Richtig, denn ein Verbot per AGB wird vom Gesetz kassiert. Man darf einer Privatperson nicht kategorisch untersagen, privates Eigentum zu verkaufen, das widerspräche dem Grundsatz der Verkehrsfähigkeit. Bei gewerblichen Händlern ist das ein wenig diffiziler. Denn sie kaufen Tickets nicht zum privaten Gebrauch. Aber die Viagogo-Karten sind vermutlich nicht direkt von Metaltix gekauft, sondern kommen möglicherweise von aus Kontingenten von Partnern wie dem WDR oder so, oder möglicherweise fischt Viagogo auch Portale wie Ebay leer, um den bedröppelten Verlierern dann auf Ihrem eigenen Portal die Karten nochmal teurer anzutackern?
Was den überhöhten Preis angeht: Wucher greift auch nicht, da die Grundlage hier das Ausnutzen einer Notsituation wäre. Da aber Konzertkarten, Fußballtickets, Wackenkarten etc. nicht lebensnotwendig sind, ist es auch kein Wucher.
Wenn einer bei Ebay mit irgendwelchen Tix ne schnelle Mark machen will, kann man immer versuchen, das per Paypal zu bezahlen, und dann persönlich abholen. Wenn es keine Zeugen für die Abholung gibt, könnte man *theoretisch* bei Paypal angeben, dass man die "Lieferung" nicht erhalten hat, und das Geld zurückfordern. Aber das habe ich natürlich nur gehört.