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MasterChu19155

Moderatorin
6 Aug. 2003
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40
Hamburg & Berlin
Auch Vertreibung (ethnische Säuberung, egal ob man sie umbringt oder nicht) ist unter "Völkermord" subsummiert. Nur mal so gesagt.
Auf dem Balkan ging es damals lustig zu.

Du musst MIR nicht erzählen wie es auf dem Balkan zuging. :rolleyes:
Falls es sich zu dir immer noch nicht rumgesprochen hat...ich hab mal da unten gelebt und hab Verwandschaft in fast jeder bekloppten Teilrepublik. Und davon wurde auch ein Teil vertrieben, bekam teilweise jedoch eine finanzielle Entschädigung. Meine Ur-Großeltern jedoch wurden im Konzentrationslager ermordet. Das ist schon was anderes. Und offenbar sieht das Gericht das auch so und subsummiert Vertreibung nicht unter VölkerMORD.

Und noch mal...der schlecht geschrieben reißerische Artikel von SPON bedeutet keinen Freispruch von Kriegsverbrechen, sondern bezieht sich lediglich auf die gegenseitigen Provokationsklagen von 2010, denen soweiso keine großartige Bedeutung beigemessen wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Du musst MIR nicht erzählen wie es auf dem Balkan zuging. :rolleyes:
Falls es sich zu dir immer noch nicht rumgesprochen hat...ich hab mal da unten gelebt und hab Verwandschaft in fast jeder bekloppten Teilrepublik. Und davon wurde auch ein Teil vertrieben, bekam teilweise jedoch eine finanzielle Entschädigung. Meine Ur-Großeltern jedoch wurden im Konzentrationslager ermordet. Das ist schon was anderes. Und offenbar sieht das Gericht das auch so und subsummiert Vertreibung nicht unter VölkerMORD.

Und noch mal...der schlecht geschrieben reißerische Artikel von SPON bedeutet keinen Freispruch von Kriegsverbrechen, sondern bezieht sich lediglich auf die gegenseitigen Provokationsklagen von 2010, denen soweiso keine großartige Bedeutung beigemessen wurde.


Ich möchte Dir mein Beileid aussprechen. Das ist schlimm, was Deinen Großeltern passiert ist. :(

In die Diskussion möchte ich mich aber nicht einmischen.
 

MasterChu19155

Moderatorin
6 Aug. 2003
19.320
713
128
40
Hamburg & Berlin
Ich möchte Dir mein Beileid aussprechen. Das ist schlimm, was Deinen Großeltern passiert ist. :(

In die Diskussion möchte ich mich aber nicht einmischen.

Ur-Großeltern. ^^

Ergänzung noch meinerseits.
In den Klagen ging es auch meines Wissens nicht um den Flächenbrand in Bosnien und auch nicht um den Slowenien-Krieg. Wie gesagt der Artikel ist nicht so dolle abgegrenzt.
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.714
198
118
41
Hamburg
Es geht hier weniger um ein Verfahren, als um den Irsinn, das ein autofahrer sich von einem Notarzt "bedrängt" fühlt weil er abbremsen musste und der staatsanwalt/richter diese anzeige gegen den Notarzt überhaupt verfolgt!

Wieso Irrsinn? Wenn er sich bedrängt gefühlt hat, dann hat er das Recht auf den Rechtsweg. Und ob sein Ansinnen gerechtfertigt ist, klärt sich dann vor Gericht.


Wäre es zu einem Unfall gekommen, dann wäre auch der Sachverhalt anders und logischerweise auch der Einsatzfahrer eventuell zur Rechenschaft zu ziehen,

Ohne jetzt viel Ahnung von Juristerei zu haben, gibts doch auch im Straßenverkehr z.B. den Tatbestand der Nötigung. Da muss kein Unfall passieren.


da man aber in Der Fahrschule lernt, das man für einsatzfahrzeuge in Verbindung mit Martinshorn UND Blaulicht umgehend Platz zu machen hat, ist das hier eine farce!

Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Das bewertet das Gericht.



Da sollte man eher den Anzeigeführer einer MPU unterziehen ob er geeignet ist am strassenverkehr teilzunehmen!

:D

Doll finde ich die ganze Aktion auch nicht. Das ändert aber nichts daran, dass es Regeln gibt und diese von allen Parteien einzuhalten sind. Bei unterschiedlichen Ansichten regelt das eine höhere Instanz.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Wieso Irrsinn? Wenn er sich bedrängt gefühlt hat, dann hat er das Recht auf den Rechtsweg. Und ob sein Ansinnen gerechtfertigt ist, klärt sich dann vor Gericht.

Das so etwas überhaupt bis zu einem Strafbefehl kommt ist der Irssinn!
Die anzeige hätte beim prüfen bereits ergeben müssen, das hier ein Notfall vorgelegen hat, die Blaulichtfahrt somit gerechtfertigt und somit die sonder und Wegerechte bestand hatten und der autofahrer ( anzeigeführer) die PFLICHT hatte freie Bahn zu machen.

Ohne jetzt viel Ahnung von Juristerei zu haben, gibts doch auch im Straßenverkehr z.B. den Tatbestand der Nötigung. Da muss kein Unfall passieren.
stimmt, den Tatbestand gibt es, ebenso aber wie oben beschrieben § 35 und 38 sonderrecht und Wegerecht für Einsatzfahrzeuge im einsatzfall!

Die Verhältnismäßigkeit muss gewahrt werden. Das bewertet das Gericht.

Und das hätte im vorfeld der Prüfung schon bemerkt werden können und somit erst gar keinen strafbefehl erwirken dürfen.
:D

Doll finde ich die ganze Aktion auch nicht. Das ändert aber nichts daran, dass es Regeln gibt und diese von allen Parteien einzuhalten sind. Bei unterschiedlichen Ansichten regelt das eine höhere Instanz.

Und dennoch darf man nunmal auch mit einer Petition seine solidaritär bekunden und der entsprechenden Behörde aufzeigen das da mehr als nur Mist passiert grade !

Denn sollte der Strafbefehl für den Notarzt bestand behalten, dann wird sich demnächst JEDER einsatzfahrer weigern die sonder und wegerechte zu nutzen und somit wichtige Zeit bis zum eintreffen der Helfer vertsreichen.

Und genau DANN wird der jetzige anzeigeführer wahrscheinlich klagen, das die einsatzkräfte zu lange zum einsatzort brauchten!
 

Rhapsode

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
338
17
63
Du sprichst irgendwie so, als wenn du live dabei gewesen wärst und den genauen "Tatvorgang" wüsstest.

Ohne jetzt selbst mich für eine Seite zu entscheiden, aber könnte nicht der Hauch von Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Fahrer sich tatsächlich unverantwortlich und gefährdend im Straßenverkehr verhalten hat?
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Du sprichst irgendwie so, als wenn du live dabei gewesen wärst und den genauen "Tatvorgang" wüsstest.

Ohne jetzt selbst mich für eine Seite zu entscheiden, aber könnte nicht der Hauch von Wahrscheinlichkeit bestehen, dass der Fahrer sich tatsächlich unverantwortlich und gefährdend im Straßenverkehr verhalten hat?

Was ist denn gefährdender?

wenn ein Autofahrer dem Einsatzwagen keinen Platz macht und auf seinen weg besteht, oder wenn der einsatzfahrer, begründet durch einen Notfall und unterstrichen mit Sondersignalen zum Einsatz fährt?

Und Nein, ich war nicht selbst dabei, aber auch ich fahre einsätze der Freiwilligen Feuerwehr unter nutzung von Sondersignalen und Sonderrechten, ich weiss wie oft leider "dumme" Autofahrer der Meinung sind das sie nicht an die Seite fahren müssten. Leider hat man auf der Einsatzfahrt keine Zeit sich die Kennzeichen zu notieren um diese dann anzuzeigen.

Sofern im übrigen die filmberichterstattung dazu stimmt, ist es auf einer schnurgraden strasse passiert, wo also der "klageführende" den einsatzwagen lange wahrgenommen haben müsste und sich somit in keinsterweise "bedrängt" oder gar "genötigt" fühlen könnte.

hier der besagte Filmbericht dazu: http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktu...r-rasenden-notarzt-45452-51ca-21-2204387.html
 

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
58
103
POYENBERG
Website besuchen
Ohne jetzt viel Ahnung von Juristerei zu haben, gibts doch auch im Straßenverkehr z.B. den Tatbestand der Nötigung. Da muss kein Unfall passieren.
JEDE Inanspruchnahme von WEGErechten ist im klassischen Sinne eine Nötigung!
EBEN DARUM hat man den §§ 38 (1) eigeführt, damit es eben KEINE Nötigung mehr ist (Rechtfertigungsgrund)...
Das ist so ähnlich zu sehen, wie Notwehr/Nothilfe. Die wurden auch extra geschaffen, damit eine eventuelle Körperverletzung/Sachbeschädigung eben keine solche ist...

Geprüft werden muß dass natürlich, im Falle eines Falles, aber wie Tom schon sagte, wird es meistens bereits VOR der Instanz des Gerichtes platt gemacht.
Warum es hier nun soweit gekommen ist, wer weiß das schon genau.... Außer Betroffener und NEF-Fahrer.... ;)
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
242.651
62.039
158
Was ist denn gefährdender?

wenn ein Autofahrer dem Einsatzwagen keinen Platz macht und auf seinen weg besteht, oder wenn der einsatzfahrer, begründet durch einen Notfall und unterstrichen mit Sondersignalen zum Einsatz fährt?

Und Nein, ich war nicht selbst dabei, aber auch ich fahre einsätze der Freiwilligen Feuerwehr unter nutzung von Sondersignalen und Sonderrechten, ich weiss wie oft leider "dumme" Autofahrer der Meinung sind das sie nicht an die Seite fahren müssten. Leider hat man auf der Einsatzfahrt keine Zeit sich die Kennzeichen zu notieren um diese dann anzuzeigen.

Sofern im übrigen die filmberichterstattung dazu stimmt, ist es auf einer schnurgraden strasse passiert, wo also der "klageführende" den einsatzwagen lange wahrgenommen haben müsste und sich somit in keinsterweise "bedrängt" oder gar "genötigt" fühlen könnte.

hier der besagte Filmbericht dazu: http://www.rtl.de/cms/news/rtl-aktu...r-rasenden-notarzt-45452-51ca-21-2204387.html
Hoffentlich liegt mal von keinem dieser verständnisvollen Leute für den Idiot von Autofahrer, das Kind auffer Strasse und muss auf den Notarzt warten. Dann möchte ich mal die Reaktion sehen, wenn der nicht vorwärts kommt, weil er ja andere Autofahrer die ihm gefälligst Platz zu machen haben, nicht bedrängen darf. Und das Kind womöglich stirbt.
Wenn man nicht selbst in einer Notsituation ist, redet es sich immer leicht.
Das vergessen manche anscheinend.
 

Rhapsode

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
338
17
63
Hoffentlich liegt mal von keinem dieser verständnisvollen Leute für den Idiot von Autofahrer, das Kind auffer Strasse und muss auf den Notarzt warten. Dann möchte ich mal die Reaktion sehen, wenn der nicht vorwärts kommt, weil er ja andere Autofahrer die ihm gefälligst Platz zu machen haben, nicht bedrängen darf. Und das Kind womöglich stirbt.
Wenn man nicht selbst in einer Notsituation ist, redet es sich immer leicht.
Das vergessen manche anscheinend.

Derartige Beiträge sind mir viel zu (wenn auch verständlicherweise) emotional. Gibt es ernsthaft bisher Leute, die für diesen Autofahrer Verständnis aufbringen?

Mich dünkt, dass hier zwei Fraktionen aneinander vorbeireden.
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
242.651
62.039
158
Derartige Beiträge sind mir viel zu (wenn auch verständlicherweise) emotional. Gibt es ernsthaft bisher Leute, die für diesen Autofahrer Verständnis aufbringen?

Mich dünkt, dass hier zwei Fraktionen aneinander vorbeireden.
Ein Autofahrer hatte sich von seiner rasanten Fahrweise bedrängt gefühlt und Alexander Hatz verklagt. Der Mediziner soll ihn von der Fahrbahn gedrängt haben. "Er hat im Notfall gehandelt und man lernt in der Fahrschule, dass man Platz machen muss, wenn Einsatz-Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen", argumentiert der Petitionsgründer. Mehr als 100.000 Unterstützer hat die Online-Petition binnen 48 Stunden gefunden. 120.000 Unterschriften werden benötigt, damit diese dem Bayerischen Landtag übergeben werden können.

Die zweijährige Magdalena überlebte übrigens nur durch das Eingreifen des Arztes. Die Kleine hatte Sekundenkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Der 51-jährige Arzt ist seit 23 Jahren als Rettungsmediziner unterwegs. Weit über 5.000 Einsätze habe er gefahren, ohne jemals wegen Verkehrsdelikten belangt zu werden.

Ich kann in keinster Weise Verständnis für den Autofahrer der den Notarzt angezeigt hat aufbringen! Punkt!
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.714
198
118
41
Hamburg
Das so etwas überhaupt bis zu einem Strafbefehl kommt ist der Irssinn!
Die anzeige hätte beim prüfen bereits ergeben müssen, das hier ein Notfall vorgelegen hat, die Blaulichtfahrt somit gerechtfertigt und somit die sonder und Wegerechte bestand hatten und der autofahrer ( anzeigeführer) die PFLICHT hatte freie Bahn zu machen.


Ich bleibe bei meiner Meinung, dass das Sonder- und Wegerecht seine Grenzen hat. Und dass diese Grenzen von nem Gericht abgesteckt werden müssen.


Und das hätte im vorfeld der Prüfung schon bemerkt werden können und somit erst gar keinen strafbefehl erwirken dürfen.

Warum nicht? Wenn die Staatsanwaltschaft aufgrund der Anzeige auf ein Vergehen schließen kann, dann kann sie einen Strafbefehl erlassen.

Bei einem Strafbefehl gilt: "Die Schuld des Täters muss dabei nicht zur Überzeugung des Gerichts feststehen, sondern es genügt ein hinreichender Tatverdacht."


Wenn der Angeklagte das anders sieht, kann er Einspruch einlegen.

Und dennoch darf man nunmal auch mit einer Petition seine solidaritär bekunden und der entsprechenden Behörde aufzeigen das da mehr als nur Mist passiert grade!

"Der Notarzt Alexander Hatz muss freigesprochen werden, denn er hat im Notfall gehandelt und man lernt in der Fahrschule, dass man Platz machen muss, wenn Einsatz Fahrzeuge mit Blaulicht und Martinshorn kommen."

Die Petition stellt es so dar, als würde der Arzt verknackt, weil er seine Pflicht getan hat. Sie verkennt, dass es hier um den Verdacht einer Überdehnung/ eines Missbrauchs des Sonder- und Wegerechts geht.



Denn sollte der Strafbefehl für den Notarzt bestand behalten, dann wird sich demnächst JEDER einsatzfahrer weigern die sonder und wegerechte zu nutzen und somit wichtige Zeit bis zum eintreffen der Helfer vertsreichen.

Und genau DANN wird der jetzige anzeigeführer wahrscheinlich klagen, das die einsatzkräfte zu lange zum einsatzort brauchten!

Wenn er rechtskräftig verurteilt wird (auch nach Revision), dann ist das ebenso. Dann ist es die Aufgabe des Gesetzgebers, ein Mandat für Rettungskräfte zu entwickeln, dass diesen Rechtssicherheit gibt. Die bestehende Regelung ist in dem Fall als Murks anzusehen.

Und was wäre denn dein Vorschlag?

Ein an sich gültiges Verfahren einzustellen, damit keine Präzedenzfälle entstehen, halte ich für den falschen Weg.
 

Karsten

W:O:A Metalgod
Vor allem habe ich das Gefühl, daß hier die Empörung die genaue Kenntnis des Sachverhalts ersetzt. Das Blaulicht ist kein Freibrief für eine Gefährdung des restlichen Verkehrs. Ob das hier der Fall ist kann ich nicht im Geringsten beurteilen. Aber ich unterstelle mal, daß es allen anderen hier genau so geht. Darum haben wir Gerichte, ansonsten könnte man ja in einem Internetforum einfach abstimmen. Das wäre auch billiger.
Ich habe gerade überlegt ob ich das ganze noch mit einer erfundenen "kann mal bitte jemand an die Kinder denken" Geschichte garniere wo ein Kind von einem Rettungswagen angefahren wird. Aber ich lasse das. Führt ja zu nix.
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.714
198
118
41
Hamburg
Ich kann in keinster Weise Verständnis für den Autofahrer der den Notarzt angezeigt hat aufbringen! Punkt!

Ist gut möglich, dass er ein kleinlicher, eogistischer Querulant mit nem Stock im Arsch ist.

Das ändert aber nix daran, dass er das Recht hat, gegen (vermeintliches) Unrecht gegen ihn anzugehen.

Ist son ähnliches Ding, wie mit der Meinungsfreiheit. Nervt zeitweise und ist zu Weilen unappetitlich, muss aber sein.
 

Rhapsode

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
338
17
63
Vor allem habe ich das Gefühl, daß hier die Empörung die genaue Kenntnis des Sachverhalts ersetzt. Das Blaulicht ist kein Freibrief für eine Gefährdung des restlichen Verkehrs. Ob das hier der Fall ist kann ich nicht im Geringsten beurteilen. Aber ich unterstelle mal, daß es allen anderen hier genau so geht. Darum haben wir Gerichte, ansonsten könnte man ja in einem Internetforum einfach abstimmen. Das wäre auch billiger.
Ich habe gerade überlegt ob ich das ganze noch mit einer erfundenen "kann mal bitte jemand an die Kinder denken" Geschichte garniere wo ein Kind von einem Rettungswagen angefahren wird. Aber ich lasse das. Führt ja zu nix.

DANKE! Genau das wollte ich auch ausdrücken.