Schlossvippach
W:O:A Metalhead
nun, wenn er miete bezahlt, bestand zumindest eine mündliche vereinbarung über ein mietverhältnis. MEINES bescheidenen wissens nach ist der mündliche vertrag immer noch dem schriftlichen gleichzustellen. und wenn nichts weiteres vereinbart ist in einem mietvertrag als die miete, so gelten dann doch die allgemeinen bestimmungenVarnamys schrieb:Hat der Spast schon mal was von Kündigungsfristen gehört? Der kann ihr doch nicht einfach sagen: hömma Olle ich bin morgen wech. Oder er muss für nen NAchmieter sorgen? Oder hat sie den nur "netterweise" da wohnen lassen? So ohne Mietvertrag wär das natürlich mehr als scheiße.
- somit auch die kündigungsfrist.
vllcht mal nen rechtsverdreher hier im forum und aus der bekanntschaft fragen????
edt: wie immer - bar jedweder spezialkenntnisse - sollte oben genanntes NICHT stimmen - bitte berichtigen!!!!