Danos
W:O:A Metalhead
Aber einen Punkt 3.9, in dem das drin steht. Die Frage wäre, auf welcher Grundlage das verweigert würde, denn „Camping ist in der Regel direkt am Fahrzeug möglich; einen Anspruch darauf hatMeine AGB, die ich mit Kauf der Tickets im August 2023 erhalten habe (per Email), haben KEINEN Punkt 2.9. Die AGB, die akzeptiert habe, als ich den Access Pass gebucht habe (und dort heruntergeladen habe, also vor ein paar Tagen erst, als ich mein Kennzeichen eingetragen habe!) enthalten ebenfalls KEINEN Punkt 2.9. Sondern nur folgende Passage:
Bis heute bin ich nicht über eine AGB Änderung persönlich (Email, Anruf, was weiss ich ) informiert worden.
Und für die Klugscheisser hier das Zitat aus den AGB bei Kauf der Tickets:
Dementsprechend gelten die alten AGB weiterhin .
Somit sind die Spiele eröffnet; ich hole schonmal Popcorn!
der Besucher nicht.“ – klingt für mich sehr willkürlich, zumal die AGB wie gesagt keinen Access Pass kennen, der die Wahrnehmung des Punkts 3.1 der AGB zeitlich einschränkt.