ab wann wieder Karten zu haben?

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Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
Ich behaupte einfach mal daß man das nicht ganz so eng sieht. Ist eine Karte auf "Tom Biervernichter" ausgestellt und der Name findet sich irgendwo im Personalausweis/Paß, dann läßt mans halt durchgehen.

Und zwecks Infos zu "Umschreiben unter Freunden" und dem genauem Ablauf kann man auch bei Metaltix einfach mal anrufen, solange das nicht in der Problemzeit (ab jetzt bis Mitte September und dann 6-2 Wochen vorm Wacken) passiert, um den genauen Ablauf zu erfragen.

Kleine Schwarzhändlereien wird man nie vermeiden können, man will wohl wirklich nur vermeiden, daß es wieder zu Vorfällen wie 2011 kommen kann (für die der Sicherheitschef vom Wacken wegen nicht juristisch korrekter Verhaltensweisen zu einer lustigen Geldstrafe verknackt wurde).

Welcher Name da stehen muss, ist dir gut genug erklärt worden. Wenn du effektiv Tom Biervernichter heisst, kein Problem, aber wenn du dich "Tom Biervernichter" nennst, aber du heisst offiziel Jan Jansen, dann stehst du vor geschlossenen Türen.

Was Umtausch angeht, ist tatsächlich kein Problem, aber kostet PRO Ticket €15 und ein Kopie des Ausweises des ERSTEN Inhabers ist obligatorisch vor zu zeigen. Sonst hast du keine Chance auf 'ne Namensänderung, und hast du vielleicht 2 Tickets auf deinen Namen.

So geht es, nicht anders!
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
by the way,
ich bin mir bewusst das die ohnehin kaum jemand liest,
und das sie stellenweise auch seeeehr frei ausgelegt werden,
aber...

Sollte man nicht in die Forenregeln aufnehmen wie unerwünscht Absprachen zwecks Ticketverkauf "unter Freunden" hier sind ?
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
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by the way,
ich bin mir bewusst das die ohnehin kaum jemand liest,
und das sie stellenweise auch seeeehr frei ausgelegt werden,
aber...

Sollte man nicht in die Forenregeln aufnehmen wie unerwünscht Absprachen zwecks Ticketverkauf "unter Freunden" hier sind ?

Dafür musst du echt Jasper kontaktieren.
Ich weiss nl nicht ob wir "Ankündigungen" (im Forum) machen können wie er das (letztes) Jahr gemacht hat bei alle Sub-Foren. (Jetzt sind sie noch nicht da überigens in den neuen Teilen)

Eine PN vlt.???
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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21
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M'kay, PN ist gesendet.
Könnte evtl. etwas dauern bis sie gelesen wird, Jaspers Postfach ist ja quasi chronisch voll, egal wie viele Nachrichten er täglich durchgeht. ^^
 

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
107.928
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Best, Nederland. Jetzt Belgien
M'kay, PN ist gesendet.
Könnte evtl. etwas dauern bis sie gelesen wird, Jaspers Postfach ist ja quasi chronisch voll, egal wie viele Nachrichten er täglich durchgeht. ^^

Is ja nicht anders.
Das gilt auch für uns Mods! Auch wenn's (ab und zu) dringend sein kann.

Aber man gewöhnt sich dran. Immerhin bleibt er noch aktiv, so die Zeit es ihm zulässt! Und das ist gut!
 

Neuromancer

W:O:A Metalhead
16 Juni 2013
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88
Welcher Name da stehen muss, ist dir gut genug erklärt worden. Wenn du effektiv Tom Biervernichter heisst, kein Problem, aber wenn du dich "Tom Biervernichter" nennst, aber du heisst offiziel Jan Jansen, dann stehst du vor geschlossenen Türen.

Wenn ich einen Künstlernamen habe, dann steht der auch im Personalausweis.
Ich kann in D sowohl unter Real- als auch unter Künstlernamen (so er im Ausweis eingetragen ist) rechtsgültig Geschäfte abschließen (für einen Vertrag zwecks Auftritt auf dem W:O:A ist es juristisch egal, ob er mit "Thomas Such" oder "Tom Angelripper" unterschrieben wurde). Einzig notariell zu beglaubigende Geschäfte kann ich nicht nur unter dem Künstlernamen abwickeln.
Bei der Kontrolle werden sie sich in Bezug auf Künstlernamen wohl nicht so haben, wenn einer der Namen auf dem Ausweis auf dem Ticket steht, dann wirds wohl auch durchgehen.
Hinweis: wird das nicht so gehandhabt, dann kann sich ICS/Metaltix durchaus rechtswidrig im Sinne des Namensrechts verhalten. Es gibt Anwälte die daraus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung stricken. Und sowas kann teuer werden. Und zwar richtig teuer. Da kann man an die zweieinhalb Scheine Vertragsstrafe, die ICS für illegitime Ticketweitergabe fordert noch 2 Nullen dranhängen.

Was Umtausch angeht, ist tatsächlich kein Problem, aber kostet PRO Ticket €15 und ein Kopie des Ausweises des ERSTEN Inhabers ist obligatorisch vor zu zeigen. Sonst hast du keine Chance auf 'ne Namensänderung, und hast du vielleicht 2 Tickets auf deinen Namen.

So geht es, nicht anders!

2 Tickets auf denselben Namen pro Besteller:
Ich glaube: Metaltix war nicht so doof, das *nicht* auszuschließen. Einfache IT-Aufgabe. Selbst mit Ausweiskopie würden sie hellhörig werden.

Praktisch ist die Diskussion müßig. Ich habe weder einen Künstlernamen im Ausweis (Musik/Kunst hab ich vor 20 Jahren aufgegeben, nachdem ich vom Label verarscht wurde (die Japan-Tour war aber geil)) und habe dieses Jahr auch nur eine Karte bestellt, nachdem dieses Jahr meine Begleitung irgendwo behauptete, er müsse aus irgendwelchen unwichtigen Gründen nicht mitkommen.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
2 Tickets auf denselben Namen pro Besteller:
Ich glaube: Metaltix war nicht so doof, das *nicht* auszuschließen.
Sorry, aber im Moment sieht es leider ganz danach aus....
"Ich weiss noch nicht wer mich dann begleitet... " :angel:

Das haben einige Leute so gemacht. Ist zwar noch früh, aber bisher gab es keine Beschwerden das eine solche Bestellung nicht auch genau so durchgeführt wurde...
 
Zuletzt bearbeitet:

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Wenn ich einen Künstlernamen habe, dann steht der auch im Personalausweis.
Ich kann in D sowohl unter Real- als auch unter Künstlernamen (so er im Ausweis eingetragen ist) rechtsgültig Geschäfte abschließen (für einen Vertrag zwecks Auftritt auf dem W:O:A ist es juristisch egal, ob er mit "Thomas Such" oder "Tom Angelripper" unterschrieben wurde). Einzig notariell zu beglaubigende Geschäfte kann ich nicht nur unter dem Künstlernamen abwickeln.
Bei der Kontrolle werden sie sich in Bezug auf Künstlernamen wohl nicht so haben, wenn einer der Namen auf dem Ausweis auf dem Ticket steht, dann wirds wohl auch durchgehen.
Hinweis: wird das nicht so gehandhabt, dann kann sich ICS/Metaltix durchaus rechtswidrig im Sinne des Namensrechts verhalten. Es gibt Anwälte die daraus eine strafbewehrte Unterlassungserklärung stricken. Und sowas kann teuer werden. Und zwar richtig teuer. Da kann man an die zweieinhalb Scheine Vertragsstrafe, die ICS für illegitime Ticketweitergabe fordert noch 2 Nullen dranhängen.

genau das meinte ich ja ! das ist dann der widerspruch, da steht NUR vor und nachname zugelassen , was halt auf dem perso steht.

der Künstlername, wenn er denn eingetragen ist gilt aber genauso.

Das heisst wenn Pfeiffer wirklich "Pfeiffer" als ordens/künstlername auf dem perso stehen hat ( wie er mal sagte ) dann müsste das auch gelten !
ist ja mit dem ausweisdokument belegbar !
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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21
63
genau das meinte ich ja ! das ist dann der widerspruch, da steht NUR vor und nachname zugelassen , was halt auf dem perso steht.

der Künstlername, wenn er denn eingetragen ist gilt aber genauso.

Das heisst wenn Pfeiffer wirklich "Pfeiffer" als ordens/künstlername auf dem perso stehen hat ( wie er mal sagte ) dann müsste das auch gelten !
ist ja mit dem ausweisdokument belegbar !
Ich hab zwar 'nen echt tollen Anwalt,
aber auch der würde es - unabhängig davon wie die Rechtslage denn tatsächlich sein mag - wohl nicht schaffen das so zeitnah durchzusetzen das ich in dem Jahr von dem Festival noch was hätte... :ugly:
 

Neuromancer

W:O:A Metalhead
16 Juni 2013
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genau das meinte ich ja ! das ist dann der widerspruch, da steht NUR vor und nachname zugelassen , was halt auf dem perso steht.

der Künstlername, wenn er denn eingetragen ist gilt aber genauso.

Das heisst wenn Pfeiffer wirklich "Pfeiffer" als ordens/künstlername auf dem perso stehen hat ( wie er mal sagte ) dann müsste das auch gelten !
ist ja mit dem ausweisdokument belegbar !

ICS/Metaltix sollte dahingehend mal die AGBs abklopfen.
Eine Eintrittskarte ist ein Inhaberpapier - der Ausgebende schuldet dem Inhaber (egal wer das Papier vorlegt) zu einem bestimmten Zeitpunkt eine bestimmte Leistung. Leistungseinschränkungen (bei Überfüllung temporär kein Einlaß) können da aber ermöglicht werden.
Eine personalisierte Karte ist aber ein namensgebundenes Inhaberpapier.
Namensgebundene Inhaberpapiere kann man aber auch unter Pseudonym (Künstler/Ordensname) kaufen, Verletzungen/Einschränkungen des Namensrechts sind da kaum zulässig.

Das Dumme bei namensgebundenen Inhaberpapieren:
Man schuldet da Leistung ohne wenn&aber. Da gilt schon fast Wechselstrenge. Man müßte also im Extremfall dafür sorgen, daß jeder, der ein solches legal vorlegen kann, beim versprochenem ABCXYZ-Auftritt auch aufs Infield kommt. UPS?!


Wie gesagt: ich vermute, daß bei Tickets mit Künstlernamen kein Wind gemacht wird, solange dieser Name auch im Ausweis steht.

Sorry, aber im Moment sieht es leider ganz danach aus....
"Ich weiss noch nicht wer mich dann begleitet... " :angel:

Das haben einige Leute so gemacht. Ist zwar noch früh, aber bisher gab es keine Beschwerden das eine solche Bestellung nicht auch genau so durchgeführt wurde...

Leider kann mans aufgrund des extremen Zeitvorlaufs kaum anders machen. Die vorher angedachten Leute haben plötzlich billige Ausreden wie "bin schwanger" oder "heirate da grade", aber irgendwer kommt eigentlich immer mit.
 

Revalon

THAT GUY
27 Apr. 2007
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Leverkusen
Ich hab zwar 'nen echt tollen Anwalt,
aber auch der würde es - unabhängig davon wie die Rechtslage denn tatsächlich sein mag - wohl nicht schaffen das so zeitnah durchzusetzen das ich in dem Jahr von dem Festival noch was hätte... :ugly:

aber wenn die Strafe so hoch ausfällt, wie behauptet, und das Geld dann an dich geht, brauchst du dich nie wieder Sorgen machen, ob du dir die neue Karte direkt nach dem Festival leisten kannst ;)