Vorverkauf - so nicht!

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Oppi

W:O:A Metalhead
22 Aug. 2010
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71
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Köln
und ja es wurde leider Kein Ticket von ebay ungültig, weil, wie du vllt gelesen hast und auch in anderen UJrteilen zu PErsonalisierten Tickets nachlesen kannst, es dem Veranstalter leider nicht freisteht die Tickets nur auf deren eigener Webseite zum tausch anzubieten sondern ebay und co leider ebenso diese verkaufen dürfen.


Sie müssen den Verkauf nicht verbieten oder unterbinden. Es reicht völlig, wenn nur der, der auf dem Ticket steht, mit seinem Perso rein kommt, und sonst niemand. Man darf als Hersteller den Weiterverkauf nicht verbieten, aber man kann auch nicht gezwungen werden, Ressourcen zu investieren, um eine technische Möglichkeit zur Umpersonalisierung zu schaffen (siehe diverse Urteile zu Softwarelizenzen).

Das heisst, wenn es keine Umpersonalisierung gibt, dann ist der Privatverkauf damit effektiv trocken, bzw. sie können die Dinger noch verkaufen, aber spätestens in zwei Jahren haben es die Deppen, die auf ebay etc. Tickets kaufen dann vllt. mal verstanden, dass sie damit nicht rein kommen.

Das einzige, was sie dann aus Fairnessgründen machen sollten, ist eine "inklusive" Ticketversicherung, also eine Rückgabemöglichkeit gegen Originalpreis abzüglich einer kleinen Gebühr bis X Tage vor dem Festival. Los werden sie die Karten auch dann noch.

So wie ICS eine Möglichkeit des Tickettausches anbietet, egal ob anonym oder nicht, dürfen auch andere Seiten die Tickets verkaufen!

Ja, natürlich, da steht dann aber noch immer der falsche Name drauf, und ICS kann nicht gezwungen werden, den des neuen Besitzers drauf zu schreiben (siehe oben). Wenn die einzige Möglichkeit, ein einmal gekauftes Ticket auf jemand anderen umschreiben zu lassen, darin besteht, es gegen Originalpreis zurückzugeben, und damit in einen Lostopf zu werfen, aus dem es irgendeine zufällige andere Person raus kauft, kann sich der Schwarzmarkthändler sein Geschäft in die Haare schmieren, weil die von ihm direkt verkauften Tickets dem neuen Besitzer nichts nützen.

Der einzige Kollateralschaden in diesem Modell wäre, dass man nicht "auf Verdacht" x Karten kaufen und dann einen Monat vor Wacken seine Freunde fragen kann, wer denn mit will.
 
Zuletzt bearbeitet:

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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Das einzige, was sie dann aus Fairnessgründen machen sollten, ist eine "inklusive" Ticketversicherung, also eine Rückgabemöglichkeit gegen Originalpreis abzüglich einer kleinen Gebühr bis X Tage vor dem Festival. Los werden sie die Karten auch dann noch.
Was macht dich da so sicher ?

Als es noch die Tauschbörse im Forum gab blieben da immer eine ganze Menge Karten liegen. Und via beispielsweise Ebay oder Facebook fand doch nun auch längst nicht jedes Ticket so kurzfristig noch einen neuen Besitzer...
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
Sie müssen den Verkauf nicht verbieten oder unterbinden. Es reicht völlig, wenn nur der, der auf dem Ticket steht, mit seinem Perso rein kommt, und sonst niemand. Man darf als Hersteller den Weiterverkauf nicht verbieten, aber man kann auch nicht gezwungen werden, Ressourcen zu investieren, um eine technische Möglichkeit zur Umpersonalisierung zu schaffen (siehe diverse Urteile zu Softwarelizenzen).

Das heisst, wenn es keine Umpersonalisierung gibt, dann ist der Privatverkauf damit effektiv trocken, bzw. sie können die Dinger noch verkaufen, aber spätestens in zwei Jahren haben es die Deppen, die auf ebay etc. Tickets kaufen dann vllt. mal verstanden, dass sie damit nicht rein kommen.

Das einzige, was sie dann aus Fairnessgründen machen sollten, ist eine "inklusive" Ticketversicherung, also eine Rückgabemöglichkeit gegen Originalpreis abzüglich einer kleinen Gebühr bis X Tage vor dem Festival. Los werden sie die Karten auch dann noch.



Ja, natürlich, da steht dann aber noch immer der falsche Name drauf, und ICS kann nicht gezwungen werden, den des neuen Besitzers drauf zu schreiben (siehe oben). Wenn die einzige Möglichkeit, ein einmal gekauftes Ticket auf jemand anderen umschreiben zu lassen, darin besteht, es gegen Originalpreis zurückzugeben, und damit in einen Lostopf zu werfen, aus dem es irgendeine zufällige andere Person raus kauft, kann sich der Schwarzmarkthändler sein Geschäft in die Haare schmieren, weil die von ihm direkt verkauften Tickets dem neuen Besitzer nichts nützen.

Der einzige Kollateralschaden in diesem Modell wäre, dass man nicht "auf Verdacht" x Karten kaufen und dann einen Monat vor Wacken seine Freunde fragen kann, wer denn mit will.

eben nicht!

Das was du beschreibst ist das PErsonalisierungsmodell wie es bei diesem anderen Festival da ist, wo sogar das Foto drauf gedruckt wird und es KEINERLEI Rückgabemöglichkeit gibt ( Ausser Ticketrückversicherung die ähnlich wie eine Reiserücktrittsversicherung ist und bei bedarf jederzeit bei fast jeder Versicherung abgteschlossen werden kann, hier die Hansemerkur als service von ICS im angebot )

ABER

DANN darf KEINERLEI RÜCKGABEMÖGLICHKEIT angeboten werden! weder Tauschbörse noch umschreibung noch irgendein sonstwie dummes Losverfahren, denn so wie DAS wieder der Fall ist, dürfen auch andere anbieter! DAS IST DOCH DAS PROBLEM !!!

Im übrigen kannst du Softwarelizenzen nun absolut nicht mit Ticketkäufen gleich stellen...

Ebenso diese immer wieder geforderte "Rückgabemöglichkeit" bis kurz vor Festival...WARUM? und WIE ?
sollen da dann auf verdacht Leute in wacken auflaufen die hoffen das noch jemand ein Ticket zurückgibt und die das dann kaufen könnten?
sollen die zuhause auf gepackten Sachen sitzen bis die SMS kommt: dein Ticket ist frei ?!
Das ist nicht durchführbar!

und für die Beinbrüche und plötzlich sterbenden gibt es nunmal die Ticketversicherung, wenn deswegen eine ganze Gruppe nicht mehr will weil einer ausfällt, dann ist das PEch, wobei sich die MAsse derer wo das vorkommt auf ein nicht erwähnenswertem niveau bewegen dürfte...

Überhaupt die forderung das ICS Tickets zurücknehmen sollte ist schwachsinn, damit hätten die keinerlei Planungsmöglichkeiten, da die Tickets dann ja nicht als verkauft gelten wenn die jederzeit wieder zurückgenommen werden müssten, das ist ein nicht kalkulierbares Risiko und würde KEIN Anbieter egal für was tun!
 

Hardrockstorm

W:O:A Metalmaster
18 Nov. 2011
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Hamburg/Langenhorn
OK,ich versteh es tatsächlich nicht :confused:...die können ja von mir aus alle Ihre Karten auf Ebay und sonstwo anbieten,werden die aber nicht los wenn Name drauf und umschreiben nicht möglich.Wer kann ICS verbieten ne Tauschbörse zu betreiben :confused: ach , egal :D
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
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OK,ich versteh es tatsächlich nicht :confused:...die können ja von mir aus alle Ihre Karten auf Ebay und sonstwo anbieten,werden die aber nicht los wenn Name drauf und umschreiben nicht möglich.Wer kann ICS verbieten ne Tauschbörse zu betreiben :confused: ach , egal :D
Anscheinend kann man erfolgreich dagegen klagen das man Tickets nur über den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen weiter veräussern kann. ;)
(Zumindest vor dem OLG Hamburg...^^)
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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OK,ich versteh es tatsächlich nicht :confused:...die können ja von mir aus alle Ihre Karten auf Ebay und sonstwo anbieten,werden die aber nicht los wenn Name drauf und umschreiben nicht möglich.Wer kann ICS verbieten ne Tauschbörse zu betreiben :confused: ach , egal :D

Das OLG HH kann es anscheinend verbieten!

das kannste da doch auch nachlesen, ICS darf nicht anbieten die tickets ausschliesslich auf deren eigener Plattform zu tauschen, egal ob anonym oder nicht.

ganz einfach heisst das:

entweder KEINER DARF UMTAUSCHEN

oder

ALLE PLATTFORMEN dürfen genutzt werden.

und genau das ist ja das was nicht gewollt ist mit allen Plattformen wegen der Preistreiberei...

Warum ein Anbieter von Tickets in diesem Fall ICS sowas nicht verbieten darf, frag mich nicht was der Richter sich dabei denkt, ich finde es auch lachhaft und wäre MEINER MEINUNG NACH auch dafür das ein Veranstalter eigentlich bestimmen dürfte wo er seine Tickets sehen wil und wo nicht..die rechtssprechung will das aber anscheinend nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Oppi

W:O:A Metalhead
22 Aug. 2010
227
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Köln
ABER

DANN darf KEINERLEI RÜCKGABEMÖGLICHKEIT angeboten werden! weder Tauschbörse noch umschreibung noch irgendein sonstwie dummes Losverfahren, denn so wie DAS wieder der Fall ist, dürfen auch andere anbieter! DAS IST DOCH DAS PROBLEM !!!

"Dürfen auch andere Anbieter". Daran hängst du dich auf. Ja, sollen sie doch dürfen. Dann verkauft A an B auf ebay ein Ticket mit irgendeinem Namen drauf. Mit diesem Ticket kommt B aber nicht rein. B schreibt an ICS "Ich würde da gerne meinen Namen drauf haben", und ICS sagt "sorry, machen wir nicht, personalisiert ist personalisiert". Du scheinst schwierigkeiten damit zu haben, das "verkaufen dürfen" vom "nutzen können" des Gekauften zu trennen, es sind aber zwei grundverschiedene Dinge.

Im übrigen kannst du Softwarelizenzen nun absolut nicht mit Ticketkäufen gleich stellen...

Beide sind Berechtigungen zu etwas, die an eine bestimmte Person gebunden sind (im Fall von personalisierten Tickets). Mag sein, dass es nicht exakt das gleiche ist, aber die Rechtsprechung zu Softwarelizenzen ist mit Sicherheit einschlägiger als die Rechtsprechung zum Verkauf von Lebensmitteln, Autos oder sonstigen Gütern, bei denen der Nutzen in dem Gut selbst liegt.

Ebenso diese immer wieder geforderte "Rückgabemöglichkeit" bis kurz vor Festival...WARUM?

Aus demselben Grund, aus dem sie dieses Jahr die Möglichkeit zum Umschreiben hatten - Kundenfreundlichkeit. Müssen sie natürlich nicht machen, aber wenn man unterstellt, dass sie Leuten, die kurzfristig nicht können, die Möglichkeit geben wollen, das Ticket jemand anders zu geben, dann wäre das die einzige Möglichkeit, die funktioniert.

Sie hätten ja auch schon dieses Jahr keine Tauschmöglichkeiten anbieten müssen.

und WIE ?
sollen da dann auf verdacht Leute in wacken auflaufen die hoffen das noch jemand ein Ticket zurückgibt und die das dann kaufen könnten?

Das ist doch nun eine völlige Übertreibung deinerseits. Die Machbarkeit hängt doch allein von den Fristen ab, die man setzt. Wenn man sagt "bis 4 Wochen vor dem Festival müssen die Tickets wieder bei uns liegen, dann bekommst du dein Geld zurück" und zurückgegebene Tickets sofort schreddert und ganz normal wieder auf metaltix in den Verkauf gibt, ist genug Zeit, jedem der so kurzfristig noch eins bekommt, sein Ticket zuzuschicken.

Überhaupt die forderung das ICS Tickets zurücknehmen sollte ist schwachsinn, damit hätten die keinerlei Planungsmöglichkeiten, da die Tickets dann ja nicht als verkauft gelten wenn die jederzeit wieder zurückgenommen werden müssten, das ist ein nicht kalkulierbares Risiko und würde KEIN Anbieter egal für was tun!

Du verrennst dich. Du willst Ergebnis X sehen, und darum denkst du über die naheliegendsten Möglichkeiten, die zu Y führen könnten, nicht mal nach.
Man macht schlicht und ergreifend eine Warteliste und nimmt nur so lange Tickets zurück, wie Namen auf dieser Liste stehen (Rückgabewillige müssen sich halt vorher dann irgendwo eintragen, und bekommen dann gesagt ob sie noch zurückgeben können - das kann man automatisieren). Tadaaa : Planungssicherheit für ICS.

@ pfeiffer :

Anscheinend kann man erfolgreich dagegen klagen das man Tickets nur über den Veranstalter oder seine Erfüllungsgehilfen weiter veräussern kann.

Genau deshalb verbietet man ja auch das veräussern nicht, man sorgt lediglich dafür, dass es keinen Sinn ergibt, weil privat verkaufte Tickets nicht umgeschrieben werden können. Und dazu kann einen keiner zwingen (weil mit Aufwand verbunden, der Mitarbeiterzeit und damit Geld kostet).

ICS könnte sich schlicht und ergreifend hinstellen und sagen "ihr dürft zwar tauschen und verkaufen, aber ihr könnt halt nicht". So wie es Softwareanbieter seit Jahren tun (Steam und co).
Alles was bisher entschieden wurde ist, dass man ebay und co nicht dazu zwingen kann, entsprechende Angebote zu löschen, weil die Angebote halt nicht verboten sind. Mehr steht nirgends. Kein Richter hat je entschieden "nachdem die ebay Auktion abgewickelt ist, muss ICS das Ticket auf den Käufer umschreiben".
 
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pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Genau deshalb verbietet man ja auch das veräussern nicht, man sorgt lediglich dafür, dass es keinen Sinn ergibt, weil privat verkaufte Tickets nicht umgeschrieben werden können. Und dazu kann einen keiner zwingen (weil mit Aufwand verbunden, der Mitarbeiterzeit und damit Geld kostet).

ICS könnte sich schlicht und ergreifend hinstellen und sagen "ihr dürft zwar tauschen und verkaufen, aber ihr könnt halt nicht". So wie es Softwareanbieter seit Jahren tun (Steam und co).
Alles was bisher entschieden wurde ist, dass man ebay und co nicht dazu zwingen kann, entsprechende Angebote zu löschen, weil die Angebote halt nicht verboten sind. Mehr steht nirgends. Kein Richter hat je entschieden "nachdem die ebay Auktion abgewickelt ist, muss ICS das Ticket auf den Käufer umschreiben".
Ich habe die Urteilsbegründung leider nicht sonderlich aufmerksam gelesen, aber bei den personalisierten Tickets im Bereich Fußball war das Gericht wohl der Ansicht die Rechte der Kunden würden unverhältnissmäßig eingeschränkt werden wenn man die Karten nur über eine einzige, vom Veranstalter legitimierte Plattform weiter veräussern kann. Und so lange dieses Urteil nicht gekippt wird könnte man sich die Umpersonalisierung anscheinend tatsächlich einklagen.

\edit
Es sei denn ICS entscheidet sich dazu die Umpersonalisierung komplett zu streichen. Da wäre rein rechtlich wohl vollkommen okay. :ugly:
 
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Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
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zuhause in Niedersachsen
"Dürfen auch andere Anbieter". Daran hängst du dich auf. Ja, sollen sie doch dürfen. Dann verkauft A an B auf ebay ein Ticket mit irgendeinem Namen drauf. Mit diesem Ticket kommt B aber nicht rein. B schreibt an ICS "Ich würde da gerne meinen Namen drauf haben", und ICS sagt "sorry, machen wir nicht, personalisiert ist personalisiert". Du scheinst schwierigkeiten damit zu haben, das "verkaufen dürfen" vom "nutzen können" des Gekauften zu trennen, es sind aber zwei grundverschiedene Dinge.

ICH verrenne mich in gar nichts, ich erkläre nur das was in den bisherigen Gerichtsverfahren als "Recht" angesehen wurde ;)
Und leider muss man das wohl ersteinmal anerkennen was die Rechtssprechung sagt.

Beide sind Berechtigungen zu etwas, die an eine bestimmte Person gebunden sind (im Fall von personalisierten Tickets). Mag sein, dass es nicht exakt das gleiche ist, aber die Rechtsprechung zu Softwarelizenzen ist mit Sicherheit einschlägiger als die Rechtsprechung zum Verkauf von Lebensmitteln, Autos oder sonstigen Gütern, bei denen der Nutzen in dem Gut selbst liegt.

und laut Rechtssprechung in dem erwähnten Fussballvereinsurteil sind diese Karten nunmal verkehrsfähig und somit auch eine berechtigung reinzukommen, egal welcher Name drauf steht. AUSSER wenn es so oder so egal wo KEINERLEI umtauschmöglichkeit gäbe.

Das heisst, deine Version des verkauften aber ungültigen Tickets wäre NUR möglich, wenn ICS auch keine Tickets zurücknimmt oder umtauscht. sagte ich auch bereits mehrfach ;)


Aus demselben Grund, aus dem sie dieses Jahr die Möglichkeit zum Umschreiben hatten - Kundenfreundlichkeit. Müssen sie natürlich nicht machen, aber wenn man unterstellt, dass sie Leuten, die kurzfristig nicht können, die Möglichkeit geben wollen, das Ticket jemand anders zu geben, dann wäre das die einzige Möglichkeit, die funktioniert.

Sie hätten ja auch schon dieses Jahr keine Tauschmöglichkeiten anbieten müssen.

richtig, Kundenfreundlichkeit, dienst am Fan, genau deswegen wurden die Tauschmöglichkeiten gegeben.
Sind aber nur wirksam, wenn man eben nicht nur auf Metaltix sondern auch auf ebay und co die möglichkeit des erwerbs und der umschreibung erhält.
sagte ich im übrigen auch bereits mehrfach;)



Das ist doch nun eine völlige Übertreibung deinerseits. Die Machbarkeit hängt doch allein von den Fristen ab, die man setzt. Wenn man sagt "bis 4 Wochen vor dem Festival müssen die Tickets wieder bei uns liegen, dann bekommst du dein Geld zurück" und zurückgegebene Tickets sofort schreddert und ganz normal wieder auf metaltix in den Verkauf gibt, ist genug Zeit, jedem der so kurzfristig noch eins bekommt, sein Ticket zuzuschicken.

Keine Übertreibung, denn wie man sehen konnte, vorallem die letzten 2 Jahre wird immer wieder gemeckert wenn 4 Wochen vor Festival die Tauschbörse geschlossen wird, die meisten wollen es bis 10 tage vorher haben, geht aber nicht weil sonst die Leute auf verdacht ins Dorf kommen und somit rund 1000 oder mehr Leute ohne Karten dort rumlungern und auf Karten hoffen.


Du verrennst dich. Du willst Ergebnis X sehen, und darum denkst du über die naheliegendsten Möglichkeiten, die zu Y führen könnten, nicht mal nach.
Man macht schlicht und ergreifend eine Warteliste und nimmt nur so lange Tickets zurück, wie Namen auf dieser Liste stehen (Rückgabewillige müssen sich halt vorher dann irgendwo eintragen, und bekommen dann gesagt ob sie noch zurückgeben können - das kann man automatisieren). Tadaaa : Planungssicherheit für ICS.

zum wiederholten male, ICH verrenne mich nicht sondern lese aus den Urteilen zu den Themen und sehe die realität die nicht durchführbarkeit.
Das mit der liste wo sich "rückgabewillige" eintargen müssten ist doch auch schon wieder nichts anderes als eine Tauschbörse, egal ob es da nun eine warteliste gibt oder einfach einen pool ( wobei beide seiten eine Warteliste wären, die käufer warteliste und die Verkäuferwarteliste..und die erfahrungen zeigten ja auch das etliche auf der Käuferwarteliste leider nicht bezahlten und es deshalb zum Stau und nicht abverkauf der Verkäuferseite kam..
Die Tickettauschbörse war Automatisiert, dennoch wäre es ein schwachsinn wenn ICS eine Weiterverkaufsgarantie geben würde und so dem Ex-Käufer sein Geld zurückgibt um dann das Geld evtl vom erneuten Käufer zu bekommen. Wahrscheinlich wird das weiterhin steuerliche Sachen mit sich bringen, da ja dann etliche Tickets quasi 2mal verkauft würden.
Deshalb wurde die Tauschbörse ja auch nur von Metaltix überwacht, die Tickets dort aber NICHT durch Metaltix gehandelt sondern nur versendet und kontrolliert.


@ pfeiffer :



Genau deshalb verbietet man ja auch das veräussern nicht, man sorgt lediglich dafür, dass es keinen Sinn ergibt, weil privat verkaufte Tickets nicht umgeschrieben werden können. Und dazu kann einen keiner zwingen (weil mit Aufwand verbunden, der Mitarbeiterzeit und damit Geld kostet).

Das OLG HH sieht das aber nunmal anders als du, sicherlich wäre das eine schöne Möglichkeit und so wäre es auch am liebsten für ICS gewesen, denn das war ja der Plan, das ausschliesslich über die Tickettauschbörse und die Namensumschreibung eine umpersonalisierung rechtens wäre, das OLG HH siht das aber nunmal anders und sagt das auch anderwertig erworbenen Tickets ( echtheit vorrausgesetzt ) umgeschrieben werden müssen, bzw zum eintritt berechtigen sowie eine Möglichkeit des weiterverkaufs besteht.
Der Anbieter der Tickets darf NICHT als einziger nur über seine Plattform den verkauf erlauben.

kurz gesagt:entweder alle oder keiner, sagt das Gericht! nicht ich...bevor du mir wieder unterstellen willst ICH würde mich da verrennen ;)


ICS könnte sich schlicht und ergreifend hinstellen und sagen "ihr dürft zwar tauschen und verkaufen, aber ihr könnt halt nicht". So wie es Softwareanbieter seit Jahren tun (Steam und co).
Alles was bisher entschieden wurde ist, dass man ebay und co nicht dazu zwingen kann, entsprechende Angebote zu löschen, weil die Angebote halt nicht verboten sind. Mehr steht nirgends. Kein Richter hat je entschieden "nachdem die ebay Auktion abgewickelt ist, muss ICS das Ticket auf den Käufer umschreiben".
[/quote]

Dann lies dazu mal das Urteil von besagtem Fussballverein, richtig es muss nicht umgeschrieben werden, aber es berechtigt den rechtmässigen Käufer zum eintritt...somit wäre die Personalisierung hinfällig, deswegen wurde die ja auch dies Jahr ausgesetzt ;)



1) Wir befinden uns momentan in einem Rechtsstreit mit eBay hinsichtlich der Verkehrsfähigkeit von personalisierten Tickets. Das Urteil des OLG Hamburg steht noch aus. Allerdings hat ein Verein der Fußball Bundesliga Ende vergangenen Jahres vor demselben Gericht und demselben Richter ein Verfahren zum exakt gleichen Thema verloren. Die Konsequenz: Plattformen wie eBay müssen Angebote personalisierter Tickets nicht sperren. Damit ist der Weiterverkauf zwar weiterhin verboten (!), aber die Angebote werden nicht gelöscht. Somit ist es praktisch unmöglich, gegen Ticketverkäufer vorzugehen. Alleine diese Tatsache macht eine Personalisierung leider hinfällig.

so, es ist zwar weiterhin verboten, aber WER und WIE will man kontrollieren auf welchem wege das Ticket gekauft wurde?
der Aufwand steht weder für ICS noch für den Kunden in irgendeiner Relation!
und wenn ICS die möglichkeit anbietet, sind die anderen Wege auch wieder offen.


es geht also leider nur

entweder KEINER darf umtauschen ode zurückgeben
oder
Alle können und keiner kann es realistisch kontrollieren.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
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zuhause in Niedersachsen
Ich habe die Urteilsbegründung leider nicht sonderlich aufmerksam gelesen, aber bei den personalisierten Tickets im Bereich Fußball war das Gericht wohl der Ansicht die Rechte der Kunden würden unverhältnissmäßig eingeschränkt werden wenn man die Karten nur über eine einzige, vom Veranstalter legitimierte Plattform weiter veräussern kann. Und so lange dieses Urteil nicht gekippt wird könnte man sich die Umpersonalisierung anscheinend tatsächlich einklagen.

oder so um es in Kurzform zu sagen ;)
 

Oppi

W:O:A Metalhead
22 Aug. 2010
227
71
73
Köln
und laut Rechtssprechung in dem erwähnten Fussballvereinsurteil sind diese Karten nunmal verkehrsfähig und somit auch eine berechtigung reinzukommen, egal welcher Name drauf steht.

Verkehrsfähigkeit bedeutet erstmal, dass es legal ist, diese Sachen zu verkaufen. Alles ist korrekt besteuert, der Artikel ist an sich legal, kurz es ist erlaubt, von jemandem Geld zu nehmen und ihm dafür den Artikel zu geben.
Ob man mit dem Ticket rein kommt oder nicht, hat mit der Verkehrsfähigkeit absolut nichts zu tun.

Nochmal : Du scheinst es nicht zu schaffen, zwischen zwei Fragen zu trennen, die erstmal nicht zusammenhängen :

"Darf ich das Ticket verkaufen/kaufen ?", das heisst, muss ebay das Angebot runternehmen, kann mich jemand verklagen wenn ich das anbiete/kaufe ?

und

"Komme ich mit dem privat gekauften Ticket aufs Festival ?"

Und nur weil die erste Frage mit ja beantwortet wird, muss das für die zweite Frage noch lange nicht gelten.

Durch die von mir vorgeschlagene Lösung wird niemandem verboten, Wacken Tickets privat zu verkaufen. Wenn jemand mehrere hundert Euro für bunt bedruckte Pappe ausgeben möchte, mit der er nicht aufs Festival kommt, dann darf er das.

richtig, Kundenfreundlichkeit, dienst am Fan, genau deswegen wurden die Tauschmöglichkeiten gegeben.
Sind aber nur wirksam, wenn man eben nicht nur auf Metaltix sondern auch auf ebay und co die möglichkeit des erwerbs und der umschreibung erhält.

Nochmal zum mitschreiben : Metaltix soll eben nicht umschreiben. Metaltix soll auf Wunsch zurücknehmen, und die zurückgenommenen Artikel dann wieder ins Regal stellen, so wie jeder Laden der mit physischen Gütern handelt das auch macht.
Wenn man eben nicht auf einen selbstgewählten anderen Namen umschreiben lassen kann, sondern sich nur den Kaufpreis zurückerstatten lassen kann, erwächst daraus keine Pflicht für metaltix, für ebay Käufer eine Umschreibung zu machen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Quark

Der Beste
19 Juli 2004
108.400
7.884
170
Best, Nederland. Jetzt Belgien
Verkehrsfähigkeit bedeutet erstmal, dass es legal ist, diese Sachen zu verkaufen. Alles ist korrekt besteuert, der Artikel ist an sich legal, kurz es ist erlaubt, von jemandem Geld zu nehmen und ihm dafür den Artikel zu geben.
Ob man mit dem Ticket rein kommt oder nicht, hat mit der Verkehrsfähigkeit absolut nichts zu tun.

Nochmal : Du scheinst es nicht zu schaffen, zwischen zwei Fragen zu trennen, die erstmal nicht zusammenhängen :

"Darf ich das Ticket verkaufen/kaufen ?", das heisst, muss ebay das Angebot runternehmen, kann mich jemand verklagen wenn ich das anbiete/kaufe ?

und

"Komme ich mit dem privat gekauften Ticket aufs Festival ?"

Und nur weil die erste Frage mit ja beantwortet wird, muss das für die zweite Frage noch lange nicht gelten.

Durch die von mir vorgeschlagene Lösung wird niemandem verboten, Wacken Tickets privat zu verkaufen. Wenn jemand mehrere hundert Euro für bunt bedruckte Pappe ausgeben möchte, mit der er nicht aufs Festival kommt, dann darf er das.



Nochmal zum mitschreiben : Metaltix soll eben nicht umschreiben. Metaltix soll auf Wunsch zurücknehmen, und die zurückgenommenen Artikel dann wieder ins Regal stellen, so wie jeder Laden der mit physischen Gütern handelt das auch macht.
Wenn man eben nicht auf einen selbstgewählten anderen Namen umschreiben lassen kann, sondern sich nur den Kaufpreis zurückerstatten lassen kann, erwächst daraus keine Pflicht für metaltix, für ebay Käufer eine Umschreibung zu machen.

Aber dann sind die Einnahmen nicht mehr sicher, und aus wirtschaftlichen Gründen will man das eben nicht! Obwohl die Chance auf rucknamen gering ist es ist ja auch eine Unsicherheit.
 

Oppi

W:O:A Metalhead
22 Aug. 2010
227
71
73
Köln
Außerdem, nenne mir einen Laden wo ich mein Geld zurück bekomme, meistens bekommt man ein Gutschein für den gleichen Preis. Kundenbindung nennt man das.

Ist das jetzt für die vorliegende Frage irgendwie wichtig ? ^^

Tatsache ist, durch Einrichten einer Warteliste umgeht man das Problem mit der Planungssicherheit.

Ich hab dazu auch noch zwei Links ausgegraben :

Darf ich meine gekauften Eintrittskarten weiterverkaufen ?

Ausnahme

Das gilt alles nicht, wenn die Eintrittskarte personalisiert ist, so wie es bspw. bei allen großen Fußballveranstaltungen (WM, EM etc.) der Fall ist. Personalisierte Eintrittskarten dürfen und können nicht wirksam weiterveräußert werden.

Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Der Hambuger SV beispielsweise, hat auf die oben genannte Entscheidung des Bundesgerichtshofes seine Eintrittskarten personalisiert. Personalisierte Eintrittskarten dürfen und können nicht wirksam weiterveräußert werden.

Die Aussagen hinter den Links beruhen auf Entscheidungen aus Hamburg und vom BGH.

Fazit aus alledem ist nach wie vor : Weiterverkauf ja, wenn man umpersonalisieren lässt, dann wahrscheinlich auch jeden, aber man muss nicht umpersonalisieren, und damit kann man Privatverkauf wirksam unterbinden.

Die Rückgabe zum Originalpreis zu ermöglichen und das Ticket "wieder ins Regal zu stellen" ist nicht das gleiche wie Umpersonalisierung (der Rückgebende hat keinen Einfluss darauf, wer das Ticket danach bekommt).

Eine Warteliste von metaltix ändert daran auch nichts, das ist keine Tauschbörse sondern ein internes Verwaltungstool, ähnlich wie man auch in anderen Läden Artikel vorbestellen und "zurücklegen lassen" kann. Metaltix sagt halt "keine Rückgabe mehr", wenn die Liste leer ist.
 

Wackentom

W:O:A Metalmaster
5 Apr. 2005
33.360
823
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zuhause in Niedersachsen
Verkehrsfähigkeit bedeutet erstmal, dass es legal ist, diese Sachen zu verkaufen. Alles ist korrekt besteuert, der Artikel ist an sich legal, kurz es ist erlaubt, von jemandem Geld zu nehmen und ihm dafür den Artikel zu geben.
Ob man mit dem Ticket rein kommt oder nicht, hat mit der Verkehrsfähigkeit absolut nichts zu tun.

Nochmal : Du scheinst es nicht zu schaffen, zwischen zwei Fragen zu trennen, die erstmal nicht zusammenhängen :

"Darf ich das Ticket verkaufen/kaufen ?", das heisst, muss ebay das Angebot runternehmen, kann mich jemand verklagen wenn ich das anbiete/kaufe ?

und

"Komme ich mit dem privat gekauften Ticket aufs Festival ?"

Und nur weil die erste Frage mit ja beantwortet wird, muss das für die zweite Frage noch lange nicht gelten.

Durch die von mir vorgeschlagene Lösung wird niemandem verboten, Wacken Tickets privat zu verkaufen. Wenn jemand mehrere hundert Euro für bunt bedruckte Pappe ausgeben möchte, mit der er nicht aufs Festival kommt, dann darf er das.



Nochmal zum mitschreiben : Metaltix soll eben nicht umschreiben. Metaltix soll auf Wunsch zurücknehmen, und die zurückgenommenen Artikel dann wieder ins Regal stellen, so wie jeder Laden der mit physischen Gütern handelt das auch macht.
Wenn man eben nicht auf einen selbstgewählten anderen Namen umschreiben lassen kann, sondern sich nur den Kaufpreis zurückerstatten lassen kann, erwächst daraus keine Pflicht für metaltix, für ebay Käufer eine Umschreibung zu machen.

Ist das jetzt für die vorliegende Frage irgendwie wichtig ? ^^

Tatsache ist, durch Einrichten einer Warteliste umgeht man das Problem mit der Planungssicherheit.

Ich hab dazu auch noch zwei Links ausgegraben :

Darf ich meine gekauften Eintrittskarten weiterverkaufen ?



Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein



Die Aussagen hinter den Links beruhen auf Entscheidungen aus Hamburg und vom BGH.

Fazit aus alledem ist nach wie vor : Weiterverkauf ja, wenn man umpersonalisieren lässt, dann wahrscheinlich auch jeden, aber man muss nicht umpersonalisieren, und damit kann man Privatverkauf wirksam unterbinden.

Die Rückgabe zum Originalpreis zu ermöglichen und das Ticket "wieder ins Regal zu stellen" ist nicht das gleiche wie Umpersonalisierung (der Rückgebende hat keinen Einfluss darauf, wer das Ticket danach bekommt).

Eine Warteliste von metaltix ändert daran auch nichts, das ist keine Tauschbörse sondern ein internes Verwaltungstool, ähnlich wie man auch in anderen Läden Artikel vorbestellen und "zurücklegen lassen" kann. Metaltix sagt halt "keine Rückgabe mehr", wenn die Liste leer ist.

:rolleyes::rolleyes::rolleyes:
und du glaubst ernsthaft, wenn es doch sooo einfach wäre, dann hätten die anwälte von ICS das nicht schon lange gecheckt und eingeführt?

oohh da ist dann wohl doch noch ein Haken an der Sache anscheinend..

ansonsten kannste dich ja gerne mal bei Metaltix melden und denen sagen das die ja nur zu dumm sind und das so wie du vorschlägst zu machen haben..

Dann brauchen wir ja keine Urteile mehr und das Urteil zu dem entsprechenden Fussballverein und dieses abzuwartende Urteil sind dann ja nichtig ;)

Du hast ein tolles Wunschdenken, was mir auch gerne recht wäre, ABER die Praxis scheint dann wohl doch etwas anders auszusehen ;)

Gründe hatte ich dir ja nun mehrfach ausführlich erleutert und da du schon so tolle Links ausgegraben hast, google noch ein wenig weiter, dann findeste auch die von mir erwähnten sachen, ich bin jetzt zu faul es rauszusuchen zumal es ja eh nichts bringt da du dich in deiner Meinung festgefahren hast ;)