Also wenn selbst ich....

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finlandiavodka

W:O:A Metalmaster
22 Sep. 2006
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jein.... über das inhaltliche Thema ("Islamisierung Europas / Islamistische Weltherrschaftsansprüche" / "Pro-Köln") geht es ja gar nicht, sondern hier nur um das Thema "Meinungsfreiheit für jene, die wir nicht mögen".

Das hatten wir so, zumindest an einem solch krassen Beispiel wie jetzt in Köln, wo sich selbst die weite Medienlandschaft sorglos über Minderheitenunterdrückung und Gesetzesbruch freut, noch nicht.

und darüber werde ich jetzt nicht mit dir diskutieren, weil ich der freien meinung bin, dass das bei deiner persönlichen meinung zu dem thema unnötig und überflüssig verschwendete energie meinerseits sein wird. punkt. aus. fertig!
 

Karsten

W:O:A Metalgod
Hm, sie durften ja demonstrieren. Mündige Bürger haben halt von ihrem Recht gebrauch gemacht sich auf der Strasse aufzuhalten. Selbstständige haben von ihrem Hausrecht gebrauch gemacht. Die Braunen hätten ja ihre Parolen krakeelen dürfen wenn die Strassen nicht voll gewesen wären. War wohl grad Rush Hour. Is ganz schlimm in Köln hab ich gehört.
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
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Hm, sie durften ja demonstrieren. Mündige Bürger haben halt von ihrem Recht gebrauch gemacht sich auf der Strasse aufzuhalten. Selbstständige haben von ihrem Hausrecht gebrauch gemacht. Die Braunen hätten ja ihre Parolen krakeelen dürfen wenn die Strassen nicht voll gewesen wären. War wohl grad Rush Hour. Is ganz schlimm in Köln hab ich gehört.
:D
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
Hm, sie durften ja demonstrieren. Mündige Bürger haben halt von ihrem Recht gebrauch gemacht sich auf der Strasse aufzuhalten. Selbstständige haben von ihrem Hausrecht gebrauch gemacht. Die Braunen hätten ja ihre Parolen krakeelen dürfen wenn die Strassen nicht voll gewesen wären. War wohl grad Rush Hour. Is ganz schlimm in Köln hab ich gehört.

:D

Wollte ma grad das selbe sagen! :D
 

finlandiavodka

W:O:A Metalmaster
22 Sep. 2006
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Hm, sie durften ja demonstrieren. Mündige Bürger haben halt von ihrem Recht gebrauch gemacht sich auf der Strasse aufzuhalten. Selbstständige haben von ihrem Hausrecht gebrauch gemacht. Die Braunen hätten ja ihre Parolen krakeelen dürfen wenn die Strassen nicht voll gewesen wären. War wohl grad Rush Hour. Is ganz schlimm in Köln hab ich gehört.

*schmunzel* ;)
 

Colamann3798

W:O:A Metalmaster
13 Apr. 2003
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nich mehr Münster :(
www.dongopenair.de
Aber wir können uns doch nicht heraus nehmen, wie die Gesetze/Verfassung sein SOLLTEN und uns dann nur noch an unsere ganz eigenen Gesetze halten??? Wer gibt uns verdammt nochmal das Recht dazu???

Vom Volk gewählt ist das Parlament!
IHM und NUR IHM obliegt es, die Gesetze und ggfs. die Verfassung zu ändern!

Das ist absoluter KERN von Demokratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung!
In diesem Fall hat die Exekutive aufgrund der Sachlage eine Entscheidung getroffen. Das Gesetz sieht nämlich keine Patentlösung für jegliche potentielle Situation vor, sondern muß anhand der jeweiligen Situation interpretiert werden. Das obliegt selbstverständlich wiederrum der Judikative, die aber aufgrund der ihr eigenen Langsamkeit oft nur im Nachhinein entscheiden kann, ob die von der Exekutive getroffenen Maßnamen rechtens waren oder nicht. Bis dahin liegt die Entscheidungsgewalt allein bei der Exekutive. In diesem Fall haben die Kölner Vertreter (die Polizeileitung) entschieden, daß das Recht der Rechtsextremen nur mit unverhältnismäßigen Maßnamen hätte durchgesetzt werden können. Hier stand die Sicherheit vieler (und zwar nicht nur Linksextremer, sondern ganz einfach anwesender Bürger) gegen das Recht auf Meinungsäußerung weniger. Wenn die Kongreßmitglieder sich ungerecht behandelt fühlen, können sie ja Klage einlegen, und irgendwann nimmt sich dann mal ein Gericht ihrer an.

Und jetzt mal meine ganz persönliche Meinung: Die Weimarer Republik hat gezeigt, daß Legalismus keine Option ist. Die meisten rechtsextremen Vereinigungen sind saugut darin, rechtliche Schlupflöcher zu finden und bis zum geht-nicht-mehr auszunutzen. Deshalb muß ein Gesetz einfach, wenn offensichtlich ist, daß jemand die ursprüngliche Intention total verdreht, auch mal gebogen werden können.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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In diesem Fall hat die Exekutive aufgrund der Sachlage eine Entscheidung getroffen. Das Gesetz sieht nämlich keine Patentlösung für jegliche potentielle Situation vor, sondern muß anhand der jeweiligen Situation interpretiert werden. Das obliegt selbstverständlich wiederrum der Judikative, die aber aufgrund der ihr eigenen Langsamkeit oft nur im Nachhinein entscheiden kann, ob die von der Exekutive getroffenen Maßnamen rechtens waren oder nicht. Bis dahin liegt die Entscheidungsgewalt allein bei der Exekutive. In diesem Fall haben die Kölner Vertreter (die Polizeileitung) entschieden, daß das Recht der Rechtsextremen nur mit unverhältnismäßigen Maßnamen hätte durchgesetzt werden können. Hier stand die Sicherheit vieler (und zwar nicht nur Linksextremer, sondern ganz einfach anwesender Bürger) gegen das Recht auf Meinungsäußerung weniger. Wenn die Kongreßmitglieder sich ungerecht behandelt fühlen, können sie ja Klage einlegen, und irgendwann nimmt sich dann mal ein Gericht ihrer an.
Wenn Gefahren von einer Gegendemonstration ausgehen, dann kann und darf es nicht sein, dass deswegen die friedliche + legale Ausgangsdemonstration abgesagt wird. Das ist grundsätzlich unumstritten in der Rechtswissenschaft. (Sonst würde man ja jedem gewalttätigen Mob erlauben, in Eigenregie über jede Demonstration nach eigenem Dafürhalten zu entscheiden!)

Vielleicht gibt es ja noch ein juristisches Nachspiel; ich (als Jurist) mache jede Wette, dass die Entscheidung der Polizei rechtswidrig war.

Und jetzt mal meine ganz persönliche Meinung: Die Weimarer Republik hat gezeigt, daß Legalismus keine Option ist. Die meisten rechtsextremen Vereinigungen sind saugut darin, rechtliche Schlupflöcher zu finden und bis zum geht-nicht-mehr auszunutzen. Deshalb muß ein Gesetz einfach, wenn offensichtlich ist, daß jemand die ursprüngliche Intention total verdreht, auch mal gebogen werden können.

Was meinst du mit "Legalismus"?

Ansonsten: die Fehler der Weimarer Republik haben wir heute behoben durch eine starke und geschützte Verfassung. Sie verhindert auch, dass extreme Regime wie in den beiden deutschen Diktaturen des letzten Jahrhunderts noch einmal Realität werden können.

Vor diesem Hintergrund ist am zentralen Grundrecht der Meinungsfreiheit (das von "geradezu konstitutiver Bedeutung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung" ist - BVerfG) meiner Meinung nach auch nicht zu rütteln.
 

Axel2

W:O:A Metalmaster
26 Apr. 2003
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Emscher-Castle
Website besuchen
Was meinst du mit "Legalismus"?

Den Unterschied zwischen legal und legitim bzw. das absichtliche Ausnutzen dieser Diskrepanz.

Man könnte auch sagen: Situationen, in denen man die Schweineköppe nich mit rechtlichen Mitteln zu packen kriegt, weil ein Gesetz, das unter 82 Mio Bürgern Gerechtigkeit erhalten soll zwangsweise Lücken hat.

Dieses Problem heißt Robin-Hood-Dilemma.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Den Unterschied zwischen legal und legitim bzw. das absichtliche Ausnutzen dieser Diskrepanz.

Man könnte auch sagen: Situationen, in denen man die Schweineköppe nich mit rechtlichen Mitteln zu packen kriegt, weil ein Gesetz, das unter 82 Mio Bürgern Gerechtigkeit erhalten soll zwangsweise Lücken hat.

Dieses Problem heißt Robin-Hood-Dilemma.

gut, aber du musst zugeben, dass du dich mit dieser subjektiven "Einzelfallgerechtigkeit" auf (verfassungsrechtlich) seeeeeehr dünnem Boden bewegst.... im Prinzip sagst du ja nichts anderes als "manche sind eben gleicher als andere!"

Das (Grund-)Gesetz, dass jedem jede Meinung und die Äußerung derselben erlaubt, soweit sie im Rahmen von Art. 5 Abs. II GG bleiben, ist imho lückenlos und ausreichend.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
0
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"Meiner Meinung nach gehört es auch nicht unter Strafe gestellt, den Holocaust zu leugnen."

Diesen Satz sagte zu mir ein Professor für Strafrecht, der eindeutig (und nach eigener Aussage) dem linken Spektrum zuzuordnen ist!

Argument: man könne eine "Meinung" doch nicht unter Strafe stellen!
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
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Bielefeld
na bitte, Zustimmung von "Kollegen" :cool: :

Staatsrechtler: "Blamage des Rechtsstaats" !

"Am kritischsten äußerte sich dazu der renommierte Staatsrechtler Professor Josef Isensee von der Universität Bonn im Gespräch mit der WELT.
„Das Kundgebungsverbot ist eine Blamage des Rechtsstaates gewesen. Das ist eine Kapitulation der Polizei vor der Gewalttätigkeit von Linksautonomen und damit ein Rückzug des Rechtstaates. Es bedeutet eine Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“, sagte Isensee."
 

Hex

W:O:A Metalgod
4 März 2004
243.396
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158
"Meiner Meinung nach gehört es auch nicht unter Strafe gestellt, den Holocaust zu leugnen."

Diesen Satz sagte zu mir ein Professor für Strafrecht, der eindeutig (und nach eigener Aussage) dem linken Spektrum zuzuordnen ist!

Argument: man könne eine "Meinung" doch nicht unter Strafe stellen!

Eine Meinung nicht, aber zum Glück gibt es ja Fakten!
(Und wer die leugnet ist hirnamputiert!:rolleyes:)
Das kann man zwar nicht bestrafen, es steht ja jedem frei sich eine Meinung zu bilden, aber man kann es ebensogut auch nicht gutheißen.
Dazu gehört auch Stellung zu beziehen.
Wir drehen uns im Kreis!
 

Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
17.925
369
118
47
Cologne/Germany
Es ist immer noch besser den Mund zu halten und für einen Vollpfosten gehalten zu werden, als die Schnauze aufzureißen und aller Welt zu zeigen was für ein saudämliches Arschloch man doch eigentlich ist.

"los gehen" tut's erst, wenn die üblichen Kandidaten wieder unsachlich und unter die Grütellinie gehen mangels (Fähigkeit zu?) sachlicher Argumentation.

Oh. Mein Stichwort.
 

Der Helm

W:O:A Metalmaster
2 Nov. 2002
17.925
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Cologne/Germany
na bitte, Zustimmung von "Kollegen" :cool: :

Staatsrechtler: "Blamage des Rechtsstaats" !

"Am kritischsten äußerte sich dazu der renommierte Staatsrechtler Professor Josef Isensee von der Universität Bonn im Gespräch mit der WELT.
„Das Kundgebungsverbot ist eine Blamage des Rechtsstaates gewesen. Das ist eine Kapitulation der Polizei vor der Gewalttätigkeit von Linksautonomen und damit ein Rückzug des Rechtstaates. Es bedeutet eine Verletzung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit“, sagte Isensee."
Naja, Liebelein, von EINEM "Kollegen".

Aber mal was anderes, was geht den da in den Kommentaren ab, der Bericht selbst ist ja noch relativ neutral gehalten aber was für eine Leserschaft hat "Die Welt" eigentlich ?