umfrage zum überwachungsstaat bei tagesschau.de

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Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Für mich ist ein staatlich legitimierter Einbruch in meinen PC der Gipfel des Überwachungswahns. Eine größere verletzung meiner Privatsphäre gibt es gar nicht!

Vertretbar. ^^

....ich setze dagegen: das kommt drauf an!
....nämlich darauf, ob du konkrete Verdachtsmomente von hinreichendem Gewicht (bzgl. schwerer Straftaten! (also nicht etwa "Raubkopieren")) auf dich gezogen hast (sei es schuldhaft oder auch schuldlos!) - ....wenn dies der Fall ist, dann ist auch eine Online-Durchsuchung in deinen Rechner gerechtfertigt.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
bei Strafverfahren werden die TÄTER bestraft (d.h. diejenigen, die eine Tat BEGANGEN haben), und as ist auch i.O.

Bei präventiver Terrorbekämpfung werden Maßnahmen umgesetzt, die Taten VERHINDERN sollen oder zumindest sofort nach der Tat den Täter aufspüren. Was aber bedeutet, daß ab einem gewissen Punkt ALLE Menschen fast durchgängig überwacht werden müßten, um den Erfolg zu gewährleisten. Sobald jemand auch nur irgendetwas böses tut, wird er gleich verhaftet, oder wenn er etwas plant oder vorhat. Wie aber stellt man genau diese Tatsache fest, eben daß jemand etwas tun wollte? Solange er es nicht getan HAT, ist er doch unschuldig, sofern er nicht grade eine Bombe oder andere illegale Gegenstände bei sich hat. Selbst ein Messer in der Wohnung ist kein Beweis, auch wenn derjenige vorher gesagt hat: "Ich bring den Typ um!" Solange er es nicht getan hat, bleibt er nach der Unschuldsvermutung eben auch das - unschuldig. Kippt man diese Vermutung und dreht sie um, gerät das ganze System aus den Fugen. Weil nun jeder damit rechnen muß, überwacht, mißtrauisch beäugt, katalogisiert, und bei Vermutungen möglicherweise verhaftet zu werden....

Ich erwarte eben, als Unschuldiger in keinster Weise von den Behörden mit dem Kram belästigt zu werden. Erst wenn ich eine Straftat verübe, verliere ich das Recht dazu. Und selbst dann hat jeder das Recht auf Menschenwürde in diesem Land. ;)

ist alles richtig, was du schreibst; allerdings ist der Unterschied zwischen präventiver Gefahrenabwehr und sanktionierender Straftatenahndung imho falsch bewertet.

Beispiel:
A) Beim Verdacht auf einen verheerenden Terroranschlag haben die Behörden rechtswidrige Methoden angewandt. Dadurch konnte ein Menschenleben gerettet werden.

B) Nach einem Terroranschlag haben die Behörden rechtswidrige Methoden angewendet um den Täter zu überführen.

.......in welchem Fall kann man weitergehende Befugnisse somit eher dulden? -->im präventiven Bereich! ^^



zu dem "letztlich würde jeder wie ein Verbrecher behandelt":
sehe ich nicht so, weil an bestimmte Maßnahmen auch immer bestimmte Voraussetzungen geknüpft sind.

Pauschal gesagt: je größer der Verdacht und je größer die Gefahr/das Delikt, desto weitere Befugnisse zur Ermittlung!
 

tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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Nürnberg
www.rosiak.de
Vertretbar. ^^

....ich setze dagegen: das kommt drauf an!
....nämlich darauf, ob du konkrete Verdachtsmomente von hinreichendem Gewicht (bzgl. schwerer Straftaten! (also nicht etwa "Raubkopieren")) auf dich gezogen hast (sei es schuldhaft oder auch schuldlos!) - ....wenn dies der Fall ist, dann ist auch eine Online-Durchsuchung in deinen Rechner gerechtfertigt.

Vertretbar wäre es nur wenn:
1. Begründete Verdacht
2. Richterliche Genehmigung
3. Ausschließlig bei schweren Straftaten wie Terrorismus, Drogen/Menschenhandel, Erpressung.

Das Problem daran ist, das die Voraussetzungen für eine Überwachung immer wieder aufgeweicht werden (Auf Druck von diversen Lobbygruppen), siehe Mautdaten, Vorratsdatenspeicherung...
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Pauschal gesagt: je größer der Verdacht und je größer die Gefahr/das Delikt, desto weitere Befugnisse zur Ermittlung!
Eben diese immer weiter reichenden Befugnisse schränken die Rechte und die Freiheit der Unschuldigen immer mehr ein. Und das kann nicht sein. Der Zweck heiligt nicht die Mittel! ;)
das stimmt doch gar nicht! .....ganz im Gegenteil, dadurch werden die Unschuldigen (bzw. die Unverdächtigen (!), denn anders kann man im Voraus nunmal nicht differenzieren!!!) gerade geschützt!

Noch sind z.B. Massengentests freiwillig bei Aufklärung bestimmter Straftaten. Was aber, würden diese verpflichtend und bei Unterlassung strafbar? Ich glaube, da würde ich eher die Strafe in Kauf nehmen, als mein gutes Recht auf Freiheit. :o

wenn es verfassungswidrig sein würde, würde es vom BVerfG gekickt, ganz einfach! ^^

Meine Meinung dazu:
ich sehe meine "Freiheit" nicht dadurch tangiert, dass ich mit einem DNA-Test dazu beitragen kann, dass ein Vergewaltiger leichter gefunden werden kann...

(mal davon abgesehen, dass "verpflichtend" und "strafbewährt" immer noch 2 verschiedene Dinge sind...)
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Vertretbar wäre es nur wenn:
1. Begründete Verdacht
2. Richterliche Genehmigung
3. Ausschließlig bei schweren Straftaten wie Terrorismus, Drogen/Menschenhandel, Erpressung.

zu 1: jo
zu 2: bei "Gefahr in Verzug" auch ohne (vorherige) richterliche Zustimmung
zu 3: ja, wobei Drogenhandel pauschal garnichtmal ein genug schwerwiegendes Delikt sein dürfte... (kommt aufs Ausmaß an)


Das Problem daran ist, das die Voraussetzungen für eine Überwachung immer wieder aufgeweicht werden (Auf Druck von diversen Lobbygruppen), siehe Mautdaten, Vorratsdatenspeicherung...
bzgl. Maut kann man das diskutieren, aber welche "Lobby" sollen denn Islamisten haben? ...bzw. die Strafverfolgungs-/Gefahrenabwehrbehörden?


und wie gesagt: vor einer verfassungswidrigen Aufweichung entsprechender Regelungen steht das BVerfG! *mich wiederhol*


...ein Beispiel, das mir grade einfällt: das Luftsicherheitsgesetz, was den Abschuss entführter Flugzeuge erlauben sollte, wurde ja auch vom BVerfG für nichtig erklärt...!
 

tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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www.rosiak.de
bzgl. Maut kann man das diskutieren, aber welche "Lobby" sollen denn Islamisten haben? ...bzw. die Strafverfolgungs-/Gefahrenabwehrbehörden?
Ich habe da eher an die Musikmafia und ihre Begehrlichkeiten auf die Logdateien gedacht ;)

und wie gesagt: vor einer verfassungswidrigen Aufweichung entsprechender Regelungen steht das BVerfG! *mich wiederhol*
SSchäuble will das Grundgesetz ändern...
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Ich habe da eher an die Musikmafia und ihre Begehrlichkeiten auf die Logdateien gedacht ;)
achso... dh. also keinen Bezug auf das Islamismus-Thema?! (...oder deutest du an, dass in Wirklichkeit die Musikmafia hinter den Forderungen zu online-Durchsuchungen stünde...?! *g*)

SSchäuble will das Grundgesetz ändern...

Wie gesagt, das kann er nur mit
2/3-Mehrheit im Bundestag
UND
2/3-Mehrheit im Bundesrat!

....das sind schon ziemlich hohe Hürden; GG-Änderungen, die diese überwinden können sollen, müssen dementsprechend auf breiter Ebene mehrheitsfähig sein.
Zu weit gehende Verfassungsänderungen werden auf solch breite Zustimmung nicht treffen.


Im Übrigen hätte das BVerfG auch bei Verfassungsänderungen noch eine Überprüfungskompetenz.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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woher hast du denn den Bericht?
Man müsse sich von der Vorstellung lösen, dass Eingriffe ins Grundgesetz "etwas Verwerfliches sind". Die Verfassung würde vielmehr weiter "der Lebenswirklichkeit angepasst, wie schon so oft".
wieso, stimmt doch!?
.....die letzte Grundgesetzänderung war die erste Stufe der Föderalismusreform - hat jemand da Bedenken bzgl. Verwerflichkeit?! ^^

Gesetze und auch die Verfassung müssen in gewisser Weise mit dem Zeitgeist und eben "der Lebenswirklichkeit" mitgehen...!

Beispiel Art. 6 Abs. 5 GG:
"Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern."

.......das stand (wenn mich nicht alles täuscht) auch noch nicht in der Verfassung als das GG 1949 geschrieben wurde.

Anderes Beispiel, ein Zitat eines Richters:
"Als ich damals meinen Dienst begonnen habe, war Homosexualität strafbar;
später galt es dann vor dem Gesetz nicht mehr als "sittenwidrig";
heute kann man damit sogar heiraten -
und bevor es Pflicht wird, gehe ich in Rente!" :D




Geschichte wiederholt sich.... :rolleyes:

:rolleyes: bitte...... :p
 
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tuxracer

W:O:A Metalhead
7 Apr. 2002
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www.rosiak.de
achso... dh. also keinen Bezug auf das Islamismus-Thema?! (...oder deutest du an, dass in Wirklichkeit die Musikmafia hinter den Forderungen zu online-Durchsuchungen stünde...?! *g*)
Die Forderungen zu online-Durchsuchungen (was für ein Euphemismus...) kommen von paranoiden Überwachungsphreaks wie SSäuble und Beckstein.
Für die Vorratsdatenspeicherung hat sich neben den üblichen Politikern die Musikmafia stark gemacht.
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
Von www.heise.de ;)

Es ist dennoch immer ein Unterschied, ob Gesetze, insbesonders GRUNDgesetze, zugunsten des Volkes, zugunsten seiner freien persönlichen Entfaltung, bzw. zum Schutz seiner Persönlichkeit, des Lebens und seiner Privatsphäre gemacht werden, oder ob diese ausgehölt und immer weiter beschnitten werden, (...)
Grundrechte sind primär Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat - aber die Verfassung gebietet auch Gewährleistungs-/Schutzrechte (Rechtsstaatlichkeit).
Insofern ist "unterlassene Gefahrenabwehr" ebenfalls verfassungswidrig.


ob einer angeblichen abstrakten Gefährdung, die ironischerweise ja von denen ausgehen muß, die eben davon betroffen sind. Ja, der Staat hat ANGST vor seinem eigenen Volk!!! Anders kann man diese Diskussionen nicht verstehen. Traurig.... :rolleyes:

doch, kann und muss man anders verstehen:
Der Staat (=Vertreter des Volkes) verdächtigt nicht pauschal "das ganze Volk", sondern nur einzelne Teile aus dem Volk, die das ganze Volk (=den Staat) bedrohen.
......und nein, es gerät nicht jeder unter Generalverdacht, sondern begründete Verdachtsmomente sind Voraussetzung für entsprechendes Einschreiten.
 

KaeptnKorn

W:O:A Metalmaster
16 Juli 2003
13.713
198
118
41
Hamburg
Kann bitte irgendjemand diesen Psychopathen aus dem Weg räumen? Entmündigen, oder zur Not ins Parkverbot stellen?! :mad:
 
L

Lord Soth

Guest
Kann bitte irgendjemand diesen Psychopathen aus dem Weg räumen? Entmündigen, oder zur Not ins Parkverbot stellen?! :mad:

Ja, schlimm der Typ... wie ein Kleinkind....


Wolfi: "Ich werd aba böse, wenn ich nich das kriege, was ich will!" :mad:
*schmoll*
*mitdenfüßenaufstampf*
*steinchenkick*



:rolleyes:
 

Widar667

W:O:A Metalmaster
30 Jan. 2003
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Bielefeld
hmm, ich weiß nich, was ihr habt...!? Was ist so skandalös daran, wenn zur Terrorabwehr bei entsprechenden Gefahren und Verdachtsmomenten aufgrund eines verfassungsgemäßen Gesetzes Computer online durchsucht werden?? :confused:
Die Forderung ist jedenfalls mindestens absolut legitim....

und "warnen" ungleich "drohen" ;)


.....ich werde unfreundlich, wenn meine Angehörigen oder Freunde oder sonst Unschuldige zu Opfern von islamistischen Fanatikern werden, weil die Politiker nicht jede Möglichkeit zu ihrer Verhinderung ergriffen haben!


Schöne Grüße aus London übrigens.... :rolleyes:
 
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