Metal-Warlord schrieb:Aber mal viel intereassanter: es heißt doch Sammelklage .. mm .. wieviele klagen den nun eigentlich ??? Mehr als die 2 Leute ?? Will ich unbedingt mal wissen.
Also ab 100 Leuten macht ne Klage ja vielleicht sogar Sinn,also vom Prinzip her. Den Grund für ne Klage seh ich zwar nicht aber wenn jemand meint er müssen eines der besten Festivals verklagen......
Ask Wikipedia:
In Deutschland sind Sammelklagen in der Form der Class action nicht zulässig. Verfassungsrechtler gehen davon aus, dass die Sammelklage auch verfassungswidrig wäre. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die zulässigen Klagen bei einen Zivilprozess. Eine Sammelklage würde gegen Vorschriften der ZPO verstoßen. Zum einen gibt es in Deutschland nur in sehr begrenztem Maße präjudizielle Entscheidungen. Selbst wenn ein Gericht ein Urteil spricht und eine Rechts- oder Tatsachenfrage in einer bestimmten Weise beantwortet, sind andere Gerichte hieran nicht gebunden. Zum anderen ist dem deutschen Recht eine Gruppenbetroffenheit fremd. Jeder Kläger muss seine individuelle Betroffenheit, seinen individuellen Schaden und die Kausalität zwischen beidem darlegen und nachweisen.
Im Übrigen ist es lächerlich im Namen von 60.000 "FMB-Geschädigten" zu klagen.
Wann genau hast du dir deren Zustimmung geholt?
feline