Gebühren für PC's mit I-Net

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Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
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Cologne/Germany
Colamann3798 schrieb:
Mich nervt in letzter Zeit ganz gewaltig, da die GEZ mir fiese Briefe schickt von wegen ich soll meine Geräte anmelden. Ich bin angemeldet!. Und um denen das mitzuteilen, soll ich auch noch das Porto bezahlen?!?
Prüf mal ob Adresse, Schreibweise des Namens oder Hausnummer falsch geschrieben sind, oder bist du umgezogen und hast uns deine neue Anschrift nicht mitgeteilt ? Telefonisch lassen sich solche Sachen meistens in 2 Minuten klären.

Oder du schickst mir Aktenzeichen und deine Teilnehmernummer per PM, habe ich wieder einen Funktionscode mehr (= mehr Geld :D )

Ansonsten werden natürlich weiterhin alle Fragen zu GEZ hier beantwortet :D
 

Colamann3798

W:O:A Metalmaster
13 Apr. 2003
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nich mehr Münster :(
www.dongopenair.de
Der Helm schrieb:
Oder du schickst mir Aktenzeichen und deine Teilnehmernummer per PM, habe ich wieder einen Funktionscode mehr (= mehr Geld :D )
Oh, offenbar kann ich da direkt mal eine Wissenslücke über deine Arbeit stopfen! :D

Die Teilnehmernummer, die ich auch angeben müßte um zu beweisen, das ich gemeldet bin, wird den Zahlern erst nach der Anmeldung intern zugeteilt. Sprich: Die GEZ kennt sie, ICH NICHT. Trotzdem verlangt man bvon mir, sie auf dem Zettel einzutragen... Ich kann dir gerne mal die Felder zeigen, wo bei einer Verlängerung meiner Befreiung die Nummer eingetragen werden wird...

Übrigens hat sich bei mir nix geändert seit der Anmeldung, hab mich erst angemeldet als ich hier eingezogen bin. Allerdings war einen Monat nach der Anmeldung ein Schnüffler da, der sagte er mache eine Umfrage für den WDR, *grr*

"Hallo, ich bin vom WDR und mache eine Umfrage. Haben sie ein Radio?"
"Ja."
"Haben sie auch einen Fernseher?"
"Ja-haaa?"
"Sind die denn auch angemeldet?"
"Ja."
"Öhm, ja... Dann geh ich mal wieder..."
 

Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
17.877
280
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Cologne/Germany
Soso, du möchtest also meine Wissenslücken schließen ?

Sobald dein Befreiungsbescheid ohne Angabe einer Teilnehmernummer bei der GEZ eingeht, wird eine ganz normale Anmeldung durchgeführt. Dabei wird eine Teilnehmernummer generiert. Diese wird dem Teilnehmer mit seiner Anmeldebestätigung mitgeteilt.

Solltest du diese nicht erhalten haben, gibt es 2 Möglichkeiten.

1. Die Daten die uns von der ausstellenden Behörde mitgeteilt wurden sind falsch. Dein Teilnehmerkonto wurde auf "unbekannt verzogen" gesetzt, bis zur Klärung (Rückfrage bei Einwohnermeldeämtern, etc.) wird keine weitere Korrespondenz erstellt.

2. Das Original des Befreiungsbescheides ging nicht bei uns ein. Wir haben keine Anmeldung durchgeführt, daher auch keine Daten und keine Teilnehmernummer.

Ergo: Unter den Adressdaten unter denen du angeschrieben worden bist, liegt der GEZ definitiv keine Anmeldung vor. Die Melde- und Nachweispflicht liegt bei dir. Sprich, wurde dein Antrag auf Gebührenbefreiung nicht an uns weitergeleitet, bist du auch nicht bei uns angemeldet. Daher, Ordnungswidrigkeit, im schlimmsten Fall rückwirkende Anmeldung etc., Banshee hat da oben schon was zu geschrieben. Nicht das ich dir drohen will, in 99,9 % aller Fälle läßt sich sowas telefonisch in 2 Minuten lösen (ohne das du nachzahlen mußt ! :D )

Schick mir doch das Aktenzeichen per PM, gib mir dazu die Adressdaten von deinem Befreiungsbescheid und ich lösch das Ding raus. :D
 

Colamann3798

W:O:A Metalmaster
13 Apr. 2003
7.429
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nich mehr Münster :(
www.dongopenair.de
Der Helm schrieb:
Sobald dein Befreiungsbescheid ohne Angabe einer Teilnehmernummer bei der GEZ eingeht, wird eine ganz normale Anmeldung durchgeführt. Dabei wird eine Teilnehmernummer generiert. Diese wird dem Teilnehmer mit seiner Anmeldebestätigung mitgeteilt.
Ist mir nicht mitgeteilt worden, ich hab den Befreiungswisch vom Einwohnermeldeamt und die da auch ausgestellte Anmeldebestätigung, aber da steht diese dumme Nummer nicht drauf.

Solltest du diese nicht erhalten haben, gibt es 2 Möglichkeiten.

[...]

Ergo: Unter den Adressdaten unter denen du angeschrieben worden bist, liegt der GEZ definitiv keine Anmeldung vor. Die Melde- und Nachweispflicht liegt bei dir. Sprich, wurde dein Antrag auf Gebührenbefreiung nicht an uns weitergeleitet, bist du auch nicht bei uns angemeldet. Daher, Ordnungswidrigkeit, im schlimmsten Fall rückwirkende Anmeldung etc., Banshee hat da oben schon was zu geschrieben. Nicht das ich dir drohen will, in 99,9 % aller Fälle läßt sich sowas telefonisch in 2 Minuten lösen (ohne das du nachzahlen mußt ! :D )
Das halt ich aber mal für ein Gerücht. Ich hab eine vom Amt ausgestellte Bestätigung meiner Anmeldung und Befreiung, mit offiziellem Stempel und Unterschrift der Sachbearbeiterin. Wenn die Anmeldung irgendwo zwischen Einwohnermeldeamt und dem Rundfunk versackt ist, ist das nicht meine Schuld. Ich hab hier schriftlich, das ich angemeldet bin.
 

Odin

W:O:A Metalmaster
24 Nov. 2001
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Hannover
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Würd mich echt mal interessieren, wie die GEZ-Schnorrer reagieren, wenn mal ein Bundesland den Vertrag nicht ratifiziert... :D
Aber ich glaub die meisten Abgeordnetten wissen garnicht wirklich, dass sie das können :rolleyes:
 

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Hamburg
Website besuchen
Betrifft: Gebührenpflicht für den PC, weil man ganz einfach eine TV-Karte einbauen könnte...

Ich möchte mal wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage man Gebühren erheben will, weil der Bürger einen gebührenpflichtigen Tatbestand herbeiführen könnte.

Da tun sich ja ungeahnte Einnahmenquellen für den Staat auf, da können wir ja glatt den ganzen Haushalt mit sanieren. Waaah! ;) :D

Ich stelle mir nur mal so vor: z.B. Sondernutzungsgebühren erheben, weil der Inhaber eines Ladens oder einer Gastwirtschaft ja Tische rausstellen könnte! Ob er es macht oder nicht, ist ja ganz unerheblich, wenn ich der Argumentation der GEZ folge... :rolleyes:
:D :D :p
 

Colamann3798

W:O:A Metalmaster
13 Apr. 2003
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nich mehr Münster :(
www.dongopenair.de
Banshee schrieb:
Betrifft: Gebührenpflicht für den PC, weil man ganz einfach eine TV-Karte einbauen könnte...

Ich möchte mal wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage man Gebühren erheben will, weil der Bürger einen gebührenpflichtigen Tatbestand herbeiführen könnte.

Da tun sich ja ungeahnte Einnahmenquellen für den Staat auf, da können wir ja glatt den ganzen Haushalt mit sanieren. Waaah! ;) :D

Ich stelle mir nur mal so vor: z.B. Sondernutzungsgebühren erheben, weil der Inhaber eines Ladens oder einer Gastwirtschaft ja Tische rausstellen könnte! Ob er es macht oder nicht, ist ja ganz unerheblich, wenn ich der Argumentation der GEZ folge... :rolleyes:
:D :D :p
Jeder, der in der Stadt Auto fährt, muß horrende Strafen zahlen, weil er ja 180 fahren könnte! Auf jeden Fall, da ist das Haushaltsloch ruckzuck gestopft!
 

Judas

W:O:A Metalmaster
6 Aug. 2003
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3
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Akielpulco, nicht weit weg von Kalifornien
Banshee schrieb:
Betrifft: Gebührenpflicht für den PC, weil man ganz einfach eine TV-Karte einbauen könnte...

Ich möchte mal wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage man Gebühren erheben will, weil der Bürger einen gebührenpflichtigen Tatbestand herbeiführen könnte.

Da tun sich ja ungeahnte Einnahmenquellen für den Staat auf, da können wir ja glatt den ganzen Haushalt mit sanieren. Waaah! ;) :D

Ich stelle mir nur mal so vor: z.B. Sondernutzungsgebühren erheben, weil der Inhaber eines Ladens oder einer Gastwirtschaft ja Tische rausstellen könnte! Ob er es macht oder nicht, ist ja ganz unerheblich, wenn ich der Argumentation der GEZ folge... :rolleyes:
:D :D :p

Diese Methoden sind einfach widerlich!
Entbehren jeder rechtlichen Grundlage und werden auch noch von staatlicher Seite geduldet und forciert...

Nichts gegen Dich, Helm, aber Du arbeitest da in einem Laden der für mich moralisch auf einem derart verabscheungswürdigen Niveau rangiert, dass mir die Worte dafür fehlen...

<<-- kotzen geht...
 

Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
17.877
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Cologne/Germany
Banshee schrieb:
Betrifft: Gebührenpflicht für den PC, weil man ganz einfach eine TV-Karte einbauen könnte...

Ich möchte mal wissen, auf welcher rechtlichen Grundlage man Gebühren erheben will, weil der Bürger einen gebührenpflichtigen Tatbestand herbeiführen könnte.

Da tun sich ja ungeahnte Einnahmenquellen für den Staat auf, da können wir ja glatt den ganzen Haushalt mit sanieren. Waaah! ;) :D

Ich stelle mir nur mal so vor: z.B. Sondernutzungsgebühren erheben, weil der Inhaber eines Ladens oder einer Gastwirtschaft ja Tische rausstellen könnte! Ob er es macht oder nicht, ist ja ganz unerheblich, wenn ich der Argumentation der GEZ folge... :rolleyes:
:D :D :p

Die Möglichkeit des Empfangs ist laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag für die Anmeldepflicht ausschlaggebend. Sollten bis 2007 Radio oder Fernsehprogramme über das Internet zu empfangen sein ist LAUT GESETZ eine Anmeldepflicht zwingend notwendig. Es wird also nichts geändert. :D

Wer mit dieser Gesetzgebung nicht einverstanden ist, wende sich bitte an den Petitionsausschuß seines Bundeslandes oder an des Büro des jeweiligen Ministerpräsidenten.
 

Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
17.877
280
118
46
Cologne/Germany
Judas schrieb:
Diese Methoden sind einfach widerlich!
Entbehren jeder rechtlichen Grundlage und werden auch noch von staatlicher Seite geduldet und forciert...

Nichts gegen Dich, Helm, aber Du arbeitest da in einem Laden der für mich moralisch auf einem derart verabscheungswürdigen Niveau rangiert, dass mir die Worte dafür fehlen...

<<-- kotzen geht...

Wie schon oben geschrieben, würde, wie in einigen anderen Ländern, die Rundfunkgebühr pauschal mit der Lohnsteuer o. ä. eingezogen, wurde kaum einer rumjammern.

Erstaunlich, obwohl 100% der Bundesbürger gegen die aktuelle Regelung sind, gibt es keinen organisierten "Widerstand". Lieber sehen viele Leute schwarz, in der Gewißheit das sie wahrscheinlich nicht erwischt werden.

Wir setzten doch die aktuelle Gesetzeslage nur um. Wir machen die Gesetzte nicht. Die GEZ fordert keine Erhöhung der Gebühren ein, sondern die Rundfunkanstallten.
Ihr beschwert euch und mault über die falsche "Behörde".

Als würde man sich beim Finanzamt über die Steuergesetze beschweren.
(Tun auch sicher genug Leute)
 

suspicious

W:O:A Metalmaster
9 Juni 2004
41.048
2
83
48
FL
www.kielowatt.de
Der Helm schrieb:
Wie schon oben geschrieben, würde, wie in einigen anderen Ländern, die Rundfunkgebühr pauschal mit der Lohnsteuer o. ä. eingezogen, wurde kaum einer rumjammern.

Erstaunlich, obwohl 100% der Bundesbürger gegen die aktuelle Regelung sind, gibt es keinen organisierten "Widerstand". Lieber sehen viele Leute schwarz, in der Gewißheit das sie wahrscheinlich nicht erwischt werden.

Wir setzten doch die aktuelle Gesetzeslage nur um. Wir machen die Gesetzte nicht. Die GEZ fordert keine Erhöhung der Gebühren ein, sondern die Rundfunkanstallten.
Ihr beschwert euch und mault über die falsche "Behörde".

Als würde man sich beim Finanzamt über die Steuergesetze beschweren.
(Tun auch sicher genug Leute)
tja, da kann ich nur voll und ganz zustimmen!

aber in einem Land, in dem Steuerflüchtlinge chauffiert werden, passt die derzeitige Regelung nur allzu gut hinein!:(