Kinder und Minderjährige

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Kinder und Jugendlichen auf dem W:O:A?

  • - Keine Alterseinschränkung

    Stimmen: 29 11,4%
  • - Ab 14 (Übergang vom Kind zum Jugendlichen in Deutschland)

    Stimmen: 50 19,7%
  • - Ab 16 (Bier- und Zigarettenkonsum, Kommunal+(Landtags)wahl, usw)

    Stimmen: 135 53,1%
  • - Ab 18

    Stimmen: 40 15,7%

  • Umfrageteilnehmer
    254

BlackDragon

Newbie
24 Sep. 2006
26
4
48
Wir waren dieses Mal selbst betroffen (mit unserer 4,5jährigen Tochter da). Angereist mit Wohnwagen und reservierter Platz auf dem Camper Park, auf dem Campground war der Aufenthalt somit nicht viel anders als jeder andere Campingurlaub sonst auch, nur vielleicht etwas verrücktere Leute ;). Unsere generell kontaktfreudige Tochter hat sich sehr über das Umfeld gefreut und sich gut unterhalten, und obwohl sie sonst im Campingurlaub oft Schwierigkeiten hat einzsuchlafen ("Aber die andere Kinder spielen doch auch noch draußen!") war es dieses Mal überhaupt kein Problem, sie trotz der nicht unerheblichen Lautstärke (Beschallung, "Wacköööön", ...) zu ihrer üblichen Zeit ins Bett zu befördern. Von Reizüberflutung keine Spur.

An unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren (vor unserer "Babypause") denkend, wo recht viele Kinder in vergleichbarem Alter auch vor den Bühnen unterwegs waren, hatten wir natürlich fest eingeplant, sie auch mal dorthin mitzunehmen. Passender Gehörschutz war selbstverständlich vorhanden, und ich geh auch lieber zum Konzert um dort Musik zu hören statt zu toben, deswegen steh ich selbst sowieso auch immer recht weit hinten (würde gern auch mal weiter vorne stehen, aber da nehmen die "Tanzenden" leider auch auf mich als normal großen Erwachsenen keine Rücksicht...). Neben dem Bühnenprogramm gibt es gerade in Form des Wackinger-Bereichs ja außerdem eine Sektion, die auch für kleinere Kinder interessant ist (unsere Tochter liebt Mittelaltermärkte, Ritterkämpfe u.ä.).

Am ersten Festivaltag funktionierte das auch noch, ab dem zweiten dann nicht mehr. Kein Vorwurf an die Security, die haben sich ja nur an die Vorgaben des Veranstalters gehalten, genauso wurde das auch von den Secus begründet (sie hätten vom Veranstalter Ärger bekommen, weil am ersten Festivaltag zu viele kleine Kinder auf dem Infield gewesen seien).

Wohl mache ich hier aber dem Veranstalter einen Vorwurf. Wacken legt in der Öffentlichkeitsarbeit viel Wert auf Inklusion und tut sicherlich auch viel gutes für besonders eingeschränkte / betroffene Gruppen unserer Gesellschaft (Wacken Foundation, Unterstützung für körperlich Eingeschränkte...).
Wer sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchliest, wird aber feststellen, dass solche Dinge wie Religion, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Behinderungen dort GLEICHBERECHTIGT neben dem Alter stehen. Es ist also gesetzlich verboten, Menschen wegen ihres Alters die Teilhabe an öffentlichen Dienstleistungen zu versagen. Das was dort stattfindet ist nichts anderes als Altersdiskriminierung!
Das Jugendschutzgesetz misst Erziehungsberechtigten die Kompetenz zu, selbst zu entscheiden, was sie ihren Kindern zugänglich machen wollen und was nicht (Beispiel: Tanzveranstaltungen sind für U16 untersagt, ES SEI DENN, sie werden von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet). Und das ist auch gut so - eine Schöne Neue Welt wollen wir doch alle nicht, oder? Dass es problematische Einzelfälle geben kann, wo die Erziehungsberechtigten keine ausreichenden Kompetenzen besitzen, möchte ich nicht abstreiten, aber dann wird der Festivalbesuch wohl das kleinste Problem sein, welches diese Kinder haben und es wird im normalen Alltag viel größere Baustellen geben. Deswegen allen anderen kompetenten Eltern und deren Kindern die Teilhabe zu untersagen wäre in etwa so wie festzustellen, dass es große böse Männer gibt und deswegen allen über 1,90m großen Männern den Zutritt zum Infield zu verbieten.

Im Übrigen gibt es auch genug Festivals, die allen Kindern (in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten) den Zutritt und die Teilhabe erlauben und es nicht für nötig erachten, dies unter 6jährigen generell zu verbieten. (Beispiele aus unserem Bundesland: Rock Hard / Gelsenkirchen, Dong Open Air (Neukirchen-Vluyn)). Wir haben unsere Entscheidung nun entsprechend getroffen und werden zunächst keine Festivals mehr unterstützen, die Kinder diskriminieren und uns stattdessen den Alternativen widmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Angry
Reaktionen: Skargon89 und thenemo

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Gleiches Probleme wie jedes Jahr. Da kann man leider nichts gegen machen.

Jaaaa, könnte man schon, wenn man denn wollte.

Warum? Weil jemand ein Konzert sehen will. Ja der Pit ist hart aber lass die Kirche im Dorf.

Jugendamt ist vielleicht auch übertrieben, aber im Grunde hatter schon Recht.

In meinen Augen liegt die Wahrheit in der Mitte. Wacken schätze ich im Gegensatz zu anderen Festivals als eher moderat ein. Das Durchschnittsalter ist relativ hoch, viele haben ihre wilden Jahre hinter sich und - vor allem - kennen ihre Grenzen. Deshalb sehe ich es sehr wohl möglich, ein Kind dort hin mitzubringen.

Ich würde halt erstens nicht auf dem Campground übernachten, sondern eine Unterkunft in der Umgebung suchen. Des Weiteren muss ich mit dem Kind ja nicht unbedingt in die erste Reihe gehen - es reicht auch ein Platz ganz hinten (wenn der gut gewählt ist, sieht man als kleiner Mensch dort eh viel besser). Dort ist dann auch die Lautstärke erträglich und mit Ohrschützern ist das dann gesundheitlich durchaus vertretbar. Ob ich spät in der Nacht mit einem Kind unterwegs sein muss, muss jeder individuell entscheiden - bei den meisten Kindern regelt sich das von alleine :)

Ich habe dieses Jahr keine große Entgleisung gesehen - außer einem Kerl, der der Bundeswehr jegliche Schimpfwörter an den Kopf geworfen hat, die existieren. Ehrlicherweise war da aber keines dabei, das meine Tochter in ihrer 2. Klasse noch nicht gehört hätte.

Säuglinge gehören dort in meinen Augen aber definitiv nicht hin.

was mich dann eher noch aufregt ist, wenn einige Leute ihre Hunde durch das Dorf spazieren führen und überall Mörderbeschallung vorherrscht. Das ist Tierquälerei!

Abschließend noch: nein - ich hatte mein Kind nicht dabei ;-)

Es gibt ganz, ganz viele Wenns dabei. Ich lese hier immerzu wieder vom Idealfall, und vom Idealfall auszugehen, ist vielleicht nicht immer das Klügste.

Kinder haben nach wie vor in D keine Lobby. Es wäre schön, wenn Wacken die all überall stattfindende Kindeswohlgefährdung zumindest auf dem Acker nicht mehr duldet. Zutritt erst ab 18 ist da die einzige Lösung, die klare Kante zeigt.

Naja, wobei ich sagen muss, dass bestimmte Konservative eine deutlich andere Vorstellung von Kindeswohlgefährdung haben als der Ottonormalbürger heutzutage.

Funfact: Im Pressezelt am Donnerstag oder Freitag lief ein ca. 3- oder 4-jähriges Mädchen mit Kopfhörern herum, das mit seinen Eltern da war.
Als die Lütte gegen einen recht düster geschminkten Mann lief und stolperte, half er ihr sofort auf und sie lächelten sich an. Kleine Momente sind es...

Ja, das kann halt passieren. In dem Fall war es ein kleiner Rempler, und dabei sind auch immer alle nett und hilfsbereit, auch im dichtesten Gedränge! Das ist in Wacken eben megageil! Doch es gibt auch Bereiche, da herrscht einfach viel Gedränge, und Kinder übersieht man in einer Menschenmenge auch mal. Da hat niemand dran Schuld. Es ist einfach Scheiße gefährlich, wenn die Menge ausrastet und drückt.

Erinnert sich noch jemand an das junge Mädchen (Teenageralter, irgendwo 17 Jahre alt oder so) das auf dem berüchtigten Hosen-Konzert von der Menge zu Tode gedrückt wurde? Es hat erst niemand gemerkt. Es muss nur EINMAL ein dummer Unfall passieren, und Wacken steht mit richtig geilen Worten in den Schlagzeilen.

Hab gestern bei Arch Enemy einem ca. 10-jährigen Jungen Ohrstöpsel gegeben, weil seine Mutter, die daneben stand, anscheinend nicht dazu in der Lage war... Ein anderes mal ein 2-jährigens Kind im Infield fröhlich spielen gesehen, ohne Gehörschutz, kurz bevor ein Konzert los ging.

Ich weiß nicht, was mit diesen Eltern nicht stimmt. Ich weiß, nicht jede hat Hilfe zur Hand, die mal längere Zeit Babysitten können, aber ist es dann so schwer mal ein paar Jahre auf ein Festival zu verzichten?

Ja, Menschen sind dumm, und in unserem freiheitlichen Land haben sie für sich genommen auch das Recht, sich unvernünftig zu verhalten. Aber diese Beispiele überschreiten da eine Grenze.


Da sollten die Security eben auch geschult werden,
so viele Kinder sind es ja nicht das das so ein riesen Aufwand ist.

Finde ich nicht, dass den Secus noch mehr Verantwortung in der Richtung aufgedrückt werden muss. Sie haben schon so einen Knochenjob und müssen auf tausend verschiedene Dinge achten. Es ist nicht wirklich der Aufwand dabei, sondern das Maß der Verantwortung. Zusätzlich für Kinder verantwortlich zu sein ist ein unfassbarer Druck in so einer Umgebung.


Wohl mache ich hier aber dem Veranstalter einen Vorwurf. Wacken legt in der Öffentlichkeitsarbeit viel Wert auf Inklusion und tut sicherlich auch viel gutes für besonders eingeschränkte / betroffene Gruppen unserer Gesellschaft (Wacken Foundation, Unterstützung für körperlich Eingeschränkte...).
Wer sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchliest, wird aber feststellen, dass solche Dinge wie Religion, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Behinderungen dort GLEICHBERECHTIGT neben dem Alter stehen. Es ist also gesetzlich verboten, Menschen wegen ihres Alters die Teilhabe an öffentlichen Dienstleistungen zu versagen. Das was dort stattfindet ist nichts anderes als Altersdiskriminierung!
Das Jugendschutzgesetz misst Erziehungsberechtigten die Kompetenz zu, selbst zu entscheiden, was sie ihren Kindern zugänglich machen wollen und was nicht (Beispiel: Tanzveranstaltungen sind für U16 untersagt, ES SEI DENN, sie werden von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet). Und das ist auch gut so - eine Schöne Neue Welt wollen wir doch alle nicht, oder? Dass es problematische Einzelfälle geben kann, wo die Erziehungsberechtigten keine ausreichenden Kompetenzen besitzen, möchte ich nicht abstreiten, aber dann wird der Festivalbesuch wohl das kleinste Problem sein, welches diese Kinder haben und es wird im normalen Alltag viel größere Baustellen geben. Deswegen allen anderen kompetenten Eltern und deren Kindern die Teilhabe zu untersagen wäre in etwa so wie festzustellen, dass es große böse Männer gibt und deswegen allen über 1,90m großen Männern den Zutritt zum Infield zu verbieten.

Im Übrigen gibt es auch genug Festivals, die allen Kindern (in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten) den Zutritt und die Teilhabe erlauben und es nicht für nötig erachten, dies unter 6jährigen generell zu verbieten. (Beispiele aus unserem Bundesland: Rock Hard / Gelsenkirchen, Dong Open Air (Neukirchen-Vluyn)).

Also bitte, jetzt komm doch nicht mit der Altersdiskriminisierung hier! Ich glaub, es hakt!

Erstens mal ist das totaler Mumpitz, weil schon lange juristisch geklärt ist, dass Gastronomen, Veranstalter etc. Hausrecht ausüben und daher auch den Zutritt für z.B. Kinder untersagen können. Und mehr noch, in einigen Fällen MÜSSEN sie es sogar, weil es etwas gibt, das JÖSchG heißt.

Ist ja obergeil, dass Ihr alle immer so supi-dupi-Eltern seid, aber was gibt Dir das Recht zu behaupten, Dein Kind hätte ein ANRECHT darauf, auf diesem Festival zu sein? Also sorry. Das regt mich auf.
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
661
1.225
98
34
Wir waren dieses Mal selbst betroffen (mit unserer 4,5jährigen Tochter da). Angereist mit Wohnwagen und reservierter Platz auf dem Camper Park, auf dem Campground war der Aufenthalt somit nicht viel anders als jeder andere Campingurlaub sonst auch, nur vielleicht etwas verrücktere Leute ;). Unsere generell kontaktfreudige Tochter hat sich sehr über das Umfeld gefreut und sich gut unterhalten, und obwohl sie sonst im Campingurlaub oft Schwierigkeiten hat einzsuchlafen ("Aber die andere Kinder spielen doch auch noch draußen!") war es dieses Mal überhaupt kein Problem, sie trotz der nicht unerheblichen Lautstärke (Beschallung, "Wacköööön", ...) zu ihrer üblichen Zeit ins Bett zu befördern. Von Reizüberflutung keine Spur.

An unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren (vor unserer "Babypause") denkend, wo recht viele Kinder in vergleichbarem Alter auch vor den Bühnen unterwegs waren, hatten wir natürlich fest eingeplant, sie auch mal dorthin mitzunehmen. Passender Gehörschutz war selbstverständlich vorhanden, und ich geh auch lieber zum Konzert um dort Musik zu hören statt zu toben, deswegen steh ich selbst sowieso auch immer recht weit hinten (würde gern auch mal weiter vorne stehen, aber da nehmen die "Tanzenden" leider auch auf mich als normal großen Erwachsenen keine Rücksicht...). Neben dem Bühnenprogramm gibt es gerade in Form des Wackinger-Bereichs ja außerdem eine Sektion, die auch für kleinere Kinder interessant ist (unsere Tochter liebt Mittelaltermärkte, Ritterkämpfe u.ä.).

Am ersten Festivaltag funktionierte das auch noch, ab dem zweiten dann nicht mehr. Kein Vorwurf an die Security, die haben sich ja nur an die Vorgaben des Veranstalters gehalten, genauso wurde das auch von den Secus begründet (sie hätten vom Veranstalter Ärger bekommen, weil am ersten Festivaltag zu viele kleine Kinder auf dem Infield gewesen seien).

Wohl mache ich hier aber dem Veranstalter einen Vorwurf. Wacken legt in der Öffentlichkeitsarbeit viel Wert auf Inklusion und tut sicherlich auch viel gutes für besonders eingeschränkte / betroffene Gruppen unserer Gesellschaft (Wacken Foundation, Unterstützung für körperlich Eingeschränkte...).
Wer sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchliest, wird aber feststellen, dass solche Dinge wie Religion, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Behinderungen dort GLEICHBERECHTIGT neben dem Alter stehen. Es ist also gesetzlich verboten, Menschen wegen ihres Alters die Teilhabe an öffentlichen Dienstleistungen zu versagen. Das was dort stattfindet ist nichts anderes als Altersdiskriminierung!
Das Jugendschutzgesetz misst Erziehungsberechtigten die Kompetenz zu, selbst zu entscheiden, was sie ihren Kindern zugänglich machen wollen und was nicht (Beispiel: Tanzveranstaltungen sind für U16 untersagt, ES SEI DENN, sie werden von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet). Und das ist auch gut so - eine Schöne Neue Welt wollen wir doch alle nicht, oder? Dass es problematische Einzelfälle geben kann, wo die Erziehungsberechtigten keine ausreichenden Kompetenzen besitzen, möchte ich nicht abstreiten, aber dann wird der Festivalbesuch wohl das kleinste Problem sein, welches diese Kinder haben und es wird im normalen Alltag viel größere Baustellen geben. Deswegen allen anderen kompetenten Eltern und deren Kindern die Teilhabe zu untersagen wäre in etwa so wie festzustellen, dass es große böse Männer gibt und deswegen allen über 1,90m großen Männern den Zutritt zum Infield zu verbieten.

Im Übrigen gibt es auch genug Festivals, die allen Kindern (in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten) den Zutritt und die Teilhabe erlauben und es nicht für nötig erachten, dies unter 6jährigen generell zu verbieten. (Beispiele aus unserem Bundesland: Rock Hard / Gelsenkirchen, Dong Open Air (Neukirchen-Vluyn)). Wir haben unsere Entscheidung nun entsprechend getroffen und werden zunächst keine Festivals mehr unterstützen, die Kinder diskriminieren und uns stattdessen den Alternativen widmen.


Ich hab wenig Lust das jetzt im Einzelnen zu zerpflücken, aber nein. Einfach Nein. Hab einen Sohn im selben Alter und sorry, keine 10 Pferde würden mich dazu bewegen ihn mit zum Wacken zu nehmen.

Dem Veranstalter hier einen Vorwurf zu machen und von Altersdiskriminierung zu labern, ist das lächerlichste was ich in den letzten Jahren in diesem Forum zu lesen bekommen habe.

Es kotzt mich tierisch an wenn Eltern keinen Verzicht üben können, weil sie ihre eigenen Bedürfnisse über das Wohl des Kindes stellen. Lasst das Kind ne Woche bei der Oma und wenn das nicht geht, Pech gehabt.

Und ja ich weiß, "Mein Kind ist das beste, nur weil deins das nicht ab kann, bla, bla, bla". Es geht hier nicht nur darum ob ein Kind das alles verträgt, sondern auch um die Risiken die sich schlicht und ergreifend aus 80.000 teils stark alkoholisierten Menschen auf verhältnismäßig kleinen Raum ergeben. Das sind Risiken vor denen man sich selbst nicht mal schützen kann. Man lässt sein Kind auch nicht auf der Autobahn spielen, nur weil man glaub dass es damit schon gut zurecht kommt und meint, die meisten sind ja gute Fahrer, die können da schon ausweichen.

Für eine 4-jährige ist das schlicht und ergreifend KEINE GEEIGNETE UMGEBUNG.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Ich lasse dazu mal meine 2 Cents. Es gab ja auch einen Facebook-Post von Wacken zu einem crowdsurfenden Kind... Da bin ich @Wacken-Jasper auch an anderer Stelle ziemlich unfair angegangen, was mir dann im Nachhinein wieder Leid tat. Ich will mal versuchen, ganz sachlich und auch (selbst-) kritisch zu betrachten, wie ich das Thema sehe.
Im Grundsatz bin ich für eine harte Altersbeschränkung ab 16 Jahren. Punkt.

Wenn ich im Grunde ganz tief nachforsche, dann sind meine persönlichen Beweggründe dabei egoistischer Natur. Ich fahre (unter anderem) nach Wacken, um ein bisschen zu eskalieren und über die Stränge zu schlagen. Ich fahre nach Wacken, um dem üblichen Trott und den unerträglichen Normalos zu entfliehen und endlich unter "richtig" normalen Leuten zu sein. Ich fahre nach Wacken, um unter Leuten zu sein, mit denen man ein gewisses Mindset teilt und bei denen man ungefähr weiß, worauf man Rücksicht nehmen muss, wo es so eine Art ungeschriebenen Code gibt. Und ich gehe nach Wacken, um harte Musik mit perversem und gewalttätigen Shit zu sehen und zu hören, einfach weil das einen Heidenspaß macht.

Und jetzt kommen da Eltern mit kleinen, süßen Kindern an und wollen in diese Welt eindringen. Weil es cool ist. Weil alle so nett sind. Weil es so viel zu sehen und zu staunen gibt. Ja, und das ist ein Problem:

1. Ob das wirklich alles so geil ist und Kinder alles sehen sollten, ich weiß ja nicht.
2. Man nimmt sich automatisch zurück (oder Leute wie ich tun das jedenfalls), wenn Kinder dabei sind. Ich wollte eigentlich davon mal wegkommen.
3. An Wacken fand ich eigentlich immer gut, dass der Familientourismus woanders stattfindet. Im Dorf zB., was ich ab Freitag genau deswegen auch immer unerträglich fand.
4. Ich bin kein Tier in einem fucking Zoo, das man seinen Kindern zeigen muss! "Oh guck mal, die lustigen Metaller!"

Abgesehen von den offensichtlich egoistischen Gründen finde ich, dass Kinder in einer unübersichtlichen Situation auf Ackergelände, evtl. noch bei Dunkelheit, in riesigen Menschenmengen, die dann auch noch vor der Bühne völlig ausrasten, bei lauter Umgebung, wenn Papa doch mal der Bierdurst überkommen hat, einfach viel zu vielen Gefahren ausgesetzt sind, selbst wenn sich alle optimal verhalten.
Was ist, wenn ein Kind verloren geht? Sich verletzt? Wenn Mama volltrunken daneben liegt? Wer will sich darum kümmern? Gibt es eine Anlaufstelle? Will Wacken sich darum kümmern? Ja, ich weiß, es sind immer alle Supi-Dupi-Helden-Eltern, aber es kann auch mal unvorhergesehene Scheiß-Situationen geben, sowas nennt man Unfälle!

An die Orga gerichtet kann ich nur sagen, im Moment gebt Ihr kein geschlossenes Bild ab und solltet dringend, wenn es die Zeit erlaubt, eine Unternehmensleitlinie dazu entwickeln, wie Ihr Euch positionieren wollt. Ich meine, wenn Ihr sagt, die surfenden Kinder sind cool und wir wollen das gerne weiter als Aushängeschild nutzen, dass Wacken familienfreundlich ist, ok. Das wäre eine Entscheidung, die ich zwar persönlich nicht gut finde, aber ein Grund, Wacken fernzubleiben, wäre das jetzt nicht gerade. Und das Thema wäre dann auch für mich erledigt. Ist halt Eure Entscheidung, und wie auch immer die ausfällt, die respektiere ich.

Ich hoffe, Ihr habt da mal ein bisschen Zeit zu, nachdem Ihr Euch etwas erholt habt. Ich weiß, diese Wochen waren unfassbar anstrengend. :)
 

edelritter

W:O:A Metalhead
18 Apr. 2022
567
494
83
50
Das Jugendschutzgesetz misst Erziehungsberechtigten die Kompetenz zu, selbst zu entscheiden, was sie ihren Kindern zugänglich machen wollen und was nicht (Beispiel: Tanzveranstaltungen sind für U16 untersagt, ES SEI DENN, sie werden von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet). Und das ist auch gut so - eine Schöne Neue Welt wollen wir doch alle nicht, oder? Dass es problematische Einzelfälle geben kann, wo die Erziehungsberechtigten keine ausreichenden Kompetenzen besitzen, möchte ich nicht abstreiten, aber dann wird der Festivalbesuch wohl das kleinste Problem sein, welches diese Kinder haben und es wird im normalen Alltag viel größere Baustellen geben. Deswegen allen anderen kompetenten Eltern und deren Kindern die Teilhabe zu untersagen wäre in etwa so wie festzustellen, dass es große böse Männer gibt und deswegen allen über 1,90m großen Männern den Zutritt zum Infield zu verbieten.

Im Übrigen gibt es auch genug Festivals, die allen Kindern (in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten) den Zutritt und die Teilhabe erlauben und es nicht für nötig erachten, dies unter 6jährigen generell zu verbieten. (Beispiele aus unserem Bundesland: Rock Hard / Gelsenkirchen, Dong Open Air (Neukirchen-Vluyn)). Wir haben unsere Entscheidung nun entsprechend getroffen und werden zunächst keine Festivals mehr unterstützen, die Kinder diskriminieren und uns stattdessen den Alternativen widmen.


Übereltern, entscheiden selbst was für Kind das richtige ist. Ich hoffe ihr besucht keine Swingerclubs.
 

BlackDragon

Newbie
24 Sep. 2006
26
4
48
Also bitte, jetzt komm doch nicht mit der Altersdiskriminisierung hier! Ich glaub, es hakt!

Erstens mal ist das totaler Mumpitz, weil schon lange juristisch geklärt ist, dass Gastronomen, Veranstalter etc. Hausrecht ausüben und daher auch den Zutritt für z.B. Kinder untersagen können. Und mehr noch, in einigen Fällen MÜSSEN sie es sogar, weil es etwas gibt, das JÖSchG heißt.

Ist ja obergeil, dass Ihr alle immer so supi-dupi-Eltern seid, aber was gibt Dir das Recht zu behaupten, Dein Kind hätte ein ANRECHT darauf, auf diesem Festival zu sein? Also sorry. Das regt mich auf.
Das JuÖschg heißt heute JuSchg und ich habe in meinem Post selbst darauf verwiesen. Nicht ohne Grund gibt das JuSchg im wesentlichen den Erziehungsberechtigten die Pflicht/das Recht auf, zu entscheiden, woran ihr Kind (in ihrer Begleitung) teilnehmen darf und woran nicht. Du beziehst dich hier vermutlich auf §7, der es dem zuständigen Ordnungsamt erlaubt, den Veranstalter aufgrund von jugendgefährdenden Inhalten zu Begrenzungen z.B. hinsichtlich des Alters, einer Zeitbegrenzung oder zu sonstigen Auflagen zu verpflichten. Dann müsste aber auch eine entsprechende Anordnung des Amts Schenefeld (?) existieren und mich würde der Inhalt/die Begründung interessieren, wenn es offensichtlich gleichartige (wenn zugegebenermaßen auch kleinere) Veranstaltungen gibt, die keine entsprechenden Anordnungen seitens ihrer zuständigen Ordnungsämter bekommen haben. Obwohl dort häufig die gleichen Bands mit den gleichen Liedtexten auftreten.
Welches Recht ich (bzw. ich in Vertretung meiner Tochter) dazu habe? Das gleiche Recht, was ein - ggf. auch geistig - Behinderter hat, am Festival teilnehmen zu dürfen. Der zwar körperlich erwachsen und kalendarisch volljährig sein mag, aber die Einsichtsfähigkeit eines 8- oder 10jährigen hat. Oder ein transsexueller Mann. Oder ein Mensch mit dunklerer als der in Deutschland üblichen Hautfarbe. Stichwort: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Teilhabe.
Das Kinder leider in Deutschland sehr häufig (und nicht nur auf Festivals) wegen ihres Alters diskriminiert werden nimmt ihnen nicht die gesetzlich verankerten Rechte.

Und mal davon ab, ein Festival ist (wie auch der Veranstalter gerne betont) kein rechtsfreier Raum. Auch im Interesse der anderen erwachsenen Mitbesucher sollte das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Bestand haben. Mit dem Swingerclubvergleich tut man dem Festival hier im übrigen sicherlich auch keinen Gefallen.
 

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
661
1.225
98
34
Das JuÖschg heißt heute JuSchg und ich habe in meinem Post selbst darauf verwiesen. Nicht ohne Grund gibt das JuSchg im wesentlichen den Erziehungsberechtigten die Pflicht/das Recht auf, zu entscheiden, woran ihr Kind (in ihrer Begleitung) teilnehmen darf und woran nicht. Du beziehst dich hier vermutlich auf §7, der es dem zuständigen Ordnungsamt erlaubt, den Veranstalter aufgrund von jugendgefährdenden Inhalten zu Begrenzungen z.B. hinsichtlich des Alters, einer Zeitbegrenzung oder zu sonstigen Auflagen zu verpflichten. Dann müsste aber auch eine entsprechende Anordnung des Amts Schenefeld (?) existieren und mich würde der Inhalt/die Begründung interessieren, wenn es offensichtlich gleichartige (wenn zugegebenermaßen auch kleinere) Veranstaltungen gibt, die keine entsprechenden Anordnungen seitens ihrer zuständigen Ordnungsämter bekommen haben. Obwohl dort häufig die gleichen Bands mit den gleichen Liedtexten auftreten.
Welches Recht ich (bzw. ich in Vertretung meiner Tochter) dazu habe? Das gleiche Recht, was ein - ggf. auch geistig - Behinderter hat, am Festival teilnehmen zu dürfen. Der zwar körperlich erwachsen und kalendarisch volljährig sein mag, aber die Einsichtsfähigkeit eines 8- oder 10jährigen hat. Oder ein transsexueller Mann. Oder ein Mensch mit dunklerer als der in Deutschland üblichen Hautfarbe. Stichwort: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Teilhabe.
Das Kinder leider in Deutschland sehr häufig (und nicht nur auf Festivals) wegen ihres Alters diskriminiert werden nimmt ihnen nicht die gesetzlich verankerten Rechte.

Und mal davon ab, ein Festival ist (wie auch der Veranstalter gerne betont) kein rechtsfreier Raum. Auch im Interesse der anderen erwachsenen Mitbesucher sollte das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Bestand haben. Mit dem Swingerclubvergleich tut man dem Festival hier im übrigen sicherlich auch keinen Gefallen.

Du kannst dir das zurechtlegen wie du möchtest. Recht haben und recht haben sind ein gewaltiger Unterschied. Ein 4jähriges Kind mit zum Wacken zu nehmen ist nicht nur aus rechtlicher Sicht schlicht mehr als bedenklich.
 

MetallKopp

W:O:A Metalmaster
9 Aug. 2003
23.047
759
130
Klostermoor
www.reaperzine.de
Das JuÖschg heißt heute JuSchg und ich habe in meinem Post selbst darauf verwiesen. Nicht ohne Grund gibt das JuSchg im wesentlichen den Erziehungsberechtigten die Pflicht/das Recht auf, zu entscheiden, woran ihr Kind (in ihrer Begleitung) teilnehmen darf und woran nicht. Du beziehst dich hier vermutlich auf §7, der es dem zuständigen Ordnungsamt erlaubt, den Veranstalter aufgrund von jugendgefährdenden Inhalten zu Begrenzungen z.B. hinsichtlich des Alters, einer Zeitbegrenzung oder zu sonstigen Auflagen zu verpflichten. Dann müsste aber auch eine entsprechende Anordnung des Amts Schenefeld (?) existieren und mich würde der Inhalt/die Begründung interessieren, wenn es offensichtlich gleichartige (wenn zugegebenermaßen auch kleinere) Veranstaltungen gibt, die keine entsprechenden Anordnungen seitens ihrer zuständigen Ordnungsämter bekommen haben. Obwohl dort häufig die gleichen Bands mit den gleichen Liedtexten auftreten.
Welches Recht ich (bzw. ich in Vertretung meiner Tochter) dazu habe? Das gleiche Recht, was ein - ggf. auch geistig - Behinderter hat, am Festival teilnehmen zu dürfen. Der zwar körperlich erwachsen und kalendarisch volljährig sein mag, aber die Einsichtsfähigkeit eines 8- oder 10jährigen hat. Oder ein transsexueller Mann. Oder ein Mensch mit dunklerer als der in Deutschland üblichen Hautfarbe. Stichwort: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Teilhabe.
Das Kinder leider in Deutschland sehr häufig (und nicht nur auf Festivals) wegen ihres Alters diskriminiert werden nimmt ihnen nicht die gesetzlich verankerten Rechte.

Und mal davon ab, ein Festival ist (wie auch der Veranstalter gerne betont) kein rechtsfreier Raum. Auch im Interesse der anderen erwachsenen Mitbesucher sollte das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Bestand haben. Mit dem Swingerclubvergleich tut man dem Festival hier im übrigen sicherlich auch keinen Gefallen.
Ok nein, Stop, hör einfach auf. Bitte.

Lass Dein Westentaschen-Jura zu Hause. Wie bereits gesagt, ist die Hausrecht-Regelung GERADE in Bezug auf Kinder bereits gerichtlich geklärt worden, und wir müssen uns jetzt nicht darüber streiten, ob ich eine veraltete Abkürzung verwendet habe oder Du Paragraphen im Internet nachschlagen, aber nicht korrekt interpretieren kannst.

Du hast einfach Unrecht. Und niemand muss Dir irgendwas nachweisen. Punkt.
 

edelritter

W:O:A Metalhead
18 Apr. 2022
567
494
83
50
Ok nein, Stop, hör einfach auf. Bitte.

Lass Dein Westentaschen-Jura zu Hause. Wie bereits gesagt, ist die Hausrecht-Regelung GERADE in Bezug auf Kinder bereits gerichtlich geklärt worden, und wir müssen uns jetzt nicht darüber streiten, ob ich eine veraltete Abkürzung verwendet habe oder Du Paragraphen im Internet nachschlagen, aber nicht korrekt interpretieren kannst.

Du hast einfach Unrecht. Und niemand muss Dir irgendwas nachweisen. Punkt.


Er sollte mal lieber § 8a SGB VIII lesen.
 

Norrøn

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
307
313
88
Wir waren dieses Mal selbst betroffen (mit unserer 4,5jährigen Tochter da). Angereist mit Wohnwagen und reservierter Platz auf dem Camper Park, auf dem Campground war der Aufenthalt somit nicht viel anders als jeder andere Campingurlaub sonst auch, nur vielleicht etwas verrücktere Leute ;). Unsere generell kontaktfreudige Tochter hat sich sehr über das Umfeld gefreut und sich gut unterhalten, und obwohl sie sonst im Campingurlaub oft Schwierigkeiten hat einzsuchlafen ("Aber die andere Kinder spielen doch auch noch draußen!") war es dieses Mal überhaupt kein Problem, sie trotz der nicht unerheblichen Lautstärke (Beschallung, "Wacköööön", ...) zu ihrer üblichen Zeit ins Bett zu befördern. Von Reizüberflutung keine Spur.

An unsere Erfahrungen aus den letzten Jahren (vor unserer "Babypause") denkend, wo recht viele Kinder in vergleichbarem Alter auch vor den Bühnen unterwegs waren, hatten wir natürlich fest eingeplant, sie auch mal dorthin mitzunehmen. Passender Gehörschutz war selbstverständlich vorhanden, und ich geh auch lieber zum Konzert um dort Musik zu hören statt zu toben, deswegen steh ich selbst sowieso auch immer recht weit hinten (würde gern auch mal weiter vorne stehen, aber da nehmen die "Tanzenden" leider auch auf mich als normal großen Erwachsenen keine Rücksicht...). Neben dem Bühnenprogramm gibt es gerade in Form des Wackinger-Bereichs ja außerdem eine Sektion, die auch für kleinere Kinder interessant ist (unsere Tochter liebt Mittelaltermärkte, Ritterkämpfe u.ä.).

Am ersten Festivaltag funktionierte das auch noch, ab dem zweiten dann nicht mehr. Kein Vorwurf an die Security, die haben sich ja nur an die Vorgaben des Veranstalters gehalten, genauso wurde das auch von den Secus begründet (sie hätten vom Veranstalter Ärger bekommen, weil am ersten Festivaltag zu viele kleine Kinder auf dem Infield gewesen seien).

Wohl mache ich hier aber dem Veranstalter einen Vorwurf. Wacken legt in der Öffentlichkeitsarbeit viel Wert auf Inklusion und tut sicherlich auch viel gutes für besonders eingeschränkte / betroffene Gruppen unserer Gesellschaft (Wacken Foundation, Unterstützung für körperlich Eingeschränkte...).
Wer sich das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz durchliest, wird aber feststellen, dass solche Dinge wie Religion, ethnische Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, Behinderungen dort GLEICHBERECHTIGT neben dem Alter stehen. Es ist also gesetzlich verboten, Menschen wegen ihres Alters die Teilhabe an öffentlichen Dienstleistungen zu versagen. Das was dort stattfindet ist nichts anderes als Altersdiskriminierung!
Das Jugendschutzgesetz misst Erziehungsberechtigten die Kompetenz zu, selbst zu entscheiden, was sie ihren Kindern zugänglich machen wollen und was nicht (Beispiel: Tanzveranstaltungen sind für U16 untersagt, ES SEI DENN, sie werden von ihrem Erziehungsberechtigten begleitet). Und das ist auch gut so - eine Schöne Neue Welt wollen wir doch alle nicht, oder? Dass es problematische Einzelfälle geben kann, wo die Erziehungsberechtigten keine ausreichenden Kompetenzen besitzen, möchte ich nicht abstreiten, aber dann wird der Festivalbesuch wohl das kleinste Problem sein, welches diese Kinder haben und es wird im normalen Alltag viel größere Baustellen geben. Deswegen allen anderen kompetenten Eltern und deren Kindern die Teilhabe zu untersagen wäre in etwa so wie festzustellen, dass es große böse Männer gibt und deswegen allen über 1,90m großen Männern den Zutritt zum Infield zu verbieten.

Im Übrigen gibt es auch genug Festivals, die allen Kindern (in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten) den Zutritt und die Teilhabe erlauben und es nicht für nötig erachten, dies unter 6jährigen generell zu verbieten. (Beispiele aus unserem Bundesland: Rock Hard / Gelsenkirchen, Dong Open Air (Neukirchen-Vluyn)). Wir haben unsere Entscheidung nun entsprechend getroffen und werden zunächst keine Festivals mehr unterstützen, die Kinder diskriminieren und uns stattdessen den Alternativen widmen.

Und wie man an deinem Beispiel zweifelsfrei sieht, kann man Erziehungsberechtigten diese Kompetenz offensichtlich nicht immer zutrauen und muss zwingend eingreifen, um die Kinder zu schützen. Von daher hat der Veranstalter hier alles richtig gemacht.
 

BlackDragon

Newbie
24 Sep. 2006
26
4
48
Er sollte mal lieber § 8a SGB VIII lesen.
Ist mir bekannt. Ich habe Beispiele von Veranstaltungen angeführt, die in ihrer Art vergleichbar sind und bei denen Veranstalter und/oder Ordnungsämter in Zusammenarbeit mit den in dieser Sache einzubeziehenden Jugendämtern offensichtlich keine Veranlassung sehen, entsprechende Einschränkungen zu treffen. Ich habe bspw. beim Dong bei Blind Guardian einige Kinder im Grundschulalter in den hinteren Reihen, wo auch ich stand, beobachten dürfen, die offensichtlich sehr viel Spaß daran hatten, dabei zu sein. Auch jüngere Kinder habe ich bei früher am Tag spielenden Bands gesehen.
Ich persönlich hätte nicht vor, mein Kind mit in einen Moshpit zu nehmen oder in die dritte Reihe vor der Bühne zu stellen, egal ob mit oder ohne Gehörschutz. Dass Kinder irgendwann ins Bett gehören steht ebenfalls außer Frage und ist selbstverständlich. Ich stelle ja gar nicht in Frage, dass es Eltern geben könnte, die das anders sehen/handhaben, und genau für diese ist der zitierte Paragraph geschaffen worden und besitzt sicherlich auch seine Wichtigkeit.
Aber was spricht beispielsweise dagegen, ein Kind am frühen Nachmittag mit ins Wackinger Village zu nehmen?

Und wie man an deinem Beispiel zweifelsfrei sieht, kann man Erziehungsberechtigten diese Kompetenz offensichtlich nicht immer zutrauen und muss zwingend eingreifen, um die Kinder zu schützen. Von daher hat der Veranstalter hier alles richtig gemacht.

Mir ist wichtig, dass es belegte Sachgründe gibt, die diesen Eingriff in das Recht der Allgemeinen Gleichbehandlung rechtfertigen. Viele der hier vorgebrachten Argumente dagegen (körperlicher Schaden durch Lautstärke, Gedränge, ungeeignete Position in Bezug auf die Bühne) sind zweifelsfrei nachzuvollziehen und gute Argumente. Aber sie gelten doch nicht pauschal für das gesamte Infield / die gesamte Veranstaltung und unabhängig von der Verhaltensweise der zugehörigen Erziehungsberechtigten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Jeroven

Member
5 Aug. 2018
55
57
43
!

PPS: Kinder sind “nur“ kleine Menschen, nicht Blöd Oder Unterbelichtet.

LG
Ganz so einfach ist es dann doch nicht.

Es hat schon einen Grund, dass ein 12jähriger keinen LKW-Führerschein machen darf, egal, wie gerne er LKW fahren würde.

Da fehlt in dem Alter einfach noch der Gesamtüberblick, um so ein Fahrzeug sicher zu bewegen.

Es geht da nicht nur um die körperliche Größe. Ein 12jähriger auf Wacken ist was anderes, als eine erwachsene Person, selbst dann, wenn beide 1,52 groß sein sollten
 

Norrøn

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
307
313
88
Mir ist wichtig, dass es belegte Sachgründe gibt, die diesen Eingriff in das Recht der Allgemeinen Gleichbehandlung rechtfertigen. Viele der hier vorgebrachten Argumente dagegen (körperlicher Schaden durch Lautstärke, Gedränge, ungeeignete Position in Bezug auf die Bühne) sind zweifelsfrei nachzuvollziehen und gute Argumente. Aber sie gelten doch nicht pauschal für das gesamte Infield / die gesamte Veranstaltung und unabhängig von der Verhaltensweise der zugehörigen Erziehungsberechtigten.

Ist ja schön, was DIR alles wichtig ist, aber vielleicht wäre es besser, wenn du fernab deiner selektiven Wahrnehmung zahlreicher Gesetze dazu auch einfach mal an dein Kind denken würdest. Weiter oben wurde es ja schon gesagt: Recht haben und recht haben sind zwei unterschiedliche paar Stiefel. Selbst mir als Ü30 ist das gesamte Getummel auf einem Festival dieser Größenordnung manchmal zu viel und du willst aus deiner Sicht beurteilen können, was das Richtige für dein Kind ist? Mir ist schon klar, dass mein persönliches Empfinden nicht allgemeingültig ist, aber mir geht's darum, dass man etwas auch unterlassen kann, selbst wenn man's rein theoretisch irgendwie darf.
 

fettstuhl

W:O:A Metalhead
16 Juli 2015
161
156
88
Ich bin für einfache Regeln. Zutritt ab 14 Jahren (vielleicht auch 12? Keine Ahnung), wenn ein Erwachensener dafür Verantwortung übernimmt. Ich kann verstehen, das es 5 jährigen evtl. Spass macht dabei zu sein und das es sehr verantwortungsbewusste Eltern gibt. Ich halte mich z.B. auch für verantwortungsbewusst, würde meinen 5 jährigen Sohn aber nicht mitnehmen (vielleicht weil ich verantwortungsbewusst bin :ugly:).

Ich würde so eine Grenze ziehen und dann haben manche einfach Pech, ist halt manchmal so. Was halt überhaupt nicht geht: wenn da Leute mit Babies rumrennen, da sollte man gleich die Polizei holen.
 
  • Like
Reaktionen: Skargon89

Bloodtrain

W:O:A Metalhead
1 Nov. 2012
661
1.225
98
34
Man sollte meinen der gesunde Menschenverstand ist ausschlaggebend genug, damit man nicht auf Paragrafen und Rechten rumreiten muss. Falsch gedacht.

Vor allem wenn man partout nicht einsehen will, das der gesetzliche Rahmen hier das kleinere Problem ist.....