Gebühren für PC's mit I-Net

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Lord Soth

Guest
Colamann3798 schrieb:
.....Die GEZ versucht grundsätzlich alles. Eine Familie fand es mal lustig, auf ihrem Türschild sowas zu schreiben wie:

Hier wohnen
Fritz und Ute,
Martin und Tina
und Waldi
Müller

Natürlich bekamen sie auch so nen fiesen Brief, wo drinstand das Waldi Müller gefälligst seine Rundfunkgeräte anmelden soll... :rolleyes:

Da is der Dackel auch selbst schuld, wenn er sich weigert für Mini-Fernseher in der Hundehütte zu zahlen, auf dem er immer seine Tierpornos guckt!:D
 

Gewitterkind

Newbie
4 Sep. 2004
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RLP/Hessen
Könnte mir mal jemand erklären wie das mit der Gebührenbefreiung funktioniert? Bin auf der Suche danach hierüber gestolpert:

Damit Euer Antrag nicht wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt wird (z. B. weil das Einkommen zu gering für den eigenen Unterhalt ist), solltet Ihr darauf achten, dass von den Einkünften nach Abzug der Kaltmiete noch mehr als der Sozialhilfesatz übrigbleibt (>294 Euro), allerdings eben auch nicht mehr als das 1,5-fache davon (also < ca. 435 Euro).
Oft hört man davon, dass Studierenden die GEZ-Befreiung verwehrt wird. Meist liegt dies daran, dass die Behörden bei der Berechnung des Einkommens von der Düsseldorfer Tabelle ausgehen. Diese zeigt, wieviel Unterhalt Eltern einen für ihr Kind aufbringen sollten (Richtwert). Meist wird daher vorausgesetzt, dass Studierende mindestens 600 EUR erhalten.

Neigen die Behörden dazu sich in dem Fall stur zu stellen? Ich bin nämlich wie es aussieht extrem "unglaubwürdig".
 

Colamann3798

W:O:A Metalmaster
13 Apr. 2003
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nich mehr Münster :(
www.dongopenair.de
Gewitterkind schrieb:
Könnte mir mal jemand erklären wie das mit der Gebührenbefreiung funktioniert? Bin auf der Suche danach hierüber gestolpert:

Damit Euer Antrag nicht wegen Unglaubwürdigkeit abgelehnt wird (z. B. weil das Einkommen zu gering für den eigenen Unterhalt ist), solltet Ihr darauf achten, dass von den Einkünften nach Abzug der Kaltmiete noch mehr als der Sozialhilfesatz übrigbleibt (>294 Euro), allerdings eben auch nicht mehr als das 1,5-fache davon (also < ca. 435 Euro).
Oft hört man davon, dass Studierenden die GEZ-Befreiung verwehrt wird. Meist liegt dies daran, dass die Behörden bei der Berechnung des Einkommens von der Düsseldorfer Tabelle ausgehen. Diese zeigt, wieviel Unterhalt Eltern einen für ihr Kind aufbringen sollten (Richtwert). Meist wird daher vorausgesetzt, dass Studierende mindestens 600 EUR erhalten.

Neigen die Behörden dazu sich in dem Fall stur zu stellen? Ich bin nämlich wie es aussieht extrem "unglaubwürdig".
Oh ja, das gibt es. Eine Freundin von mir lebt von insgesamt 400€ und bekam gesagt, sie könne nicht befreit werden, sie müsse erst Sozialhilfe beantragen. Hintergrund ist, das das Amt deine Einkommensverhältnisse nicht überprüfen kann, das Sozialamt schon. Wenn die denen von der GEZ dann sagen "Ja, die ist wirklich so arm!", dann glauben die das auch... :eek:

Praktisch funzt das so, das du denen Bescheide über alle deine Einkünfte mitbringen mußt (von den Eltern reicht eine formlose schriftliche Erklärung) und so nen Zettel ausfüllst. Im Zuge der befreiung werden deine Geräte gleich angemeldet, und die befreiung gilt erst mal nur 3 Jahre, danach mußt du verlängern, sonst zahlst du eiskalt Gebühren (und die werden auch nicht zurückerstattet, wenn du danach verlängerst).
 
Zuletzt bearbeitet:

Gewitterkind

Newbie
4 Sep. 2004
13
0
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RLP/Hessen
@Colamann3798, OK danke, bei mir siehts nämlich genauso aus, 400 Euro krieg ich, minus 200 Kaltmiete, gleich ziemlich wenig.
Wieder mal ein Fall sich über deutsche Bürokratie aufzuregen :eek:
 

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
10.015
1
83
65
Hamburg
Website besuchen
Zum gleichen Thema aus dem Legacy-Forum:

http://www.legacy666.de/phpbb2/viewtopic.php?t=3528&start=15

Hans, der Schwarzseher ...
.. oder warum infomierte Schwarzseher doch nicht so gefährlich leben
ein Beitrag von 1337, der nur der Unterhaltung dienen soll


Das ist Hans. Hans ist jetzt volljährig. Und da er bald auszieht soll Hans Gebühren in Höhe von 16,15 für seinen TV und seine Radios zahlen. Das will der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so, kurz RGebStV genannt.

Das er die öffentlich rechtlichen Sender nicht nutzt bringt Hans leider nichts. Allein der Besitz der Geräte verpflichtet ihn zu zahlen.

Komisch denkt sich Hans: Er soll für eine Leistung bezahlen, die er gar nicht in Anspruch nehmen möchte. Und je mehr Hans über die Öffentlichen Rechtlichen und die GEZ liest, desto mehr wundert er sich, dass so etwas in Deutschland noch möglich ist.

Doch Hans ist schlau - Er informiert sich:
Hans erfährt das Schwarzsehen gar keine Straftat ist. Das beruhigt ihn schonmal sehr. Tatsächlich erfüllt das "Schwarzsehen" lediglich den Ordungswidrgkeiten-Tatbestand des §9 Abs.1 des RGebStV und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Eine solche Ordnungswidrigkeit wird allerdings nur auf Antrag der Landesrundfunkanstalt verfolgt. Diese stellt aber solche Anträge nicht - denn sie müsste dem Schwarzseher die Ordnungswidrigkeit nachweisen. Der Zeit und Kostenaufwand wäre groß - der Streitwert gering.

Nun, denkt sich Hans- aber warum zahlen dann doch die meisten die GEZ-Gebühr? Hans wird schnell fündig:
Beim Einzug der Gebühren verlassen sich die Landesrundfnkanstalten auf die GEZ, die Gebühreneinzuszentrale. Die GEZ ist das private Inkasso- Unternehmen der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten. Da die Landesrundfunkanstalten sich beim Gebühreneinzug raushalten muss die GEZ, die keine behördlichen Befugnisse hat, auf alternative Mittel zuzürckgreifen.

Als Hans umgezogen ist, bekam im Abstand von ca. 4 Wochen 3 Briefe von der GEZ die ihn zum anmelden bewegen sollten. Einer unfreundlicher als der andere. Da ihm die GEZ nichts kann, wundert Hans sich nicht, dass diese so wild droht.

Ein beliebtes Drohmittel ist da zum Beispiel das "Verwaltungszwangsverfahren". Es wird angedroht als Mittel um den Rundfunkteilnehmer zu zwingen, Auskunft über vorhandene Geräte zu geben. Da Hans jedoch weiss, das hierfür ernste Anhaltspunkte vorhanden sein müssen macht er sich keine Sorgen. Tatsächlich wird der Weg des aufwendigen und langwierigen Verwaltungszwangsverfahrens seltenst bestritten. Klar doch, denkt sich Hans- Es würde der GEZ auch bei privaten Personen nichts bringen. Es könnte höchstens der Besitz festgestellt werden, aber für einen rückwirkenden Besitz- und eine entsprechende Zahlungsverpflichtung müsste die GEZ den Nachweis bringen. Das lohnt sich auch hier nicht, zumal die Beweismöglichkeiten in privathaushalten gering sind.

Da Hans nun alles über die Machenschaften und Drohmethoden der GEZ weiss, hat er auch die passende Verwendung dafür gefunden -> die Ablage Rund.

Doch nun kommt das, was die meisten Schwarzseher zum kapitulieren bringt: der Rundfunkgebührenbeauftragte auch "Scherge" genannt. Umso wichtiger das sich Hans nochmal genau informiert hat.

Der Scherge ist ein ehemals arbeitsloser, meist gesellschatlich gescheiterter Mitarbeiter der öffentlich-rechtlichen Anstalten der im Auftrag der GEZ Jagd auf
Schwarzseher macht. Dafür bekommt er Provisionen.

Mehr zu diesem Thema gibt es hier: http://www.rundfunkgebuehrenzahler.de/modules.php?op=modload&name=XForum&file=viewthread&tid=66

Doch auch hier ist Hans gut vorbereitet. Hans weiss, das er den Schergen nicht die Tür aufmachen muss. Hans ist nichtmal verpflichtet mit ihm zu reden. Da Hans weiss, das der Scherge Schwarzseher nur überführen kann, wenn diese
mitwirken, lässt er die Wohnungstür lieber ganz zu.
Sollte es dennoch mal ganz dicke kommen, kann er den Schergen auf §13 des Grundgesetzes verweisen. Die Unverletzlichkeit der Wohnung wird zum Glück noch nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit aufgehoben.
Rückwirkende Zahlungen lassen sich nur mit freiwilliger Hilfe des Schwarzsehers ermöglichen- Hans weiss daher, dass er- sollte es doch mal zu einem Auge- in Auge Kontakt mit einem Schergen kommen - die Geräte natürlich letzte Woche
auf einem Flohmarkt "irgendwo in der Nähe" gekauft hat. Wo weiss er nicht mehr- muss er auch nicht; Schließlich müsste die GEZ ihm was nachweisen.

Nun weiss Hans, wie er mit den Schwarzsehern umzugehen hat:

Die GEZ ignoriert er und dem Schergen öffnet er nicht die Tür. Nun, ein bischen Angst hat Hans doch noch. Schließlich könnte man doch den Fernseher von aussen durchs Fenster erspannern. Doch Hans bleibt locker, er weiss, dass das
Sehen eines Fernsehers von einem Schergen oder sogar ein dreist geschossenes Foto durchs Fenster noch lange keinen Prozess rechtfertig.- und es auch zu einem solchen seltenst kommt. Denn das lohnt sich meist nur bei größeren Firmen. In ähnlichen Verfahren konnte die GEZ gerade mal den Nachweis des Fernsehers für einen bestimmten Zeitraum erbringen. Ein "spannern" des Schergen oder von 2 Schergen oder ein Fotoals "beweis" lässt sich gerade mal als Anhaltspunkt in einem eventuellen Prozess verwerten.- auf den die GEZ auch gar nicht scharf ist.

Das schlimmste, was dem bösen Schwarzseher Hans also blüht, ist eine Zwangsanmeldung- falls Hans auch einer dieser "new-economy" Schergen erwischt, die eine Anmeldung einfach nach eigenen ermessen vornimmt.

Hans könnte großen Tara machen und dagegen vorgehen, macht er aber nicht. Da die mühlen eines solchen Prozesses bei der GEZ noch langsamer drehen als so schon, meldet sich Hans nach 2 Monaten einfach wieder ab. "Geräte ordnungsgemäß abgemeldet" schreibt er auf die Karte und schickt sie per Einschreiben mit Rückschein. Mit etwas Verzögerung ist Hans nah 3 1/2 Monaten wieder Schwarzseher.

"Endlich" dachte er sich. 16,15 waren Hans wirklich zuviel für Musikantenstadl & Co. Ab nächstem Jahr spart Hans noch mehr Geld, sollten die Gebühren auf über 17 Euro klettern. Hans hat viele gleichgesinnte. knapp 10% der Bevölkerung
sieht schwarz, in einigen Teilen Berlins soll es sogar jeder fünte Haushalt sein. Für die meisten Schwarzseher endet der Volkssport mit dem Besuch des Gebührenschergen und einer mehrjährigen Rückzahlung- das passiert, weil die meisten Schwarzseher leider nicht genügend informiert sind und auf die Drohungen und den "Bluff" des Schergen reinfallen. Da dies so ist, leben die hartnäckigen Schwarzseher wie Hans ein eingermaßen ruhiges leben, denn Hans hofft das der Scherge merkt, das Hans ein schlauer ist und der Scherge zum nächsten Haus zieht. Dann hat Hans wieder ein paar Monate Ruhe- bis zur nächsten Schergen Gebiets- Neuzuweisung.

wie ein Forenschreiber einmals schrieb:

"man muss nur ertragen, dass die Freaks auch früh morgens klingeln"

In diesem Sinne
1337



Quelle leider unbekannt....
 

Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
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Cologne/Germany
Viburnum opulus schrieb:
Bin ich verpflichtet, Rundfunkgebühren zu zahlen, wenn ich keinen Tuner ( Empfangsmodul) in meinem Fernseher habe ( selber umgebaut) und DVDŽs über Scart schaue?

Nein, wenn die Geräte nichts empfangen können, sind es auch keine Empfänger.
Bei selbst umgebauten Geräten würde ich jedoch vorsichtig sein, weil die GEZ meistens davon ausgeht, dass man selbst sehr leicht das Gerät wieder empfangstauglich machen kann.
Fragen die Anmeldepflicht betreffend stellen sie bitte in ihrer lokalen Außendienststelle oder einfach hier
 

Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
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Cologne/Germany
Der Helm schrieb:
Fragen die Anmeldepflicht betreffend stellen sie bitte in ihrer lokalen Außendienststelle oder einfach hier

Befreiungs-Anträge sind auch dort zu stellen.

So, jetzt zur Sache.

Wer einen Fernseher besitzt muß grundsätzlich auch Runddfunkgebühren zahlen. Wer ein Radio besitzt, etwas weniger.

Würde diese Gebühr schlicht und ergreifend wie dir Kirchensteuer abgerechnet oder wie der Soli-Zuschlag wäre das Geschrei wesentlich geringer. Aber das jeder diese Gebühr selber überweisen muß schaltet der eine oder andere auf stur. Das ist der GEZ generell egal.

Im Prinzip ändert sich für die meisten Menschen nichts, denn, 98% (hab ich mal irgendwo gelesen) aller Deutschen Haushalte haben einen Fernseher und diesen natürlich auch angemeldet. :D
Für den Einzelfall, daß jemand zwar Internet-Zugang besitzt, aber keinen Fernseher ist es natürlich ärgerlich, aber seid doch mal ehrlich, auf wie viele trifft das denn schon zu.

Einzige großartige Änderung wird sein, das die Aussage "Ich habe keinen Internet-Zugang" wesentlich leichter zu überprüfen ist, als die Aussage "Ich habe keinen Fernseher".
Einen Schwung neuanmeldungen wird es im Unternehmer-Bereich geben, dort aber so weit ich weiß nur ein Internet-Anschluß stellvertretend für das Unternehmen. Und ein Unternehmen das durch eine Mehrbelastung von 17 € im Monat in den Ruin getrieben wird, stand wahrscheinlich schon vorher nicht besonders gut da (um es mal vorsichtig zu formulieren).

Achja, auf eine moralische Diskussion lasse ich mich hier nicht ein, Gesetz ist Gesetz, die GEZ führt diese nur aus.


Achja zu Banshee's Zitat, das Inkasse-Verfahren der GEZ wird von der jeweiligen Stadtkasse durchgeführt, die GEZ stellt nur den Antrag und ist ansonsten einfach nur diejenige Behörde die die Rundfunkgebühren einzieht und an die Landesrundfunkanstallten ausschüttet.

Uff.

Ich geh mir erstmal ein Bier hohlen :D

*sichschonwiederunheimlichaufdiemorgigeArbeitfreut*
:D:D:D
 
Zuletzt bearbeitet:

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Der Helm schrieb:
Achja @Bahnshee, das Inkasse-Verfahren der GEZ wird von der jeweiligen Stadtkasse durchgeführt, die GEZ stellt nur den Antrag und ist ansonsten einfach nur diejenige Behörde die die Rundfunkgebühren einzieht und an die Landesrundfunkanstallten ausschüttet.

Ich denke, der Beitrag ist wohl eindeutig und unübersehbar als Zitat gekennzeichnet (kursiv und Quellenangabe!), ich habe mich jeglichen Kommentars enthalten.
 

Banshee

W:O:A Metalmaster
29 Nov. 2001
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Der Helm schrieb:
Achja zu Banshee's Zitat, das Inkasse-Verfahren der GEZ wird von der jeweiligen Stadtkasse durchgeführt, die GEZ stellt nur den Antrag und ist ansonsten einfach nur diejenige Behörde die die Rundfunkgebühren einzieht und an die Landesrundfunkanstallten ausschüttet.

Ich könnte mich jetzt ja über die Rückstände bzw. die Erfolgsquote der Vollstreckungsstelle äussern... ;) :D :p