Ja, um mein personalisiertes Ticket zu überprüfen zeige ich gerne meinen Ausweis. Aber selbst dann hat der Kontrolleur noch nicht meine Adresse, diese steht nicht umsonst auf der Rückseite.Sie dürfen beispielsweise bei einer Veranstaltung kontrollieren, ob ein Ticket und die Personalien übereinstimmen. In diesem Fall des Hausrechts muss man seinen Ausweis vorzeigen oder akzeptieren, dass man nicht in die Veranstaltung gelassen wird.
Da bist du in der Beweispflicht nicht der Veranstalter. Der Veranstalter kann sich zurücklehnen und sagen:" Wer nimmt schon neue Möbel mit nach Wacken, stellt die draußen hin" zumal, wie schon gesagt 90% der Sachen in Wacken stehen bleiben.
Das müsste wohl wirklich im Zweifel ein Gericht klären, wer hier in der Beweispflicht ist. Da ich aber davon ausgehe, dass auch in solchen Fällen die Unschuldsvermutung anwendung findet sieht es da für den Veranstalter nicht gut aus.
Und pauschal zu sagen niemand würde ein neues Zelt, Stuhl oder Pavilion mit nach Wacken nehmen ist auch sehr gewagt.
Schau dir die Punkte mal genau an. Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen brechen.
"7.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen" - schmeißt du deine Bierdose weg? Alles klar, verstoß.
Das können sie natürlich machen, wobei ich den Fußboden nicht als bauliche Anlage definieren würde.
Genau so wie sie jeden runter schmeißen können, welcher sich an einem Circlepit oder Wall of Death beteiligt hat.
Hat aber damit nichts zu tun, dass der Ordner nicht willkürlich sagen darf "Blas mir ein oder ich schmeiß dich runter"