Härteres durchgreifen bei Chaoten!!!

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sweet_melli

W:O:A Metalhead
6 Aug. 2006
1.979
17
73
bei Itzehoe
www.instagram.com
So sei es. Scheint halt sehr viel empfindlicher zu sein und eindeutig höhere Messlatten in Sachen "Moral & Anstand" zu haben als so ziemlich jeder andere hier. Macht ja nix. Es war aber trotzdem nur EINE GOLDEN ANGEMALTE Promonackerte. Ich hab nämlich ein Foto mit der und wir haben uns nett unterhalten :D

Wie kannst du sowas nur behaupten? Er würde doch nie übertreiben...:D
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Du kannst nackt rennen soviel du willst! Solange es niemand anzeigt..kümmert es auch niemanden! Auch nicht die Polizei.
"...es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält" (StGB § 183 Abs. 2) oder ganz bös' Langeweile hat (pfeiffer, ungefähr 1,80m). ^^
 

Black Wizzard

W:O:A Metalgod
8 Aug. 2007
97.519
1.278
168
55
So sei es. Scheint halt sehr viel empfindlicher zu sein und eindeutig höhere Messlatten in Sachen "Moral & Anstand" zu haben als so ziemlich jeder andere hier. Macht ja nix. Es war aber trotzdem nur EINE GOLDEN ANGEMALTE Promonackerte. Ich hab nämlich ein Foto mit der und wir haben uns nett unterhalten :D

:D:D:D:D
 

IcedTears

Banned
14 Juli 2008
26.109
0
81
36
N51°32.xxxE006°49.xxx
Du hast geschrieben das dir an jeder Ecke Halbnackte entgegen gekommen sind! Und ich habe nur gesagt das du da mal wieder maßlos übertreibst! Ich habe nicht gesagt das es das nicht gibt...und das du hier sogar ein Promomädel posten musst um deine Aussage zu bestätigen zeigt das ich Recht habe ;)

wieso hältst du nicht einfach mal die Finger still? Du weißt doch nicht, was er gesehen hat!
Ich hab mir die alle nich so genau angeguckt, interessiert mich auch nich mehr, ob da Nackte rumrennen.
aber woher willst du wissen, was andere gesehen haben? :confused:
Und ob da 1,2 oder 3 nackte Promotanten rumliefen kann man ja nich daran festmachen, ob man nur eine gesehen hat. :rolleyes:
 

I.C.Wiener

W:O:A Metalhead
5 Jan. 2011
324
0
61
Freiburg
"...es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält" (StGB § 183 Abs. 2) oder ganz bös' Langeweile hat (pfeiffer, ungefähr 1,80m). ^^

Boah, du tust hier grad echt so als wär ein bisschen nackte Haut der Untergang der Welt! Du kannst ja die Veranstalter anzeigen, wegen Duldung von Nacktheit auf dem Festivalgelände oder was weiß ich. Willst du auch Kopftuch und Schleier wieder einführen? Klingt nämlich so.
Und das Paragraphen-Gefuchtel hatten wir schon von Lexchen, damit musst du jetzt echt nicht auch noch anfangen. :o
 

Mr. Paranoid

W:O:A Metalhead
20 Sep. 2006
571
0
61
51
nördlich von bayern
Boah, du tust hier grad echt so als wär ein bisschen nackte Haut der Untergang der Welt! Du kannst ja die Veranstalter anzeigen, wegen Duldung von Nacktheit auf dem Festivalgelände oder was weiß ich. Willst du auch Kopftuch und Schleier wieder einführen? Klingt nämlich so.
Und das Paragraphen-Gefuchtel hatten wir schon von Lexchen, damit musst du jetzt echt nicht auch noch anfangen. :o

und die für die blackstage
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Boah, du tust hier grad echt so als wär ein bisschen nackte Haut der Untergang der Welt! Du kannst ja die Veranstalter anzeigen, wegen Duldung von Nacktheit auf dem Festivalgelände oder was weiß ich. Willst du auch Kopftuch und Schleier wieder einführen? Klingt nämlich so.
Und das Paragraphen-Gefuchtel hatten wir schon von Lexchen, damit musst du jetzt echt nicht auch noch anfangen. :o

"...es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde (...) ganz bös' Langeweile hat

Ich lass' dich jetzt erstmal einen Moment über die gekürzte Fassung nachdenken, in der Hoffnung das dir auffällt wie daneben du grad liegst. ;)
 

I.C.Wiener

W:O:A Metalhead
5 Jan. 2011
324
0
61
Freiburg
Ich lass' dich jetzt erstmal einen Moment über die gekürzte Fassung nachdenken, in der Hoffnung das dir auffällt wie daneben du grad liegst. ;)

Ach scheiße, sorry, ich wollte natürlich den wackengänger zitieren. Ich bin untröstlich :(
Dann vergiss das mit den Paragraphen (auch wenn ich mir gut vorstellen kann, dass der damit auch noch anfängt...).
 

sweet_melli

W:O:A Metalhead
6 Aug. 2006
1.979
17
73
bei Itzehoe
www.instagram.com
"...es sei denn, daß die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält" (StGB § 183 Abs. 2) oder ganz bös' Langeweile hat (pfeiffer, ungefähr 1,80m). ^^

Damit sagst du doch nichts anderes wie ich schrieb! Das besondere öffentliche Interesse wäre in dem Fall eine Strafanzeige die jemand stellen muss. Rennst du ansonsten nackt durch die Gegen...wird die Polizei dir sagen das du dir bitte was anziehen sollst und fertig.

Und IcedTears...wenn er grob gesagt schreibt...das an allen Ecken zig Nackte rumliefen..dann bezweifel ich das schon sehr stark! Wieso soll ich da die Füsse still halten !? Ich zweifel seine Darstellung an, ist das verboten ?:o
 

IcedTears

Banned
14 Juli 2008
26.109
0
81
36
N51°32.xxxE006°49.xxx
Damit sagst du doch nichts anderes wie ich schrieb! Das besondere öffentliche Interesse wäre in dem Fall eine Strafanzeige die jemand stellen muss. Rennst du ansonsten nackt durch die Gegen...wird die Polizei dir sagen das du dir bitte was anziehen sollst und fertig.

Und IcedTears...wenn er grob gesagt schreibt...das an allen Ecken zig Nackte rumliefen..dann bezweifel ich das schon sehr stark! Wieso soll ich da die Füsse still halten !? Ich zweifel seine Darstellung an, ist das verboten ?:o

:rolleyes: du gibst also zu, dass du nicht mit sicherheit sagen kannst, dass er wirklich übertreibt? ;)