Null Toleranz für Faschos!

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kranich04

W:O:A Metalmaster
16 März 2008
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Hamburg
Sicherheitsverwahrung nicht zwangsläufig. Das muß ein Richter anordnen und (über)prüfen, und dass ist in der heutigen Zeit eher schwierig und damit selten. Bei Jugendlichen ist mir kein Fall bekannt??

deshalb sagte ich ja auch Höchststrafe, ist ja nicht zwangsläufig immer so, sozusagen der worst case
 

Hirnschlacht

Moderator
14 Mai 2007
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Oumpfgard
er hat aber recht, vor allem das Beispiel wenn einer durchknallt, erfüllt nicht den Tatbestand des Mordes, sondern ist Totschlag...

und das läuft wahrscheinlich noch auf eine Tat im Affekt raus...
siehe auf Strafgesetzbuch § 211 und §212

so ähnlich :)
Habe mit dem Strafrecht zu tun
Brauchst du einen guten Anwalt :)

Na dann habt ihr aber ungenau gearbeitet, meine Herren! :o
Aus den knappen Angaben die ich gegeben habe, könnte man absolut gar nichts genau herleiten, darum schrieb ich ja extra dazu, dass es Morde waren!

Aber okay: Der Typ kommt rein, erwischt seine Frau, den Typen kennt er auch. Er sagt nichts, dreht sich um, geht raus, steigt in seinen Wagen und fährt. Er fährt und fährt, tankt zwischen durch auf, übernachtet in einem billigen Motel und fährt weiter. Er fährt bis in seine Heimatstadt, klingelt bei seiner Großmutter, geht wortlos an dieser vorbei, holt die alte Knarre die sein Opa noch heimlich im Keller aufbewahrt hat und geht wieder. Er fährt zurück,fährt, fährt, tankt, schläft wieder im selben Motel. Dann fährt er weiter und direkt zu dem Typen. Er klingelt, als er aufmacht schlägt er auf ihn ein, fesselt ihn, beobachtet ihn eine Weile und erschießt ihn dann...

Wäre das dann endlich Mord? :D
 

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
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www.facebook.com
Na dann habt ihr aber ungenau gearbeitet, meine Herren! :o
Aus den knappen Angaben die ich gegeben habe, könnte man absolut gar nichts genau herleiten, darum schrieb ich ja extra dazu, dass es Morde waren!

Aber okay: Der Typ kommt rein, erwischt seine Frau, den Typen kennt er auch. Er sagt nichts, dreht sich um, geht raus, steigt in seinen Wagen und fährt. Er fährt und fährt, tankt zwischen durch auf, übernachtet in einem billigen Motel und fährt weiter. Er fährt bis in seine Heimatstadt, klingelt bei seiner Großmutter, geht wortlos an dieser vorbei, holt die alte Knarre die sein Opa noch heimlich im Keller aufbewahrt hat und geht wieder. Er fährt zurück,fährt, fährt, tankt, schläft wieder im selben Motel. Dann fährt er weiter und direkt zu dem Typen. Er klingelt, als er aufmacht schlägt er auf ihn ein, fesselt ihn, beobachtet ihn eine Weile und erschießt ihn dann...

Wäre das dann endlich Mord? :D

Ich sage nein, da Ehebruch meines Erachtens kein niedriger Beweggrund ist. Restliche Mordmerkmale kommen allesamt nicht in Betracht in diesem Fall
 

Hirnschlacht

Moderator
14 Mai 2007
43.698
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128
Oumpfgard
Im übrigen bin ich kein Jurist, jedoch wäre ich sehr verwundert, wenn meine genannten Taten unter keinen Umständen zu "Mord" werden könnten!
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
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Die Frage is aber, ob die Rache in dem Fall auch "nieder" ist. Und bei Ehebruch würde ich das verneinen. Ich meine mich erinnern zu können, dass der BGH das auch so sieht.

"Zweitens hat die Frage, ob die Tat geplant ist oder nicht, rein gar nichts mit der Abgrenzung von Mord und Totschlag zu tun. Vielmehr wird die Abgrenzung ausschließlich anhand der, vom Fragesteller ja bereits angesprochenen, Mordmerkmale (Habgier, Grausamkeit, niedriger Beweggrund etc.) vorgenommen.

Drittens stellt Rache nicht zwangsläufig einen niederen Beweggrund dar, sondern nur, wenn für sie, vereinfacht gesprochen, kein verständlicher Grund besteht (also im Beispielsfall wohl eher nicht). (Vgl. dazu etwa BGH 4 StR 419/06 - Urteil vom 14. Dezember 2006 (LG Saarbrücken), unten verlinkt: "Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen dabei in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen.")

Gerade in juristischen Fragen wird leider im Netz viel Halbwissen im Brustton der Überzeugung verbreitet, daher sollte man immer nach den Quellen fragen.
Quelle(n):
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/06/4-419-06.php
vor 5 Jahren"

womit ich nicht den gerade zitierten mit meine. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
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"Zweitens hat die Frage, ob die Tat geplant ist oder nicht, rein gar nichts mit der Abgrenzung von Mord und Totschlag zu tun. Vielmehr wird die Abgrenzung ausschließlich anhand der, vom Fragesteller ja bereits angesprochenen, Mordmerkmale (Habgier, Grausamkeit, niedriger Beweggrund etc.) vorgenommen.

Drittens stellt Rache nicht zwangsläufig einen niederen Beweggrund dar, sondern nur, wenn für sie, vereinfacht gesprochen, kein verständlicher Grund besteht (also im Beispielsfall wohl eher nicht). (Vgl. dazu etwa BGH 4 StR 419/06 - Urteil vom 14. Dezember 2006 (LG Saarbrücken), unten verlinkt: "Gefühlsregungen wie Wut, Ärger, Hass und Rache kommen dabei in der Regel nur dann als niedrige Beweggründe in Betracht, wenn sie ihrerseits auf niedrigen Beweggründen beruhen.")

Gerade in juristischen Fragen wird leider im Netz viel Halbwissen im Brustton der Überzeugung verbreitet, daher sollte man immer nach den Quellen fragen.
Quelle(n):
http://www.hrr-strafrecht.de/hrr/4/06/4-419-06.php
vor 5 Jahren"

womit ich nicht den gerade zitierten mit meine. ;)

Danke fürs Raussuchen :)
 

Lotte

W:O:A Metalhead
6 Aug. 2008
134
0
61
Halle/Saale
oder wie wärs mit dankbarkeit?

traurig ist eigentlich auch, dass die meisten menschen, die "stolz" auf deutschland sind, eben nicht wählen gehen, häufig auch nicht arbeiten und auch ganz bestimmt nicht an einem sozialen, hilfsbereiten, friedlichen deutschland arbeiten...

ich zumindest bin wirklich froh darüber, in deutschland geboren zu sein, hier eine religions-und meinungsfreiheit zu haben, die möglichkeit als frau studieren zu können etc.

aber stolz auf deutschland bin ich nicht, denn die entwicklung die es nimmt, ist nicht unbedingt die beste, trotz des wissens und der erfahrung 2er weltkriege und hunderter beispiele anderer länder dieser erde...