....denn wenn die Gegendemonstranten SELBST schuld dafür sind, dann könnte man ihr Fehlverhalten wohl kaum Pro-Köln zum Nachteil gereichen!?
Es ging darum, daß die Polizei eventuelle unverhältnismäßige Kollateralschäden beim Vorgehen gegen die Gegendemonstranten vermeiden wollte. Du schreibst, als hätte an diesem Tag jeder in der Kölner Innenstadt, der nicht zu Pro Köln gehörte, das Gesetz mit Füßen getreten. Tatsächlich hätte aber durchaus beim Einsatz eine sehr große Zahl an Unbeteiligten verletzt werden können.
Übrigens, ich glaube dieser Aspekt ist hier noch gar nicht aufgetaucht:
"Professor Gerd Seidel von der Humboldt-Universität in Berlin betonte ebenfalls die Meinungs- und Verfassungsfreiheit als „hohes Verfassungsgut“. Allerdings machte er eine Einschränkung: „Die Polizei hat mitgeteilt, dass die Veranstalter nicht ausreichend kooperationsbereit waren. Solch ein Defizit kann nach Paragraf 15 Absatz 3 des Versammlungsgesetzes ein hinreichender Grund für die Auflösung einer Versammlung sein“, sagte Seidel auf Anfrage dieser Zeitung."
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"Manfred Rouhs, Vizechef der Ratsfraktion von Pro Köln, warf sich sofort in die Rolle eines Märtyrers, der von linken Krawallmachern und der Polizei an der "Ausübung seiner demokratischen Demonstrationsrechte" gehindert worden sei. Er werde nun juristisch prüfen, ob die Veranstaltung rechtmäßig beendet wurde.
In Wirklichkeit hatte er sich seit Wochen geweigert, der Polizei eine genauere Teilnehmerzahl und die Demonstrationswege mitzuteilen. "Der Veranstalter hat nicht mit uns kooperiert", sagte Polizeisprecher Martin Volkmer."
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