Tickethandel bei ebay und sonst wo

  • Als neues Loginsystem benutzen wir die Wacken.ID. Damit du deinen jetzigen Account im Wacken Forum mit der Wacken.ID verknüpfen kannst, klicke bitte auf den Link und trage deine E-Mail Adresse ein, die du auch hier im Forum benutzt. Ein User mit deinem Benutzernamen und deiner E-Mail Adresse wird dann automatisch angelegt. Du bekommst dann eine E-Mail und musst deine Wacken.ID bestätigen.

    Sollte es Probleme geben, schreibt uns bitte.

    Klicke hier, um deinen Account in eine Wacken.ID zu migrireren.

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
1.773
2
63
37
Köln
www.facebook.com
Ja, wenn man sich das auf eBay so anschaut, dann verkommt die ganze Personalisierungs-Aktion und die Androhungen von rechtlichen Schritten so langsam zur Farce.....

Jede Auktion läuft durch und die Verkäufer machen den erwarteten Reibach!

Da freuen sich diejenigen, die aufgrund der Personalisierung noch Zweifel hatten, Tickets gewinnbringend zu veräußern!
Alle sehen: Es geht! Dann mache ich das auch!

Da ist es schon witzig, dass mein Kollege wirklich unwissentlich (darüber, dass nur noch 5 St p.P zulässig sind) schon in der Nacht nach dem WOA 2012 12 X-Mas Tickets bei Metaltix gekauft hat, direkt danach die Bestätigungsmail bekam, und am nächsten Tag die Rechnungsmail für ALLE 12, das Geld komplett bezahlte und es nun, lange Zeit später und mit dem Sold Out heißt, er bekommt nur 5 Stück!!!!!!!

Jetzt haben sieben von unserer Gruppe keine Karten! Und es ist ausverkauft! Der Veranstalter stellt sich quer und bleibt stur!!!! NUR 5 TICKETS!
Wir boten an, ihm die Namen unserer Leute zu schicken, damit die Tickets schon von ihm personalisiert/beschriftet werden können, aber auch das lehnt der Veranstalter ab!

Was ist da los?????

Wenn es nur noch 5 Tickets pro Bestellvorgang und Namen gibt, warum wird das nicht automatisch bei der Bestellung abgelehnt, wenn mehr gekauft werden sollen????? Wo ist das technische Problem? Bei Rammstein und anderen funktioniert das auch!
Und die Krönung: Warum wird der Kauf bestätigt, die Rechnung verschickt und das Geld in Empfang genommen, obwohl die eigenen Regeln es verbieten??????????

Wir sind mächtig sauer! Zumal wir erwiesenermaßen die Tickets brauchen und nicht verkaufen wollen!
Und es wird solange gewartet und wir in Unkenntnis gelassen, bis wir kaum mehr reagieren können!

Jetzt mal abgesehen davon, dass mit dem Bezahlen der Rechnung eigentlich ein gültiger Kaufvertrag zustande kam......
Das darf man nicht mal bei eBay (Ware verkaufen, die man nicht liefern kann/will)...


Erste Einschätzung meinerseits:
Ihr seid im Recht, KV kam wirksam zustande. Wüsste jetzt nicht aus welchem Grund ICS diesen anfechten könnte. Daher bleibt der KV auch gültig.
Denen nochmal schreiben, dass wenn die Tickets nicht innerhalb von 14 Tagen bei euch sind (Fristsetzung) ihr zum Anwalt geht und das ganze vor Gericht landet, wenn es sein muss.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Erste Einschätzung meinerseits:
Ihr seid im Recht, KV kam wirksam zustande. Wüsste jetzt nicht aus welchem Grund ICS diesen anfechten könnte.
Warum sollte ICS da irgendwas anfechten ?
Das geht die doch garnichts an... :p

Und die SH Promotion GmbH&Co.KG (euch vllt. besser bekannt als "Metaltix") wird sich einfach auf ihre AGB, die man ja im Zuge der Bestellung akzeptiert hat, berufen.

Wenn ich da mal aus § 2 zitieren darf,
"Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Dich versenden."

Und in den Zugehörigen Verbraucherinformationen (nach Art. 246 § 3 EGBGB) heisst es nochmal ausdrücklich
"Erst die Zusendung der Versandbestätigung oder der von Ihnen bestellten Ware stellt die Annahme Ihres Angebots dar. Der Vertrag kommt erst in diesem Zeitpunkt zustande."
 

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
1.773
2
63
37
Köln
www.facebook.com
Ja siehste mal, die AGB hätte ich evtl noch lesen sollen.
Wobei ich mich auch gerade ernsthaft frage ob die Klausel zulässig ist, da man durchaus nicht damit rechnen kann, dass erst der Versand eine Annahme darstellt. Vor allem nicht, wenn vorher Bestätigungsemail und Rechnung bei einem eintrudeln.

Müsste man mal prüfen
 

Evil-Knievel

Member
23 Aug. 2012
65
0
51
52
Schleswig Holstein
Fakt ist, dass wir z.Zt. ziemlich doof dastehen...

Wäre schön, wenn sich ein Admin oder Mederator dazu äußern könnte, bzw einen Tip hätte....

Auf die Kacke hauen wollen wir nämlich auch nicht!

Schließlich sind ja noch weitere Jahre WOA geplant.....
 

Hedgehog

Member
27 Juli 2009
37
0
51
Hamburg
Und die SH Promotion GmbH&Co.KG (euch vllt. besser bekannt als "Metaltix") wird sich einfach auf ihre AGB, die man ja im Zuge der Bestellung akzeptiert hat, berufen.

In die AGBs kann man vieles schreiben, ob das dann am Ende des Tages auch rechtswirksam ist, ist eine andere Sache.

Evil-Knievel: Falls Du eine RSV hast, geh zu einem Anwalt. Ansonsten schildere Deinen Fall mal z.B. auf http://forum.jurathek.de/, da bekommst Du zumindest für umme mal eine Einschätzung der Situation. Und dort immer schön im Konjunktiv sprechen und keine Namen nennen ;)
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Eine solche Klausel findet sich in den AGB von verdammt vielen Online-Händlern... wenn das anfechtbar wäre würde sich doch mindestens eine auf Abmahnungen spezialisierte Kanzlei nur noch die Zeit damit vertreiben denen in den Ar*** zu treten.

Aber man sollte sich bei SHP mal ernsthaft fragen wie so etwas überhaupt passieren kann. Technisch wäre es kein Problem den Code für das Bestellformular so zu schreiben das man bei Überschreitung einer festgelegten Bestellmenge garnicht auf die nächste Seite kommt. (So wie bei nicht ausgefüllten Pflichtfeldern.)
Und es ist unsagbar peinlich wenn solch eine Rechnung dann auch noch das Haus verlässt...
 

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
1.773
2
63
37
Köln
www.facebook.com
Fraglich ist, ob SHP evtl zum Schadensersatz verpflichtet ist, da die besagte Gruppe jetzt 7 Karten über andere Wege beziehen muss als über metaltix.
Ist halt fraglich, ob sie hier ein Verschulden trifft.
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Für Schadenersatz sieht's imo noch fraglicher aus, da diese "anderen Wege" Tickets zu beschaffen nach deren Auffassung ja garnicht legal sind.

Aber die sollten sich nicht auf den AGB oder der Rechtslage ausruhen (erst recht nicht nachdem der Fall nun quasi öffentlich ist *lol*), sondern sich was einfallen lassen wie sie das dezent wieder ausbügeln.

Einfach mehr Tickets drucken wird nicht gehen, aber bsp. auf der VIP-Liste ist doch praktisch immer noch ein bisschen Platz...
 

pfeiffer

W:O:A Metalhead
7 Aug. 2011
3.692
21
63
Der Sonntag brachte 22 neue Auktionen mit Wacken-Tickets...

Leider ist nichts lustiges dabei.

Einzig die XMAS-Packs für "preiswerte" 300 € Sofortkauf (4 Stück verfügbar) stechen aus der Masse hervor.
 

Wackenhero

Member
10 Dez. 2011
51
2
53
Da ist es schon witzig, dass mein Kollege wirklich unwissentlich (darüber, dass nur noch 5 St p.P zulässig sind) schon in der Nacht nach dem WOA 2012 12 X-Mas Tickets bei Metaltix gekauft hat, direkt danach die Bestätigungsmail bekam, und am nächsten Tag die Rechnungsmail für ALLE 12, das Geld komplett bezahlte und es nun, lange Zeit später und mit dem Sold Out heißt, er bekommt nur 5 Stück!!!!!!!

So wie ich das sehe, ist mit der Bestätigungsemail der Kaufvertrag zustande gekommen. Auch wenn in der E-Mail selbst, weiter unten, was anderes steht.
Ist schon eine seltsame Abwicklung hier, zumal SH-P es selbst in der Hand hatte, die Anzahl der maximal möglichen Tickets auf 5 Stück / Person zu begrenzen. Der Vorgang mit 12 Tickets wäre bei einer telefonischen Bestellung vermutlich nicht durchgegangen. Da wird SH-P wohl 75000 + 7 Tickets raustun müssen!

Wortlaut der Bestätigungsemail:
Mit dieser E-Mail-Bestätigung ist der Kaufvertrag nicht zustande gekommen. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn wir das bestellte Produkt an Dich versenden. Vertragspartner ist die SH Promotion GmbH & Co. KG.
 

Nickolaus

W:O:A Metalhead
9 Aug. 2010
1.773
2
63
37
Köln
www.facebook.com
Für Schadenersatz sieht's imo noch fraglicher aus, da diese "anderen Wege" Tickets zu beschaffen nach deren Auffassung ja garnicht legal sind.

Aber die sollten sich nicht auf den AGB oder der Rechtslage ausruhen (erst recht nicht nachdem der Fall nun quasi öffentlich ist *lol*), sondern sich was einfallen lassen wie sie das dezent wieder ausbügeln.

Einfach mehr Tickets drucken wird nicht gehen, aber bsp. auf der VIP-Liste ist doch praktisch immer noch ein bisschen Platz...

Naja, was nach deren Auffassung legal is und was nicht spielt keine Rolle ;)
Wenn nach deutschem Recht der Kauf eines Tickets über ebay legal ist, dann könnte durchaus eine Ersatzpflicht seitens SHP bestehen.