Nee, hört sich nicht viel an: 54*12 = 648 Euro...dafür arbeite ich etwa 2 Monate....nervt mich auch!
ad 2: Ich studiere in Hessen, Uni Marburg...
http://www.asta-marburg.de/modules.php?op=modload&name=PagEd&file=index&page_id=154
Jetzt gebührenpflichtig? Übergangsregelungen nutzen!
Vier Semester mehr: Um bis zu vier Semester kann Euer Studienguthaben erhöht werden, wenn Ihr für die Zeit von SoSe 1999 bis einschließlich WiSe 03/04 Gründe nachweisen könnt, die Euch zu Teilzeitstudium oder Beurlaubung berechtigt hätten. Falls ihr durch einen Studiengangwechsel Studienguthaben verloren habt, kann Euer Guthaben um zwei Semester erhöht werden. Vor einer Rückmeldung solltet Ihr diese Möglichkeiten prüfen. In Kürze werdet ihr einen Brief der Uni-Verwaltung erhalten, in dem das weitere Verfahren erklärt werden soll. Zu Beginn des SoSe sollen dann die Bescheide über das jeweils noch vorhandene Studienguthaben ergen.he
Studienende vor 31.3.06: Wer bis zum 31. März 2006 das Studium erfolgreich beendet hat und bis dahin die Gebühren zahlen konnte (z.B. durch einen Kredit), erhält auf Antrag die gezahlten Gebühren nach StuGuG zurück. Bei "Bedürftigkeit" (z.B. chronische Erkrankung oder wirtschaftliche Notlage kurz vor der Abschlussprüfung) kann die Hochschule unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich Gebühren mindern oder erlassen. Geschenk-Semester: Ein gebührenfreies Semester "geschenkt" bekommen diejenigen Studierenden, die im WS03/04 ihr letztes Studienguthabensemester aufgebraucht hätten, bzw. dieses im SoSe 04 aufbrauchen. Rücktritt von der Immatrikulation:bis einschließlich April besteht die Möglichkeit, von der Immatrikulation für das SoSe 04 zurückzutreten. Dann bekommt ihr den Semesterbeitrag zurückerstattet (müsst aber auch das Semesterticket zurückgeben).