W:O:A Vorverkauf und Tickethändler

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.
Status
Für weitere Antworten geschlossen.

hollyberg

W:O:A Metalhead
17 Juli 2008
101
0
61
Flensdorf
Vielleicht hat ja jemand noch bock ne Gruppe über Facebook und so zu machen, dann könnte man das noch weiter verbreiten. Auf der Wackenseite von Facebook hab ich schon ein Aufruf gemacht, damit man noch mehr Leute erreicht und sich noch mehr Leute wehren.
 

kischde

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2011
172
0
61
74850 schefflenz
Vielleicht hat ja jemand noch bock ne Gruppe über Facebook und so zu machen, dann könnte man das noch weiter verbreiten. Auf der Wackenseite von Facebook hab ich schon ein Aufruf gemacht, damit man noch mehr Leute erreicht und sich noch mehr Leute wehren.

die da --> http://www.facebook.com/pages/WOA-Wir-wollen-personalisierte-Tickets-We-want-personalized-tickets/192422604154857 ? ;)
schon liked und mehrfach geteilt...

wenn jemand bock auf facebook-kontakte hat:
kischde´s fb-acc

ne gruppe werd ich nachher mal erstellen, wenn ich der dusche dann entronnen bin :)


tante e-titt meint:
fb-gruppe
ich hab´s erstmal als geschlossene gruppe erstellt, jedes mitglied kann aber freunde einladen. ich nehme mal an, daß wie so nicht in die bredouille kommen sollten, daß sich einer aus der drecksbandenfront einschleicht *lol*
also einfach kurz bescheid geben, dann füg ich oder jemand aus der gruppe euch hinzu.
 
Zuletzt bearbeitet:

Nauriel

Member
13 Aug. 2011
33
0
51
Das Problem ist, dass es NICHT ERLAUBT ist und trotzdem weiterverkauft wird.
Ich hab übrigens eine sehr böse Antwortmail erhalten:

Hallo,

vorweg eine Lektüreempfehlung: Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11.9.2008, Az.: I ZR 74/08.

Wenn ich damit Geld verdienen wollen würde, warum Stelle ich dann wohl die Angebote nicht nach und nach als Auktion ein, sondern biete den Leuten die Möglichkeit an, selber einen Preis vorzuschlagen (und ja: ich muss dafür einen höheren Preis erstmal eintragen), und nehme dann auch noch alle Angebote ab 155 Euro an? Weil es der Einfachste Weg ist. Nichts anderes. Nichts Illegales. Und nicht der Untergang des Abendlandes. Entschuldige bitte, ich kann aber wirklich nicht ansatzweise nachvollziehen, warum Du Dich hier so als Moralapostel aufspielen musst und eBay-Anbieter in dieser Form belästigen musst. Geh mal bitte in Dich, ob das wirklich sein muss, und ob Du nicht stattdessen ein Hobby finden kannst mit dem Du was Sinnvolles und für die Gesellschaft Nützliches erreichst. Dass das Angebot, die Musik oder was auch immer gegen gegen Deinen angeblich guten Geschmack ist, ist für mich jedenfalls kein Argument - wir leben immer noch in einem Rechtsstaat, Deine Meinung kannst Du haben, sie stellt aber keine Norm für andere dar. Deine Argumentation ist ohnehin logisch inkonsistent und im Ergebnis nicht zutreffend. Wenn ich mal wieder bei eBay was verkaufe, werde ich die Zeit mich mit Leuten wie Dir auseinanderzusetzen jedenfalls in den Preis mit einbeziehen - damit bist übrigens auch Du ein Preistreiber. So ein Verhalten Deinerseits muss doch echt nicht sein, oder?

See you in Wacken!

- dancerinthewind


Achja, ich wende mich an andrea @ metaltix . com
 
Zuletzt bearbeitet:

Calligullaminus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
768
0
61
- damit bist übrigens auch Du ein Preistreiber. So ein Verhalten Deinerseits muss doch echt nicht sein, oder?

Ist schon frech der Bub, und dann noch diese eristische Dialektik im Sinne von du bist schuld - nicht ich...Schopenhauer hätte seinen Spaß gehabt.
Aber wenn hier genug mitmachen muß er auf jeden Fall ordentlich für sein Geld arbeiten...leiden soll er!

PS: Danke für die E-Mail Adresse!
 

Calligullaminus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
768
0
61
wo ist da ein Problem wenn die Leute es über ebay verticken wir haben doch Freie Marktwirtschaft hier oder nicht mehr?

Per AGB vom Veranstalter untersagt - um zu verhindern das solche Geldgeier über E-Bay eine schnellen Euro machen und ehrliche Leute sich die Nacht um die Ohren hauen und keine Tickets bekommen haben.
Wenn jemand seine Tickets verkaufen möchte geht das locker hier über die Ticketbörse.
 

kischde

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2011
172
0
61
74850 schefflenz
was für´n kotzbrocken...
ersticken soll er an seinem vermaledeiten ticket! oder meinetwegen mit nem LÖFFEL langsam um die ecke gebracht werden ;)
 

Calligullaminus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
768
0
61
Falls so ein Spaßvogel noch mal mit der aktuellen Rechtslage kommt.

04.11.2010
Bundegerichthof hat entschieden: Privater Weiterverkauf von Eintrittskarten zulässig

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der private Weiterverkauf von Eintrittskarten auf Internetauktionsplattformen oder vor Konzerthallen etc. zulässig ist.

Beim Handel mit Konzertkarten, Fußballtickets etc. gilt: das Angebot regelt die Nachfrage. Häufig sind Karten über die regulären Verkaufsstellen ausverkauft. Längst haben sich daher Webseitenanbieter und gewerbliche Weiterverkäufer auf den lukrativen Tickethandel abseits der autorisierten Verkaufsstellen spezialisiert.

Der nicht autorisierte Handel mit Eintrittskarten im Internet ist insbesondere Veranstaltern von Sportevents ein Dorn im Auge. Regelmäßig schließen die Veranstalter dadurch den Weiterverkauf aus, dass Kartenkäufer sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verpflichten die Tickets nur privat zu nutzen. Insbesondere Fußballvereine gingen in der Vergangenheit gegen Ticketweiterverkäufer vor. So hatte der Bundesligist FC Schalke 04 Fans den Einlass ins Stadion verweigert, wenn diese ihre Karten im Internet auf dem â€?Schwarzmarktâ€? kauften. Auch der Hamburger SV klagte - zunächst - erfolgreich gegen die Verkaufsplattform â€?bundesligakarten.deâ€? wegen des nicht erlaubten Weiterverkaufs von Eintrittskarten für Heimspiele des HSV.

Das Oberlandesgericht Hamburg (Az.: 5 U 65/04, Urteil vom 03.02.2005) hat daraufhin entschieden, dass ein Bundesligist grundsätzlich den Weiterverkauf von Tickets in seinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) untersagen kann.

Der Bundesgerichtshof hat diese Entscheidung teilweise aufgehoben und dabei die Rechte von privaten Weiterverkäufern und deren Käufern gestärkt (Urteil vom 1.09.2008, Az. I ZR 74/06). Danach müssen es Veranstalter zwar nicht hinnehmen, dass gewerbliche Tickethändler Karten unter Verheimlichung des Weiterverkaufs direkt vom Veranstalter beziehen und dann weiterverkaufen, sog. Schleichbezug. Denn die Beschränkung des Kartenvertriebs nur auf autorisierte Verkaufsstellen verfolgt das legitime Interesse durch gestaffelte Ticketpreise auch weniger zahlungskräftigen Kunden den Zugang zu hochkarätigen Veranstaltungen zu ermöglichen. Dieses berechtigte Interesse der Veranstalter wird durch die stark erhöhten Verkaufspreise der gewerblichen Weiterverkäufe unterlaufen, so das Gericht.

Nicht verbieten können Veranstalter hingegen den Handel mit Tickets, die Käufer von Privatpersonen erworben haben. Das nach den Geschäftsbedingungen der Veranstalter zumeist vereinbarte Weiterveräußerungsverbot gilt nach Auffassung des BGH nicht für private Käufer. Veräußere hier der Käufer sein Ticket, etwa weil er an der Veranstaltung nicht teilnehmen könne oder wolle so verhält er sich nicht vertragswidrig.

Sogar wenn auch auf dem Ticket ausdrücklich vermerkt ist, dass eine Veräußerung über Internet-Auktionshäuser und/oder mit Preisaufschlag verboten ist, binde dies nicht den privaten Käufer und Weiterverkäufer. Auch für den Erwerber hat der Kauf keine rechtlichen Konsequenzen. Erwerber dürfen beim Kauf von einem privaten Weiterveräußerer folglich auch nicht mit einem Stadionverbot belegt werden, Ausnahme: es handelt sich um personalisierte Karten. Hier ist die Wacken Orga gefragt!

Vorsicht ist dagegen geboten, wenn zusätzlich zur eigenen Eintrittskarte in größerem Umfang weitere Tickets gekauft werden sollen, um diese mit Gewinn zu veräußern. Hier gilt das Weiterveräußerungsverbot der Veranstalter.

Auch bei Fragen zum Ticketverkauf können sich Verbraucher, an die Rechtsberatung der Verbraucherzentrale wenden.

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein
 

Nauriel

Member
13 Aug. 2011
33
0
51
Bedeutet also, dass man sein eigenes Ticket zwar weiterverkaufen darf, aber nicht personalisierte Karten.
Zusätzlich ist unterbunden, dass man mehr als seine eigene Karte zu überhöhten Preisen verkaufen darf.
Der Verkäufer behauptet jedoch, er habe alle Ticktes selbst gekauft. Gilt dies dann hier auch? Alleine das lässt doch schon auf Handel schließen, egal ob nun wirklich 7 (!) Leute abgesprungen sein sollen, oder?
 

Nicky_86

Member
3 Aug. 2011
84
0
51
Ist es eigentlich irgendwie strafbar, entwertete Tickets des vergangenen Festivals mit 20€ Startgebot einzustellen, von wegen Sittenwidrigkeit und so... :confused:

Klick

Oder ist derjenige, der darauf geboten hat, schon wieder selber schuld?

Das ist ja krass! :eek:

Aber wie er schon schreibt hat er in den Artikelmerkmalen stehen das es sich um eine Karte von 2011 handelt.

Das ist eine, in meinen Augen sehr grenzwertige Angelegenheit. Bin gespannt was dabei raus kommt.
 

scoty

W:O:A Metalhead
4 Aug. 2008
400
0
61
FB
Bedeutet also, dass man sein eigenes Ticket zwar weiterverkaufen darf, aber nicht personalisierte Karten.
Zusätzlich ist unterbunden, dass man mehr als seine eigene Karte zu überhöhten Preisen verkaufen darf.
Der Verkäufer behauptet jedoch, er habe alle Ticktes selbst gekauft. Gilt dies dann hier auch? Alleine das lässt doch schon auf Handel schließen, egal ob nun wirklich 7 (!) Leute abgesprungen sein sollen, oder?

Demnach müsste jeder dieser 7 abgesprungenen Leute sein Ticket sebst veräußern. Wäre somit wieder ein Privatverkauf und kein gewerbl. Handel.
Aber wer es darauf anlegt, kriegt auch diese 7 Leute zusammen z. B. mit x% Gewinnbeteiligung. Wobei diese angeworbenen Verküfer dann auch noch ein großes eigen Intresse haben einen möglichst hohen Gewinn zu erwirtschaften.
Also etwa Strohmänner mitbieten lassen.
Wie will man das prüfen?

Fazit: personalisierte Tickets und den Bezug auf 2 Tickets beschränken!
 
Zuletzt bearbeitet:

Highlander87

W:O:A Metalmaster
27 Jan. 2008
10.092
148
118
36
Nürnberg
www.musik-sammler.de
Das ist ja krass! :eek:

Aber wie er schon schreibt hat er in den Artikelmerkmalen stehen das es sich um eine Karte von 2011 handelt.

Das ist eine, in meinen Augen sehr grenzwertige Angelegenheit. Bin gespannt was dabei raus kommt.

Stimmt, allerdings steht in einer anderen Auktion:
Bitte beachten das ich oben in der kleinen Verkaufsübersicht als Veranstaltungsjahr 2011 eingetragen habe, das es leider von Ebay noch kein 2012 zum eintragen gibt, dieses Feld aber ausgefüllt sein muss. Ticket ist aber natürlich für 2012.

Mittlerweile ist die Frage nach 2011/12 allerdings ja auch unten auf der Seite geklärt, insofern kann man wohl wirklich nur sagen: selber schuld. Aber weng a Gschmäckle hat die Sache trotzdem.
 

kischde

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2011
172
0
61
74850 schefflenz
@calli
oha, das war ja ne bilderbuch-recherche!
wenn metaltix sich dieser abzocker annimmt, haben sie also zwei möglichkeiten:
- ENDLICH personalisierung der karten
- den fuzzis nachweisen, daß sie nur auf den reibach aus sind

zumindest der honk aus ilmenau dürfte damit geschichte sein. wie's mit dem tanzbeinschwingenden nasenbären aussieht..? hoffentlich kann man auch dem die gewinnabsicht unterstellen...

zumal ja über die tickettauschbörse auf wacken.com der verkauf zu humanen/normalen preisen kein problem ist.

für extreme ticketpreise läßt sich evtl noch ein geschäft, das gegen die guten sitten verstößt, durchsetzen. zumindest auf den kartenhausidioten würde auch das zutreffen.


wenn man eine möglichkeit hätte, ebay-auktionen zu "brandmarken"... quasi daß eine frage gleich im angebot gepostet wird, OHNE daß der verkäufer/drecksack/geldgierige aasgeier das freigeben müsste, könnte man reinschreiben, daß potentielle käufer vorsichtig sein sollen, da die tickets u.u. ungültig sein können. und schon hätten wir auch denen in's bier neig'schifft :)



Demnach müsste jeder dieser 7 abgesprungenen Leute sein Ticket sebst veräußern. Wäre somit wieder ein Privatverkauf und kein gewerbl. Handel.
Aber wer es darauf anlegt, kriegt auch diese 7 Leute zusammen z. B. mit x% Gewinnbeteiligung. Wobei diese angeworbenen Verküfer dann auch noch ein großes eigen Intresse haben einen möglichst hohen Gewinn zu erwirtschaften.
Also etwa Strohmänner mitbieten lassen.
Wie will man das prüfen?

Fazit: personalisierte Tickets und den Bezug auf 2 Tickets beschränken!

da wär's zwar schwieriger, aber die 7 "leute" müssten dann wiederum jeder andere strohmänner anheuern; multiaccounts fallen zu leicht auf. drückt dann den gewinn auch wieder.

@highlander
servus nachbar ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

kischde

W:O:A Metalhead
8 Aug. 2011
172
0
61
74850 schefflenz
vor ein paar minuten hat andrea von metaltix auch mir geantwortet; sie sind schon an den ebay-fuzzis dran und prüfen die möglichkeiten.

ich war so frei, unsere mithilfe anzubieten, wenn gewünscht - ich nehm mal an, daß das in unser aller sinne wäre?
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.