Versandkosten als neue Nebeneinnahme?

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Alimente

W:O:A Metalhead
Dec 31, 2011
1,529
0
61
61
Hergenrath / Belgien
metaltix sagt:

Deutschland:
Brief Paket
Vorkasse 4,50 EUR 4,50 EUR
Sofort.de 4,50 EUR 4,50 EUR
Kreditkarte 8,50 EUR 8,50 EUR

Ausland:
Zone 1 Zone 2 Zone 3 Zone 4
Brief Paket Brief Paket Brief Paket Brief Paket
Vorkasse 8,00 EUR 15,00 EUR 8,00 EUR 24,00 EUR 10,00 EUR 24,00 EUR 12,00 EUR 24,00 EUR

achja stimmt ja...ich musste ja 12 € berappen...scheiZZe jetzt muss ich auch noch nen extra fred aufmachen...weil ich mich betrogen bzw. ausgenommen fühle :p
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
Aug 7, 2006
83,692
10,988
168
achja stimmt ja...ich musste ja 12 € berappen...scheiZZe jetzt muss ich auch noch nen extra fred aufmachen...weil ich mich betrogen bzw. ausgenommen fühle :p

was zumindest die behauptungen widerlegt, die 4,50 würden für alle gelten und damit müsstense das geld für das auslandsporto durch das inlandsporto wieder reinholen. :ugly:
 

Quark

Der Beste
Jul 19, 2004
106,924
7,259
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Nochmal - ihr vergesst ausserdem auch immer die 19% Mehrwertsteuer! Von den 4,50 gehen nämlich 0,72 Euro an Vadder Staat. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass Metaltix unter die Kleinunternehmerregelung fällt und nur 17500 Euro Umsatz/Jahr macht, ergo muss auch auf die Versandleistung der derzeit gültige Mehrwertsteuersatz aufgeschlagen und dann entsprechend ans Finanzamt abgeführt werden.

---

Übrigens gibt es bei Briefen keinen Rabatt von der Deutschen Post - egal, ob man nun 10 Briefe mit je 20 Gramm Gewicht oder 100 000 Briefe zu je 20 Gramm Gewicht einliefert, das Netto-Porto für einen maximal 20 Gramm schweren Brief beträgt derzeit immer 0,58 Euro.

Einen Preisnachlaß gibts nur bei Info-Briefen, die müssen dann aber alle am selben Tag bei der Post eingeliefert werden und dürfen keine Waren, also auch keine Tickets, enthalten.

Thema Versicherung:
Es ist für einen gewerblichen Händler scheißegal, ob die Versicherung der Sendung nun über einen Versanddienstleister vorgenommen wird, oder ob der Gewerbetreibende die Versicherung der Sendung selbst übernimmt.
Im Zweifel, also wenn ein Brief nach einer angemessenen Frist noch immer nicht beim Empfänger angekommen ist, wird halt Ersatz versendet.
Und genau diese etwaigen Ersatzsendungen zahlt jeder Besteller mit - genauso, wie jeder Supermarkteinkäufer auch alle Diebstähle im Laden mitzahlt.
Beim Onlinehandel nennt sich das Buchhalterisch dann "Anteilige Kosten für Risikovorsorge/Verlustrückstellung für erforderliche, unverschuldete Ersatzleistungen".

Da vergisst du was!

Die MwSt. ist nicht über die Porto ab zu tragen.
So wird es also: 4.50-0.58=3.92.
19%MwSt = 3.92×19/119 = 0.626=0.63 pro Versand.
3.92-63=3.29 was dann "Umsatz" ist. Aber stimmt weiterhin.
 

luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
Jul 16, 2010
7,536
2,073
118
Oberbayern am Land :-D
Da vergisst du was!

Die MwSt. ist nicht über die Porto ab zu tragen.
So wird es also: 4.50-0.58=3.92.
19%MwSt = 3.92×19/119 = 0.626=0.63 pro Versand.
3.92-63=3.29 was dann "Umsatz" ist. Aber stimmt weiterhin.

Die dem Kunden in Rechnung gestellten Versandkosten sind mit dem für die versandten Gegenstände gültigen Mehrwertsteuersatz zu versteuern (d.h. bei ermäßigten Waren gilt auch der ermäßigte Satz für die Versandkosten; vgl. § 12 (2) Nr. 1 UstG). Dieses gilt auch für dem Kunden weiterbelastete Gebühren der Deutschen Post AG, die gemäß § 4 Nr. 11b UstG selbst von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist.
http://de.wikipedia.org/wiki/Versandkosten#Steuerliche_Behandlung_in_Deutschland

Also Brutto 4,50 / 119 * 100 = Netto 3,78 Euro
 

luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
Jul 16, 2010
7,536
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Oberbayern am Land :-D
danke, das hab ich auch gelesen. demnach kann man auch keine umsatzsteuer mit der vorsteuer für das porto verrechnen, weil die post keine ausweist, man es aber trotzdem bezahlen muss.

Mein Reden. Verrechnen kannst du die MwSt. nicht, musst sie aber, sofern du kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist, auf das Netto-Porto der Post aufschlagen und ans FA abführen...
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
Aug 7, 2006
83,692
10,988
168
Mein Reden. Verrechnen kannst du die MwSt. nicht, musst sie aber, sofern du kein Kleinunternehmer nach § 19 UStG bist, auf das Netto-Porto der Post aufschlagen und ans FA abführen...

steht mir alles noch bevor für dieses jahr :ugly::Puke:
 

luna.lunatik

W:O:A Metalmaster
Jul 16, 2010
7,536
2,073
118
Oberbayern am Land :-D
steht mir alles noch bevor für dieses jahr :ugly::Puke:

Oh oh, such dir wirklich nen guten Steuerberater. Ich hatte zu Anfang die Mehrwertsteuer aufs Netto-Porto vergessen, da hab ich dann ordentlich schimpfe von meinen StB bekommen... und er hat mir dazu folgenden Satz "eingehämmert" (sehr erfolgreich, denn ich kann ihn nach 10 Jahren immer noch auswendig):
Die Versandleistung teilt steuerlich immer das Schicksal der Hauptleistung, muss also mit 19% MwSt. (damals warens noch 16%) versteuert werden.