Der Coronavirus Informations-und Quarantäne Thread

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Sullivan

W:O:A Metalhead
8 Jan. 2016
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Für Deutschland kann ich nix sagen.
Aber hier in Belgien, sind kaum 2 Mio Impfungen gemacht! Und es geht mMn immer langsamer!
In Belgien wurden 264 Dosen pro 1000 Einwohner verimpft. Damit ist Belgien auf Platz 28 weltweit und somit vor Ländern wie Luxemburg, Finnland oder Niederlande. Deutschland ist mit 269 pro 1000 auf 27. Und mit den meisten vergleichbaren Ländern, die weiter vorne liegen, möchte ich nicht tauschen (GB, USA, VAE, Ungarn,...).
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfung-daten-100.html

Das wirkliche Problem ist eher, dass Länder wie Brasilien und Indien viel zu weit hinten liegen in der Statistik.
 
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phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
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Pff!

Bei DEM Tempo?
Eher Herbst 22!
warten wirs ab, ich bin auch noch sehr skeptisch der sache gegenüber. aber wovon ich begeistert bin, daß in den arztpraxen die nadeln glühen.
klasse impftempo und es wird bestimmt so weiter gehen, wenn die nächste fuge impfstoff geliefert wird. und wenn betriebsärzte auch dazu kommen.
 
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phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
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In Belgien wurden 264 Dosen pro 1000 Einwohner verimpft. Damit ist Belgien auf Platz 28 weltweit und somit vor Ländern wie Luxemburg, Finnland oder Niederlande. Deutschland ist mit 269 pro 1000 auf 27. Und mit den meisten vergleichbaren Ländern, die weiter vorne liegen, möchte ich nicht tauschen (GB, USA, VAE, Ungarn,...).
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/corona-impfung-daten-100.html

Das wirkliche Problem ist eher, dass Länder wie Brasilien und Indien viel zu weit hinten liegen in der Statistik.
das find ich auch ganz schlimm, daß solche länder kaum impfstoff kriegen. und ich krieg die wut, daß so ein wichser in brasilien immer noch an der macht ist
und niemand kann was gegen ihn tun. indien hat auch ganz üble zahlen am tag ...
 

SAVA

W:O:A Metalgod
4 Aug. 2014
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Hansestadt
das find ich auch ganz schlimm, daß solche länder kaum impfstoff kriegen. und ich krieg die wut, daß so ein wichser in brasilien immer noch an der macht ist
und niemand kann was gegen ihn tun. indien hat auch ganz üble zahlen am tag ...
Naja, die Indzidenz in Indien ist auf dem Papier besser als hier, aber bei 1,25 Millarden Einwohnern ist das nicht so greifbar.
Man muss sich nur mal vorstellen, dass in einer Stadt wie Mumbai (Bombay) mehr Menschen (20 Mio.) leben als in in der DDR (16 Mio.) gelebt haben.:KO:
Aber ja, das ist nicht gut, was da in Brasilien und Indien passiert.:uff:
 

phönix

W:O:A Metalgod
18 Sep. 2008
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Naja, die Indzidenz in Indien ist auf dem Papier besser als hier, aber bei 1,25 Millarden Einwohnern ist das nicht so greifbar.
Man muss sich nur mal vorstellen, dass in einer Stadt wie Mumbai (Bombay) mehr Menschen (20 Mio.) leben als in in der DDR (16 Mio.) gelebt haben.:KO:
Aber ja, das ist nicht gut, was da in Brasilien und Indien passiert.:uff:
ja das stimmt schon, aber die zahl alleine ist echt erschreckend.
 

WOAnders

W:O:A Metalmaster
6 Juli 2016
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So schaut es aus:

Corona-Notbremse beschlossen - die Kernpunkte in der Übersicht:

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Diese drei Tage sollen nach dem jüngsten Entwurf nun auch schon die drei Tage unmittelbar vor Inkrafttreten des Gesetzes sein. Für das Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.

Das sind die Kernpunkte des Beschlusses für Regionen mit hohen Infektionszahlen:

  • Ausgangsbeschränkungen: Von 22:00 bis 05:00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
  • Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
  • Läden: Für das Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereiche soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
    Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.
  • Schulen: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
  • Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
  • Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
  • Kultur und Zoos: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.
  • Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, "die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege". Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
  • Nah- und Fernverkehr: Für Passagiere in Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht, für Personal mit Kundenkontakt medizinische Masken. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
  • Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Die grünen Punkte sind Sachen, die ich nicht begreife!
Als wären Kinder unsere Versuchskaninchen.
Das habe ich schon letztes Jahr nicht begriffen, dass man die Kinder da einfach mal ausgeklammert hat.
Ich halte das schon fast für ein Verbrechen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Alkrocker

W:O:A Metalmaster
19 Juli 2019
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So schaut es aus:

Corona-Notbremse beschlossen - die Kernpunkte in der Übersicht:

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen (Sieben-Tage-Inzidenz) an drei Tagen hintereinander über 100 liegt. Diese drei Tage sollen nach dem jüngsten Entwurf nun auch schon die drei Tage unmittelbar vor Inkrafttreten des Gesetzes sein. Für das Umschalten auf Fernunterricht in den Schulen soll ein höherer Schwellenwert von 165 gelten.

Das sind die Kernpunkte des Beschlusses für Regionen mit hohen Infektionszahlen:

  • Ausgangsbeschränkungen: Von 22:00 bis 05:00 Uhr darf man die Wohnung oder sein Grundstück nicht verlassen - mit Ausnahmen für Notfälle, die Berufsausübung, Pflege und Betreuung, die Versorgung von Tieren oder andere gewichtige Gründe. Joggen und Spaziergänge sollen bis Mitternacht erlaubt bleiben, allerdings nur alleine.
  • Private Kontakte: Es darf sich höchstens ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht mit. Für Zusammenkünfte von Ehe- und Lebenspartnern oder zur Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts gilt die Beschränkung nicht. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Menschen zusammenkommen dürfen.
  • Läden: Für das Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandels sowie anderer Bereiche soll gelten: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Wert über 150, wäre nur noch das Abholen bestellter Waren (Click & Collect) erlaubt.
    Ausgenommen von Schließungen oder starken Beschränkungen bleiben weiterhin der Lebensmittelhandel, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Zeitungsverkäufer, Buchhandlungen, Blumenläden, Tierbedarfs- und Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Diese dürfen aber nur das übliche Sortiment verkaufen.
  • Schulen: Liegt die Sieben-Tage-Inzidenz drei Tage hintereinander über 165, wird ab dem übernächsten Tag der Präsenzunterricht verboten. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich.
  • Gastronomie: Der Betrieb von Gastronomiebetrieben und Kantinen wird untersagt. Es gibt aber Ausnahmen etwa für Speisesäle in Reha-Zentren oder Pflegeheimen, die Versorgung Obdachloser oder von Fernfahrern. Die Abholung von Speisen und Getränken zum Mitnehmen bleibt erlaubt, ebenso die Auslieferung.
  • Freizeiteinrichtungen: Einrichtungen wie Schwimmbäder, Saunen, Diskotheken, Bordelle, Wellnesszentren, Solarien, Fitnessstudios, Ausflugsschiffe oder Indoorspielplätze müssen schließen.
  • Kultur und Zoos: Theater, Opern, Konzerthäuser, Bühnen, Musikclubs, Kinos (außer Autokinos), Museen, Ausstellungen und Gedenkstätten müssen schließen, auch entsprechende Veranstaltungen sind untersagt. Die Außenbereiche von Zoos und botanische Gärten sollen für Besucher mit aktuellem Negativ-Test offen bleiben.
  • Sport: Nur kontaktloser Individualsport bleibt erlaubt, den man allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands ausüben kann. Für Berufs- und Leistungssportler gibt es Ausnahmen. Für Kinder im Alter bis 14 Jahren soll Sport in Gruppen weiter möglich sein.
  • Körpernahe Dienstleistungen: Dienstleistungen mit körperlicher Nähe zum Kunden sind untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen, "die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen sowie Friseurbetriebe und die Fußpflege". Dabei müssen in der Regel FFP2-Masken oder Masken mit gleicher Schutzwirkung getragen werden. Wer zum Friseur oder der Fußpflege will, muss ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis vorweisen.
  • Nah- und Fernverkehr: Für Passagiere in Bus, Bahn und Taxi sind Masken mit FFP2-Niveau Pflicht, für Personal mit Kundenkontakt medizinische Masken. Möglichst soll nur die Hälfte der regulär zulässigen Passagiere mitfahren.
  • Tourismus: Die Vermietung touristischer Übernachtungsmöglichkeiten ist untersagt.

Die grünen Punkte sind Sache, die ich nicht begreife!
Als wären Kinder unsere Versuchskaninchen.
Das habe ich schon letztes Jahr nicht begriffen, dass man die Kinder da einfach mal ausgeklammert hat.
Ich halte das schon fast für ein Verbrechen.

was ist denn daran nicht zu verstehen?
1. Kinder brauchen andere Kinder. Wenn Kinder bis zu einem gewissen Alter nicht ausgeklammert werden, ist es ihnen nicht möglich auch nur ein anderes kind zu treffen, da hier ja immer ein Elternteil dabei ist. Auch kann man kleine Kinder ja nicht einfach alleine lassen und dann mal schnell jemand besuchen.
2. Schule ist wichtig und die Aufrechterhaltung des schulbetriebs wurde immer als Priorität 2 nach dem schutz des Gesundheitssystems kommuniziert. Damit macht es auch Sinn, dass diese als letztes zu machen.
3. Kinder brauchen Bewegung, Kinder gehen nicht einfach mal raus eine Runde joggen.

Hier geht es darum den besonderen Bedürfnissen von Kindern gerecht zu werden und nicht sie als Versuchskaninchen zu benutzen.
 

SAVA

W:O:A Metalgod
4 Aug. 2014
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Hansestadt
Auszug aus dem heutigen Urteil des Oberverwaltungsgerichts M-V
Die Regelung hinsichtlich der nächtlichen Ausgangssperre in der Corona Landesverordnung M-V vorläufig außer Vollzug gesetzt
(...)
Insbesondere erweise sich die angegriffene Norm des § 13 Abs. 2 Corona LVO M-V bzw. die darin geregelte Schutzmaßnahme einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung als voraussichtlich unverhältnismäßig; sie sei nicht erforderlich und nicht angemessen. Es liege ein schwerwiegender Eingriff in die durch das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Handlungsfreiheit vor, der quantitativ betrachtet nicht nur wenige Einzelpersonen, sondern alle Bürgerinnen und Bürger im Land Mecklenburg-Vorpommern bzw. zumindest im Landkreis Vorpommern-Greifswald betreffe. Die Ausgangssperre sei nicht deshalb geregelt worden, weil sich Personen bei einem Aufenthalt im Freien mit dem Corona-Virus anstecken könnten; vielmehr habe der Verordnungsgeber Ansteckungen bei Besuchen in anderen Haushalten, insbesondere bei nächtlichen Feiern mit Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehreren Haushalten verhindern wollen. Damit ziele er maßgeblich darauf ab, die bereits bestehenden Kontaktbeschränkungen abzusichern. Einer mittels Ausgangsbeschränkung zusätzlichen bzw. nochmaligen gesetzlichen Untersagung von Zusammenkünften, die über die erlaubte Personenanzahl hinausgehen, bedürfe es aber nicht. Zwar erleichtere eine Ausgangsbeschränkung den staatlichen Stellen die Kontrolle und Durchsetzung der Kontaktbeschränkungen. Es sei jedoch nicht die Aufgabe des sich rechtskonform verhaltenden Bürgers, den staatlichen Stellen diese Aufgabenwahrnehmung zu erleichtern.

Der Beschluss ist unanfechtbar.
Quelle
Bin mal gespannt, wie es sich dann mit der Regelung des Bundes verhält, denn die gilt ab morgen und macht das Urteil quasi hinfällig...
 
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Klausi

W:O:A Metalmaster
17 Sep. 2019
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Hamburg
12:24 Uhr - Experten erwarten zügige Fortschritte bei Impfungen

Die Corona-Impfungen in Deutschland können aus Expertensicht nach dem "starken Impfmonat" April weiter zügig vorankommen. Wie das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung nach einer eigenen Modellierung erklärte, könnten Ende Mai weit mehr als die Hälfte der Impfberechtigten mindestens eine Erstimpfung erhalten haben - wenn die Lieferzusagen eingehalten werden.

Mitte Juni könnten drei Viertel erstgeimpft sein. Damit wären bei einer anzunehmenden Impfbereitschaft von etwa 80 Prozent fast alle Impfwilligen erreicht. Ab dann sollten die Impfzentren der Länder auch nur noch Termine für Zweitimpfungen vergeben.


Quelle: Tagesschau
 
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