Das sind Richtlinien der jeweiligen Secu-Firmen
Exakt, und da es keine rechtliche Regelung dazu gibt, gelten eben genau diese Richtlinien. Mir ist keine einzige Secu-Firma bekannt, die a) keine geschlechtergetrennte Abtastung vorschreibt (allein schon aus Selbstschutz) und b) ihren Mitarbeiterinnen nicht das Recht einräumt, nur weibliche Besucher abzutasten.
Dazu kommt auch noch das Hausrecht des Veranstalters, und auch das schreibt nach derzeitigem Stand eine geschlechtergetrennte Kontrolle vor. Mir ist nicht klar, auf welcher Basis eine Trans Frau beim WOA also ihr Recht geltend machen will, von einer biologischen Frau abgetastet zu werden, außer auf Kulanz des Veranstalters und der Secu-Mitarbeiter.
Mir ist aber sehr wohl klar, dass durch die Diskrepanz zwischen juristischem Geschlechtseintrag auf Dokumenten einerseits und dem realen Geschlecht andererseits (ggf. auch dem Aussehen, wenn man eben "zu männlich" aussieht) hier ein neuartiger Konflikt entsteht, der Rechtssicherheit für alle Beteiligten erfordert (u. a. das wäre eine Aufgabe des SBGG). Ich glaube aber nicht, dass sich vor allem Frauen hier so leicht unter den Bus werfen lassen werden.
Könnte daran liegen, dass es zig Definitionen für Geschlecht gibt, welche sich laufend ändern und angepasst werden.
So viele gibts da zwar nicht, aber das macht es jetzt nicht besser. Gerade das ist ja ein Argument dafür, erstmal innezuhalten und zu klären, worum es überhaupt geht.
Bevor da Dinge in Gesetzesform oder Festival-AGB gegossen werden.
Und welches Recht genau, hätte ihn mit solcherlei Kompetenz ausgestattet?
Ich bin von der Versammlungsstättenverordnung ausgegangen, die für Versammlungen ab einer bestimmten Größe getrennte Sanitärräume vorschreibt. Du hast Recht, es gibt kein Gesetz, das die konkrete beschriebene Situation regelt - habe ich aber auch nicht behauptet. Nach meinem Verständnis gehört es aber auch ohne rechtliche Regelung zum guten Ton, dass ein Mitarbeiter vor dem Putzen auf sich aufmerksam macht und nicht unangekündigt in eine öffentliche Dusche des anderen Geschlechts reingeht. Deshalb hat man das Recht, sich über diese Störung beim Veranstalter zu beschweren, sofern man sich denn gestört fühlt. Ich denke, das wird am umgekehrten Fall (Putzmann geht ohne Ankündigung in eine Dusche, wo gerade 4-5 Frauen duschen) offensichtlich. Mich hätte die Situation auch nicht gestört, aber wenn, hätte ich die Mitarbeiterin freundlich aber bestimmt gebeten, die Dusche zu verlassen ("rausgeworfen").
Wer das bestimmt sind die betroffenen Personen.
Guter Punkt. Betroffen sind eben auch andere Personen, mit denen eine Transperson zu tun hat. Aus dem 1. Post geht hervor, dass die betroffene Secu-Mitarbeiterin (zunächst) keinen Konsens erteilt hatte, sich dann hat dazu nötigen lassen. Wenn ich einen biologischen Mann als Frau bezeichnen soll, gibt es dafür auch nicht meinen Konsens. Und so weiter.