Nergal1444
W:O:A Metalhead
- 16 Sep. 2016
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Interessant. Ich würde es so verstehen:
Sagen die Veranstalter ab gilt Variante 1.
Sagt eine Behörde ab gilt Variante 2.
Ist aber nur mein persönliches Verständnis, frei von irgendeiner Art von juristischer Vorbildung.
Das verstehe ich nicht so. 10.1 bezieht sich auf eine Absage des Festivals, ohne wenn und aber. 10.2 bezieht auf einen Abbruch. Nach meiner Lesart ist das eindeutig.