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Rhapsode

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
338
17
63
Ich kann in keinster Weise Verständnis für den Autofahrer der den Notarzt angezeigt hat aufbringen! Punkt!

Das beantwortet meine Frage aber nicht. Du hast vorhin mit deinem Beitrag suggeriert, dass irgendwelche Leute (hier ?) Verständnis für den Ankläger aufbringen würden. Dem ist aber nicht so. Gleichzeitig seh ich auch nicht ein, wieso man ohne Kenntnis des Vorgangs sich pauschal auf eine Seite stellen soll. Vielleicht (was ich selbst nicht annehme), ist der Rettungswagen mit 160 Sachen und nem Abstand von 20cm zu den anderen Wagen, die Straße runtergebraust, wer weiß das schon. Viel wahrscheinlicher scheint es auch mir, dass es sich beim Ankläger um einen Herrn Oberwichtig handelt, und in dem Fall, dass keine Gefährdung vom Rettungsfahrer ausging, darf ihm natürlich auch nicht Recht gegeben werden. Das haben wir aber nicht zu entscheiden, auch nicht durch ne Online-Petition. Wenn man sowas gelten lässt, kann man unser ganzes Rechtssystem in die Tonne kloppen.
 

normaal!?

W:O:A Metalmaster
25 Mai 2013
33.404
6.346
118
Niedersachsen
Vor allem habe ich das Gefühl, daß hier die Empörung die genaue Kenntnis des Sachverhalts ersetzt. Das Blaulicht ist kein Freibrief für eine Gefährdung des restlichen Verkehrs. Ob das hier der Fall ist kann ich nicht im Geringsten beurteilen. Aber ich unterstelle mal, daß es allen anderen hier genau so geht. Darum haben wir Gerichte, ansonsten könnte man ja in einem Internetforum einfach abstimmen. Das wäre auch billiger.
Ich habe gerade überlegt ob ich das ganze noch mit einer erfundenen "kann mal bitte jemand an die Kinder denken" Geschichte garniere wo ein Kind von einem Rettungswagen angefahren wird. Aber ich lasse das. Führt ja zu nix.

Ist gut möglich, dass er ein kleinlicher, eogistischer Querulant mit nem Stock im Arsch ist.

Das ändert aber nix daran, dass er das Recht hat, gegen (vermeintliches) Unrecht gegen ihn anzugehen.

Ist son ähnliches Ding, wie mit der Meinungsfreiheit. Nervt zeitweise und ist zu Weilen unappetitlich, muss aber sein.

Das beantwortet meine Frage aber nicht. Du hast vorhin mit deinem Beitrag suggeriert, dass irgendwelche Leute (hier ?) Verständnis für den Ankläger aufbringen würden. Dem ist aber nicht so. Gleichzeitig seh ich auch nicht ein, wieso man ohne Kenntnis des Vorgangs sich pauschal auf eine Seite stellen soll. Vielleicht (was ich selbst nicht annehme), ist der Rettungswagen mit 160 Sachen und nem Abstand von 20cm zu den anderen Wagen, die Straße runtergebraust, wer weiß das schon. Viel wahrscheinlicher scheint es auch mir, dass es sich beim Ankläger um einen Herrn Oberwichtig handelt, und in dem Fall, dass keine Gefährdung vom Rettungsfahrer ausging, darf ihm natürlich auch nicht Recht gegeben werden. Das haben wir aber nicht zu entscheiden, auch nicht durch ne Online-Petition. Wenn man sowas gelten lässt, kann man unser ganzes Rechtssystem in die Tonne kloppen.

/sign!!!!
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.714
198
118
41
Hamburg
JEDE Inanspruchnahme von WEGErechten ist im klassischen Sinne eine Nötigung!
EBEN DARUM hat man den §§ 38 (1) eigeführt, damit es eben KEINE Nötigung mehr ist (Rechtfertigungsgrund)...
Das ist so ähnlich zu sehen, wie Notwehr/Nothilfe. Die wurden auch extra geschaffen, damit eine eventuelle Körperverletzung/Sachbeschädigung eben keine solche ist...

Geprüft werden muß dass natürlich, im Falle eines Falles, aber wie Tom schon sagte, wird es meistens bereits VOR der Instanz des Gerichtes platt gemacht.
Warum es hier nun soweit gekommen ist, wer weiß das schon genau.... Außer Betroffener und NEF-Fahrer.... ;)

Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand. :D


Noch mal zur Verdeutlichung. Es bezog sich auf den Beitrag hier.
[...]
Wäre es zu einem Unfall gekommen, dann wäre auch der Sachverhalt anders und logischerweise auch der Einsatzfahrer eventuell zur Rechenschaft zu ziehen, [...]

Ich wollte damit eigentlich ausdrücken, dass es nicht erst zum Unfall kommen muss, damit ein belangbares Vergehen entsteht. Wie es in diesem Fall ja auch vorliegt.
 
Zuletzt bearbeitet:

MasterChu19155

Moderatorin
6 Aug. 2003
19.320
713
128
40
Hamburg & Berlin
In der Sache Autofahrer vs. Rettungswagen...
Hier stimme ich Rhapsode, Karsten und KeaptnKorn zu.

Hier übrigens der Streckenabschnitt:
http://www.n-tv.de/panorama/Notarzt-muss-um-Fuehrerschein-fuerchten-article14457696.html


Scheint eine Landstrasse zu sein. Da soll er so überholt haben, dass offenbar zwei Autofahrer auf die Wiese ausweichen mussten. Das erhöht für mich die Wahrscheinlichkeit, dass der Rettungswagenfahrer tatächlich den Verkehrs zumindest gefährdet haben könnte und nicht nur ein Einzelspinner sich da was "ausdenkt".


Natürlich würde jeder intuitiv zustimmen, dass ein Rettungswagen nicht behindert werden darf und einen gewissen Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern besitzt. Jedoch dürfen sie dabei andere auch nicht gefährden. Die entscheidende Frage ist also, ob hier tatsächlich eine Gefährung stattgefunden hat oder nur mal wer bissel abbremsen musste.

Andersherum würde ich mich ja auch fragen, warum einer (oder beide?) Autofaherer Anzeige erstattet haben? Erstattet man Anzeige, weil man nur mal abbremsen musste? Oder ärgert man sich nur, flucht ein paar Minuten und gut ist? Klar gibt es auch diese Hobby-Kläger, die gegen alles und jeden klagen. Aber einfach so wegen einer "Nichtigkeit" einen Rettungswagenfahrer anzuklagen wäre schon sehr dreist. Aber ist das wahrscheinlich?
 
Zuletzt bearbeitet:

woa-klappstuhl

W:O:A Metalmaster
12 Apr. 2004
20.550
58
103
POYENBERG
Website besuchen
In der Sache Autofahrer vs. Rettungswagen...
Hier stimme ich Rhapsode, Karsten und KeaptnKorn zu.

Hier übrigens der Streckenabschnitt:
http://www.n-tv.de/panorama/Notarzt-muss-um-Fuehrerschein-fuerchten-article14457696.html


Scheint eine Landstrasse zu sein. Da soll er so überholt haben, dass offenbar zwei Autofahrer auf die Wiese ausweichen mussten. Das erhöht für mich die Wahrscheinlichkeit, dass der Rettungswagenfahrer tatächlich den Verkehrs zumindest gefährdet haben könnte und nicht nur ein Einzelspinner sich da was "ausdenkt".
Ich sach ja: "Was wirklich passiert ist, wissen wohl nur die Betroffenen selbst..." ;)
 

EvilJay

W:O:A Metalmaster
19 Dez. 2009
12.330
1
83
Bochum/Sauerland
Was für Korinthenkacker. Wenn so viel Platz zum Ausweichen da ist, fahre ich als Autofahrer beim Blaulicht- und(!) Martinshorneinsatz so weit wie möglich, notfalls ganz an die Seite. Das lernt man noch vor der ersten Fahrstunde.
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
242.651
62.041
158
Was für Korinthenkacker. Wenn so viel Platz zum Ausweichen da ist, fahre ich als Autofahrer beim Blaulicht- und(!) Martinshorneinsatz so weit wie möglich, notfalls ganz an die Seite. Das lernt man noch vor der ersten Fahrstunde.
Eben! Und Notfall geht immer vor! So hab ich das gelernt. Ein Witz wenn der Arzt aufgrund einer dämlichen Anzeige seinen Führerschein verlieren sollte. Darauf ist er als Notarztfahrer angewiesen, das kostet ihn womöglich seinen Job.
Hauptsache dieser kleinkarierte Autofahrer hat recht. Das Kind ist gerettet, aber das zählt anscheinend nicht, ein Autofahrer fühlt sich ja belästigt.:rolleyes:
Könnt ihr von mir aus davon halten was ihr wollt.
Ich habe kein Verständnis dafür.
Und ich glaube nicht das Rettungskräfte im Einsatz glauben einen Freibrief zu haben. Sie wollen Leben retten!!!!

 

Highlander87

W:O:A Metalmaster
27 Jan. 2008
10.092
148
118
37
Nürnberg
www.musik-sammler.de
Eben! Und Notfall geht immer vor! So hab ich das gelernt. Ein Witz wenn der Arzt aufgrund einer dämlichen Anzeige seinen Führerschein verlieren sollte. Darauf ist er als Notarztfahrer angewiesen, das kostet ihn womöglich seinen Job.
Hauptsache dieser kleinkarierte Autofahrer hat recht. Das Kind ist gerettet, aber das zählt anscheinend nicht, ein Autofahrer fühlt sich ja belästigt.:rolleyes:
Könnt ihr von mir aus davon halten was ihr wollt.
Ich habe kein Verständnis dafür.
Und ich glaube nicht das Rettungskräfte im Einsatz glauben einen Freibrief zu haben. Sie wollen Leben retten!!!!


Genau das!
 

MasterChu19155

Moderatorin
6 Aug. 2003
19.320
713
128
40
Hamburg & Berlin
Eben! Und Notfall geht immer vor! So hab ich das gelernt. Ein Witz wenn der Arzt aufgrund einer dämlichen Anzeige seinen Führerschein verlieren sollte. Darauf ist er als Notarztfahrer angewiesen, das kostet ihn womöglich seinen Job.
Hauptsache dieser kleinkarierte Autofahrer hat recht. Das Kind ist gerettet, aber das zählt anscheinend nicht, ein Autofahrer fühlt sich ja belästigt.:rolleyes:
Könnt ihr von mir aus davon halten was ihr wollt.
Ich habe kein Verständnis dafür.
Und ich glaube nicht das Rettungskräfte im Einsatz glauben einen Freibrief zu haben. Sie wollen Leben retten!!!!


Trotzdem hat das Gericht zu entscheiden. ^^
Ich gehe davon aus, dass keiner von uns die Sachlage genau kennt. Gerade Landstrassen gehören zu den gefährlichsten in Deutschland. Wenn da einer die Spur schneidet ist das nicht immer so einfach mit dem Ausweichen, auch wenn das von außen so aussieht als ginge das mal eben. Das kommt ja auch darauf an wie überraschend das Ausweichen notwendig ist. Wenn jemand plötzlich die Spur schneidet dann kommt das mehr auf deine Reaktionszeit an als auf den Platz.

Prinzipiell kann ich ja die unverständliche Reaktion auf das Urteil verstehen. Jedoch weiß keiner, was hier genau passiert ist. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass genau wie der Rettungsfahrer auch das Gericht seinen Job möglichst gewissenhaft tut. Und auch die müssen sich ja an die Rechtslage halten.

Es ist halt die Frage, ob hier die Rechtlage zu schwammig oder nicht im Sinne des Volkes auslegungsfähig ist, oder ob der Richter einfach ungünstig entschieden hat. Ich mag mich aber ungern auf im Sachverhalt festlegen, wenn ich z.B. nicht mal weiß wie schnell denn der Rettungswagenfahrer und der Autofahrer überhaupt gefahren sind. Über sämtliche Rahmenbedingungen ist mir einfach zu wenig bekannt.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
120
zuhause in Niedersachsen
Ich kann in keinster Weise Verständnis für den Autofahrer der den Notarzt angezeigt hat aufbringen! Punkt!

Was für Korinthenkacker. Wenn so viel Platz zum Ausweichen da ist, fahre ich als Autofahrer beim Blaulicht- und(!) Martinshorneinsatz so weit wie möglich, notfalls ganz an die Seite. Das lernt man noch vor der ersten Fahrstunde.

Eben! Und Notfall geht immer vor! So hab ich das gelernt. Ein Witz wenn der Arzt aufgrund einer dämlichen Anzeige seinen Führerschein verlieren sollte. Darauf ist er als Notarztfahrer angewiesen, das kostet ihn womöglich seinen Job.
Hauptsache dieser kleinkarierte Autofahrer hat recht. Das Kind ist gerettet, aber das zählt anscheinend nicht, ein Autofahrer fühlt sich ja belästigt.:rolleyes:
Könnt ihr von mir aus davon halten was ihr wollt.
Ich habe kein Verständnis dafür.
Und ich glaube nicht das Rettungskräfte im Einsatz glauben einen Freibrief zu haben. Sie wollen Leben retten!!!!


/sign !

Trotzdem hat das Gericht zu entscheiden. ^^
Ich gehe davon aus, dass keiner von uns die Sachlage genau kennt. Gerade Landstrassen gehören zu den gefährlichsten in Deutschland. Wenn da einer die Spur schneidet ist das nicht immer so einfach mit dem Ausweichen, auch wenn das von außen so aussieht als ginge das mal eben. Das kommt ja auch darauf an wie überraschend das Ausweichen notwendig ist. Wenn jemand plötzlich die Spur schneidet dann kommt das mehr auf deine Reaktionszeit an als auf den Platz.

Prinzipiell kann ich ja die unverständliche Reaktion auf das Urteil verstehen. Jedoch weiß keiner, was hier genau passiert ist. Ich gehe jetzt mal davon aus, dass genau wie der Rettungsfahrer auch das Gericht seinen Job möglichst gewissenhaft tut. Und auch die müssen sich ja an die Rechtslage halten.

Es ist halt die Frage, ob hier die Rechtlage zu schwammig oder nicht im Sinne des Volkes auslegungsfähig ist, oder ob der Richter einfach ungünstig entschieden hat. Ich mag mich aber ungern auf im Sachverhalt festlegen, wenn ich z.B. nicht mal weiß wie schnell denn der Rettungswagenfahrer und der Autofahrer überhaupt gefahren sind. Über sämtliche Rahmenbedingungen ist mir einfach zu wenig bekannt.

Die Rechtslage ist eindeutig,

§ 35 und §38 geben für einsatzfahrzeuge in verbindung mit Martinshorn und Blaulicht ein sonder und Wegerecht her, somit ist JEDER Autofahrer verpflichtet Platz zu machen! ( Auf der Autobahn die freie Gasse zu bilden..)

Um jetzt nochmal klarzustelklen,
1. Wer eine Einsatzfahrzeug wegen einer "nötigung zum abbremsen" anzeigt der muss schon krank sein.
2. Wenn ein Gericht es sogar soweit weiter behandelt und einen Strafbefehl dazu ausstellt, dann ist das ein fatales Signal für alle Einsatzfahrer!

Was die ganze Sache noch suspekter macht,
- man hört KEINE aussage von dem anzeigeführer ?!
- man liest nichts von irgendwelczhen "Schäden" das anzeigeführers ( hat er jetzt albträume weil er bremsen musste?
- Oder fühlte der Anzeigeführer sich gar nur von dem Lärm des Martinshorns belästigt ?!
Sowas hats ja auch schon gegeben das dumme Bürger die Feuerwehr anzeigten weil sie im einsatz
- Martinshorn anhatten
- nicht "ordnungsgemäss" geparkt hatten

Da muss man nichtmal den genauen Sachverhalt weiter kennen um zu sehen das sowas hier eifach Schwachsinn ist und sich anscheinend jemend ganz toll profilieren will.
Und wer kein Verständnis dafür hat das Einsatzfahrzeuge im einsatz nunmal sonderrechte nutzen dürfen, der sollte seinen Führerschein abgeben.

Denn genau solche Leute sind es dann, wenn sie einen Notarzt oder die Feuerwehr bruachen, die am meckern sind das die einsatzfahrzeuge ja zu lange brauchten....warum dann wohl ? ;)



JEDE Inanspruchnahme von WEGErechten ist im klassischen Sinne eine Nötigung!
EBEN DARUM hat man den §§ 38 (1) eigeführt, damit es eben KEINE Nötigung mehr ist (Rechtfertigungsgrund)...
Das ist so ähnlich zu sehen, wie Notwehr/Nothilfe. Die wurden auch extra geschaffen, damit eine eventuelle Körperverletzung/Sachbeschädigung eben keine solche ist...

Geprüft werden muß dass natürlich, im Falle eines Falles, aber wie Tom schon sagte, wird es meistens bereits VOR der Instanz des Gerichtes platt gemacht.
Warum es hier nun soweit gekommen ist, wer weiß das schon genau.... Außer Betroffener und NEF-Fahrer.... ;)

und das!

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Zuletzt bearbeitet:

Rhapsode

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2011
338
17
63


Die Rechtslage ist eindeutig,

§ 35 und §38 geben für einsatzfahrzeuge in verbindung mit Martinshorn und Blaulicht ein sonder und Wegerecht her, somit ist JEDER Autofahrer verpflichtet Platz zu machen! ( Auf der Autobahn die freie Gasse zu bilden..)

Um jetzt nochmal klarzustelklen,
1. Wer eine Einsatzfahrzeug wegen einer "nötigung zum abbremsen" anzeigt der muss schon krank sein.
2. Wenn ein Gericht es sogar soweit weiter behandelt und einen Strafbefehl dazu ausstellt, dann ist das ein fatales Signal für alle Einsatzfahrer!

Wenn es um genau diesen Sachverhalt geht, dann hast du auch recht, aber genau das weiß man doch gar nicht, wie es dort nun wirklich gewesen ist. Und anstatt gleich den Wutbürger zu spielen, und mit dem Finger auf die Justiz zu zeigen, wäre es da nicht auch die Möglichkeit, mal 5 Sekunden drüber nachzudenken, ob das vielleicht auch nen Grund hat? Selbstverständlich passieren Justizirrtümer, aber davon kann man doch nicht automatisch ausgehen, nur weil einem das so in den Kram passt.


Da muss man nichtmal den genauen Sachverhalt weiter kennen um zu sehen das sowas hier eifach Schwachsinn ist und sich anscheinend jemend ganz toll profilieren will.

Das ist mit Verlaub die dämlichste Aussage in der ganzen Diskussion. Mit solchen Argumenten kann man sich die Hälfte aller Gerichtsverfahren in Deutschland sparen, weil ja aus dem kontext klar ist, dass es so und so gewesen sein MUSS.


Ich wiederhole mich gern nochmal: Gerichtsurteile durch Petitionen zu kippen, bedeutet (falls das überhaupt möglich ist) den Abschied von unserem Rechtssystem. Ich kann auch genau sagen, wohin das führen würde: Zu einer Umkehr von "In dubio pro reo".
 

Wacki10

W:O:A Metalmaster
17 Aug. 2010
20.680
30
93
Bei Erlangen
Wenn es um genau diesen Sachverhalt geht, dann hast du auch recht, aber genau das weiß man doch gar nicht, wie es dort nun wirklich gewesen ist. Und anstatt gleich den Wutbürger zu spielen, und mit dem Finger auf die Justiz zu zeigen, wäre es da nicht auch die Möglichkeit, mal 5 Sekunden drüber nachzudenken, ob das vielleicht auch nen Grund hat? Selbstverständlich passieren Justizirrtümer, aber davon kann man doch nicht automatisch ausgehen, nur weil einem das so in den Kram passt.



Das ist mit Verlaub die dämlichste Aussage in der ganzen Diskussion. Mit solchen Argumenten kann man sich die Hälfte aller Gerichtsverfahren in Deutschland sparen, weil ja aus dem kontext klar ist, dass es so und so gewesen sein MUSS.


Ich wiederhole mich gern nochmal: Gerichtsurteile durch Petitionen zu kippen, bedeutet (falls das überhaupt möglich ist) den Abschied von unserem Rechtssystem. Ich kann auch genau sagen, wohin das führen würde: Zu einer Umkehr von "In dubio pro reo".

Das sehe ich wie Du.

Es hätte aber trotz allem, wenn die Medien nicht gewillt sind oder es nicht können, über den Sachverhalt genau aufzuklären, eine fatale Auswirkung auf die Rettungskräfte, die sich natürlich mehrheitlich, etwas anderes zu unterstellen wäre noch fataler, immer verantwortlich verhalten. Wenn die Medien nicht in der Lage sind, den Sachverhalt genauer darzustellen als Yellow-Press mäßig, sollen sie ihr Maul halten, weil sie sonst nur alles verzerren und schlimmer machen! :o
 

MasterChu19155

Moderatorin
6 Aug. 2003
19.320
713
128
40
Hamburg & Berlin
Wenn es um genau diesen Sachverhalt geht, dann hast du auch recht, aber genau das weiß man doch gar nicht, wie es dort nun wirklich gewesen ist. Und anstatt gleich den Wutbürger zu spielen, und mit dem Finger auf die Justiz zu zeigen, wäre es da nicht auch die Möglichkeit, mal 5 Sekunden drüber nachzudenken, ob das vielleicht auch nen Grund hat? Selbstverständlich passieren Justizirrtümer, aber davon kann man doch nicht automatisch ausgehen, nur weil einem das so in den Kram passt.



Das ist mit Verlaub die dämlichste Aussage in der ganzen Diskussion. Mit solchen Argumenten kann man sich die Hälfte aller Gerichtsverfahren in Deutschland sparen, weil ja aus dem kontext klar ist, dass es so und so gewesen sein MUSS.


Ich wiederhole mich gern nochmal: Gerichtsurteile durch Petitionen zu kippen, bedeutet (falls das überhaupt möglich ist) den Abschied von unserem Rechtssystem. Ich kann auch genau sagen, wohin das führen würde: Zu einer Umkehr von "In dubio pro reo".

Richtig. Und manchem Wutbürger würde es auch gut zu Gesicht stehen eventuell zuerst in diesem konkreten Urteil mehr Transparenz zu verlangen, bevor man automatisch von einem Fehlurteil ausgeht.

Ich bin froh, dass wir Gerichte haben und die Urteilsfindung nicht lediglich auf einem Zeitungsartikel basiert. :rolleyes: