Richtig, er muss vorher genehmigt sein. Das war mir durchgegangen.
Aber trotzdem wird die Bereitschaft, den zu genehmigen, auch daher rühren.
Denn bei bereits gebuchtem Urlaub einen Urlaubsantrag abzulehnen, das ist schon ein wenig härter. Da rechnet der AG wohl damit, dass die Begründung, mit der der Urlaub abgelehnt wird, etwas genauer geprüft wird.
Und einfach nur "viel zu tun" zählt vor dem Arbeitsgericht nicht.
Nö, Urlaub buchen um den AG vor vollendete Tatsachen zu setzen BEVOR der Urlaub genehmigt wurde läuft natürlich nicht. Das Arbeitsgericht wird in diesem Fall den AN sehr genau befragen, weshalb kein Antrag erfolgte, und das dann entweder als Härtefall berücksichtigen, oder jegliche Klage des AN gegenüber dem AG abweisen. Da wir aber über ein neues Verhältnis reden, wird es sowieso eine Einigung außerhalb des Arbeitsvertrages werden, oder eine Freistellung. Bei meinem neuen Job war auch Urlaub in der Probezeit kein Problem.
Kurzum: Dem AN steht nur dann eine uneingeschränkte Kostenerstattung zu, wenn der Urlaub NACH der Genehmigung durch den AG gebucht wurde, und der AG dann den Urlaub aus betrieblichen Gründen streicht. Eine anderweitige Streichung wäre nicht bindend, man darf ihn also antreten, ohne eine Abmahnung oder Kündigung zu fürchten. Aber den Urlaub zu buchen, ohne dass es eine Genehmigung gibt, kann nur dann Bestand haben, wenn der AG z.B. bewusst die Genehmigung herauszögert, z.B. um zu vermeiden, dass der AN "unpassend" Urlaub nimmt. Meine alte Chefin wollte beispielsweise bei Monteuren vermeiden, dass sie lange Urlaub nehmen, und hat solche Anträge bewusst erstmal nicht genehmigt, in der Hoffnung, dass die Kollegen durch die Planungsunsicherheit umdisponieren, da kam dann sowas wie "das kann ich jetzt noch nicht entscheiden". In so einem Fall wäre eine Buchung auch ohne Genehmigung vertretbar gewesen, aber der AG sitzt auch hier de facto am längeren Hebel, denn nun muss der AN glaubwürdig nachweisen, dass der AN unzulässig handelt.
Und wie gesagt: Wenn man irgendwo neu anfängt, gibt es natürlich erstmal eine Probezeit. Das heißt vor allem bei alten Füchsen: "Kein Urlaub". Ich habe das dann folgendermaßen gekontert: Probezeit heißt auch, dass ich als AN Sie als AG auf die Probe stelle. Das kommt bei solch einem Oldschooler zwar frech oder anmaßend an, aber so kam ich letztlich zu meinem Urlaub. Hab der Firma letztlich aber doch den Rücken gekehrt. Wer in der heutigen Wirtschaftslage buckelt, verkauft sich unter Wert
Edit: die "Buchung" eines Wackentickets ist schon aus diesem Grund für viele AN ein Wagnis, denn selten wird Urlaub ein Jahr im voraus genehmigt. Der AG muss definitiv keine Rücksicht darauf nehmen, wenn der AN sich voreilig ein Ticket kauft, bevor der Urlaub genehmigt oder sogar beantragt ist. Der Urlaub könnte in diesem Fall ohne Ansprüche gestrichen oder verweigert werden.