Eigentlich war dieser Artikel ein guter Schachzug. Wer gegen die aktuelle Regierung (welche auch immer) aufmüpfig wird und versucht eine Revolution anzuzetteln ist eine Gefahr für die FDGO, da diese Regierung ja demokratisch ist. Wäre sie totalitär, hätte sie diesen Artikel ja schon längst entfernt, oder? Schließlich versuchte sie ja selbst die FDGO zu stürzen.
Naja so ganz Placebo ist er auch wieder nicht.
Nehmen wir an eine Regierung ist an der Macht und plant die Wahlen abzuschaffen, dann ist die FDGO in Gefahr. Wenn nun jemand dies durch einen Anschlag verhindert, kann er dafür nicht belangt werden.
Wenn er es nicht schafft das zu verhindern und die undemokratische Partei an der Macht bleibt, hat er natürlich verschissen.
Viel wichtiger als die praktische Anwendung (wer will schon marodierende Freaks durch die Strassen ziehen sehen, die mit dieser Begründung halb Deutschland ausbomben?) ist die vermittelnde Funktion dieses Absatzes.
Der Absatz 4 macht eben klar, das die Regierung nicht Grundsätzlich das Recht auf seiner Seite hat. Und das ist ein wichtiger Punkt den man vor allem immer dann anbringen kann, wenn das GG geändert werden soll. Das GG ist die Grundlage unsere FDGO und sollte nur äußerst bedacht und langfristig geändert werden. Mit Art 20,4 hat man eine Argumentationsgrundlage, die nicht zu unterschätzen ist.