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Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
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55
Ärm, dass man Vertreibung nicht mit Vernichtung gleichsetzt ist richtig. Das ist ja kein Freispruch von Kriegsverbrechen.

Kroatien hat etwa 300.000 Serben aus Slawonien vertrieben. Im 2. Weltkrieg haben kroatische Ustascha Juden, Serben,Roma und andere Minderheiten ausradiert.

Meine Oma ist Holocaust-Überlebende des kroatischen Vernichtunslagers in Jasenovac.

Aber beide Seiten sind ja nicht grad zimperlich mit den Menschen umgegangen, egal ob Serben oder Kroaten. Und dafür wird keiner zur Rechenschaft gezogen? Ich denke auch, wenn die alle freie Hand gehabt hätten, hätten sie sich alle gegenseitig umgebracht, bis zum letzten Mann. Hass, der schon seit ewigen Zeiten in den Volksgruppen schwelte. :(
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Natürlich hat zentrale Unterbringung auch Vorteile, aber sicher nicht, wenn es so maßlos überfüllt ist. Nach welchem Schlüssel das geht weiß ich nicht genau, nach Bevölkerungsanteil find ich nicht so sinnvoll. Also dort wo es voll ist, soll es noch voller werden? Find ich nicht logisch. Wir haben viel Leerstand auf dem Land. Da muss man halt nur 1x fahren. Und wenn man sich gescheit anstellt und ein paar Gesetze anfässt ploppt für den ein oder anderen händeringend suchenden Betrieb auch ein Mitarbeiter raus.

leichte Fehleinschätzung des Landlebens?
Die Regionen mit hohem Leerstand, haben in 99% der fälle auch keine Arbeitsplätze zu bieten.
Denn wenn Arbeitsplätze vorhanden wären, die nötige Infrastruktur dazu, dann wären eben nicht soviele Leerstände zu beklagen.
Nicht umsonst gibt es inzwischen Bundesweit ein Programm "Umbau-Statt zuwachs"
also schon alleine wegen dem erwähnten "plopp da findet ein Betrieb eine Arbeitskraft" wäre die Unterbringung in Ballungszentren sinnvoller.
Weiterhin sind die Wege im Ländlichen teils ohne Auto unerreichbar, ÖPNV ? Fehlanzeige, somit ein weiteres kontra für die Unterbringung im Ländlichen Raum.
 

Hageth

W:O:A Metalmaster
20 Juli 2011
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35
Siegerland
Schlechter Scherz oder wie????????

Neuburg
Notarzt soll Autofahrer gefährdet haben

Ein Notarzt war im Einsatz, als ein Kind zu ersticken drohte. Er wurde angezeigt, weil er andere Autofahrer in Bedrängnis gebracht haben soll. Nun soll er 4500 Euro zahlen.


http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Notarzt-soll-Autofahrer-gefaehrdet-haben-id32874102.html

Ordnung und Regeln sind wichtiger als Menschenleben :rolleyes:

P.S. Wie krank muss man sein, einen Notarzt, der mit Blaulicht unterwegs ist anzuzeigen???? Würden die Leute auch einen Arzt verklagen, der bei einem Notfall eine Minute zu spät kommt? Oder ihnen bei der Wiederbelebung die Rippen bricht?
 

Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
84.145
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168
10435008_10152655986466023_7702418013057848837_n.jpg
:o
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Schlechter Scherz oder wie????????

Neuburg
Notarzt soll Autofahrer gefährdet haben

Ein Notarzt war im Einsatz, als ein Kind zu ersticken drohte. Er wurde angezeigt, weil er andere Autofahrer in Bedrängnis gebracht haben soll. Nun soll er 4500 Euro zahlen.


http://www.augsburger-allgemeine.de/neuburg/Notarzt-soll-Autofahrer-gefaehrdet-haben-id32874102.html

Ordnung und Regeln sind wichtiger als Menschenleben :rolleyes:

P.S. Wie krank muss man sein, einen Notarzt, der mit Blaulicht unterwegs ist anzuzeigen???? Würden die Leute auch einen Arzt verklagen, der bei einem Notfall eine Minute zu spät kommt? Oder ihnen bei der Wiederbelebung die Rippen bricht?

Vorallem wo doch eigentlich eindeutig geregelt ist das ein Autofahrer einem EINSATZFAHRZEUG unter benutzung von Balulicht und Martinshorn, GRUNDSÄTZLICH, SCHNELLSTMÖGLICH Platz zu machen hat ?!!
Immerhin räumt die STVO dem einsatzfahrer bei Benutzung beider Sachen ein Sonder und Wegerecht ein! ( § 35 u 38 ) ( klar unter gegenseitiger vorsichtnahme) dennoch sehe ICH hier EINDEUTIG den Autofahrer ( anzeigeführer) als VERKEHRT!

Vielleicht kann ja Black Wizzard mal was dazu sagen?! Der macht das ja, soweit ich weiss, Beruflich? das ist doch ein Schlag ins Gesicht für ALLE Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen Rettungsfahrer, egal welcher Institution!!!
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
97.519
1.278
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55
Vorallem wo doch eigentlich eindeutig geregelt ist das ein Autofahrer einem EINSATZFAHRZEUG unter benutzung von Balulicht und Martinshorn, GRUNDSÄTZLICH, SCHNELLSTMÖGLICH Platz zu machen hat ?!!
Immerhin räumt die STVO dem einsatzfahrer bei Benutzung beider Sachen ein Sonder und Wegerecht ein! ( § 35 u 38 ) ( klar unter gegenseitiger vorsichtnahme) dennoch sehe ICH hier EINDEUTIG den Autofahrer ( anzeigeführer) als VERKEHRT!

Vielleicht kann ja Black Wizzard mal was dazu sagen?! Der macht das ja, soweit ich weiss, Beruflich? das ist doch ein Schlag ins Gesicht für ALLE Ehrenamtlichen und Hauptberuflichen Rettungsfahrer, egal welcher Institution!!!

Als Blaulichtfahrer steht man immer mit einem Bein im Knast, soviel is sicher. Der Rest ist oft Auslegungssache der Statsanwaltschaft und der Richter. Wenn es gekracht hat, hilf dir der Unfalldatenschreiber weiter, soweit vorhanden. Oder er bricht dir das Genick.:ugly:
Man hat immer die Pflicht keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, aber wer fühlt sich wann und wie gefährdet? Schwierig wenn man einem auf seiner Fahrbahn entgegenkommt... haarige Situation. Aber die Reaktuion darauf find ich auch schon krass. Wenn jemand dadurch verunfallt wäre ok, aber so? Sehr überzogen,wenn es sich so dagestellt hat. Es sei denn er hätte die Höchstgeschwindigkeit an der Stelle um mehr als 20Km/h überschritten und ihm könnte wirklich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nachgewiesen werden. Dann is er fällig. Scheiß Situation für alle die solche Fahrten machen.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
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zuhause in Niedersachsen
Als Blaulichtfahrer steht man immer mit einem Bein im Knast, soviel is sicher. Der Rest ist oft Auslegungssache der Statsanwaltschaft und der Richter. Wenn es gekracht hat, hilf dir der Unfalldatenschreiber weiter, soweit vorhanden. Oder er bricht dir das Genick.:ugly:
Man hat immer die Pflicht keine anderen Verkehrsteilnehmer zu gefährden, aber wer fühlt sich wann und wie gefährdet? Schwierig wenn man einem auf seiner Fahrbahn entgegenkommt... haarige Situation. Aber die Reaktuion darauf find ich auch schon krass. Wenn jemand dadurch verunfallt wäre ok, aber so? Sehr überzogen,wenn es sich so dagestellt hat. Es sei denn er hätte die Höchstgeschwindigkeit an der Stelle um mehr als 20Km/h überschritten und ihm könnte wirklich ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nachgewiesen werden. Dann is er fällig. Scheiß Situation für alle die solche Fahrten machen.
so sehe ich das auch! ich mache das ja "nur" in der Freiwilligen Wehr, und solange es nicht kracht und es auch nicht "folgeunfälle" gibt, finde ich den Einsatzfahrer im Recht!
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
97.519
1.278
168
55
so sehe ich das auch! ich mache das ja "nur" in der Freiwilligen Wehr, und solange es nicht kracht und es auch nicht "folgeunfälle" gibt, finde ich den Einsatzfahrer im Recht!

Die Gegenseite müsste schon einige Zeugen haben, die sein Verhalten bestätigen und er echt Leute gefährdet haben. Ansonsten wird in der Anwalt schon ohne Probleme raushauen. Man kennt ja die genaue Situation nicht.
Wir hatten auch schon ne Menge schwerer Unfälle, aber ist fast immer gut ausgegangen. Nur bei Unfällen an roten Ampeln zahlste. Da bist du immer am Arsch. Ich hatte mal unseren Baby-Notarzt über's Dach gejagt. War eine unübersichtliche Kreuzung und ich hatte rot....bumms. Der Unfallgegner gab gleich an, das er mich nicht gehört und gesehen hatte. Da hat dann jeder seinen eigenen Schaden zu tragen gehabt.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
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zuhause in Niedersachsen
Die Gegenseite müsste schon einige Zeugen haben, die sein Verhalten bestätigen und er echt Leute gefährdet haben. Ansonsten wird in der Anwalt schon ohne Probleme raushauen. Man kennt ja die genaue Situation nicht.
Wir hatten auch schon ne Menge schwerer Unfälle, aber ist fast immer gut ausgegangen. Nur bei Unfällen an roten Ampeln zahlste. Da bist du immer am Arsch. Ich hatte mal unseren Baby-Notarzt über's Dach gejagt. War eine unübersichtliche Kreuzung und ich hatte rot....bumms. Der Unfallgegner gab gleich an, das er mich nicht gehört und gesehen hatte. Da hat dann jeder seinen eigenen Schaden zu tragen gehabt.

Ja, Kreuzungsbereiche sind problematisch, da muss man sich ja auch als Blaulichtfahrer "rantasten" genauso wie es ja heisst, du hast dich als Einsatzfahrer auch davon zu überzeugen das die anderen Verkehrsteilnehmer dich "wahrgenommen" haben....aber wenn das in diesem Fall echt zu einer Verurteilung kommt, dann ist das ein armutszeugnis und ein tritt in die Fresse für jeden der sein Leben zum HELFEN riskiert...
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
97.519
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Ja, Kreuzungsbereiche sind problematisch, da muss man sich ja auch als Blaulichtfahrer "rantasten" genauso wie es ja heisst, du hast dich als Einsatzfahrer auch davon zu überzeugen das die anderen Verkehrsteilnehmer dich "wahrgenommen" haben....aber wenn das in diesem Fall echt zu einer Verurteilung kommt, dann ist das ein armutszeugnis und ein tritt in die Fresse für jeden der sein Leben zum HELFEN riskiert...

Bin mal gespannt was dabei rauskommt. Wenn du was erfährst, gib mal bescheid.:)