Der Coronavirus Informations-und Quarantäne Thread

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saroman

W:O:A Metalmaster
7 Aug. 2013
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Am falschen Isar-Ufer
Grundschulen sind ein anderes Thema, da ist Distanzunterricht natürlich Schwachsinn. Aber wenn du zum Beispiel eine achte Klasse in eine Turnhalle setzt, kaum einer versteht den anderen und fast jede Möglichkeit, den Unterricht spielerischer/interaktiver/wasauchimmer zu gestalten, ist aus Hygienegründen untersagt, dann ist das in meinen Augen egal, ob man die Schüler da hinsetzt und keiner hört zu oder sie sitzen vor ihren PCs und keiner hört zu.

Mittlerweile darf man ja im Distanzunterricht und aus dem heraus Leistungsfeststellungen machen und es besteht Anwesenheitspflicht. Da kann man im Distanzunterricht bei den älteren durchaus auch mehr vom Niveau her anziehen, als noch im Sommer. Und Distanzunterricht pauschal mit Quatsch gleichzusetzen ist halt auch einfach falsch.

Und im Wechselunterricht ist das ganze ja eh nochmal anders. Das kannst du auch mit Grundschulkindern effektiv gestelten.
 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
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Mittlerweile darf man ja im Distanzunterricht und aus dem heraus Leistungsfeststellungen machen und es besteht Anwesenheitspflicht. Da kann man im Distanzunterricht bei den älteren durchaus auch mehr vom Niveau her anziehen, als noch im Sommer. Und Distanzunterricht pauschal mit Quatsch gleichzusetzen ist halt auch einfach falsch.
Für Grundschulkinder meiner Meinung nach schon.
 

saroman

W:O:A Metalmaster
7 Aug. 2013
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Am falschen Isar-Ufer
Für Grundschulkinder meiner Meinung nach schon.
Da ist halt die Frage, ob Distanz- oder Wechselunterricht. Zweiteres ist, wie in meinem (zu späten Edit schon geschrieben) durchaus sinnvoll machbar, meines Erachtens bei guter Orga sogar sinnvoller als das, was wir aktuell fahren müssen. Ganz davon abgesehen gelten diese ganzen Änderungen ja erst ab der 8. Klasse, soweit ich das gelesen hab.
 

ALF

W:O:A Metalgod
10 März 2017
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WildWestAllgäu
wenn dann ab Mittwoch in Bayern der Katastrophenfall ausgelöst ist, dann muss ich schon noch heute nach Österreich zum ein paar verschiedene Dinge einkaufen...:p:):D

Edit: die es so in der Form hier bei uns nicht gibt...
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
wenn dann ab Mittwoch in Bayern der Katastrophenfall ausgelöst ist, dann muss ich schon noch heute nach Österreich zum ein paar verschiedene Dinge einkaufen...:p:):D

Edit: die es so in der Form hier bei uns nicht gibt...
Jungholz reicht dafür doch? ;) Oder? (ja, ich weiß ja nicht wo du genau wohnst, so gut ist meine Geographie von Deutschland überhaupt nicht!)
Oder Kleinwalsertal. :D

Edit Piaf zegt: in dieser Sicht muss ich auch schnell in die Niederlande fahren. Aber da Grenzübergänge (Zug) relativ gut kontrolliert werden, und ich eigentlich kein Bock hab, Belgien zu verlassen, geh ich einfach mal nach Baarle. Dat Dorf ist in 2 Ländern. Reicht völlig für wat ich will.
 

ALF

W:O:A Metalgod
10 März 2017
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WildWestAllgäu
Jungholz reicht dafür doch? ;) Oder? (ja, ich weiß ja nicht wo du genau wohnst, so gut ist meine Geographie von Deutschland überhaupt nicht!)
Oder Kleinwalsertal. :D
nur im Raum Bregenz (Bodensee).

Beim Durchfahren der Grenze wurden nur Autos mit österreichischen Kennzeichen und Personen österreichischer Staatsangehörigkeit aus Österreich kommend nach Deutschland kontrolliert, aber auch durchgelassen, was ich in der kurzen Zeit der Durchfahrt gesehen habe.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fetty

W:O:A Metalmaster
29 Juni 2005
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Lkr. Ravensburg
Baden-Württemberg beschließt verschärfte Ausgangsbeschränkungen
Tagsüber, von 5 bis 20 Uhr, gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg. Zu dieser Zeit sind dann nur noch folgende Punkte erlaubt:

  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung. Diese regelt zum Beispiel die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
  • Besuch von Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit)
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist am Abend und in der Nacht von 20 bis 5 Uhr nur noch bei folgenden triftigen Gründen erlaubt:

  • Besuch von privaten Veranstaltungen an Weihnachten in der Zeit vom 23.12 bis 27.12.. Ansonsten nicht erlaubt.
  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs

    (Quelle: SWR)


 

Hurrabärchi

nur zum Pöbeln hier
9 Okt. 2012
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Baden-Württemberg beschließt verschärfte Ausgangsbeschränkungen
Tagsüber, von 5 bis 20 Uhr, gelten strenge Ausgangsbeschränkungen in ganz Baden-Württemberg. Zu dieser Zeit sind dann nur noch folgende Punkte erlaubt:

  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal 5 Personen aus bis zu zwei Haushalten sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der jeweiligen Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung. Diese regelt zum Beispiel die Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
  • Besuch von Versammlungen nach Art. 8 Grundgesetz (Demonstrationsfreiheit)
  • Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft ist ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts erlaubt.
Das Verlassen der eigenen Wohnung ist am Abend und in der Nacht von 20 bis 5 Uhr nur noch bei folgenden triftigen Gründen erlaubt:

  • Besuch von privaten Veranstaltungen an Weihnachten in der Zeit vom 23.12 bis 27.12.. Ansonsten nicht erlaubt.
  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • Inanspruchnahme medizinischer, auch veterinärmedizinischer Leistungen
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren
  • Besuch von Schulen, Kindertagesstätten und Veranstaltungen des Studienbetriebs

    (Quelle: SWR)

Bayern hat für Hotspots das "eigene" bei den Ausgangssperren gestrichen. Wenn man jetzt nach Zapfenstreich also noch beim Kollegen ist, muss man auch dort übernachten.
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
242.346
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Pressekonferenz eben auf NTV: Ab Mittwoch den 16.12. schließt der Einzelhandel. Vorraussichtlich erstmal bis zum 10. Januar gibt es den harten Lockdown.
 
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