Wenn sie eine einstweilige Verfügung durchsetzen konnte, wird bei der Wirtschaftswoche wohl auch etwas nicht so ganz stimmen.
Eine einstweilige Erschießung kann man ohne Tatsachenprüfung (sie darf nur nicht gröblich/erkennbar unwahr sein) erwirken.
Diese dient zur Abwendung von eventuellen Schäden.
Entschieden wird das dann später in einer regulären Gerichtsverhandlung (nach der dann üblicherweise kein Hahn mehr kräht).
Und warum die Wirtschaftswoche plötzlich Interesse zeigt?
Die DEAG ist eine AG und deren Aktien werden an der Börse gehandelt. Somit besteht ein legitimes Interesse von Fachblättern für Wirtschaftsinformationen zwecks Beleuchtung von Fakten und Vorgängen.
Wenn die WiWo meldet, daß die Verkäufe vom Autotyp X der börsengehandelten Autofirma Y hinter den Erwartungen, aber über den prognostizierten Kosten liegen, dann nörgelt auch keiner, warum die WiWo das meldet, sie ist ja schließlich keine Autozeitung
