Ich würde Bier drauf wetten, dass wir nächstes Jahr recht teure Autotickets brauchen (ggf. €/m länge).
Das die Leute mit viel zu vielen Fahrzeugen anreisen wurde ja schon oft vom Veranstalter angemerkt.
Ah ein Hobby Jurist.. SpitzeWenn ich mir das hier durchlese, sehe ich jetzt schon die Katastrophe kommen. Meine 2 Cents:
In den AGB steht ganz klar, dass ich ab Mo, 15 Uhr parken und campen darf, auch neben dem Fahrzeug. Wenn mir diese Leistung verweigert bzw. erst ab einem späteren Zeitpunkt gestattet wird, obwohl ich mit dem Auto bereits da bin, ist das imo ein Bruch des Vertrags und dürfte Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung (280 BGB) mit sich ziehen. Wer argumentiert mit „es können ja nicht alle am Montag kommen“: prinzipiell richtig, gehört aber, wenn die Leistung trotz Erscheinens verweigert wird, in die AGB. So steht in den AGB z.B. ganz klar, dass man keinen Anspruch hat, Konzerte auf anderen Bühnen als den Hauptbühnen schauen zu können, wegen Überfüllung. Einzig die Hauptbühnen müssen laut AGB genug Platz für alle haben (was mich die Absperrung des Infields während Priest 2022 ebenfalls als nicht rechtens ansehen lässt)
In der Kommunikation zum AP hieß es, es sei bis Ende Juni möglich, einen zu buchen. Dass die Kontingente für die Tage limitiert seien, wurde afaik nicht kommuniziert.
Ich vermute, dass der Veranstalter darauf setzt, dass sich einfach 80 % der Leute an die entsprechenden Verbindlichkeiten halten und bei fehlendem oder falschen AP einfach durchgewinkt wird. Was wollen die machen, den Leuten die Einfahrt verweigern, die sie gem. AGB gewähren müssen? Handbremse anlegen und den Betrieb aufhalten, bis sie einen doch rauflassen. wird aber imho eh nicht passieren.
Der eine Moment, bei dem das AP-System tatsächlich spannend werden könnte, wäre eine Situation wie letztes Jahr. Da könnten sie dann sagen „sorry, wir kriegen diejenigen mit nem Montags-Pass nicht alle am Montag rauf. Wer nen Dienstags-Pass hat, bleibt zu Hause oder kehrt um“ – also ein Stückchen das, was letzes Jahr *offiziell* kommuniziert wurde, nur dass man ganz klar trennen kann, wer rauf darf und wer nicht, da die AP dann wie eine virtuelle Warteschlange betrachtet werden können.
(Ceterum censeo, dass das letztes Jahr grobe Fahrlässigkeit war, weil die Bodenbeschaffenheit vor Beginn der Anreise schon bekannt war und zu wenig Maßnahmen wie Metallplatten oder laut AGB bei entsprechender Witterung gestattete Trennung von Parken und Camping getroffen wurden. Das war kein unangekündigter 15-Minuten-Sintflut-Schauer, mit dem keine*r rechnen konnte)
Ich bin gespannt, aber da in der Widerrufsbelehrung von Metalmerch statt „Metalmerch“ nur „[hier Namen und Adresse des Unternehmens eintragen]“ steht, bin ich guter Dinge, dass der Veranstalter das mit gewohnter Professionalität meistern wird… :/
(I really want to love this festival, aber die Orga macht es einem zunehmend schwerer)
In den AGB steht ganz klar, dass ich ab Mo, 15 Uhr parken und campen darf, auch neben dem Fahrzeug.
2.9: Camping ist in der Regel direkt am Fahrzeug möglich; einen Anspruch darauf hat der Besucher nicht
Wohl!Wrong.
2.9: Camping ist in der Regel direkt am Fahrzeug möglich; einen Anspruch darauf hat der Besucher nicht
Das FEHLEN eines AP macht das zur Regel, der "Normalfall" ist ja, dass man einen hat.AccessPass macht den Einzelfall aber ganz klar zur Regel!: Hab ich kein AP kann ich nicht neben meinem Auto Campen und lediglich noch getrennt Campen/Zelten. Das ist jetzt der Regelfall! Und widerspricht somit auch 2.9
Da steht ganz klar, dass es darauf keinen Anspruch gibt. Fertig aus. Der Rest ist geschwurbel von dir.Wohl!
Hier wird nochmal bestätig was die Regel ist: "Neben dem Auto Campen" - "Der" Besucher (einzahl) ist ein Sonderfall (wie Absaufende Campingflächen '23). Der AccessPass macht den Einzelfall aber ganz klar zur Regel!: Hab ich kein AP kann ich nicht neben meinem Auto Campen und lediglich noch getrennt Campen/Zelten. Das ist jetzt der Regelfall! Und widerspricht somit auch 2.9
Wohl!
Hier wird nochmal bestätig was die Regel ist: "Neben dem Auto Campen" - "Der" Besucher (einzahl) ist ein Sonderfall (wie Absaufende Campingflächen '23). Der AccessPass macht den Einzelfall aber ganz klar zur Regel!: Hab ich kein AP kann ich nicht neben meinem Auto Campen und lediglich noch getrennt Campen/Zelten. Das ist jetzt der Regelfall! Und widerspricht somit auch 2.9
Meine AGB, die ich mit Kauf der Tickets im August 2023 erhalten habe (per Email), haben KEINEN Punkt 2.9. Die AGB, die akzeptiert habe, als ich den Access Pass gebucht habe (und dort heruntergeladen habe, also vor ein paar Tagen erst, als ich mein Kennzeichen eingetragen habe!) enthalten ebenfalls KEINEN Punkt 2.9. Sondern nur folgende Passage:Wrong.
3.1 Ein gültiges Ticket berechtigt in den jeweils ausgewiesenen Zonen auf dem Veranstaltungsgelände ab dem 29.07.2024, 15.00 Uhr, ohne weiteren Aufpreis auf das
Ticket auch zum einfachen Parken und Campen auf der Campinfläche. Das einfache Parken und Campen umfasst einen PKW und das Campen in der unmittelbaren
Nähe.
14.2 Die Änderungen gelten als vom Besucher akzeptiert, wenn dieser den Änderungen nicht per E-Mail an [•] innerhalb einer Frist von einem (1) Monat ab Zugang der Ankündigung der Änderungen widerspricht. Ist der Nutzer mit den Änderungen nicht einverstanden, steht ihm bis zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung ein fristloses Kündigungsrecht zu. Der Veranstalter wird den Nutzer in der E-Mail, die die Änderungen ankündigt, auf die Bedeutung der Vierwochenfrist, sein Recht, der Änderung zu widersprechen, und auf die Rechtsfolgen seines Schweigens gesondert hinweisen. Für Rechtshandlungen, die vor den Änderungen vorgenommen wurden, gelten die alten AGB fort.
Tatsächlich bin ich da ganz bei dirSo ab und zu lese ich hier ja mal mit (frau will ja informiert sein) und freue mich wie tüt, dass ich meine Vorfreude auf die für mich anstehenden kleineren Festivals ganz entspannt genießen kann.
So ab und zu lese ich hier ja mal mit (frau will ja informiert sein) und freue mich wie tüt, dass ich meine Vorfreude auf die für mich anstehenden kleineren Festivals ganz entspannt genießen kann.
Fair enough, zu Beginn wird aufgefächert, welche Varianten es gibt, später das Recht auf Campen am Auto relativiert, imo vor allem, um so Situationen wie witterungsbedingtes Trennen von Auto und Zelt zwecks Platzsparens in den AGB auf eine entsprechende Grundlage zu fußen.Wrong.