Nunja, in Deutschland ist Mord per Definition eine besonders verwerfliche Art der vorsätzlichen Tötung...
Da muß ich dir Recht geben, allerdings gilt dieses nur gegen Menschen.
Das töten von nicht eigenen Tieren, worunter nunmal auch wild lebende Wale gehören, fällt in Deutschland unter §303 StGB und ist somit kein Mord sondern Sachbeschädigung, da Tiere laut Strafgesetzbuch als Sache gelten. Eine andere Sache ist das Tierschutzgesetz, nach dem es Tierquälerei sein könnte, das allerdings nur mit Strafen bis zu 3 Jahren Haft geahndet wird.
Und was den Sportvergleich angeht, der passt mal garnicht, da sich beide Kontrahenten im klaren sind, was passieren kann, im Gegensatz zu der Auseinandersetzung zwischen den Walfängern und Sea Sheperd. Da müssen die Walfänger nicht davon ausgehen, das sie auf offener See gerammt werden.