Null Toleranz für Faschos!

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Ararath

W:O:A Metalhead
May 31, 2009
572
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Hat sich Frei.Wilds Sänger denn mittlerweile von dieser Partei distanziert, der er mal angehört hat?
Mein letzter (mangels Interesse alter) Input dazu war, dass er nach eigener Aussage nur auf Anraten des Managements ausgestiegen ist, weil es der Band schaden würde, er aber noch immer hinter ihrem Programm stünde.

Nope. Eigentlich findet er die immer noch dufte und versucht jetzt stümperhaft allen weiszumachen, er wäre nie Mitglied gewesen.
 
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Ararath

W:O:A Metalhead
May 31, 2009
572
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61
kann ich Dir nich sagen, denke aber auch, dass da viel geschrieben wird, sowohl dafür als auch dagegen. was nun stimmt, legt sich der ein oder anderen halt gerne so, wie es ins eigene weltbild am besten passt.

Komisch nur, dass die Band sich immer dann distanziert, wenn es Kritik hagelt. Zufälle gibt es. :o
 

worst case

Member
Jul 24, 2012
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Lummerland
Also im Endeffekt hast du keine Ahnung?



Da würde ich dir widersprechen. An sich ist Mord zwar Mord, aber gerade bei der angemessenen Strafe spielt das Motiv meines Erachtens eine große Rolle.
Ist jemand durchgeknallt, weil er seine Frau mit einem im Bett erwischt hat. Hat er jemanden ermordet, weil ihm die Sexualität nicht gepasst hat, hat er jemanden ermordet, weil die Person einen vorher immer und immer wieder bedroht hat? Das würde ich nicht alles als das gleiche einstufen!

Im deutschen Strafrecht spielt das was du sagst keine Rolle, da gibt es Tatmerkmale. Wenn kein Merkmal zutrifft, dann ist auch kein Mord. Strafmaß (Strafe) ist lebenslänglich bzw. bei Jugendlichen sind es 15 jahre.
 
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Hirnschlacht

Moderator
May 14, 2007
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Oumpfgard
Im deutschen Strafrecht spielt das was du sagst keine Rolle, da gibt es Tatmerkmale. Wenn kein Merkmal zutrifft, dann ist auch kein Mord. Strafmaß (Strafe) ist lebenslänglich bzw. bei Jugendlichen sind es 15 jahre.

Die genannten Beispiele waren alles Mordbeispiele...
Darum schrieb ich ja auch jedes mal "ermordet".
 

kranich04

W:O:A Metalmaster
Mar 16, 2008
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Hamburg
Im deutschen Strafrecht spielt das was du sagst keine Rolle, da gibt es Tatmerkmale. Wenn kein Merkmal zutrifft, dann ist auch kein Mord. Strafmaß (Strafe) ist lebenslänglich bzw. bei Jugendlichen sind es 15 jahre.

Waren mal 10 Jahre Höchststrafe mitterweile 15 Jahre mit anschl. Sicherheitsverwahrung
 

kranich04

W:O:A Metalmaster
Mar 16, 2008
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Hamburg
Und du bist Anwalt?

er hat aber recht, vor allem das Beispiel wenn einer durchknallt, erfüllt nicht den Tatbestand des Mordes, sondern ist Totschlag...

und das läuft wahrscheinlich noch auf eine Tat im Affekt raus...
siehe auf Strafgesetzbuch § 211 und §212
 

worst case

Member
Jul 24, 2012
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Lummerland
Waren mal 10 Jahre Höchststrafe mitterweile 15 Jahre mit anschl. Sicherheitsverwahrung

Sicherheitsverwahrung nicht zwangsläufig. Das muß ein Richter anordnen und (über)prüfen, und dass ist in der heutigen Zeit eher schwierig und damit selten. Bei Jugendlichen ist mir kein Fall bekannt??

Sorry, in Hamburg eher schwierig :)
 
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