Pvanderloewen
W:O:A Metalhead
- 7 Aug. 2008
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vielen scheint auch garnicht klar zu sein , das dies ein Verbrechenstatbestand ist wenn man die dinger auf den Grill stellt . Hab im Polizeibericht gelesen das gegen solche Personen wegen " herbeiführens einer Sprengstoffexplosion" ermittelt wird . Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr , muss man wissen ob es einem das wert ist...
Eine Strafbarkeit wegen Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion liegt allerdings nur dann vor, wenn zusätzlich eine konkrete Gefahr für Leib und Leben oder für dem Täter nicht gehörende Sachen von bedeutendem Wert (>1300 Euro) verursacht wird, wobei sich der Vorsatz des Täters auf die Gefahr erstrecken muss.
Wenn die Gefahr fahrlässig verursacht wird, was auf Wacken immer der Fall sein dürfte, da ich nicht glaube, dass jemand vorsätzlich fremdes Eigentum zerstören oder andere Menschen gefährden möchte, ist die Strafe nur maximal 5 Jahre oder Geldstrafe. Und wenn der Grill mit der Kartusche weit genug weg von anderen Leuten und Sachen steht, dann gibt es tatsächlich keine konkrete Gefahr und damit auch keine Strafbarkeit.