Null Toleranz für Faschos!

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Ararath

W:O:A Metalhead
31 Mai 2009
572
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61
Hat sich Frei.Wilds Sänger denn mittlerweile von dieser Partei distanziert, der er mal angehört hat?
Mein letzter (mangels Interesse alter) Input dazu war, dass er nach eigener Aussage nur auf Anraten des Managements ausgestiegen ist, weil es der Band schaden würde, er aber noch immer hinter ihrem Programm stünde.

Nope. Eigentlich findet er die immer noch dufte und versucht jetzt stümperhaft allen weiszumachen, er wäre nie Mitglied gewesen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Ararath

W:O:A Metalhead
31 Mai 2009
572
0
61
kann ich Dir nich sagen, denke aber auch, dass da viel geschrieben wird, sowohl dafür als auch dagegen. was nun stimmt, legt sich der ein oder anderen halt gerne so, wie es ins eigene weltbild am besten passt.

Komisch nur, dass die Band sich immer dann distanziert, wenn es Kritik hagelt. Zufälle gibt es. :o
 

worst case

Member
24 Juli 2012
78
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51
Lummerland
Also im Endeffekt hast du keine Ahnung?



Da würde ich dir widersprechen. An sich ist Mord zwar Mord, aber gerade bei der angemessenen Strafe spielt das Motiv meines Erachtens eine große Rolle.
Ist jemand durchgeknallt, weil er seine Frau mit einem im Bett erwischt hat. Hat er jemanden ermordet, weil ihm die Sexualität nicht gepasst hat, hat er jemanden ermordet, weil die Person einen vorher immer und immer wieder bedroht hat? Das würde ich nicht alles als das gleiche einstufen!

Im deutschen Strafrecht spielt das was du sagst keine Rolle, da gibt es Tatmerkmale. Wenn kein Merkmal zutrifft, dann ist auch kein Mord. Strafmaß (Strafe) ist lebenslänglich bzw. bei Jugendlichen sind es 15 jahre.
 
Zuletzt bearbeitet:

kranich04

W:O:A Metalmaster
16 März 2008
6.673
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48
Hamburg
Im deutschen Strafrecht spielt das was du sagst keine Rolle, da gibt es Tatmerkmale. Wenn kein Merkmal zutrifft, dann ist auch kein Mord. Strafmaß (Strafe) ist lebenslänglich bzw. bei Jugendlichen sind es 15 jahre.

Waren mal 10 Jahre Höchststrafe mitterweile 15 Jahre mit anschl. Sicherheitsverwahrung
 

worst case

Member
24 Juli 2012
78
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51
Lummerland
Waren mal 10 Jahre Höchststrafe mitterweile 15 Jahre mit anschl. Sicherheitsverwahrung

Sicherheitsverwahrung nicht zwangsläufig. Das muß ein Richter anordnen und (über)prüfen, und dass ist in der heutigen Zeit eher schwierig und damit selten. Bei Jugendlichen ist mir kein Fall bekannt??

Sorry, in Hamburg eher schwierig :)
 
Zuletzt bearbeitet: