Sexuelle Übergriffe auf dem WOA

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Lexington

W:O:A Metalhead
4 Aug. 2008
822
9
63
Hohenwestedt
Was hier beschrieben wurde, geht über normales Anfassen hinaus.

Ja, es ist die subjektive Wahrnehmung des Surfers. Ob jemand jetzt tatsächlich die Absicht hatte den/die Surfer/in unsittlich zu berühren oder ob es der (ungeschickte) Versuch war jemanden vor der Gefahr des Abstürzens zu bewahren (in die er sich noch dazu vorsätzlich begeben hat) weiss hinterher keiner so genau und da gilt wohl der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" wenn das nicht offensichtlich und bezeugt anders war.

Mir kommt diese ganze Diskussion eh ein wenig unredlich vor. Man kann zum Crowdsurfen stehen wie man will, aber es ist nunmal Fakt das man dazu angefasst werden/anfassen muss. Und ich habe hier den Eindruck das jemand auf die Menge steigt, das "unglaublich spirituelle Erlebnis des Surfens" geniesst und sich dann hinter her darüber beklagt berührt worden zu sein. Man nötigt andere, wildfremde Personen dazu einen zu tragen, aber wehe die machen es nicht so wie man es selber wünscht. Diese Arroganz ist schon schwer zu ertragen.

Dabei will ich jetzt gar nicht in Abrede stellen das auch jemand absichtlich den Arsch anfasst wo er genauso gut den Oberschenkel hätte greifen können und das dieser Mensch offenbar ein etwas gestörtes Verhältnis zum anderen Geschlecht hat, vielleicht auch nur ein geiles Arschloch und möglicherweise sogar ein Fall für den Staatsanwalt ist.
Aber unterm Strich bleibt
"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um"
 

Schirmi

Newbie
28 Juli 2012
14
0
46
Und mir kommt die ganze Diskussion ein wenig abgedriftet vor. Wenn die subjektive Wahrnehmung mir sagt dass das gerade ein Übergriff war, dann war es für mich so und da kann mir kein anderer Mensch das absprechen. Und hier drehen wir uns im Kreis. Denn es gibt solche und solche Berührungen oder Handgriffe. Ich fasse Croudsurfende Menschen nur an die Beine, Rücken, Arsch und Arme die ich gut und sicher packen kann und nicht in irgendwelche Zwischenräume wie den Schritt.
 

Lexington

W:O:A Metalhead
4 Aug. 2008
822
9
63
Hohenwestedt
Und mir kommt die ganze Diskussion ein wenig abgedriftet vor. Wenn die subjektive Wahrnehmung mir sagt dass das gerade ein Übergriff war, dann war es für mich so und da kann mir kein anderer Mensch das absprechen. Und hier drehen wir uns im Kreis. Denn es gibt solche und solche Berührungen oder Handgriffe. Ich fasse Croudsurfende Menschen nur an die Beine, Rücken, Arsch und Arme die ich gut und sicher packen kann und nicht in irgendwelche Zwischenräume wie den Schritt.

Ich fasse sie gar nicht an.....
Wenn Sie dann runterfallen war es zwar auch nicht richtig, aber ich brauche mir wenigstens nicht vorwerfen zu lassen ich hätte sie unsittlich berührt.
 

Schirmi

Newbie
28 Juli 2012
14
0
46
Ich fasse sie gar nicht an.....
Wenn Sie dann runterfallen war es zwar auch nicht richtig, aber ich brauche mir wenigstens nicht vorwerfen zu lassen ich hätte sie unsittlich berührt.

Das bleibt ja auch glücklicherweise jedem selbst überlassen ob er nun croudsurfed oder Leute weiter nach vorne schleppt. :cool:

Und wenn se fallen, sind sie halt selbst schuld.
 

Hirnschlacht

Moderator
14 Mai 2007
43.703
5.658
128
Oumpfgard
Ja, es ist die subjektive Wahrnehmung des Surfers. Ob jemand jetzt tatsächlich die Absicht hatte den/die Surfer/in unsittlich zu berühren oder ob es der (ungeschickte) Versuch war jemanden vor der Gefahr des Abstürzens zu bewahren (in die er sich noch dazu vorsätzlich begeben hat) weiss hinterher keiner so genau und da gilt wohl der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" wenn das nicht offensichtlich und bezeugt anders war.

Mir kommt diese ganze Diskussion eh ein wenig unredlich vor. Man kann zum Crowdsurfen stehen wie man will, aber es ist nunmal Fakt das man dazu angefasst werden/anfassen muss. Und ich habe hier den Eindruck das jemand auf die Menge steigt, das "unglaublich spirituelle Erlebnis des Surfens" geniesst und sich dann hinter her darüber beklagt berührt worden zu sein. Man nötigt andere, wildfremde Personen dazu einen zu tragen, aber wehe die machen es nicht so wie man es selber wünscht. Diese Arroganz ist schon schwer zu ertragen.

Dabei will ich jetzt gar nicht in Abrede stellen das auch jemand absichtlich den Arsch anfasst wo er genauso gut den Oberschenkel hätte greifen können und das dieser Mensch offenbar ein etwas gestörtes Verhältnis zum anderen Geschlecht hat, vielleicht auch nur ein geiles Arschloch und möglicherweise sogar ein Fall für den Staatsanwalt ist.
Aber unterm Strich bleibt
"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um"

Ich weiß was du meinst und ich denke tatsächlich auch, dass jemand der schon ein Problem damit hat, dass dabei der Arsch berührt wird, es lieber lassen sollte. Genauso würde ich es nichtmal verurteilen, wenn jemand statt am Oberschenkel, an eben diesem Arsch hebt. Da bekleckert man sich nicht mit Ruhm, aber eben auch mit sonst nichts. Aber da hört die Grauzone auch schon wieder auf.

Worüber sich beklagt wird, ist aber das fummeln im Schritt, oder das zerren an der Kleidung um die Person von selbiger zu entledigen und das hat nichts mit "unabsicht" oder "ungeschick" zu tun. Das jemand sowas nicht will, hat dann auch nichts mit Arroganz zu tun.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Um da konkret mal die Threaderstellerin zu zitieren und klarzustellen, dass simples Anfassen, was gar nicht vermeidbar ist, hier überhaupt nicht zur Debatte steht:

Mit 13 Jahren sollte es dann endlich so weit sein. Ich habe mich hochheben lassen und schon ging es los.
Allerdings dauerte es nicht lange, da fingen die Leute an, an mir rumzutatschen. Und nein, ich meine nicht das normale „Gefummel“ am Hintern, das sich nunmal nicht verhindern lässt. Man MERKT den Unterschied. Im Gegenteil, es griffen Hände nach meinen Brüsten und mindestens drei Personen versuchten sogar ihre Finger in meinen Genitalbereich zu rammen. Ich konnte mich nicht wehren, nur abwarten bis ich endlich weiter getragen wurde.

Ja, es ist die subjektive Wahrnehmung des Surfers. Ob jemand jetzt tatsächlich die Absicht hatte den/die Surfer/in unsittlich zu berühren oder ob es der (ungeschickte) Versuch war jemanden vor der Gefahr des Abstürzens zu bewahren (in die er sich noch dazu vorsätzlich begeben hat) weiss hinterher keiner so genau und da gilt wohl der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" wenn das nicht offensichtlich und bezeugt anders war.

Mir kommt diese ganze Diskussion eh ein wenig unredlich vor. Man kann zum Crowdsurfen stehen wie man will, aber es ist nunmal Fakt das man dazu angefasst werden/anfassen muss. Und ich habe hier den Eindruck das jemand auf die Menge steigt, das "unglaublich spirituelle Erlebnis des Surfens" geniesst und sich dann hinter her darüber beklagt berührt worden zu sein. Man nötigt andere, wildfremde Personen dazu einen zu tragen, aber wehe die machen es nicht so wie man es selber wünscht. Diese Arroganz ist schon schwer zu ertragen.

Dabei will ich jetzt gar nicht in Abrede stellen das auch jemand absichtlich den Arsch anfasst wo er genauso gut den Oberschenkel hätte greifen können und das dieser Mensch offenbar ein etwas gestörtes Verhältnis zum anderen Geschlecht hat, vielleicht auch nur ein geiles Arschloch und möglicherweise sogar ein Fall für den Staatsanwalt ist.
Aber unterm Strich bleibt
"Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um"

Mit Arroganz hat das also Null zu tun, wenn man nicht dermaßen aggressiv betatscht werden will. Wie gesagt. Simples Arschgrabbeln ist da nicht gemeint.
 

PopoMetal

W:O:A Metalhead
8 Juni 2009
1.296
152
88
Zum 50sten Wacken Jubiläum gibt es eine technische Lösung von Samsung. Videoüberwachung, die die Druckpunkte misst und über einem gewissen Toleranzbereich direkt eine KI Polizei-Drohne mit Antigrabsch Ausrüstung abkommandiert. Der Täter kriegt dann einen Elektroschock in den Genitalbereich und eine Eiswasserdusche zur Verhaltensanpassung.

edit: Businessplan für Startup in Arbeit
 

Svetlana

W:O:A Metalhead
28 Aug. 2010
157
6
63
Ich weiß was du meinst und ich denke tatsächlich auch, dass jemand der schon ein Problem damit hat, dass dabei der Arsch berührt wird, es lieber lassen sollte. Genauso würde ich es nichtmal verurteilen, wenn jemand statt am Oberschenkel, an eben diesem Arsch hebt. Da bekleckert man sich nicht mit Ruhm, aber eben auch mit sonst nichts. Aber da hört die Grauzone auch schon wieder auf.

Also ich bin ja selber ein Weiblein. Kerle hebe ich generell nicht mit (zumindest wenn sie keine 60 Kilo Hänflinge sind), weil das einfach bei meiner Kraft nix bringt :ugly: Bei Frauen schaue ich immer lieber dass ich absichtlich am Arsch anpacken kann - das hat aber mit Grabschen nix zu tun sondern ist eher praktisch-notfallorientiert gedacht. Falls sich kein Kerl in der Nähe dazu bewogen fühlen würde, beim Tragen zu helfen (oder weil gerade einfach zu viele Crowdsurfer da oben sind), kann ich ich sie im Notfall halbwegs langsam und mit den Beinen zuerst herunter lassen. Am Oberschenkel hätte ich die Stabilität nicht dafür und am Rücken würde sie mir vermutlich dann eher anders wegfallen. Tut mir Leid für jedes Mädel, die sich begrabscht fühlt :angel: Geht so einfach am sichersten und hat tatsächlich schon zweimal zum Erfolg geführt :)
 

BastiSito

W:O:A Metalhead
6 Juni 2010
2.543
16
63
Da hinten, wo es so riecht.
Ja, es ist die subjektive Wahrnehmung des Surfers. Ob jemand jetzt tatsächlich die Absicht hatte den/die Surfer/in unsittlich zu berühren oder ob es der (ungeschickte) Versuch war jemanden vor der Gefahr des Abstürzens zu bewahren (in die er sich noch dazu vorsätzlich begeben hat) weiss hinterher keiner so genau und da gilt wohl der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" wenn das nicht offensichtlich und bezeugt anders war.

Vollkommen richtig. Es gibt Grenzen die unzweifelhaft vorhanden sind (siehe Ursprungspost: Eine Vagina ist kein Arretierloch für Finger, damit jemand nicht runterfällt) und es gibt Grenzen, die ebenso unzweifelhaft nach Äußerung existieren (Wenn man beim Crowdsurfing merkt, dass einem das unangenehm ist, dann dieses äußern und Crowdsurfing beenden).

Ich unterstelle den meisten mal grundsätzlich keine böse Absicht. Wer crowdsurfed wird zumindest einen impliziten Konsens eingehen müssen, berührt zu werden. Nun ist ja Gott Sei Dank ipso iure "Nein = Nein".

Spätestens wenn man die "Graugrenze" des Missverständnis "Ich muss dich da halten damit du nicht runterfliegst"/"Ich möchte dort nicht berührt werden" überschreitet, sexuelle Konnotationen hineinkommen (Brüste sind nicht geeignet um jemanden festzuhalten) oder das Nichtwollen bekundet wird ist jedoch die Sachlage klar - und wie vorhin schon gesagt: Bei Finger zwischen Beine schieben sind wir sauber im Straftatbestand.

@pfeiffer: Keine Sorge, Du schüchterst mich nicht ein. Mach Dir da keinen Kopf.