Willst du nur trollen?
Der Ordner hat einfach kein Recht, meine Personalien zu erfahren. Genau so wie der Ordner auch nicht verlangen darf, dass ich mich ausziehe oder ähnliches.
Doch dies eben nur bei einem dringenden Tatverdacht. „Eine allgemeine Personenkontrolle darf von der Polizei nicht durchgeführt werden“, sagt Siegfried Bratke. „Eine Personenkontrolle bedarf immer eines Anlasses.“
Das gilt erst recht für private Sicherheitsdienste. Diese dürfen sich verdachtsunabhängig die Ausweise nur innerhalb des Hausrechts des Hausherrn zeigen lassen. Sie dürfen beispielsweise bei einer Veranstaltung kontrollieren, ob ein Ticket und die Personalien übereinstimmen. In diesem Fall des Hausrechts muss man seinen Ausweis vorzeigen oder akzeptieren, dass man nicht in die Veranstaltung gelassen wird.
(Quelle:
https://anwaltauskunft.de/magazin/g...e-befugnisse-haben-private-sicherheitsdienste)
Genau, man muss gegen einen Punkt verstoßen. Solange das nicht passier kann der Veranstalter nichts machen.
Schau dir die Punkte mal genau an. Du wirst mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit einen brechen.
"7.1.6. bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen" - schmeißt du deine Bierdose weg? Alles klar, verstoß.
Zumal:" 5.5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt i
nsbesondere aber nicht abschließend," - Das sagt uns also: "Das und noch ganz viel mehr, worauf wir aber jetzt kein Bock haben." Darunter könnte z.B. auch fallen, wenn du mit den Secus zu sehr diskutierst.
Definiere "Neu" Unser Sofa, dass wir mitnehmen ist 1 Jahr alt.
Bis zu dem Zeitpunkt, an dem nachgewiesen ist, dass es Sperrmüll ist, ist es nicht verboten.
Da bist du in der Beweispflicht nicht der Veranstalter. Der Veranstalter kann sich zurücklehnen und sagen:" Wer nimmt schon neue Möbel mit nach Wacken, stellt die draußen hin" zumal, wie schon gesagt 90% der Sachen in Wacken stehen bleiben.