Ich verstehs nicht
Wer muss da jetzt Strafe zahlen und mit welcher rechtlich einwandfreien Grundlage?
Bitte denkt daran, dass wir in diesem Jahr die Vollpersonalisierung eingeführt haben.
Das heißt, dass der Verkauf und auch Kauf der Tickets über andere Plattformen als Metaltix.com oder die Tickettauschbörse strafbar sind. Sinn und Zweck ist die Vermeidung von Abzocke an Euch. Wer Tickets dennoch anderweitig kauft, geht ein enormes Risiko ein, dass diese Tickets ungültig sind!!!
In absehbarer Zeit wird die neue vollanonymisierte Ticket Tauschbörse eingerichtet. Hier können Käufer Gesuche und Verkäufer Angebote einstellen. Die Karten werden den Suchenden automatisiert zugewiesen.
das werden die wohl vorher schon rechtlich abgeklopft haben
weiter hier:
3.Weiterverkaufsverbot; Vertragsstrafe
3.1 Der Veranstalter stimmt der Übertragung des Besuchsrechts auf einen Dritten grundsätzlich zu, es sei denn
3.1.1 gegen den Dritten besteht ein Hausverbot
3.1.2 das Besuchsrecht wird zu einem höheren Preis übertragen als für 160 EUR im Falle eines X-Mas Tickets und 170 EUR im Falle einer regulären Eintrittskarte bzw. es handelt sich um einen gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf
3.1.3 der Verkauf wird von nicht autorisierten Dritten, insbesondere Internetdienstleistern vermittelt, über nicht autorisierte Dritte durchgeführt oder von nicht autorisierten Dritten abgewickelt, insbesondere von vom Veranstalter nicht autorisierten Marktplätzen und Ticketweiterverkäufern im Internet (z. B. ebay)
3.1.4 bei Veräußerung zu Zwecken von Werbung, im Rahmen nicht autorisierter Reisepakete, Bonus oder im Rahmen von Gewinnspielen
3.1.5 die Bearbeitungsgebühr für die Übertragung des Besuchsrechts in Höhe von 15 EUR wurde nicht in voller Höhe gezahlt.
3.2. Jeder Besucher, der Eintrittskarten unter Verstoß gegen vorstehende Zustimmungsvorausset-zungen weitergibt, zahlt dem Veranstalter eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe von 2.500 EUR je vertragswidrig weitergegebener Eintrittskarte. Bei einem Verstoß gegen vorstehendes Verbot ist der Veranstalter berechtigt, die betroffenen Eintrittskarten zu sperren.