S_dzha_Raidri schrieb:
ja, in etwa genau so praktisch wie als wenn du im knast wohnen würdest und nichtmehr zu kochen bräuchtest
...bis jetzt kam übrigens noch nix zurück
Sehr geehrter Herr Gerland,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zur Ablieferung von Netzpublikationen an die Deutsche Nationalbibliothek.
Die Deutsche Nationalbibliothek hat mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek am 29. Juni 2006 (BGBl.I, S.1338) den gesetzlichen Auftrag der Sammlung, Erschließung, Verzeichnung und Archivierung von Netzpublikationen erhalten.
Zum Sammelgebiet Netzpublikationen gehören danach alle Darstellungen in Schrift, Bild und Ton, die in öffentlichen Netzen zugänglich gemacht werden. Die Abgabepflicht umfasst sowohl Internetveröffentlichungen mit Entsprechung zum Print-Bereich als auch web-spezifische Medienwerke.
Die Verfahren zur Sammlung von Netzpublikationen befinden sich im Entwicklungsstadium und müssen für den Einsatz im Rahmen des erweiterten Sammelauftrages zur Anwendungsreife gebracht werden. Hinsichtlich des Sammelumfangs, der Sammlungstechnik und der Verfügbarmachung der Publikationen wird die Konkretisierung des erweiterten gesetzlichen Auftrags durch Neufassung der Pflichtablieferungsverordnung und der Sammelrichtlinien in naher Zukunft erfolgen.
Solange die Deutsche Nationalbibliothek diese Verfahren und Festlegungen nicht getroffen hat, wird sie abzuliefernde Netzpublikationen gegebenenfalls nicht gleich übernehmen, sondern vormerken und erst anfordern, wenn der Stand der Technik und der Absprachen dies zulässt. In der Übergangszeit wird die Deutsche Nationalbibliothek keine Ordnungswidrigkeitsverfahren anstrengen.
Nähere Informationen zum erweiterten Sammelauftrag der Deutschen Nationalbibliothek finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 29.06.2006 unter:
http://www.d-nb.de/aktuell/presse/pressemitt_dnbg_neu.htm.
Zudem stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung mailto:np-info-l@d-nb.de.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Petra Fischer