Der Helm schrieb:
Fragen die Anmeldepflicht betreffend stellen sie bitte in ihrer lokalen Außendienststelle oder einfach
hier
Befreiungs-Anträge sind auch dort zu stellen.
So, jetzt zur Sache.
Wer einen Fernseher besitzt muß grundsätzlich auch Runddfunkgebühren zahlen. Wer ein Radio besitzt, etwas weniger.
Würde diese Gebühr schlicht und ergreifend wie dir Kirchensteuer abgerechnet oder wie der Soli-Zuschlag wäre das Geschrei wesentlich geringer. Aber das jeder diese Gebühr selber überweisen muß schaltet der eine oder andere auf stur. Das ist der GEZ generell egal.
Im Prinzip ändert sich für die meisten Menschen nichts, denn, 98% (hab ich mal irgendwo gelesen) aller Deutschen Haushalte haben einen Fernseher und diesen natürlich auch angemeldet.
Für den Einzelfall, daß jemand zwar Internet-Zugang besitzt, aber keinen Fernseher ist es natürlich ärgerlich, aber seid doch mal ehrlich, auf wie viele trifft das denn schon zu.
Einzige großartige Änderung wird sein, das die Aussage "Ich habe keinen Internet-Zugang" wesentlich leichter zu überprüfen ist, als die Aussage "Ich habe keinen Fernseher".
Einen Schwung neuanmeldungen wird es im Unternehmer-Bereich geben, dort aber so weit ich weiß nur ein Internet-Anschluß stellvertretend für das Unternehmen. Und ein Unternehmen das durch eine Mehrbelastung von 17 € im Monat in den Ruin getrieben wird, stand wahrscheinlich schon vorher nicht besonders gut da (um es mal vorsichtig zu formulieren).
Achja, auf eine moralische Diskussion lasse ich mich hier nicht ein, Gesetz ist Gesetz, die GEZ führt diese nur aus.
Achja zu Banshee's Zitat, das Inkasse-Verfahren der GEZ wird von der jeweiligen Stadtkasse durchgeführt, die GEZ stellt nur den Antrag und ist ansonsten einfach nur diejenige Behörde die die Rundfunkgebühren einzieht und an die Landesrundfunkanstallten ausschüttet.
Uff.
Ich geh mir erstmal ein Bier hohlen
*sichschonwiederunheimlichaufdiemorgigeArbeitfreut*


