Viagogo??? Abzocke an Wackenfans?

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Philbee

W:O:A Metalmaster
1 Feb. 2016
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Krötis Kissen
Teilweise kann man da auch Karten kaufen für events deren Verkauf noch gar nicht läuft. Ich glaube CL-Finale gabs mal sowas das war noch nicht mal im Vorverkauf aber Karten bei Viagogo konnte man schon bestellen. Da ist dann schon eher die Frage ob diese Karten überhaupt existieren.

teilweise bekommen die ja auch kontingente gestellt oder?! bei n paar buli clubs war es doch so?!
 

Vogelwiese

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2017
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Sauerland
teilweise bekommen die ja auch kontingente gestellt oder?! bei n paar buli clubs war es doch so?!

Glaube ich ehrlich gesagt nicht. Kann sein, dass einige Fanklubs etc. ihre Karten zum Teil weiterverkaufen um die Kasse zu füllen, da habe ich schonmal was von gehört. Schalke hatte ja kurrzeitig mal versucht eine Kooperation einzugehen um die Überzogegen Ticketpreise zu dämpfen und etwas mitzuverdienen das wurde aber dann nach Fanprotesten und nicht korrektem Verhalten seitens Viagogo sehr schnell wieder gekündigt. In Großbritannien gibts wohl n paar Klubs die mit denen zusammen arbeiten, weil sonst der Weiterverkauf ebenfalls illegal wäre.
 

Sorrownator

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
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Hedwig-Holzbein
Glaube ich ehrlich gesagt nicht. Kann sein, dass einige Fanklubs etc. ihre Karten zum Teil weiterverkaufen um die Kasse zu füllen, da habe ich schonmal was von gehört. Schalke hatte ja kurrzeitig mal versucht eine Kooperation einzugehen um die Überzogegen Ticketpreise zu dämpfen und etwas mitzuverdienen das wurde aber dann nach Fanprotesten und nicht korrektem Verhalten seitens Viagogo sehr schnell wieder gekündigt. In Großbritannien gibts wohl n paar Klubs die mit denen zusammen arbeiten, weil sonst der Weiterverkauf ebenfalls illegal wäre.
https://www.welt.de/wall-street-jou...esliga-Klubs-kuendigen-Viagogo-die-Treue.html

Doch, ist aber so. Gewesen zumindest. Was da aktueller Stand ist weiß ich mangels Interesse nicht. Siehe Dritter Absatz von Hoffenheim. Da steht, dass Viagogo ein Kontingent "in unbekannter Höhe" für den direktvertrieb bekommt.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
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274
88
Wir sprechen ja auch davon, dass das Angebot an Tix durch spekulatives massenhaftes Aufkaufen schon künstlich verknappt wurde. Das ist dann nicht mehr lustig und auch nicht zu rechtfertigen.

- Wie viel ist "Massenhaft"?
- Wie kann man nachweisen, dass eine künstliche Verknappung gewünscht wird?

Bsp.: Wenn eine Privatperson für viele Freunde 10 Tickets kauft ist das schon Massenhaft?
Wie sieht es aus wenn diese Person und die Freunde, sich entscheiden das Event doch nicht zu besuchen und nach Ausverkauf mit Gewinn weiter verkaufen?


Selbst wenn es solche Gesetze geben würde, würden diese nichts bringen.
Es würde nur Gerichte belasten und am Ende sind die einzigen Verurteilten Privatpersonen, die sich keinen so guten Anwalt leisten können wie z.B. Viagogo.

Solche Gesetze schaden niemals denjenigen, den man damit schaden will.
Vgl. Vermummungsverbot in Österreich:
Geplant war es gegen Nikab und Burka, verurteilt wurden Maskotchen und Fahrradfahrer mit Schal vorm Gesicht...
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
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759
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Klostermoor
www.reaperzine.de
- Wie viel ist "Massenhaft"?
- Wie kann man nachweisen, dass eine künstliche Verknappung gewünscht wird?

Bsp.: Wenn eine Privatperson für viele Freunde 10 Tickets kauft ist das schon Massenhaft?
Wie sieht es aus wenn diese Person und die Freunde, sich entscheiden das Event doch nicht zu besuchen und nach Ausverkauf mit Gewinn weiter verkaufen?


Selbst wenn es solche Gesetze geben würde, würden diese nichts bringen.
Es würde nur Gerichte belasten und am Ende sind die einzigen Verurteilten Privatpersonen, die sich keinen so guten Anwalt leisten können wie z.B. Viagogo.

Solche Gesetze schaden niemals denjenigen, den man damit schaden will.
Vgl. Vermummungsverbot in Österreich:
Geplant war es gegen Nikab und Burka, verurteilt wurden Maskotchen und Fahrradfahrer mit Schal vorm Gesicht...

Mit dem Thema braucht man sich gar nicht zu beschäftigen.

"Wucher" anständig definieren und verbieten, und gut. Ich habe nur eine Symptomatik beschrieben.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
"Wucher" anständig definieren und verbieten, und gut. Ich habe nur eine Symptomatik beschrieben.

§ 138 BGB - Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Ist bereits definiert und verboten.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Das ist keine klare Definition

Wie sollte man es deiner Meinung nach umdefinieren um klarer zu sein?

Zu einem Geschäfft gehören immer Zwei. Wenn einer der Beteiligten mit den Bedingungen nicht einverstanden ist braucht er es ja nicht abzuschließen.

Wenn mir ein Konzert nur 20€ wert ist brauche ich doch keine 100€ zu bezahlen.
Wenn aber viele ander bereit sind 100€ zu zahlen ist der Preis wohl gerechtfertigt.

Und wie du schon sagst ist der Abs. 2 auf Veranstaltungskarten nicht anwendbar, da niemand darauf angewiesen ist seine Lieblingsband zu sehen.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
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Klostermoor
www.reaperzine.de
Wie sollte man es deiner Meinung nach umdefinieren um klarer zu sein?

Zu einem Geschäfft gehören immer Zwei. Wenn einer der Beteiligten mit den Bedingungen nicht einverstanden ist braucht er es ja nicht abzuschließen.

Wenn mir ein Konzert nur 20€ wert ist brauche ich doch keine 100€ zu bezahlen.
Wenn aber viele ander bereit sind 100€ zu zahlen ist der Preis wohl gerechtfertigt.

Und wie du schon sagst ist der Abs. 2 auf Veranstaltungskarten nicht anwendbar, da niemand darauf angewiesen ist seine Lieblingsband zu sehen.

Weiß ich jetzt nicht, wie man das definieren kann. Müssen sich mal schlaue Leute mit befassen. Wie ist sittenwidrig denn definiert? Das ist doch schwammig.

Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dass man das Weiterverkaufsverbot oder die Personenbindung von Tickets gesetzlich mal regelt, damit ein vorgehen gegen Ticketspekulanten auch mal erfolgreich möglich ist. Mit der Ticketpersonalisierung konnte man ja gut klarkommen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sind aber so, dass man gegen Händler trotzdem nicht vorgehen kann.
 

b3nE

W:O:A Metalhead
7 Juli 2009
1.917
274
88
Weiß ich jetzt nicht, wie man das definieren kann. Müssen sich mal schlaue Leute mit befassen. Wie ist sittenwidrig denn definiert? Das ist doch schwammig.
Ich finde es immer grenzwertig wenn jemand definitiv weiß wie es nicht geht und das etwas schlecht ist, aber selber keiner Vorstellung hat, was man anders machen kann.


Mit der Ticketpersonalisierung konnte man ja gut klarkommen
Da könnte Jasper vllt. was zu sagen, warum es fürs WOA wieder abgeschafft wurde.

Vielleicht wäre es eine Möglichkeit, dass man das Weiterverkaufsverbot [...] gesetzlich mal regelt

Was macht man dann, wenn man doch nicht hin kann/will?
 

Vogelwiese

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2017
2.355
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https://www.welt.de/wall-street-jou...esliga-Klubs-kuendigen-Viagogo-die-Treue.html

Doch, ist aber so. Gewesen zumindest. Was da aktueller Stand ist weiß ich mangels Interesse nicht. Siehe Dritter Absatz von Hoffenheim. Da steht, dass Viagogo ein Kontingent "in unbekannter Höhe" für den direktvertrieb bekommt.

Ok hatte ich so extrem nicht auf dem Schirm, denke aber doch, dass da inzwischen viele ausgestiegen sein werden. Viagogo hat ja auch nicht gerade einen besonders guten Ruf.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
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Klostermoor
www.reaperzine.de
Ich finde es immer grenzwertig wenn jemand definitiv weiß wie es nicht geht und das etwas schlecht ist, aber selber keiner Vorstellung hat, was man anders machen kann.

Also, man muss auch nicht immer für alles eine Definition und Lösung parat haben. Wer kann denn sowas? Ist doch unrealistisch.
Am besten erarbeitet man sowas auch in einer Expertengruppe. Ich habe Vorstellungen und Ideen, eine davon habe ich im Beitrag zuvor angebracht, aber irgendwann ist auch mal gut.

Dass man eine Meinung zu einem Problem hat, wird auch nicht dadurch disqualifiziert, dass man keine Lösung aus der Tasche zieht. Das ist Quatsch.

Da könnte Jasper vllt. was zu sagen, warum es fürs WOA wieder abgeschafft wurde.

Eben weil die gesetzlichen Rahmenbedingungen so waren, dass man den Weiterverkäufern auch auf den einschlägig bekannten Plattformen nicht beikam.
Hatte Jasper schon mal hier erläutert.

Was macht man dann, wenn man doch nicht hin kann/will?

Weiterverkauf war nicht grundsätzlich verboten, sondern geregelt. Das hat eigentlich auch ziemlich gut funktioniert.
 

Wacken-Jasper

Administrator
Teammitglied
18 Jan. 2012
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https://www.welt.de/wall-street-jou...esliga-Klubs-kuendigen-Viagogo-die-Treue.html

Doch, ist aber so. Gewesen zumindest. Was da aktueller Stand ist weiß ich mangels Interesse nicht. Siehe Dritter Absatz von Hoffenheim. Da steht, dass Viagogo ein Kontingent "in unbekannter Höhe" für den direktvertrieb bekommt.
Die Bundeliga-Clubs haben uns damals auch unser Verfahren gegen diese Anbieter verhagelt. Nach dem Motto "so böse kann es ja nicht sein, wenn andere mit denen Geschäfte machen".
 

Zistler

Member
26 Aug. 2014
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7
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Solche Gesetze schaden niemals denjenigen, den man damit schaden will.
Vgl. Vermummungsverbot in Österreich:
Geplant war es gegen Nikab und Burka, verurteilt wurden Maskotchen und Fahrradfahrer mit Schal vorm Gesicht...
So ein Schwachsinn. Das Gesetz ist noch ziemlich neu und wurde schwammig formuliert. Daher braucht es ein paar Präzedenzfälle, bis rechtliche Klarheit besteht. Das Hai-Maskottchen z.B. wurde vom Ladenbesitzer angezeigt für den es geworben hat, eben um hier einen solchen Fall zu schaffen. Bei Schalträgern wurde keine genaue Temparatur festgelegt. Aber auch hier traf es nur welche die bewusst provozieren wollten und Mitte Oktober mit Schal im Gesicht herumlaufen mussten, dann als Antwort noch "Ist mir ins Gesicht gerutscht als ich auf mein Handy geschaut habe" brachten. Solche Fälle schafften es dann auch in die Medien, dass es keine Burkaträgerinnen getroffen hat ist eine Lüge.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
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Klostermoor
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So ein Schwachsinn. Das Gesetz ist noch ziemlich neu und wurde schwammig formuliert. Daher braucht es ein paar Präzedenzfälle, bis rechtliche Klarheit besteht. Das Hai-Maskottchen z.B. wurde vom Ladenbesitzer angezeigt für den es geworben hat, eben um hier einen solchen Fall zu schaffen. Bei Schalträgern wurde keine genaue Temparatur festgelegt. Aber auch hier traf es nur welche die bewusst provozieren wollten und Mitte Oktober mit Schal im Gesicht herumlaufen mussten, dann als Antwort noch "Ist mir ins Gesicht gerutscht als ich auf mein Handy geschaut habe" brachten. Solche Fälle schafften es dann auch in die Medien, dass es keine Burkaträgerinnen getroffen hat ist eine Lüge.

Dass es bis jetzt nur Provokateure getroffen hat, halte ich aber ganz stark für ein Gerücht.