Rammsteiner
W:O:A Metalmaster
Wenn sie jemand ausführt, dem das auch als hoheitliche Aufgabe anvertraut wurde, ist das ok. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist natürlich auch zu achten.
Nix mit hoheitlicher Aufgabe, sondern größtmögliche Freiheit des Einzelnen. Bei der Verhältnismäßigkeit stimme ich dir zu. Wenn mein Grundstück besetzt sein würde, dann würde ich wohl nicht gleich zur Waffe greifen und dich erschießen. Wenn du dann aber par*tout nicht gehen wollen würdest, würde ich dich mit Gewalt runterzerren, ohne Rücksicht und wenn du mich angreifst, würde ich dich außer Gefecht setzen (verletzten oder töten).
Ich finde es grade nicht, aber vor kurzer Zeit hat ein - ich glaube - US-Senator, der strikt gegen ein lockeres Waffenrecht ist, einen Einbrecher bei sich erschossen. Da war wohl ne ordentliche Portion Ironie mit im Spiel.