umfrage zum überwachungsstaat bei tagesschau.de

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Mü_Exotic

W:O:A Metalgod
7 Aug. 2006
83.289
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Wie bei Massengentests (Speichelproben, etc.) bzw. diese Art von "Fingerabdrücken" überhaupt. In GB ist es ja teilweise sogar bei geringen Straftaten Usus, Blutproben oder DNS Proben zu nehmen.... und die werden garantiert NICHT in 2-3 Monaten gelöscht, sondern mit Sicherheit bei Bedarf abgeglichen.... :o:rolleyes:

ja nu, selber schuld wer ne straftat begeht. :o:D
 

Kate McGee

W:O:A Metalgod
13 Aug. 2002
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Kronach
franconianpsycho.blogspot.com
hier mal was zu japan und einreise :rolleyes:

*klick mich*

Ein kurzes Verhör durchstehen?
Wie soll das denn aussehen?

"Sind Sie bei Al-Kaida oder haben Sie vor einen terroristischen Angriff auf Japan vorzunehmen?" - "Nein, ich bin nur Tourist!" - "Na dann herzlich willkommen in Japan." ???????

Ein kurzes Verhör......haben die extra neue Leute eingestellt um jeden einzelnen Ausländer zu befragen? Können die am Flughafen dann alle Sprachen?
 

GRRRR!!

W:O:A Metalmaster
4 Dez. 2001
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Die Wirtschaft hebelt den Rechtsstaat aus. Aber wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, der hat ja auch nichts zu befürchten... :mad:

Ich hab da übrigens eine interessante Anekdote, wo unsere Gesellschaft inzwischen angelangt ist. Ein guter Freund von mir ist Referendar an einem Gymnasium im Ruhrgebiet. Als in der letzten Woche diese Massen-Amok-Panik ausgerochen ist, wurde auch an seiner Schule reagiert. Ein Schüler, der sich im Gothic/Metal-Stil klei-det wurde im Unterricht verhaftet. In der Schule waren Gerüchte über eine Todesliste aufgekommen (inzwischen spricht man von gezielter Denunziation) und der Direktor hat vorsichtshalber mal die Polizei gerufen und den Schüler verhaften lassen, der am ehesten dafür in Frage kommen könnte...der Schüler hat sich auch nichts zu Schul-den kommen lassen, wurde trotzdem verhaftet! Ohne, dass es irgendwelche konkre-ten Anhaltspunkte gab! Sagt jemandem Fahrenheit 451 etwas?

Jetzt stellt euch mal vor, was mit Vorratsdatenspeicherung möglich wäre.
Stellt euch mal weiter vor, was passiert, wenn wir in 20-30 Jahren eine andere Regie-rung haben. Vielleicht eine Links-/Rechtsfaschistische? Vielleicht ist jemand wie Pu-tin/Bush bei uns an der Macht? Was dann mit solchen Daten passieren kann, ist täg-lich in der Presse zu lesen. Aber wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, ist ja fein raus.

Demokratie basiert auf Freiheit und auf der Auffassung, dass jeder Mensch unschul-dig ist, bis man ihm das Gegenteil beweisen kann. Hinter so etwas wie der Vorrats-datenspeicherung steckt der Gedanke, dass jeder Mensch grundsätzlich verdächtig ist.
Die Musikindustrie argumentiert, dass die Weitergabe der Daten die deutschen Ge-richte entlasten und dem Staat dadurch Geld sparen würde. Ein Argument, dass beim Bild-lesenden Teil der Bevölkerung immer gut ankommt. Übersetzt heißt das: Wir schaffen den Rechtsstaat ab, weil er zu teuer ist.

Spinnen wir mal ein bisschen weiter. Versicherungen dürften hohes Interesse an sol-chen Daten haben. Warum? "Herr X hat sich im Internet über Diabetes informiert und Frau Y über Gebärmutterhalskrebs. Verdächtig. Da müssen wir wohl mal den Antrag auf Aufnahme in unsere Versicherung ablehnen bzw. die Beiträge erhöhen." Was ist mit Firmenchefs? "X. surft in seiner Freizeit auf youporn? So nen Schweinkram wol-len wir in unserer Firma nicht." Unrealistisch? Ich hätte auch nie geglaubt, dass man hier in Deutschland Schüler im Unterricht verhaftet, weil jemand einen wagen Ver-dacht äußert...

Die Vorratsdatenspeicherung soll die Terrorgefahr eindämmen? Wie das denn??? So etwas ist leicht zu umgehen. TOR ist da zumindest für den Laien und für's erste ein gutes Mittel. Oder man schreibt halt einen Brief. Oder fällt dann demnächst auch das Postgeheimnis und wir dürfen Briefe nur noch offen verschicken und Päckchen kön-nen geöffnet werden? Die älteren hier dürften das noch kennen.

Die DNA-Checks nach Vergewaltigungen werden gerne genannt...Wenn ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen, muss ich auch nicht an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen! Aber erklärt das mal der Bild-Zeitung oder den Nachbarn...

Wisst ihr warum wir nach der Nazizeit keine Fingerabdrücke im Ausweis mehr hat-ten? Weil die Deutschen keine Verbrecher sind! Wisst ihr, was als ein Argument für die Fingerabdrücke genannt wird? Weil man sich sicher sein muss, dass derjenige, der vor einem steht auch derjenige ist, für den er sich ausgibt. Es geht also nicht um Verbrechensabwehr. Es wird eine Kultur des Misstrauens geschaffen!
Oh...in Spanien gab es die Fingerabdrücke auch. Zur Terrorabwehr...hat super ge-klappt.

Es kotzt mich an! :mad:

Wie Tomatentöter schon schrieb: www.vorratsdatenspeicherung.de
Da kann man sich an einer Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung beteiligen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Jetzt stellt euch mal vor, was mit Vorratsdatenspeicherung möglich wäre.
Stellt euch mal weiter vor, was passiert, wenn wir in 20-30 Jahren eine andere Regie-rung haben. Vielleicht eine Links-/Rechtsfaschistische? Vielleicht ist jemand wie Pu-tin/Bush bei uns an der Macht? (...)
Sowas kommt bei uns nicht an die Macht, da ist die Verfassung vor.

(Und die wird auch nicht dadurch kraftlos, dass Vorratsdatenspeicherung erlaubt/verboten wird.)

Spinnen wir mal ein bisschen weiter. Versicherungen dürften hohes Interesse an sol-chen Daten haben. Warum? "Herr X hat sich im Internet über Diabetes informiert und Frau Y über Gebärmutterhalskrebs. Verdächtig. Da müssen wir wohl mal den Antrag auf Aufnahme in unsere Versicherung ablehnen bzw. die Beiträge erhöhen." Was ist mit Firmenchefs? "X. surft in seiner Freizeit auf youporn? So nen Schweinkram wol-len wir in unserer Firma nicht."
Finde ich etwas weit hergeholt...
Das ist im Übrigen ein typisches Todschlagargument "wenn wir dieses erlauben, dann wird später noch etwas viel schlimmeres erlaubt - und weil wir letzteres verhindern wollen, müssen wir schon ersteres verbieten."


(...) Oder man schreibt halt einen Brief. Oder fällt dann demnächst auch das Postgeheimnis und wir dürfen Briefe nur noch offen verschicken und Päckchen kön-nen geöffnet werden? Die älteren hier dürften das noch kennen.
Es ist doch schon geltendes (Verfassungs-)Recht, dass das Briefgeheimnis beschränkt werden kann: Art. 10 Abs. 2 GG.


Die DNA-Checks nach Vergewaltigungen werden gerne genannt...Wenn ich mir nichts habe zu Schulden kommen lassen, muss ich auch nicht an einem freiwilligen DNA-Test teilnehmen! Aber erklärt das mal der Bild-Zeitung oder den Nachbarn...
Ich persönlich nehme daran freiwillig Teil, um mitzuwirken, dass der Vergewaltiger gefasst wird!


Wenn man das jetzt phantasievoll so interpretieren will, dass ich damit unter einen "Generalverdacht" gestellt werde - bitte! Wo ist das Problem? Als Mann bin ich nach einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 0,0000x % Täter einer Vergewaltigung. Und?
 

GRRRR!!

W:O:A Metalmaster
4 Dez. 2001
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45
Sowas kommt bei uns nicht an die Macht, da ist die Verfassung vor.

(Und die wird auch nicht dadurch kraftlos, dass Vorratsdatenspeicherung erlaubt/verboten wird.)

Dir ist schon klar, dass mit der Vorratsdatenspeicherung genau gegen diese Verfassung verstoßen wird und sie trotzdem beschlossene Sache ist? Deswegen gibt es ja eine Verfassungsklage!

Finde ich etwas weit hergeholt...
Das ist im Übrigen ein typisches Todschlagargument "wenn wir dieses erlauben, dann wird später noch etwas viel schlimmeres erlaubt - und weil wir letzteres verhindern wollen, müssen wir schon ersteres verbieten."

Hmmmm... Die Regierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung, die Wirtschaft macht den Vorschlag, dass diese Daten auch privat genutzt werden können und schon gibt es einen Gesetzesvorschlag dazu. Was ist jetzt genau das "Totschlagargument"?
Du glaubst doch nicht, dass eine Versicherung sich die Möglichkeit entgehen lässt so an Daten ihrer (potentiellen) Kunden zu kommen? Oder Marketing-Unternehmen. Das Studi-VZ wird inzwischen auch schon von Personalabteilungen genutzt, um mehr über ihre Bewerber zu erfahren.

Es ist doch schon geltendes (Verfassungs-)Recht, dass das Briefgeheimnis beschränkt werden kann: Art. 10 Abs. 2 GG.

Um so schlimmer...

Ich persönlich nehme daran freiwillig Teil, um mitzuwirken, dass der Vergewaltiger gefasst wird!


Wenn man das jetzt phantasievoll so interpretieren will, dass ich damit unter einen "Generalverdacht" gestellt werde - bitte! Wo ist das Problem? Als Mann bin ich nach einer statistischen Wahrscheinlichkeit von 0,0000x % Täter einer Vergewaltigung. Und?

Und wie soll deine Teilnahme daran dazu beitragen, dass der Täter gefasst wird? Erklär mir das mal. Du bist doch nicht der Täter, oder? Und erklär mir mal, warum der echte Täter daran teilnehmen sollte. Lass mich raten, "hat sich schon ganz oft bewährt". Klar. Über die Fälle, in denen es nichts gebracht hat, wird ja auch nicht berichtet...

Es ging nicht um eine "phantasievolle Interpretation", sondern darum, dass eine Person automatisch zum Verdächtigen wird, wenn sie NICHT an dem Test teilnimmt. Selbst wenn sie für sich und andere beweisen kann, dass sie nicht der Täter sein kann. Spart dem Staat auch Geld, wenn man an so einer Untersuchung nicht teilnimmt, wenn man unschuldig ist.

Verfassungsgemäß muss das Argument nicht heißen:"Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, hat auch nichts zu befürchten." sondern "Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, muss auch seine Daten nicht preisgeben."

Deswegen leben wir in einem Rechtsstaat, in dem erst gegen einen Verdächtigen ermittelt werden muss, um seine Schuld zu beweisen (auch wenn z.B. die Boulevardpresse das gerne umgeht) und nicht ein Nicht-Verdächtiger seine Unschuld.

Gibt da übrigens ein gutes Buch: "Die verlorene Ehre der Katharina Blum"
Oder frag mal Leute, die Ende der 70er in WGs gewohnt oder Parkas getragen haben.
 
Zuletzt bearbeitet:

tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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Nürnberg
www.rosiak.de
Verfassungsrichter hält Speicherung der TK-Verbindungsdaten für verfassungswidrig
Der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf hält das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig. Er halte die angekündigten Verfassungsbeschwerden für "sehr aussichtsreich", sagte der Vizepräsident des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern in einem Gespräch mit dpa. "Ich bin davon überzeugt, dass die Verpflichtung, alle Telefon- und Internetverbindungsdaten sechs Monate zu speichern und damit für einen eventuellen staatlichen Zugriff zur Verfügung zu halten, verfassungswidrig ist."

Es sei zu befürchten, dass sich das Verhältnis zwischen Staat und Bürger deutlich verschiebt und ein Klima von grundlegendem Unbehagen, Misstrauen und Angst entsteht, sagte Wolf. "Vom Orwellschen Großen Bruder sind wir mit diesem Gesetz nicht mehr sehr weit entfernt." Bereits das Bundesverfassungsgericht habe deutlich gemacht, das jeder Bürger einen Anspruch auf Privatheit habe, sagte Wolf. "Mit der beliebigen Speicherung der Daten wird das im Grundgesetz verankerte Recht auf Freiheit und Selbstbestimmung der Bürger massiv verletzt", sagte der Jurist.
Nach Auffassung Wolfs wird mit dem Gesetz das im Grundgesetz als unverletzlich festgeschriebene Fernmeldegeheimnis verletzt. Der Jurist verwies auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern zur Schleierfahndung im Jahr 1999. Damals hatten die Richter festgestellt, dass der Staat keine Daten verdachtsunabhängig und zu beliebigen Zwecken erheben und verwenden darf. "Der Bürger darf nicht so behandelt werden, als sei er ein potenzieller Straftäter", sagte Wolf. Nach den Terroranschlägen von New York und Washington 2001 sowie Madrid 2004 sei es verständlich, dass der Staat auf die veränderte Sicherheitslage reagiere. Die umfassende Vorratsdatenspeicherung trage aber nicht oder nur sehr begrenzt dazu bei, die Sicherheit im Lande zu erhöhen. "Gerade Terroristen werden Wege finden, das Gesetz zu umgehen, beispielsweise durch die Nutzung fremder Handys oder von Internetcafés."
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
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Bielefeld
Dir ist schon klar, dass mit der Vorratsdatenspeicherung genau gegen diese Verfassung verstoßen wird und sie trotzdem beschlossene Sache ist? Deswegen gibt es ja eine Verfassungsklage!
Woher willst du das wissen? Wie kannst du das einfach so als "gegeben" behaupten?
.....die VerfBeschwerde wird deswegen erhoben, weil von einigen die Meinung vertreten wird, dass ein Verfassungsverstoß vorliege; nicht mehr und nicht weniger!
OB die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich verfassungswidrig ist, wird allein das BVerfG entscheiden!


Hmmmm... Die Regierung beschließt die Vorratsdatenspeicherung, die Wirtschaft macht den Vorschlag, dass diese Daten auch privat genutzt werden können und schon gibt es einen Gesetzesvorschlag dazu. Was ist jetzt genau das "Totschlagargument"?
Du glaubst doch nicht, dass eine Versicherung sich die Möglichkeit entgehen lässt so an Daten ihrer (potentiellen) Kunden zu kommen? Oder Marketing-Unternehmen.
Dass die Wirtschaft ein INTERESSE an solchen Daten haben wird, mag ja durchaus sein - aber dass diesen Interessen auch nachgekommen werden soll, wie oben von dir geschildert (Arbeitgeber kann von Onlineporno-Vorlieben erfahren und kündigen, etc.), das 1) sagt niemand und 2) ist auch -realistischerweise- nicht zu erwarten - zumindest 3) (jedenfalls hier müssten wir uns einig sein: ) nicht schon unmittelbar dadurch, dass HEUTE Vorratsdatenspeicherung als solche für die Behörden erlaubt wird.




Das Studi-VZ wird inzwischen auch schon von Personalabteilungen genutzt, um mehr über ihre Bewerber zu erfahren.
naja, das liegt ja in jedermann's eigener Hand, sich dagegen zu schützen... und es ist ja auch kein staatlicher Eingriff.



Und wie soll deine Teilnahme daran dazu beitragen, dass der Täter gefasst wird? Erklär mir das mal. Du bist doch nicht der Täter, oder? Und erklär mir mal, warum der echte Täter daran teilnehmen sollte. Lass mich raten, "hat sich schon ganz oft bewährt". Klar. Über die Fälle, in denen es nichts gebracht hat, wird ja auch nicht berichtet...
ganz einfach: die Ermittlungen ergeben, dass der Täter höchstwahrscheinlich aus Gebiet X kommt, also einer von 5.000 Männern zwischen X und Y Jahren ist. Von diesen machen 4.800 einen freiwilligen DNS-Test und erweisen sich als unschuldig. Bleiben noch 200, welche noch in Betracht kommen. Davon können nochmal 80% Alibis vorweisen, etc., bei einem jedoch passen immer mehr Mosaiksteinchen ins Bild und -Bingo- ein Kinderschänder weniger auf den Straßen.

(Übrigens gab's auch schon Fälle, wo der wahre Täter an der DNS-Probe teilgenommen hat und dadurch gefasst wurde...!^^)

Es ging nicht um eine "phantasievolle Interpretation", sondern darum, dass eine Person automatisch zum Verdächtigen wird, wenn sie NICHT an dem Test teilnimmt. Selbst wenn sie für sich und andere beweisen kann, dass sie nicht der Täter sein kann. Spart dem Staat auch Geld, wenn man an so einer Untersuchung nicht teilnimmt, wenn man unschuldig ist.
ja, das ist ja auch der Sinn der Sache, dass gegen den wahren Täter ein Anfangsverdacht begründet werden kann, weil er sich vor der DNS-Probe scheut.
Dass derselbe Anfangsverdacht auch gegen ein paar andere begründet wird, ist nicht unverhältnismäßig; als "unschuldig" gelten natürlich gleichwohl alle, und die Unschuld der Unschuldigen wird sich im weiteren Verfahren auch heraus stellen.

(Das mit den geringeren Staatskosten stimmt wohl, aber ich halte es mal für eine sinnvolle Investition.)

Verfassungsgemäß muss das Argument nicht heißen:"Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, hat auch nichts zu befürchten." sondern "Wer sich nichts hat zu Schulden kommen lassen, muss auch seine Daten nicht preisgeben."
Aufs "zu Schulden kommen lassen" kannst du nicht abstellen - denn das kannst du im Voraus ja nie wissen!
......man muss also allein darauf Abstellen, ob ein hinreichender (Anfangs-)Verdacht für die jeweilige Maßnahme vorliegt.

Und: je schwerer der Verdacht, desto mehr kehrt sich die Beweislast gegen den Beschuldigten.
 
Zuletzt bearbeitet:

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
8.692
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43
Bielefeld
um das Urteil zusammenzufassen:

1. Online-Durchsuchungen sind unter bestimmten Auflagen grundsätzlich zulässig

2. aber nicht in der Form des aktuellen NRW-Gesetzes (jedenfalls Teilen daraus)

....gute Sache! :) *Daumenhoch*

Hier ein paar Kommentare und Reaktionen.
 

Fyodor

W:O:A Metalmaster
2 Juni 2003
11.719
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Das Bundesverfassungsgericht ist die einzige Stelle in Deutschland, die sich momentan noch halbwegs um die Bürgerrechte schert.

Deshalb sind wir von WO dabei, eine Verfassungsklage gegen die aktuellen Waffenrechtsverschärfungen anzustreben. Denn dadurch würden Millionen rechtstreue Bürger in die Illegalität getrieben:

  • Das Tragen von Messern in der Öffentlichkeit, die mit einer Hand geöffnet werden können, soll vollständig verboten werden! Dies betrifft auch die Rettungsmesser der Feuerwehr sowie die Messer die vorsichtige Autofahrer im Handschuhfach dabei haben, um sich im Fall der Fälle selbst befreien zu können.
  • Messer mit einer feststellbaren Klinge dürfen nicht mehr getragen werden, wenn sie eine Klingenlänge von mehr als 12cm aufweisen. Damit werden fast alle Fahrtenmesser, wie sie bei Pfadfindern üblich sind, verboten.
  • Der "Sachverständige" Herr Tölle hat bei den Beratungen zum Verbotsbeschluß wissentlich gelogen und nachweislich gefälschte oder manipulierte Beweise vorgelegt. Damit hat er erheblichen Einfluß auf das Gesetzgebungsverfahren genommen. Die Politik eines demokratischen freiheitlichen Staates darf nicht auf Lügen und Manipulation aufgebaut sein! Daher wird gerade eine Klage gegen seine Person vorbereitet. Als Sachverständiger darf er keine Falschaussagen machen, um seine eigene Ideologie durchzusetzen.

Wir sind nicht bereit, diese ständig zunehmende Gängelung und die Eingriffe in die Grundrechte der Bürger weiter kommentarlos hinzunehmen. Wir beginnen, uns zu wehren. Ein paar hundert Briefe an die Mitglieder des Innenausschusses des Bundestages in einer konzentrierten Aktion war der erste Schritt. Damit haben wir auf uns aufmerksam gemacht. Die Klage gegen Herrn Tölle persönlich sowie die Verfassungsklage sind der zweite Schritt. Eine Bürgerrechtsvereinigung befindet sich gerade im Aufbau, wir haben mehrere hervoragende Anwälte und finanzstarke Unterstützer im Boot. Jeder von uns ist bereit, Freizeit und Geld zu opfern, um jedes rechtsstaatliche Mittel auszuschöpfen, so daß uns "1984" und die SED erspart bleiben. Denn wir müssen höllisch aufpassen! Vor lauter Haß gegen alles was politisch rechts der Mitte steht, laufen wir momentan den Linken in die Fänge. So etwas wie 1933 darf und wird uns nicht nocheinmal passieren. Auch wenn die Fahnen diesmal nicht (Scheiß-)braun sondern (Blut-)rot sind.