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Lord Soth

Guest
Langer Text, lohnt sich aber zu lesen...

So langsam krieg ich das Kotzen. Meine Fingerabdrücke und sonstige Merkmale im Ausweis? Am besten noch gleich ein DNA-Fingerabdruck! Nicht mit mir! Dann eben komplett ohne... Wer garantiert mir, daß wirklich meine daten auf dem Chip sind? Ich kann die nicht lesen oder nachprüfen. Mein Bild kann ich erkennen, und meine Adresse/meinen Namen lesen, aber den Rest nicht. Dummfug das ganze! :mad:

Die Mauer ist weg, da naht schon die Stasi/Gestapo-Nachfolge, juhu... :rolleyes:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/85187

Biometrische Daten in Ausweisdokumenten wecken Begehrlichkeiten


Die Aufnahme biometrischer Merkmale in Pass und Personalausweis sorgt für Streitigkeiten um die Nutzung der höchstpersönlichen Daten. So fordert der Innenausschuss des Bundesrates einen automatisierten Abgleich von Lichtbild und Fingerabdruck mit zentralen Referenzdatenbanken. Überdies sollen Sicherheitsbehörden die bei einer Kontrolle durch die Polizei ausgelesenen Passdaten nicht löschen müssen, soweit und solange diese etwa im Rahmen eines Strafverfahrens oder zur Gefahrenabwehr benötigt werden könnten. Ihre Wünsche listen die Innenpolitiker der Länder in den Empfehlungen der Ausschüsse für die Behandlung des Regierungsentwurfs zur Änderung des Passgesetzes und weiterer Vorschriften auf, die heise online vorliegen. Am Freitag sollen die Länderfürsten im Plenum des Bundesrates über die Vorschläge entscheiden.

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Konkret pochen die Innenpolitiker darauf, dass die Polizeivollzugsbehörden die erhobenen Daten zur Überprüfung der Identität des Passinhabers auch "für einen automatisierten Abgleich mit erkennungsdienstlichen Dateien der Polizeivollzugsbehörden verwenden" dürfen. Bisher sei in Paragraf 16 allein die Befugnis der Kontrollstellen geregelt, die Übereinstimmung von Lichtbild und Fingerabdruck des Dokumenteninhabers anhand der vor Ort aufgenommenen biometrischen Daten und den im Speichermedium des Passes gespeicherten Angaben zu Körpermerkmalen im Rahmen eines "1:1"-Vergleichs festzustellen. Damit könne geprüft werden, ob die kontrollierte Person auch der berechtigte Inhaber des vorgelegten Passes sei. Eine Täuschung über die Identität des überprüften Bürgers mithilfe eines echten Passes, der unrichtige Angaben enthält, sei auf diesem Wege aber nicht aufzudecken. Dabei könnten solche Falschinformationen enthaltende Ausweisdokumente etwa durch Täuschung oder Bestechung eines Mitarbeiters der Ausstellungsbehörde erlangt werden.

Um derartige Irreführungen aufzudecken, hält der federführende Innenausschuss einen "1:n"-Vergleich mit automatischen Suchroutinen für unabdinglich. Als Referenzdateien kämen "erkennungsdienstliche Dateien der Polizeien des Bundes und der Länder in Betracht." Hier werden insbesondere an das beim Bundeskriminalamt geführte automatische Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) zu denken sein. Werde durch den automatisierten Abgleich der biometrischen Merkmalen eine Übereinstimmung zwischen den im Rahmen der Kontrolle erhobenen biometrischen Daten und einem in der Referenzdatei gespeicherten Datensatz festgestellt, könnten die Personalien des im Rahmen vorgelegten Passes mit den in der Referenzdatei gespeicherten Personalien verglichen werden. Bei Abweichungen sei der Beamte imstande, geeignete Folgemaßnahmen einzuleiten, um eine zweifelsfreie Identitätsfeststellung durchzuführen.

Ein Dorn im Auge ist den Innenpolitikern der Länder ferner die Löschungsregel für die von der Polizei ausgelesenen Passdaten. Diese würde nicht berücksichtigen, dass die biometrischen Informationen "für ein nachfolgendes Verfahren notwendig sein können". Erweise sich etwa ein Dokument als unecht oder der Inhaber als nicht identisch mit der Person, die das Dokument ausweist, müsse für die notwendige Beweissicherung für ein anschließendes Strafverfahren eine Archivierung der Daten gewährleistet sein. Die pauschale Löschung habe daher unter anderem aus präventiven Gründen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu unterbleiben.

Nicht weit genug geht dem Innenausschuss auch eine im Bundestag besonders umstrittene Klausel im Regierungsentwurf, wonach ausdrücklich ein Online-Abruf von Lichtbildern durch die Polizei- und Bußgeldbehörden im Ordnungswidrigkeitenverfahren im Straßenverkehr zugelassen werden soll. Die Innenpolitiker drängen darauf, dass zum einen die Beschränkung auf das Gesichtsmerkmal aufzuheben sei. Darüber hinaus wollen sie ein automatisiertes und auf Eilfälle zugeschnittenes Abrufverfahren für die biometrischen Daten in Pässen und Personalausweisen auch allgemein eingerichtet wissen, wenn dies "erforderlich ist". Dabei gehe es über die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten hinaus etwa ganz allgemein um die "Verfolgung von Straftaten". Die gesetzlich vorgesehenen "umfassenden Aufzeichnungspflichten" über erfolgte Zugriffe würden dabei eine "effektive Datenschutzkontrolle" ermöglichen.

Reibereien gibt es wegen der Kosten für die weitere biometrische Aufrüstung der Pässe. So empfiehlt der Innenausschuss, die Bundesregierung zu bitten, die Prognose über den mit der neuen, von Brüssel nicht unbedingt vorgeschriebenen Einführung der Fingerabdrücke bei den Passbehörden verursachten Mehraufwand anhand der Ergebnisse der laufenden Testmaßnahmen zu überprüfen. Gegebenenfalls sollten sich ergebende höhere Ausgaben "durch rechtzeitige Anpassung der Passgebührenverordnung" berücksichtigt werden. Die Bundesregierung beteuert dagegen immer wieder, dass weitere Preissteigerungen für die elektronische Passgeneration auf keinen Fall vorgesehen seien.

Finanz- und Innenausschuss sprechen sich zudem gemeinsam dafür aus, dass die noch offene Kostenfrage im Zusammenhang mit der Einführung der 2. Stufe des biometrischen Reisepasses zwischen dem Bund und den Ländern im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens abschließend geklärt wird. Der Bund habe eine kostenneutrale Einführung der ePässe für die Passbehörden zugesagt. Zwar würden diese nach Aussage des Bundesinnenministeriums vom Passhersteller mit der notwendigen Hard- und Software ausgestattet, die unmittelbar zur Erfassung und Qualitätssicherung der Fingerabdrücke notwendig sei. Bei der Ausrüstung mit der Hardware, für die ein entsprechender Standard vorgegeben sei, kämen allerdings noch Kosten auf die Passbehörden zu, soweit bei den Gemeinden entsprechende leistungsfähige PC noch nicht zur Verfügung stünden. Wie hoch der Bedarf bei den einzelnen Kommunen sei, habe man noch nicht ermittelt. (Stefan Krempl) / (pmz/c't)
 

Tomatentöter

W:O:A Metalgod
23 Aug. 2004
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Metalfranken
Langer Text, lohnt sich aber zu lesen...

So langsam krieg ich das Kotzen. Meine Fingerabdrücke und sonstige Merkmale im Ausweis? Am besten noch gleich ein DNA-Fingerabdruck! Nicht mit mir! Dann eben komplett ohne... Wer garantiert mir, daß wirklich meine daten auf dem Chip sind? Ich kann die nicht lesen oder nachprüfen. Mein Bild kann ich erkennen, und meine Adresse/meinen Namen lesen, aber den Rest nicht. Dummfug das ganze! :mad:

Die Mauer ist weg, da naht schon die Stasi/Gestapo-Nachfolge, juhu... :rolleyes:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/85187

Ach, solang des in nem Chip abgespeichert wird isses doch gut. Einfach mal in die Mikrowelle legen und gut is :D;)
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
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Aber nicht vergessen ein Glas Wasser dazu zu stellen! Sonst kannst Du gleich eine neue Mikrowelle kaufen...
 

Corny

W:O:A Metalhead
25 Jan. 2003
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Langer Text, lohnt sich aber zu lesen...

So langsam krieg ich das Kotzen. Meine Fingerabdrücke und sonstige Merkmale im Ausweis? Am besten noch gleich ein DNA-Fingerabdruck! Nicht mit mir! Dann eben komplett ohne... Wer garantiert mir, daß wirklich meine daten auf dem Chip sind? Ich kann die nicht lesen oder nachprüfen. Mein Bild kann ich erkennen, und meine Adresse/meinen Namen lesen, aber den Rest nicht. Dummfug das ganze! :mad:

Die Mauer ist weg, da naht schon die Stasi/Gestapo-Nachfolge, juhu... :rolleyes:


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Wenn du tatsächlich jedesmal nach diesem Spruch gekotzt hättest, wärst du jetzt vermutlich leer wie sonst was :D:D:D
 

S_dzha_Raidri

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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316xx
Langer Text, lohnt sich aber zu lesen...

So langsam krieg ich das Kotzen. Meine Fingerabdrücke und sonstige Merkmale im Ausweis? Am besten noch gleich ein DNA-Fingerabdruck! Nicht mit mir! Dann eben komplett ohne... Wer garantiert mir, daß wirklich meine daten auf dem Chip sind? Ich kann die nicht lesen oder nachprüfen. Mein Bild kann ich erkennen, und meine Adresse/meinen Namen lesen, aber den Rest nicht. Dummfug das ganze! :mad:

Die Mauer ist weg, da naht schon die Stasi/Gestapo-Nachfolge, juhu... :rolleyes:


http://www.heise.de/newsticker/meldung/85187
damit hätten wir es ja noch vergleichsweise gut getroffen :D

guckstu hier: *klick*
 
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Lord Soth

Guest
Ach, solang des in nem Chip abgespeichert wird isses doch gut. Einfach mal in die Mikrowelle legen und gut is :D;)

Schon klar, das wahre Problem liegt allerdings darin, daß die Daten auch in einer riesigen Datenbank gespeichert sind, nachdem sie von mir abgenommen wurden. Der Chip kann vernichtet werden, wer aber garantiert mir die Sicherheit, und den Schutz vor Mißbrauch, Strafverfolgung, Fahndungsabgleich etc. bei den Daten, die ich weder ändern, noch löschen lassen kann? ;) :rolleyes: :mad:
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
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Klick!

Die Bayern wollen auch den Verleih von allen Pornofilmen verbieten, da indizierte Medien nach ihrem Willen nicht mehr verliehen werden dürfen sollen. Es könnte ja schließlich ein großer Bruder seinem kleinen Geschwisterchen einen Horrorfilm vorspielen... tja, und Pornos sind generell indiziert, auch ohne besondere Überprüfung durch die BPJM.

Dabei wird mal wieder vergessen, daß der Erziehungsauftrag bisher bei den Eltern liegt, und die das unterbinden sollten. Aber Verantwortung kann man den Deutschen ja nicht mehr zumuten. Deshalb soll übrigens nach diesem Gesetzentwurf das Erzieherprivileg ersatzlos gestrichen werden! Das heißt, daß der Staat für die Erziehung verantwortlich ist, und die Eltern nichts mehr zu sagen haben sollen!!!! Laßt Euch das mal auf der Zunge zergehen... hat jemand von Euch schonmal 1984 gelesen? Bald wird Europa, wenn es endlich vereint ist (auf dem kleinstmöglichen Nenner natürlich) umbenannt, in "Airstrip One"... ich warte noch drauf.
 

tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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Klick!

Die Bayern wollen auch den Verleih von allen Pornofilmen verbieten, da indizierte Medien nach ihrem Willen nicht mehr verliehen werden dürfen sollen. Es könnte ja schließlich ein großer Bruder seinem kleinen Geschwisterchen einen Horrorfilm vorspielen... tja, und Pornos sind generell indiziert, auch ohne besondere Überprüfung durch die BPJM.

Dabei wird mal wieder vergessen, daß der Erziehungsauftrag bisher bei den Eltern liegt, und die das unterbinden sollten. Aber Verantwortung kann man den Deutschen ja nicht mehr zumuten. Deshalb soll übrigens nach diesem Gesetzentwurf das Erzieherprivileg ersatzlos gestrichen werden! Das heißt, daß der Staat für die Erziehung verantwortlich ist, und die Eltern nichts mehr zu sagen haben sollen!!!! Laßt Euch das mal auf der Zunge zergehen... hat jemand von Euch schonmal 1984 gelesen? Bald wird Europa, wenn es endlich vereint ist (auf dem kleinstmöglichen Nenner natürlich) umbenannt, in "Airstrip One"... ich warte noch drauf.
Ich denke nur noch ans auswandern. Dieses Land wie die auch die EU verwandelt sich in ein großes haufen Scheiße :mad: :mad: :mad: Kennt jemand einen Planeten der Immigranten aufnimmt? :rolleyes:
 
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Lord Soth

Guest
Ich dachte eher an ein Planet außerhalb von unserem Sonensystem... ;)

Wie wärs mit einer Matrix? ;) :p


Aber mal im Ernst: was hat so eine Forderung mit gesundem Menschenverstand oder gar Ethik zu tun, geschweigedenn Jugendschutz? Das einzige, was sie schützt, ist diejenigen, die diese Horror & pr0n Filme produzieren, am Geld verdienen zu hindern, weil es einfach keiner mehr kaufen oder leihen kann.

Pornos dürfen eh nur an Ü18 abgegeben werden, für Splatterfilme in Videotheken gilt dasselbe. Wo liegt da das Problem? Ich finde es nicht schlimm, als Erwachsener in einen extrabereich zu gehen dafür. Nur - mir soetwas ganz verbieten zu lassen, weil ich die Sachen möglicherweise an meine Kinder (dabei habe ich nichtmal welche) ausleihen könnte, ist Zensur! :mad:

Zumal die "normale" Pornoindustrie - mit Darstellern über 18, bzw. 17 in Holland - niemandem schadet. Im Gegenteil. :o

Die Prohibition hat schon nicht funktioniert, warum also nochmal den gleichen Fehler machen, anstatt aus der Geschichte zu lernen und blind in eine ungewisse Zukunft zu stolpern? :rolleyes:

Macht nur so weiter, verbietet alles, was ihr nicht kontrollieren könnt.


:mad: FUCK THE SYSTEM! :mad:
 
L

Lord Soth

Guest
Einen hab ich noch.... :o :rolleyes: :mad:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/85383

Minister einigen sich auf EU-weite Vernetzung von Gen- und Fingerabdruckdatenbanken

Die Justiz- und Innenminister der EU haben bei ihrem Ratstreffen in Brüssel am heutigen Donnerstag die Überführung des maßgeblich von Deutschland ausgearbeiteten Vertrags von Prüm (PDF-Datei) in den Rechtsrahmen der Gemeinschaft beschlossen. Das zunächst 2005 von Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich und Spanien getroffene Übereinkommen soll eine vertiefte Phase der grenzüberschreitenden Bekämpfung des Terrorismus, der Kriminalität und der illegalen Migration begründen. Dazu sollen etwa DNA-, Fingerabdruck- und Fahrzeugregisterdaten elektronisch einfacher ausgetauscht und die entsprechenden Datenbanken vernetzt werden können.

"Der Prüm-Vertrag wird insgesamt in den Rechtsrahmen der EU überführt", gab EU-Justizkommissar Franco Frattini als "Hauptergebnis" der Ratsgespräche unter der Führung der deutschen Präsidentschaft am frühen Nachmittag bekannt. Ausgenommen von der Einigung sei noch Artikel 18 des Vertrags. Darin geht es um die Verfolgung von Tatverdächtigen über Landesgrenzen hinweg im Rahmen der so genannten Nacheile, das Aufstellen gemeinsamer Patrouillen oder die Hilfestellung in anderen Ländern bei polizeilichen Aufgaben oder beim Kampf gegen illegale Migration. Der entsprechende Vertragsteil enthält ferner Bestimmungen über den Einsatz bewaffneter Sky Marshals in Flugzeugen. Besonders Großbritannien und Irland haben hier Einwände vorgebracht.

Laut Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, der sich seit längerem für die EU-weite Gültigkeit des Vertrags von Prüm stark macht, können künftig alle 27 EU-Staaten von dem "erheblichen Mehrwert" des Übereinkommens profitieren. Dieser liege in einem "erheblich verbesserten und effizient ausgestalteten Verfahren zum Informationsaustausch". Allein die bereits praktizierte Zusammenarbeit mit Österreich habe in Deutschland zu über 1500 Treffern mit österreichischen Datensätzen und umgekehrt zu mehr als 1400 Treffern in Österreich mit deutschen Datensätzen geführt. Darunter seien allein im Bereich der Totschlags- beziehungsweise Morddelikte 32 "Hits" erzielt worden. So ist laut dem CDU-Politiker zu erwarten, "dass in Deutschland und Österreich bislang ungelöste Fälle abgeschlossen und die Täter einer Verurteilung zugeführt werden können."

Zu der Ausgrenzung der Nacheile aus dem Vertragswerk im gesamten EU-Rahmen erklärte Schäuble, dass Mitgliedsstaaten diese Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verfolgung zwischenstaatlich verankern könnten, wenn sie wollten. Es werde sich aber sicher auch eine allgemein verträgliche Lösung finden. "Wir waren uns einig, man soll das Eisen schmieden, wenn es schon mal heiß ist", legte er mehr Wert auf die grundsätzliche Absegnung des Vertrags. Der entsprechende Beschlussentwurf soll Schäuble zufolge unverzüglich dem EU-Parlament zur Stellungnahme übermittelt werden. Damit könnte noch unter deutscher Präsidentschaft das Verfahren zur Überführung des Vertrags in den EU-Rechtsrahmen erfolgreich bis zum Juli abgeschlossen werden. Zuvor hatte Schäuble bereits einen "Quantensprung in der polizeilichen Zusammenarbeit" im Rahmen der neuen Befugnisse ausgemacht.

Ein Schwerpunkt der auch als Schengen-Nachfolger gehandelten Vereinbarung liegt auf der Gefahrenabwehr, wobei es nicht nur um die Verhinderung terroristischer Anschläge geht. Der Vertrag ermöglicht neben grenzüberschreitenden polizeilichen Einsätzen und Streifen auch den Informationsaustausch zu präventiven Zwecken "im Rahmen von Großveranstaltungen über reisende Gewalttäter", wie etwa Hooligans bei Fußballspielen, Tagungen des Europäischen Rates oder anderen internationalen Gipfeltreffen.

Datenschützer und FDP-Politiker sehen das Prümer Übereinkommen sehr skeptisch und warnen vor einer "Superdatenbank" der EU-Sicherheitsbehörden. Die Regelungen zum Umgang mit den sensiblen persönlichen Informationen sprechen etwa laut Tony Bunyan von der britischen Bürgerrechtsorganisation Statewatch gängigen Datenschutzbestimmungen Hohn. Der nach dem Eifelstädtchen benannte Vertrag "lässt einen ungehinderten Datenaustausch der Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten zu", beklagte der Politikbeobachter jüngst. Zudem würde dem Austausch von Aufklärungsinformationen oder sonstiger Vermutungen von Geheimdiensten keine Grenze gesetzt. Generell werde an die "Selbstregulierung" der Sicherheitsbehörden beim Datenschutz appelliert, sodass die beteiligten Einrichtungen die vernetzten Informationen für beliebige Zwecke verwenden könnten. Auch würden Zugriffe auf die zusammengeschlossenen Datenbanken nicht dokumentiert. (Stefan Krempl) / (jk/c't)