfte daher i.d.R. nicht vorliegen. Schon gar nicht in enormer Lautstärke. Lärm, wenn er denn vorsätzlich verursacht und vorsätzlich auf Dritte gerichtet ist, kann u.U. als Körperverletzung gewertet werden.

Da stellt man dann einfach einen Strafantrag bei der herbeigerufenen Polizei und dokumentiert alles schön (aufschreiben, Digipics, Zeugen). Ich wette, dass da nicht viel bei rumkommt (Einstellung d. Verfahrens), aber einen Brief in der Hand zu halten, in dem steht "Gegen Sie wird wegen der folgenden Straftatbestände ermittelt..." ist für Normalos, die auf dem Wacken mal die Sau rauslassen wollen, sehr heilsam, weil sie später zu Hause meist an Ihre Zukunft denken und Risikoavers sind.

Try it, works fine.

Wie stellst du dir denn das mit dem Brief vor ?? Sowas kommt nicht unmittelbar nach der Anzeige zu dir auf den Campground geflattert , sondern erst 1-2 Wochen später . Gut dann kriegt man nen kurzen Schreck aber bis zum nächsten Wacken ist das vergessen.
Und was hat eine Ruhestörung für die Zukunft zur Folge ? Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Straftatbestand . Darüber hinaus kommt es drauf an wo diese Ruhestörung statt findet . Es ist was anderes ob du zuhause in deinen eigenen vier Wänden gestört wirst oder auf einem Festival . Deswegen werden solche Anzeigen kaum ernst genommen.

Da kommt nie was bei rum . Weil du zwar lärm gemacht aber niemanden wirklich geschädigt hast.
 
Zuletzt bearbeitet:

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
118.138
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168
Metalfranken
Wie stellst du dir denn das mit dem Brief vor ?? Sowas kommt nicht unmittelbar nach der Anzeige zu dir auf den Campground geflattert , sondern erst 1-2 Wochen später . Gut dann kriegt man nen kurzen Schreck aber bis zum nächsten Wacken ist das vergessen.
Und was hat eine Ruhestörung für die Zukunft zur Folge ? Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Straftatbestand . Darüber hinaus kommt es drauf an wo diese Ruhestörung statt findet . Es ist was anderes ob du zuhause in deinen eigenen vier Wänden gestört wirst oder auf einem Festival . Deswegen werden solche Anzeigen kaum ernst genommen.

Da kommt nie was bei rum . Weil du zwar lärm gemacht aber niemanden wirklich geschädigt hast.

Das wär ich mir nicht so sicher. Auf den Eintrittskarten steht ja meines Wissens drauf, dass von wasweißichwann abends/nachts bis irgendwann frühs Musik nur leise gehört werden darf.
Oder hab ich das auf nem Ticket von nem anderen Festival gelesen?
 

harry1980

W:O:A Metalhead
3 Nov. 2003
4.330
361
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44
Das wär ich mir nicht so sicher. Auf den Eintrittskarten steht ja meines Wissens drauf, dass von wasweißichwann abends/nachts bis irgendwann frühs Musik nur leise gehört werden darf.
Oder hab ich das auf nem Ticket von nem anderen Festival gelesen?

ne steht nicht drauf, hab nachgeguckt .
Auf den Tickets wird viel mehr vor hoher Lautstärke gewarnt ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

cwes

W:O:A Metalhead
6 Mai 2007
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Wie stellst du dir denn das mit dem Brief vor ?? [...] Gut dann kriegt man nen kurzen Schreck aber bis zum nächsten Wacken ist das vergessen.

Joa, der kommt natürlich einige Wochen (Monate?) später. Schicker Briefkopf von der Staatsanwaltschaft oder Polizei, den man abends nach der Arbeit aufmacht. Am nächsten Tag darf man dann in seiner Personalabteilung andackeln (in nahezu jedem Arbeitsvertrag steht drin, dass bei laufenden Strafverfahren gegen den AN der AG zu benachrichtigen ist). Ob der Schreck so kurz ist, wage ich zu bezweifeln.

Und was hat eine Ruhestörung für die Zukunft zur Folge ? Das ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Straftatbestand.
Nah, nicht so einfach. Ich spreche von der Körperverletzung durch das mutwillige Beschallen der schlafwilligen Festivalbesucher mit einer Musikanlage, für die keine Betriebserlaubnis vorliegt, in hoher Lautstärke.

Deswegen werden solche Anzeigen kaum ernst genommen.
Da kommt nie was bei rum . Weil du zwar lärm gemacht aber niemanden wirklich geschädigt hast.
Vielleicht werden sie von den Polizisten vor Ort nicht ernst- mit Sicherheit jedoch aufgenommen (nicht die Ruhestörung, das bringt nichts -- wir reden von Körperverletzung). Was ein -- eventuell mit der Situation nicht vertrauter, eventuell gelangweilter, eventuell erfolgsuchender Staatsanwalt daraus macht... Ich würde das Schicksal nicht herausfordern wollen.
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
0
61
Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Joa, der kommt natürlich einige Wochen (Monate?) später. Schicker Briefkopf von der Staatsanwaltschaft oder Polizei, den man abends nach der Arbeit aufmacht. Am nächsten Tag darf man dann in seiner Personalabteilung andackeln (in nahezu jedem Arbeitsvertrag steht drin, dass bei laufenden Strafverfahren gegen den AN der AG zu benachrichtigen ist). Ob der Schreck so kurz ist, wage ich zu bezweifeln.


Nah, nicht so einfach. Ich spreche von der Körperverletzung durch das mutwillige Beschallen der schlafwilligen Festivalbesucher mit einer Musikanlage, für die keine Betriebserlaubnis vorliegt, in hoher Lautstärke.


Vielleicht werden sie von den Polizisten vor Ort nicht ernst- mit Sicherheit jedoch aufgenommen (nicht die Ruhestörung, das bringt nichts -- wir reden von Körperverletzung). Was ein -- eventuell mit der Situation nicht vertrauter, eventuell gelangweilter, eventuell erfolgsuchender Staatsanwalt daraus macht... Ich würde das Schicksal nicht herausfordern wollen.
Haha, die Anzeige wird sowas von abgeschmettert. Für eine Körperverletzende Lautstärke brauch man schon mehr als n paar watt... und selbst da wirds schwer mit ner Anzeige auf nem Heavy Metal Festival von irgendeinem Staatsanwalt ernst genommen zu werden.
 

cwes

W:O:A Metalhead
6 Mai 2007
193
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Haha, die Anzeige wird sowas von abgeschmettert. Für eine Körperverletzende Lautstärke brauch man schon mehr als n paar watt... und selbst da wirds schwer mit ner Anzeige auf nem Heavy Metal Festival von irgendeinem Staatsanwalt ernst genommen zu werden.
Dann können ja alle mit starken Anlagen diese jetzt beruhigt betreiben. Schön, dass wir es rechtsgültig geklärt haben.
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
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Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Dann können ja alle mit starken Anlagen diese jetzt beruhigt betreiben. Schön, dass wir es rechtsgültig geklärt haben.

so lange der Veranstalter es nicht verbietet ist das richtig. Du kannst natürlich gerne den lächerlichen Versuch unternehmen sowas vor Gericht zu bringen. Aber das ist ungefähr so erfolgsversprechend wie im Rosenmontagsumzug ein Vermummungsverbot durchzusetzen.
 

cwes

W:O:A Metalhead
6 Mai 2007
193
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61
so lange der Veranstalter es nicht verbietet ist das richtig. Du kannst natürlich gerne den lächerlichen Versuch unternehmen sowas vor Gericht zu bringen. Aber das ist ungefähr so erfolgsversprechend wie im Rosenmontagsumzug ein Vermummungsverbot durchzusetzen.
Naja, es gibt außer den Regeln des Veranstalters noch Dinge wie "Gesetze" und "Verwaltungsvorschriften", die konträr zur Hoffnung einiger auch auf dem WOA gelten. Hierbei nenne ich jetzt einfach mal das "Bundesimmissionsschutzgesetz" und die "TA Lärm" sowie das Strafgesetzbuch, insbes. §§223-230.

Wenn Du sicher bist, dass daraus keine negativen Rechtsfolgen für den Betreiber einer nicht mit den Behörden abgesprochenen PA folgen können, dann ist ja gut.

Spätestens, wenn ich eine solche ungenehmigte Anlage betreibe und mich jemand bittet, das Ding auszumachen, da es ihm den Schlaf raubt, das Gehör schädigt (die Grenzwerte sind verdammt niedrig) und ihn von einer erholten Fahrt am nächsten Tag abhält, würde ich allerdings zumindest daran denken, dass aufgrund der genannten Vorschriften etwas kommen könnte.
 

Donngal

W:O:A Metalhead
12 Jan. 2010
2.961
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Münster Gremmendorf
www.festivalisten.de
Naja, es gibt außer den Regeln des Veranstalters noch Dinge wie "Gesetze" und "Verwaltungsvorschriften", die konträr zur Hoffnung einiger auch auf dem WOA gelten. Hierbei nenne ich jetzt einfach mal das "Bundesimmissionsschutzgesetz" und die "TA Lärm" sowie das Strafgesetzbuch, insbes. §§223-230.

Wenn Du sicher bist, dass daraus keine negativen Rechtsfolgen für den Betreiber einer nicht mit den Behörden abgesprochenen PA folgen können, dann ist ja gut.

Spätestens, wenn ich eine solche ungenehmigte Anlage betreibe und mich jemand bittet, das Ding auszumachen, da es ihm den Schlaf raubt, das Gehör schädigt (die Grenzwerte sind verdammt niedrig) und ihn von einer erholten Fahrt am nächsten Tag abhält, würde ich allerdings zumindest daran denken, dass aufgrund der genannten Vorschriften etwas kommen könnte.

Ich bezweifele nicht das es da Grundlagen gibt. Aber daraus eine Straftat ableiten zu wollen halte ich für sehr gewagt. Ich würde jede Wette eingehen das niemand wegen einer Anlage einer Straftat schuldig gesprochen würde auf dem WOA.
 

cwes

W:O:A Metalhead
6 Mai 2007
193
0
61
Aber daraus eine Straftat ableiten zu wollen halte ich für sehr gewagt. Ich würde jede Wette eingehen das niemand wegen einer Anlage einer Straftat schuldig gesprochen würde auf dem WOA.

Das glaube ich auch. Aber dennoch könnte (a) so ein erschreckender Brief kommen und es (b) doch zu einer Verurteilung kommen, was natürlich für den persönlichen Werdegang der Hammer wäre. Ich würde dieses -- wen auch kleine -- Risiko nicht eingehen.