BastiSito
W:O:A Metalhead
*huld*
Trifft man dich dieses Jahr auch?
Davon gehe ich mal aus. Bin ab Montag vor Ort.
*huld*
Trifft man dich dieses Jahr auch?
Davon gehe ich mal aus. Bin ab Montag vor Ort.
§185 StGB? Wenn du aus einer vemeindlich vorsätzlichen Darmentleerung den Tatbestand der Beleidigung konstruieren möchtest bist du beim laienjuristischen Gesülze ja mal wieder ganz vorne mit dabei.Bevor Du jemanden als "Schwachkopf" bezeichnest, solltest du die Hobbyjuristerei lassen. Sonst hau ich Dir n Riesengraffitti auf die Hauswand (kann man ja übermalen, ist laut Dir keine Sachbeschädigung).
In Schlafsack kacken ist sehr wohl nach § 303 StGB strafbar, in deiner Fallkonstellation ist sogar recht wahrscheinlich in Tateinheit der § 185 StGB erfüllt. Schwere der Tat aufgrund Vorsatz.
Immer dieses laienjuristische Gesülze.
Ich bin auch ab Montag vor Ort und bekomme noch 1000 Bier von dir
schicke dir mal meine Handynummer in PN !
§185 StGB? Wenn du aus einer vemeindlich vorsätzlichen Darmentleerung den Tatbestand der Beleidigung konstruieren möchtest bist du beim laienjuristischen Gesülze ja mal wieder ganz vorne mit dabei.
§185 StGB? Wenn du aus einer vemeindlich vorsätzlichen Darmentleerung den Tatbestand der Beleidigung konstruieren möchtest bist du beim laienjuristischen Gesülze ja mal wieder ganz vorne mit dabei.
Wenn ich Pfeiffer aufgrund der ganzen Jahre im Forum mit sseinem seltsamen äusserungen und so weiter
erschlage, dann ist das doch notwehr und straffrei oder?
Das dürfte aber tatsächlich genau darunter fallen, wenn es vorsätzlich ist.
Nein.
Im Übrigen hab ich deine Handynummer schon ewig. Haste endlich ein Telefon, dass mehr als SMS kann?
ja, es hat auch eine Weckfunktion
ich brauch kein whatsapp scheiß
sms und telefonieren reicht.
Wikipedia ist da wie üblich nicht die beste Quelle, aber es ist gerade bequem und die Mittagspause ruft, daher...Offensichtlich plantest du die Defäkation als Verstärkung deiner Ansicht, derjenige sei ein "Schwachkopf". Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das mit dem Vorsatz durchkriegen würde.
Kein Kommentar dazu, dass es "keine Sachbeschädigung" ist, weil man "waschen" könne? Dachte ich mir.
Wikipedia ist da wie üblich nicht die beste Quelle, (...)
...und ich schreib es nochmal.
Meint ihr wirklich, dass dieser Thread der geeignete ist für eure kleinlichen Neckereien?