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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.928
7.711
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Dann habe ich auch noch mal eine Frage.

Wer hat Vorfahrt (?)? Das prioritaire Fahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht, oder ich, der mit dem Blindenstok eine Straße überqueren will? (Und es offiziell angebe durch den Stok wagenrecht nach vorne zu stecken)
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
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11.623
168
Dann habe ich auch noch mal eine Frage.

Wer hat Vorfahrt (?)? Das prioritaire Fahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht, oder ich, der mit dem Blindenstok eine Straße überqueren will? (Und es offiziell angebe durch den Stok wagenrecht nach vorne zu stecken)

Auch Fußgänger und Radfahrer müssen Einsatzfahrzeuge passieren lassen und dabei auf eigene Vorrechte verzichten. :o
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Dann habe ich auch noch mal eine Frage.

Wer hat Vorfahrt (?)? Das prioritaire Fahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht, oder ich, der mit dem Blindenstok eine Straße überqueren will? (Und es offiziell angebe durch den Stok wagenrecht nach vorne zu stecken)

In dem Fall definitiv das Einsatzfahrzeug, da du als Fussgänger auf der strasse nichts zu suchen hast, sollte sich der Fall allerdings an einem fussgängerüberweg ereignen, so muss der Einsatzfahrer sich davon überzeugen, das DU als Fussgänger ihn wahrgenommen hast und auch stehen bleibst, selbst wenn DU grün hättest. die Sehbehinderung hat gar keine weitere auswirkung.



Update: Münchner Generalstaatsanwaltschaft gibt Erklärung zu Notarzt ab

Die Münchner Generalstaatsanwaltschaft hat für den Nachmittag eine Erklärung zu dem Fall angekündigt.

...
Überraschende Wende: "Rasender" Notarzt wird doch nicht bestraft - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de...arzt-wird-doch-nicht-bestraft-id32953487.html
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
Tom und Mümmel, ich fürchte, ich habe Vorfahrt.

D.h. in den Niederlanden und Belgien, hat derjenige, der sich, mittels einen Blindenstok vortbewegt im Verkehr, Vorfahrt beim Überqueren der Straßen, auf alle Teilnehmer, also auch auf prioritairen Fahrzeugen.
Ich hab den Fall schon live erlebt, alsi ich eine Straße überqueren wollte, und die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn vorbei wollte. Sie haben trotzdem auf mich gewartet, bis ich angab, sie könnten weiter fahren. (was an sich auch das MEIST logische ist!!!)
Aber laut Polizei in BE, und Gesetzbuch in NL, hab ich Vorfahrt.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Tom und Mümmel, ich fürchte, ich habe Vorfahrt.

D.h. in den Niederlanden und Belgien, hat derjenige, der sich, mittels einen Blindenstok vortbewegt im Verkehr, Vorfahrt beim Überqueren der Straßen, auf alle Teilnehmer, also auch auf prioritairen Fahrzeugen.
Ich hab den Fall schon live erlebt, alsi ich eine Straße überqueren wollte, und die Polizei mit Blaulicht und Martinshorn vorbei wollte. Sie haben trotzdem auf mich gewartet, bis ich angab, sie könnten weiter fahren. (was an sich auch das MEIST logische ist!!!)
Aber laut Polizei in BE, und Gesetzbuch in NL, hab ich Vorfahrt.

wir reden hier aber von Deutschland und deutschem Recht Quark.
nicht immer alles vermischen ;)
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
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zuhause in Niedersachsen
"Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nimmt den Strafbefehlsantrag gegen einen Notarzt zurück, der sich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz zu verantworten gehabt hätte.

Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.

Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."
...
Rasender Notarzt: Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de...taatsanwaltschaft-im-Wortlaut-id32961082.html
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
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Website besuchen
"Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt nimmt den Strafbefehlsantrag gegen einen Notarzt zurück, der sich demnächst vor dem Amtsgericht Neuburg a.d. Donau wegen eines Überholvorgangs auf dem Weg zu einem Rettungseinsatz zu verantworten gehabt hätte.

Die nochmalige Überprüfung des Vorganges durch die Generalstaatsanwaltschaft München hat ergeben, dass der von der Polizeiinspektion Neuburg a.d. Donau aufgenommene Sachverhalt eine Verurteilung wegen Straßenverkehrsgefährdung nicht erwarten lässt.

Maßgeblich hierfür war die Schilderung der Einsatzfahrt durch den Notarzt, die erst nach Erlass des Strafbefehls bei Gericht eingegangen ist. In Abwägung der gebührenden Ausübung der Sonderrechte des Rettungsdienstes und der dabei gleichwohl gebotenen Rücksichtnahme auf die anderen Verkehrsteilnehmer lässt sich dem Notarzt gegenüber ein strafbarer Vorwurf nicht aufrechterhalten."
...
Rasender Notarzt: Die Erklärung der Generalstaatsanwaltschaft im Wortlaut - weiter lesen auf Augsburger-Allgemeine: http://www.augsburger-allgemeine.de...taatsanwaltschaft-im-Wortlaut-id32961082.html

Na. Da haben wir doch den Grund für den strafbefehl: die Rettung hat zu lange gebraucht, um den Schlamassel wieder gerade zu schreiben.... :ugly:
*duckundwech*
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Na. Da haben wir doch den Grund für den strafbefehl: die Rettung hat zu lange gebraucht, um den Schlamassel wieder gerade zu schreiben.... :ugly:
*duckundwech*

:D:D:D
Was ich immer noch recht komisch finde, grade weil ja hier doch einige auf die so "unfehlbare" Gerichtbarkeit pochten...

Wie kann eine erklärung, seitens des Notarztes "zu spät oder halt verspätet" eingehen? ( in diesem Fall war die Stellungnahme ja dann erst der widerspruch )

Denn JEDER der schonmal ein Verkehrsvergehen hatte ( zu schnell gefahren, rote ampel oder ähnliches )
der weiss, dass man ersteinmal den "Vorwurf" der Tat nach Hause bekommt und mit dem Schreiben dann auch einen Bogen zur Stellungnahme.
Erst nach verstreichen der Frist ( wenn keine Stellungnahme abgegeben wird ) oder
nach Eingang und prüfung der Stellungnahme wird ein Strafbefehl erstellt.
In diesem Fall, so wurde es ja auch in den Berichten wiedergegeben, bekam der Notarzt erst gar keine Chance dazu Stellung zu nehmen, sondern bekam gleich den Strafbefehl worauf er dann ja Widerspruch eingelegt hat.

Da wird hoffentlich intern noch weitergeprüft, in wieweit sich da vllt der Anzeigesteller ( es wurde ja gemunkelt er sei Anwalt ) und der zuständige Staatsanwalt/Richter, die den Strafbefehl erlassen haben, sich vllt kannten und auf irgendeine Weise "profilieren" wollten.
 

Rhapsode

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
338
17
63
:D:D:D
Was ich immer noch recht komisch finde, grade weil ja hier doch einige auf die so "unfehlbare" Gerichtbarkeit pochten...


Allein daran merke ich, dass du entweder nicht richtig liest, was geschrieben wurde, es nicht verstehst oder verstehen willst, oder sogar bewusst den Leuten das Wort im Mund umdrehst.