Sexuelle Übergriffe auf dem WOA

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pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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Bevor Du jemanden als "Schwachkopf" bezeichnest, solltest du die Hobbyjuristerei lassen. Sonst hau ich Dir n Riesengraffitti auf die Hauswand (kann man ja übermalen, ist laut Dir keine Sachbeschädigung).

In Schlafsack kacken ist sehr wohl nach § 303 StGB strafbar, in deiner Fallkonstellation ist sogar recht wahrscheinlich in Tateinheit der § 185 StGB erfüllt. Schwere der Tat aufgrund Vorsatz.

Immer dieses laienjuristische Gesülze.
§185 StGB? Wenn du aus einer vemeindlich vorsätzlichen Darmentleerung den Tatbestand der Beleidigung konstruieren möchtest bist du beim laienjuristischen Gesülze ja mal wieder ganz vorne mit dabei. :D
 

BastiSito

W:O:A Metalhead
6 Juni 2010
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Da hinten, wo es so riecht.
§185 StGB? Wenn du aus einer vemeindlich vorsätzlichen Darmentleerung den Tatbestand der Beleidigung konstruieren möchtest bist du beim laienjuristischen Gesülze ja mal wieder ganz vorne mit dabei. :D

Offensichtlich plantest du die Defäkation als Verstärkung deiner Ansicht, derjenige sei ein "Schwachkopf". Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das mit dem Vorsatz durchkriegen würde.

Kein Kommentar dazu, dass es "keine Sachbeschädigung" ist, weil man "waschen" könne? Dachte ich mir.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Offensichtlich plantest du die Defäkation als Verstärkung deiner Ansicht, derjenige sei ein "Schwachkopf". Ich bin mir ziemlich sicher, dass ich das mit dem Vorsatz durchkriegen würde.

Kein Kommentar dazu, dass es "keine Sachbeschädigung" ist, weil man "waschen" könne? Dachte ich mir.
Wikipedia ist da wie üblich nicht die beste Quelle, aber es ist gerade bequem und die Mittagspause ruft, daher...

"Beschädigen ist eine nicht unerhebliche Verletzung der Sachsubstanz. Ist eine Sache nur verschmutzt und kann sie ohne großen Aufwand gereinigt werden, so ist sie nicht beschädigt worden. Das trifft seit Inkrafttreten des Neununddreißigsten Strafrechtsänderungsgesetzes 2005 aber nur dann zu, wenn das Erscheinungsbild nur unerheblich und nur vorübergehend verändert wird (Absatz 2). Dieses Gesetz hatte die ausdrückliche Zielsetzung, Graffiti strafrechtlich erfassen zu können."

Scheisse, wa? :D
 
6 Juli 2010
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Ich habs schon mal geschrieben...

...und ich schreib es nochmal.
Meint ihr wirklich, dass dieser Thread der geeignete ist für eure kleinlichen Neckereien?