MetallKopp
W:O:A Metalmaster
Ist mir bekannt. Ich habe Beispiele von Veranstaltungen angeführt, die in ihrer Art vergleichbar sind und bei denen Veranstalter und/oder Ordnungsämter in Zusammenarbeit mit den in dieser Sache einzubeziehenden Jugendämtern offensichtlich keine Veranlassung sehen, entsprechende Einschränkungen zu treffen. Ich habe bspw. beim Dong bei Blind Guardian einige Kinder im Grundschulalter in den hinteren Reihen, wo auch ich stand, beobachten dürfen, die offensichtlich sehr viel Spaß daran hatten, dabei zu sein. Auch jüngere Kinder habe ich bei früher am Tag spielenden Bands gesehen.
Ich persönlich hätte nicht vor, mein Kind mit in einen Moshpit zu nehmen oder in die dritte Reihe vor der Bühne zu stellen, egal ob mit oder ohne Gehörschutz. Dass Kinder irgendwann ins Bett gehören steht ebenfalls außer Frage und ist selbstverständlich. Ich stelle ja gar nicht in Frage, dass es Eltern geben könnte, die das anders sehen/handhaben, und genau für diese ist der zitierte Paragraph geschaffen worden und besitzt sicherlich auch seine Wichtigkeit.
Aber was spricht beispielsweise dagegen, ein Kind am frühen Nachmittag mit ins Wackinger Village zu nehmen?
Mir ist wichtig, dass es belegte Sachgründe gibt, die diesen Eingriff in das Recht der Allgemeinen Gleichbehandlung rechtfertigen. Viele der hier vorgebrachten Argumente dagegen (körperlicher Schaden durch Lautstärke, Gedränge, ungeeignete Position in Bezug auf die Bühne) sind zweifelsfrei nachzuvollziehen und gute Argumente. Aber sie gelten doch nicht pauschal für das gesamte Infield / die gesamte Veranstaltung und unabhängig von der Verhaltensweise der zugehörigen Erziehungsberechtigten.
Sachgründe müssen aber nicht belegt, sondern lediglich sachlich und nachvollziehbar sein.
Hirn einschalten und "gesunder Menschenverstand", das sollte eigentlich ausreichen. Eigentlich.
Wacken ist nicht verpflichtet, Dir auf Nachfrage irgendwelche Belege zu liefern. Und ich würde mal stramm behaupten, eine eventuelle gerichtliche Überprüfung stünde auf ziemlich wackligen Füßen.